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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten zu Chlorpyrifos

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c) Seite 1 von 10 1 6-3o-o3o 1-06-1 os92842 Anlage I 12.07.2019 BfR Risikobewertung zum Monitaring 2018 1. Gegenstand der Bewertung Das BfR wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gebeten, eine gesundheitliche Risikobewertung für ausgewählte auffällige Gehalte von Pflanzenschutzmittelrückständen vorzunehmen , für welche im Rahmen des Lebensmittei- Monitorings 2018 eine Überschreitung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte ermittelt wurde . Folgende Wirkstoff I Lebensmittel- Kombinationen sind betroffen : Wirkstoff DimethoaUOmethoat Methomyl Chlorpyrifos Formetanat Tebuconazol Thiacloprid Ethephon Cypermethrin Chlorthalonil Anthrachinon 4-CPA Tetramethrin Trimethylsulfonium-Kation Lebensmittel, Herkunft Grünkohl und Radieschen , Deutschland Aubergine, Italien Broccoli tiefgefroren , ohne Herkunftsangabe Gemüsepaprika , Türkei Grünkohl, Deutschland Grünkohl , Deutschland Tafelweintraube rot, Südafrika Zuchtchampignon , Polen Aprikose, Türkei Matetee, Deutschland und ohne Herkunftsangabe Aubergine, Italien Weizenkörner, Deutschland Zuchtchampignon , Deutschland und Polen 2. Ergebnis Für die berichteten Rückstandsbefunde der Pflanzenschutzmittei-Wirkstoffe Dimethoat I Omethoat (Radieschen) , 4-CPA (Aubergine) und Tetramethrin (Weizenkörner) und des Metaboliten Trimethylsulfonium-Kation (Zuchtchampignon) ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung für Erwachsene und Kinder praktisch ausgeschlossen . Für die berichteten Rückstandsbefunde der Pflanzenschutzmitlei-Wirkstoffe Chlorpyrifos (Broccoli) , Formetanat (Gemüsepaprika) , Ethephon (Tafelweintraube) , Cypermethrin (Zuchtchampignon) und Chlorthalonil (Aprikose) ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung für Kinder möglich . Für die berichteten Rückstandsbefunde der Pflanzenschutzmittei-Wirkstoffe Dimethoat I Omethoat (Grünkohl) , Methomyl (Aubergine) , Tebuconazol (Grünkohl) und
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~1r Seite 2 von 10 BfR Thiacloprid (Grünkohl) ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung für Kinder und Erwachsene möglich. Für die berichteten Rückstandsbefunde des Pflanzenschutzmittei-Wirkstoffes Anthrachinon (Matetee) konnte keine gesundheitliche Bewertung vorgenommen werden. Aufgrund der vernachlässigbaren Verzehrsmengen ist eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung aber praktisch ausgeschlossen. 3. Begründung I Risikobewertung 3.1 Toxikologische Bewertung der Wirkstoffe Für die toxikologische Bewertung der Wirkstoffe wurden vorrangig die von der EFSA abgeleiteten und im EU Review Report bestätigten Grenzwerte herangezogen. Falls diese nicht vorhanden waren, wurden zunächst Werte aus dem EU Biozid-Verfahren berücksichtigt oder es wurde im weiteren dann auf Grenzwert-Ableitungen von JMPR, Health Canada, der US EPA oder der APVMA zurückgegriffen, wobei hier der zuverlässigste und aktuellste Grenzwert bevorzugt wurde. Anthrachinon, 4-CPA und Tetramethrin sind in der EU nicht als Pflanzenschutzmittei- Wirkstoffe genehmigt. Anthrachinon ist als krebserregend eingestuft. Für 4-CPA liegt lediglich eine Zusammenfassung der US EPA vor. Somit fehlen zum Teil Daten zur Ableitung einer verlässlichen annehmbaren Tagesdosis (ADI) und einer akuten Referenzdosis (ARfD). T etramethrin wird derzeit in der EU als Biozid-Wirkstoff