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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten zu Chlorpyrifos

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J) Seite 1 von 1 I 6-3o-o2o1-o3- 10336266 Anlage 23.01.2019 BfR- Stellungnahme zur Schriftlichen Frage MdB Nr. 296 BMEL Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass die Sicherheitsbewertung des Insektizids Chlorpyrifos lückenhaft war, wie von einer Studie Karolinska Institut in Stockholm festgestellt wurde. und (https/lwww sueddeutsche delqesundheitlinsektiZid-chlorpvrifos-sct aden-1. 4259604) welche Maßnahmen werden aus Sicht der Bundesregierung im EU-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel ergriffen oder sind zu ergreifen, um eine sichere unabhängige Bewer- tung vol7unehmen, die nicht nur den Bewertungen des Auftraggebers entsprechen, wie in diesem Fall Dow Agrosciences? BfR: Grenzwerte für Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden werden zum Schutz der menschlichen Gesundheit so festgesetzt. dass auf Basis des jeweiligen Standes von Wis- senschaft und Technik und bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung schä- digende Wirkungen als ausgeschlossen betrachtet werden können. Entwickelt sich der Kenntnisstand weiter, werden die Grenzwerte angepasst. Im Fall von Chlorpyrifos hatte das BfR bereits 2012 eine Überprüfung der Grenzwerte gefor- dert. Siehe auch BfR-Stellungnahme Nr. 026/2012 (https.//www bfr.bund de/de/a-z index/chlorpynfos-129659.html). Eine Anpassung der Werte ist dann im Jahr 2013 durch die EFSA erfolgt. ln Deutschland sind seit 2014 keine Chlorpyrifos-haltigen Pflanzenschutzmittel zugelassen. Der Wirkstoff Chlorpyrifos ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens zur Erneuerung der Ge- nehmigung für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Der berichterstattende Mitgliedstaat Spanien hat einen Renewal Assessment Report erstellt, der von der EFSA an die anderen Mitgliedsstaaten und zur öffentlichen Kommentierung verteilt wurde: http://www.efsa.europa eu/en/consultations/call/171 018-0 Die in Deutschland für die Bewertung von Pflanzenschutzmittel gesetzlich verantwortlichen Institute und Behörden sind an dem laufenden Abstimmungsprozess beteiligt. Das BfR hat im Peer Review u.a. aufgrund von Datenlücken im Bereich der Entwicklungstoxizität weitere Untersuchungen gefordert. Insgesamt sind daher aus Sicht der Bundesregierung derzeit keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Die genannte Publikation aus dem Karolinska Institut in Stockholm liegt dem BfR seit November 2018 vor (ASB2018-12275) und wird in den weiteren Abstimmungspro- zess wie jede andere relevante Publikation einfließen.
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