IFGAnfrageNAME-StudienBMEL2018_konvertiert_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten/Studien 2018

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███████████ Referat 121 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - Dienstsitz Berlin – 11055 Berlin █████████████ █████████ ██████████████████████████ HAUSANSCHRIFT Rochusstr. TEL E-MAIL INTERNET AZ DATUM 1, 53123 Bonn █████████████ 121@bmel.bund.de www.bmel.de █████████ 05.09.2019 Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre E-Mail vom 09.08.2019 █████████████████ mit Ihrer E-Mail vom 09.08.2019 beantragen Sie Aktenauskunft seitens des Bundesministe - riums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Sie baten um eine Auflistung der 2018 vom BMEL in Auftrag gegebenen externen Studien und Gutachten mit folgenden zusätzlichen Informationen: Titel/Thema, Auftragnehmer, Kosten und Veröffentlichungs - status. Da Sie Informationen erbitten, die weder im Zusammenhang mit den in § 2 Absatz - 1 Ver braucherinformationsgesetz (VIG) noch mit den in § 2 Absatz 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) genannten Daten stehen, fällt Ihr Antrag nicht in den Anwendungsbereich dieser - Ge setze. Ihr Antrag ist daher als Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 1 Informationsfrei - heitsgesetz (IFG) anzusehen. Über Ihren Antrag entscheide ich nach §§ 1 Absatz 1, 10 IFG wie folgt: I. II. Der Antrag wird abgelehnt. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Zu I. Es besteht ein Anspruch auf Informationszugang nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG. Danach hat jeder nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Jedoch kann der Antrag gemäß § 9 Absatz 3 Alternative 2 IFG abgelehnt werden, wenn sich der Antragsteller die Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.
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SEITE 2 VON 2 Die von Ihnen erbetenen Informationen ergeben sich aus der Antwort des BMEL im Namen der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/11319 vom 02.07.2019) auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der FDP zu Studien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BT-Drucksache Nr. 19/10932 vom 17.06.2019). Beides ist unter dem Link http://dip21.bundestag.de/dip21.web/search/find_without_search_list.do?checkedIds=249664 allgemein zugänglich zu finden. Da Sie Ihren Antrag per E-Mail gestellt haben, ist davon auszugehen, dass Sie über einen Internetzugang verfügen und Ihnen damit die- Informa tionsbeschaffung auf diese Art zumutbar ist. Zu II. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG i. V. m. § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem IFG (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist als Rechtsbehelf der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe des Bescheids gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Rochusstr. 1, 53123 Bonn zu erheben. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag ██ ███████
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