bewertet. Die Gesamtbewertung ist noch nicht abgeschlossen, die Grenzwertableitung wurde jedoch bereits durch das zuständige Gremium bestätigt, so dass ein vorläufiger Wert zur Verfügung steht. Angaben zu den relevanten toxikologischen Grenzwerten der Wirkstoffe Wirkstoff Dimethoat/ Omethoat ARfD I tox. Grenzwert (mg/kg KG) 0,01 a (Summe Dimethoat + 6 x Omethoat) Quelle/Referenz SANC0/10047/2006 final rev. 3 (2014-10-10) EFSA Journal 2013; 11 (7):3233 Methomyl 0,0025 SANC0/5449/2009 final (2009-09-01) EFSA Scientific Report (2008) 222, 1-99 Chlorpyrites 0,005 EFSA Journal2014;12(4):3640 Formetanat 0,005 SANC0/1 0034/20066 - rev. 1 (2006-07 -06) b EFSA Scientific Report (2006) 69, 1-78 Tebuconazol 0,03 SANC0/171/08- rev. 2 (2014-07-11) EFSA Journal2014;12(1):3485 Thiacloprid 0,02 0,03 Ethephon 0,05 c EFSA Journal2019;17(2):5595 SANC0/4347/2000- Final (2004-05-13) SANC0/1 0037/2006 - rev. 3 (2008-12-02) EFSA Scientific Report (2008) 174, 1-65 V
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BfR Seite 3 von 10 ARfD I tox. Grenzwert Wirkstoff (mg/kg KG) Cypermethrin Gesamt-, Summe der Isomere, ausgedrückt als Cypermethrin Alpha-Cypermethrin Chlorthalonil 0,005 EFSA Journal2018;16(8):5402 SANC0/4333/2000 final (2005-02-15) c 0,2 0,00125 Quelle/Referenz c EFSA Journal2018;16(9):5403 0,04 SANC0/4335/2000 final (2004-02-13) 0,05 SANTE/10186/2018 Rev 1 (2019-03-22) ct EFSA Journal2018;16(1):5126 ARID nicht abgleitet Anthrachinon Carc.1B 4-CPA e (4-Chlorphenoxy- essigsäure, PCPA) Tetramethrin Trimethylsulfonium (Trimesium, TMS, Sulfosate) 1 SANC0/2680/08- rev. 0 (2008-09-10) · EFSA Journal2012; 10(6):2761 Regulation (EC) No 127212008 Annex VI Table 3 ARID nicht abgeleitet Chronic RID: 1,32 mglkg KGid US EPA: 4-Chlorophenoxyacetic acid. Human Health Risk Assessment in Support of Registration Review. DP No. 0419151, EPA-HQ-OPP-2014-0544-0004 (2014-07-17) 3,0 BPC-WG HH 11-2016 Agreements ARID nicht abgeleitet EFSA Journal 2015; 13(11 ):4302 (Giyphosat/Giyphosat-TMS: 0,5) SANTEI1 044112017 Rev 2 (2017 -11-09) Im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung wurde der Wirkstoff üblichen Anforderungen umfassend toxikologisch untersucht. (EFSA Journal 2018;16(10):5454) konnten keine toxikologischen abgeleitet werden. An der legalen Umsetzung der Ergebnisse der EU-Ebene gearbeitet. b offiziell im SCoPAFF zur Kenntnis genommen im März 2015 a c Dimethoat neu bewertet und nach den heute Gemäß der aktuellen EFSA-Conclusion Grenzwerte für Dimethoat und Omethoat aktuellen EFSA-Bewertung wird derzeit auf Absenkung der ARID im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung, Bestätigung durch SCoPAFF ausstehend ct Wirkstoff nicht erneut genehmigt, offizielle Kenntnisnahme im SCoPAFF im März 2019 eWirkstoff in der EU nicht genehmigt. Keine EU- und keine JMPR-Bewertung 1 Trimethylsulfonium-Kation wird bei der Verwendung von Glyphosat-Trimesium freigesetzt. Auf Basis der Annahme, das Trimesium nicht potenter als Glyphosat I Glyphosat-TMS ist, kann für eine orientierende Bewertung hilfsweise die ARID für Glyphosat I Glyphosat-Trimesium verwendet werden. 3.2 Schätzung der Kurzzeit-Aufnahmemenge (IESTI) Die im Lebensmittei-Monitoring 2018 untersuchten Matrices zeigten in einzelnen Fällen Rückstandsbefunde, bei denen ein akutes gesundheitliches Risiko für Verbraucher nicht ohne weitergehende Risikobewertung ausgeschlossen werden konnte. Nachfolgend ist die Berechnung der wahrscheinlichen Kurzzeit-Aufnahmemengen für diese vom BVL berichteten Befunde dargestellt.
