TG_046_8V_0662121_2020

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Halteverbot am Hainholzweg

/ 3
PDF herunterladen
PK462-StVB, Postfach 60 02 80, 22202 Hamburg                                  PK462-StVB Bezirksamt Harburg                                                            +49 40 428 6-54623 MR 2                                                                          +49 40 427313425 Armin Lehnhoff 14.10.2020 046/8V/0662121/2020 Aktenzeichen bei Antwort und Rückfragen bitte stets angeben. Freitext Straßenverkehrsbehördliche Anordnung 1.         Anordnung Das PK 462-StVB, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, ordnet gem. § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Straße Hainholzweg 147b - 145 und Hainholzweg 154 – 150 folgendes an: absolutes Haltverbot Eine Bezugsanordnung liegt nicht vor. 2.         Durchzuführende Maßnahmen Zur Realisierung sind folgende Arbeiten erforderlich: Aufstellung von 2 x Z 283-20 2 x Z 283-10 P / C -KB 1 -                                                                                                       CV 7.5 - SP 8
1

PK462-StVB, Az. 046/8V/0662121/2020                                                                           Seite 2 3.         Begründung Durch die Hochbahn (zuletzt Schreiben vom 18.06.2020) ist für den Streckenverlauf Hainholzweg wiederholt aufgezeigt worden, dass durch den ruhenden Verkehr teilweise erhebliche Behinderungen für den ÖPNV hervorgerufen werden. Dies führte zu vermeidbaren Verspätungen von mehreren Minuten, mit möglichen negativen Auswirkungen auf den Gesamtbetrieb. Die Örtlichkeit ist wiederholt im Rahmen von Verkehrsschauen aufgesucht worden. Nach erfolgten Teilmaßnahmen (AO Haltverbot Höhe In der Alten Forst und Kita), ist am 09.09.2020 eine Streckenabfahrt (TN: Hochbahn, BA/H, PK 46) mit einem Gelenkbus der Hochbahn durchgeführt worden. Dabei wurde festgestellt, dass durch berechtigt am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge, die vorausschauende Fahrt mittels Gelenkbus, abschnittsweise tatsächlich unmöglich ist. Die topografischen Gegebenheiten ermöglichen erst so spät die Sicht auf den Gegenverkehr, dass bei Begegnung bspw. zweier Busse, die ungehinderte Fahrt nicht möglich ist. Dies kann dann zum Blockieren der Fahrbahn durch den ÖPNV führen. Ausweichräume sind meist nicht ausreichend vorhanden. Gleiches gilt auch für das Aufeinandertreffen von sonstigen Schwerverkehren. Um diese Behinderungen für den fließenden Verkehr zu beseitigen, sind bauliche Maßnahmen lt. Auskunft des BA/H (Herr Swensson) nicht umsetzbar. Ein Kontakt bzw. eine Abstimmung der Busse bspw. über Funk ist z.Zt. nicht möglich bzw. realisierbar (Fr. Schmidt, Hochbahn). In dem betreffenden Abschnitt des Hainholzweges ist offensichtlich ein hoher Parkraumbedarf für Bewohner und deren Besucher vorhanden. Dies könnte u.a. durch die in den vergangen Jahren entstandene Verdichtung mit Wohnbebauung, i.V.m. mit dem Entfall der Stellplatzverordnung, hervorgerufen worden sein. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich der Bedarf in absehbarer Zeit reduzieren wird. Durch das absolute Haltverbot wird ein Ausweichraum geschaffen und die Sichtbeziehung, insbesondere für den ÖPNV und den sonstigen Schwerverkehr optimiert. Behinderungen des fließenden Verkehrs dürften vermieden werden. 4.         Anhörung Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen. P / C -KB 1 -                                                                                             CV 7.5 - SP 8
2

PK462-StVB, Az. 046/8V/0662121/2020                                                                       Seite 3 5.         Ausführung Bestehen aus Sicht des Straßenwegebaulastträgers keine Einwände, wird um Durchführung der Anordnung unter Beteiligung der anordnenden Dienststelle gebeten. Die beigefügte Erledigungsmeldung ist der anordnenden Dienststelle nach Ausführung zu übersenden. Armin Lehnhoff Anlage: 1 Verkehrszeichenplan Verteiler: H/MR 2, LGV Datenpflege-SIB, Ablage P / C -KB 1 -                                                                                         CV 7.5 - SP 8
3