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Seite 4 von 10 Die Kurzzeit-Aufnahmemengen für Lebensmittel gemäß Verordnung (EG) Nr. 39612005 1 werden mit dem deutschen NVS II-Modell für Kinder und Erwachsene sowie mit dem 2 EFSA-PRIMo -Modell berechnet, das Verzehrsdaten aus diversen EU-Mitgliedsstaaten und WHO-Regionen ebenfalls für Kinder und Erwachsene beinhaltet. Berichtet werden jeweils die kritischsten Verzehrergruppen je Lebensmittel. ~ie Bewertung von Dimethoat und Omethoat erfolgte additiv unter Verwendung eines 3 Äquivalenzfaktors von 6 für die akute Risikobewertung , da Rückstände der beiden Wirkstoffe innerhalb einer Probe nachgewiesen wurden und ein gemeinsamer toxikologischer Wirkmechanismus zugrunde liegt. Für Radieschen, in denen die Wirkstoffe Dimethoat I Omethoat nachgewiesen wurden, fasst das EFSA-PRIMo alle Verzehrsdaten unter der Obergruppe "Radish" (Rettiche) zusammen. Da diese Erzeugnisse jedoch deutlich schwerer als Radieschen sind und daher ein Variabilitätsfaktor von 7 voreingestellt ist, wurde dieser durch einen Variabilitätsfaktor von 1 ersetzt, der bei Einheiten mit einem Gewicht s; 25 g herangezogen wird. Dieser reduzierte Faktor stellt aus Sicht des BfR den korrekten Eingabeparameter für die Kurzzeit-Aufnahmeberechnung bei Radieschen dar. Für Grünkohl, in denen die Wirkstoffe Dimethoat I Omethoat, Tebuconazol und Thiacloprid nachgewiesen wurden, unterscheiden sich die Ergebnisse mit NVS II-Modeii und EFSA PRIMo signifikant, obwohl in beiden Fällen deutsche Verzehrsdaten zugrunde liegen. Grund dafür sind die unterschiedlichen Herangehensweisen bei der Berechnung der Kurzzeit-Aufnahmemengen. Während im EFSA PRIMa für die Berechnung Fall 2b und ein Variabilitätsfaktor von 5 für Einheiten mit einem Gewicht > 250 g herangezogen wird, wird im NVS II-Modeii Fall 3 und ein Variabilitätsfaktor von 1 verwendet. Im NVS II-Modeii wird davon ausgegangen, dass vom Grünkohl die Blätter losgelöst vom Strunk und verpackt in größeren Portionen in den Handel gelangen und somit eine Vermischung der Blätter und der Rückstände aus einzelnen Einheiten stattfindet. Die Vermischung der einzelnen Einheiten und Rückstände wird aus Sicht des BfR als sehr wahrscheinlich angesehen. Zu den betreffenden Proben liegen jedoch keine entsprechenden Informationen vor. Im Ergebnis ergibt sich für Tebuconazol mit beiden Modellen eine Überschreitung der ARfD. Für die Wirkstoffe Dimethoat I Omethoat und Thiacloprid wird dagegen nur mit dem EFSA PRIMa eine Überschreitung der ARfD errechnet. Zusammenfassend ergeben sich folgende Kurzzeit-Aufnahmemengen Monitaring 2018 nachgewiesenen auffälligen Befunde: 1 für die im Neues BfR-Modell für die deutsche Bevölkerung im Alter von 14 bis 80 Jahren zur Berechnung der Aufnahme von Pflanzenschutzmitlei-Rückständen mit der Nahrung (BfR), 19.0ktober 2011) http://www. bfr. bu nd. de/cm/343/neues-bfr-m odell-fuer-die-deutsche-bevoelkeru nq-im-a lter-von-14-bis-80-jah ren- nvs-2.pdf 2 EFSA calculation model Pesticide Residue lntake Model "PRIMO" revision 3.1 and Guidance document on the "Use of EFSA Pesticide Residue lntake Model (EFSA PRIMarevision 3)". Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), 2017, http://www. efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/514 7 3 Conclusion regarding the peer review of the pesticide risk assessment of the active substance dimethoate, European Food Safety Authority (EFSA), 2006, Report No.: 84, http://www.efsa.europa.eu/sites/defauiUfiles/scientific outpuUfiles/main documents/84r.pdf
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Seite 5 von 10 Zusammenfassung der Expositionsschätzungen auf Basis des NVS II-Modeiis Wirkstoff Lebensmittel DimethoaU Omethoat Grünkohl DimethoaU Omethoat Radieschen Methomyl Aubergine Chlorpyrites Broccoli Formetanat Rückstand (mg/kg) Aufnahme Kinder (mg/kg KG) 0,00897 Ausschöpfung ARfD /tox. Grenzwert (%) 90 Aufnahme Erwachsene (mg/kg KG) 0,00663 Ausschöpfung ARfD I tox. Grenzwert (%) 66 0,00139 14 0,0006 6 0,00310 124 0,00442 177 0,131 0,00524 105 0,00228 46 Gemüse- paprika 0,14 0,00829 166 0,00194 39 Tebuconazol Grünkohl 6,6 0,05839 195 0,04312 144 Thiacloprid Grünkohl 2,03 0,01796 90 0,01326 66 1,014a (0,042 mg Dimethoat + 0,15 mg Omethoat x 6 x1.08) 0.446 a (0,297 mg Dimethoat + 0,023 mg Omethoat x 6 x1 ,08) 0,2 u 60 c u 44 c Ethephon Tafelwein- traube 1'102 0,07871 157 0,03287 66 Cypermethrin Zuchtcham- pignon 0,086 0,00036 29 0,00016 13 a a 1e Chlorthalonil Aprikose 1,51 0,05243 105 <1 e 0,01550 31
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Seite 6 von 10 Wirkstoff Lebensmittel Anthrachinon Matetee Rückstand (mg/kg) Aufnahme Kinder (mg/kg KG) Ausschöpfung ARfD /tox. Grenzwert (%) Aufnahme Erwachsene (mg/kg KG) Ausschöpfung ARfD/tox. Grenzwert (%1_ 0,032 0,000005 nicht berechnet 0,00001 nicht berechnet 0,12 0,000018 nicht berechnet 0,00003 nicht berechnet 4-CPA Aubergine 0,031 0,00048 <1 (nur ehrenie RfD verfügbar) 0,00069 <1 (nur ehrenie RfD verfügbar) Tetramethrin Weizenköm er 0,065 0,00079 <1 0,00035 <1 Trimethylsulf onium-Kation ZLichtcham- pignon 0,053 0,00022 <1 0,0001 <1 0,069 0,00029 <1 0,00013 <1 0,056 0,00024 <1 0,0001 <1 0,057 0,00024 <1 0,0001 <1 0,081 0.00034 <1 0,00015 <1 .. a Summe aus D1methoat + Omethoat x tox1kolog1scher ÄqUivalenzfaktor (TEF) x Korrekturfaktor Molmassen (Dimethoat: 229,3 g/mol, Omethoat: 213,2 g/mol), berechnet als Dimethoat-Äquivalente b Berechnung unter Verwendung der neuen ARfD für Thiacloprid (0,02 mg/kg KG). die im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung vorgeschlagen wurde, Bestätigung durch SCoPAFF ausstehend c Berechnung unter Verwendung der alten ARfD für Thiacloprid (0,03 mg/kg KG), die im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung abgesenkt wurde (siehe b) d Aufgrund der Summenmethode zur Analyse von Cypermethrin-Rückständen (Gesamt-Cypermethrin) wurde der kritischste Grenzwert für alpha-Cypermethrin für die Expositionsschätzung verwendet. Berechnung unter Verwendung der neuen ARfD für alpha-Cypermethrin (0,00125 mg/kg KG). die im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung vorgeschlagen wurde, Bestätigung durch SCoPAFF ausstehend e Aufgrund der Summenmethode zur Analyse von Cypermethrin-Rückständen (Gesamt-Cypermethrin) wurde der kritischste Grenzwert für alpha-Cypermethrin für die Expositionsschätzung verwendet. Berechnung unter Verwendung der alten ARfD für alpha-Cypermethrin (0,04 mg/kg KG). die im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung abgesenkt wurde (siehe d) V
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~1rBfR Seite 7 von 10 . d es EFSA PRIM o-M0 d eIIs zusammenf assung d er Expos1 1onssch""tz a ungenau f BaSIS Wirkstoff Lebensmittel Rückstand (mg/kg) Aufnahme Kinder (mg/kg KG) Ausschöpfung ARfD /tox. Grenzwert (%) Aufnahme Erwachsene (mg/kg KG) Ausschöpfung ARfD /tox. Grenzwert (%) Dimethoat/ Omethoat Grünkohl 1,014 a (0,042 mg Dimethoat + 0,15 mg Omethoat x 6 x1,08) 0.446 a (0,297 mg Dimethoat + 0,023 mg Omethoat x 6 x1,08) 0,2 DE child: 0,0446 446 DE general: 0,0195 195 Dimethoat/ Omethoat Radieschen NL child: 0,0016 16 DE women 14-50 years: 0,0007 6,6 Methomyl Aubergine UK4-6 years: 0,0050 200 NL general: 0,0054 217 Chlorpyrites Broccoli 0,131 BE toddlers: 0,0054 109 NL general: 0,0031 63 Formetanate- hydrochiarid Gemüse- paprika 0,14 DE child: 0,0083 167 UK vegetarian: 0,0023 46 Tebuconazol Grünkohl 6,6 DE child: 0,2904 968 DE general: 0,1271 424 Thiacloprid Grünkohl 2,03 DE child: 0,0893 447 D DE general: 0,0391 298 c Tafelwein- traube 1,102 Fl 3 years: 0,0804 161 NL general: 0,0374 Cypermethrin Zuchtcham- pignon 0,086 BE toddlers: 0,0015 116 u FR adult: 0,0004 Chlorthalonil Aprikose 1,51 DE child: 0,0528 75 35 u 1,1 e e 106 D 130 c Ethephon 3,6 195 FR adult: 0,0164 33
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Seite 8 von 10 Wirkstoff Lebensmittel Anthrachinon Matetee Rückstand (mg/kg) Aufnahme Kinder j_mg/kg KG) Ausschöpfung ARfD /tox. Grenzwert(%) Aufnahme Erwachsene (mg/kg KG) Ausschöpfung ARfD /tox. Grenzwert_('Yo}_ 0,032 EFSA estimate: 0,000006 nicht berechnet DE women 14-50 years: 0,000013 nicht berechnet 0,12 EFSA estimate: 0,000024 nicht berechnet DE women 14-50 years: 0,000048 nicht berechnet 4-CPA Aubergine 0,031 UK 4-6 yrs: 0,0008 <1 (nur ehrenie RfD verfügbar) NL general: 0,0008 <1 (nur ehrenie RfD verfügbar) Tetramethrin Weizenkörner 0,065 UK 4-6 yrs: 0,0009 <1 UK 15-18 years: 0,0005 <1 Trimethylsulf onium-Kation Zuchtcham- pignon 0,053 BE toddlers: 0,0009 <1 FR adult: 0,0003 <1 0,069 BE toddlers: 0,0012 <1 FR adult: 0,0003 <1 0,056 BE toddlers: 0,0009 <1 FR adult: 0,0003 <1 0,057 BE toddlers: 0,0010 <1 FR adult: 0,0003 <1 0,081 BE toddlers: 0,0014 <1 FR adult: 0,0004 <1 .. Summe aus D1methoat + Omethoat x tox1kolog1scher AqUivalenzfaktor (TEF) x Korrekturfaktor Molmassen (Dimethoat: 229,3 g/mol, Omethoat: 213,2 g/mol}, berechnet als Dimethoat-Äquivalente ll Berechnung unter Verwendung der neuen ARfD für Thiacloprid (0,02 mg/kg KG}, die im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung vorgeschlagen wurde, Bestätigung durch SCoPAFF ausstehend c Berechnung unter Verwendung der alten ARfD für Thiacloprid (0,03 mg/kg KG), die im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung abgesenkt wurde (siehe b) d Aufgrund der Summenmethode zur Analyse von Cypermethrin-Rückständen (Gesamt-Cypermethrin) wurde der kritischste Grenzwert für alpha-Cypermethrin für die Expositionsschätzung verwendet. Berechnung unter Verwendung der neuen ARfD für alpha-Cypermethrin (0,00125 mg/kg KG), die im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung vorgeschlagen wurde, Bestätigung durch SCoPAFF ausstehend e Aufgrund der Summenmethode zur Analyse von Cypermethrin-Rückständen (Gesamt-Cypermethrin) wurde der kritischste Grenzwert für alpha-Cypermethrin für die Expositionsschätzung verwendet. Berechnung unter Verwendung der alten ARfD für alpha-Cypermethrin (0,04 mg/kg KG}, die im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung abgesenkt wurde (siehe d) a V
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1tBfR Seite 9 von 10 3.3 Gesundheitliche Bewertung Sofern die berechnete Aufnahme der berichteten Rückstände für eine deutsche oder europäische Bevölkerungsgruppe oberhalb der ARfD I des toxikologischen Grenzwertes liegt, ist eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung möglich. ln den übrigen Fällen ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung praktisch ausgeschlossen. Es wurden sowohl für die Kurzzeit-Aufnahmemengen, die mit dem deutschen NVS II-Modeii für Kinder und Erwachsene errechnet wurden, als auch für die kritischsten Verzehrergruppen aus den EU- Mitgliedstaaten im EFSA PRIMe-Modell mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen für Erwachsene und Kinder ermittelt. Einen .überblick zur Einschätzung der gesundheitlichen Bewertung gibt die folgende Tabelle: zusammen f assung der gesun dh e1·trIC hen sewertung Wirkstoff Lebensmittel Dimethoatl Omethoat Dimethoatl Omethoat Grünkohl Radieschen Methomyl Aubergine Chlorpyrites Broccoli 0,131 Formetanate- hydrochlorid Tebuconazol Gemüsepaprika 0,14 Grünkohl 6,6 2,03 Chlorthalonil Grünkohl Tafelwein- traube Zuchtcham- pignon Aprikose Anthrachinon Matetee 0,032 0,12 4-CPA Aubergine 0,031 Tetramethrin Weizenkörner 0,065 Trimethylsulfonium- Kation Zuchtcham- pignon 0,053 Thiacloprid Ethephon Cypermethrin Rückstand {mg/kg) 1,014 0,446 0,2 1 '102 0,086 1,51 0,069 0,056 Gesundheitliche Beeinträchtigung {Kinder) Möglich (PRIMe) Praktisch ausgeschlossen Möglich (NVS II und PRIMe) Möglich (NVS II und PRIMe) Möglich (NVS II und PRIMe) Möglich (NVS II und PRIMe) Möglich (PRIMe) Möglich (NVS II und PRIMe) Möglich (PRIMe) Möglich (NVS II und PRIMe) Bewertung nicht möglich; aufgrund der vernachlässigbaren Verzehrsmengen ist eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung aber praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Gesundheitliche Beeinträchtigung {Erwachsene) Möglich (PRIMe) Praktisch ausgeschlossen Möglich (NVS II und PRIMe) Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Möglich (NVS II und PRIMe) Möglich (PRIMe) Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Bewertung nicht möglich; aufgrund der vernachlässigbaren Verzehrsmengen ist eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung aber praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen
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~irBfR Seite 10 von 10 Wirkstoff Lebensmittel Rückstand (mg/kg) 0,057 0,081 Gesundheitliche Beeinträchtigung (Kinder) Gesundheitliche Beeinträchtigung (Erwachsene) Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Praktisch ausgeschlossen Für die Wirkstoffe, bei denen die akute Expositionsschätzung zu einer Überschreitung der toxikologischen Grenzwerte führte, sind im Folgenden die kritischen Effekte, die als Basis zur Ableitung der Grenzwerte dienten, zusammengefasst: Dimethoat I Omethoat sowie Chorpyrifos, Formetanate, Ethephon und Methomyl: Hemmung der Acetylcholinesterase-Aktivität Eine Hemmung der Acetylcholinesterase kann beim Menschen unter anderem zu Symptomen wie erhöhtem Speichelfluss, Erbrechen, Krämpfen im Magen-Darm-Trakt und Durchfall führen. Da die Rückstandsbefunde in verschiedenen Proben ermittelt wurden, wurde keine kumulative Risikobewertung vorgenommen. Cypermethrin: Entwicklungs-Neurotoxizität (veränderte Parameter Verhaltenstests sowie Veränderungen an Hoden und Nebenhoden). in Funktions- und Chlorthalonil: Allgemeine Toxizität, beobachtet in Form einer Abnahme des Körpergewichts der Muttertiere am Anfang einer Studie zur Entwicklungstoxizität am Kaninchen. Tebuconazol: Entwicklungstoxizität in Form einer erhöhten lnzidenz von Postimplantations- Verlusten und von Missbildungen. Thiacloprid: Entwicklungstoxizität in Form einer erhöhten lnzidenz von Skelettvariationen und von Dilatation des Nierenbeckens. V
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