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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Horizont e.V. (vertreten durch den Vorstand Jutta Speidel, Beate Heidler, Michael Sturm)

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Landeshauptstadt München Sozialreferat Dorothee Schiwy Sozialreferentin Frau München Datum 23.01.2020 Horizont e. V. (vertreten durch ) Ihr Schreiben vom 28.12.2019 Sehr geehrte Frau , zu Ihrer Anfrage vom 28.12.2019 über die Internetplattform „Frag den Staat“ bzgl. des Vereins Horizont e. V. kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Der Verein Horizont e.V. betreibt als gemeinnützige Initiative die Einrichtung Haus Horizont für wohnungslose Mütter mit ihren Kindern. Im Jahr 2020 wird Horizont e.V. mit einem jährlichen Zuschuss zu den Personalkosten für Haus Horizont durch die Landeshauptstadt München ge- fördert. Weitere Informationen können dem Beschluss des Sozialausschusses vom 21.11.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16295) im Ratsinformationssystem (RIS) entnommen werden. Zusätzlich zur Einrichtung für wohnungslose Frauen errichtete die Bietergemeinschaft GbR Zeitler und Horizont e. V. an der Max-Bill-Str. 14, 16 und Bauhausplatz 3 48 geförderte Wohnungen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms Teilprogramm B. Das Kommunale Wohnungsbauprogramm der Landeshaupt München sieht kleinteilige Wohn- projekte mit einer gemischten Zusammensetzung von Familien- und Einzelhaushalten vor (in der Regel bis zu ca. 30 Wohneinheiten). Konzeptioneller Bestandteil ist die sozial und ökolo- gisch orientierte Hausverwaltung. Sie bietet Unterstützung für Mieterinnen und Mieter, die aus Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder aus städtischen Notquartieren in ein dauerhaftes Mietverhältnis vermittelt werden konnten. Sie arbeitet vernetzend mit den Fachdiensten vor Ort zusammen und trägt entscheidend zu einer erfolgreichen Integration der Haushalte in ihr neues Wohnumfeld bei. Aufgrund des damit verbundenen Mehraufwands wird für die sozial und ökologisch orientierte Hausverwaltung für die ersten drei bis fünf Jahre ein Zuschuss gewährt, dessen Höhe sich an der gesetzlichen Verwaltungspauschale für Sozialwohnungen Soziale Wohnraumversorgung Angebote im Sozialraum Planung im Münchner Wohnungsbau (S-III-S/AS/Team 1) Werinherstr. 89, 81541 München
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Seite 2 von 2 nach der II. Berechnungsverordnung orientiert. Diese Zuwendungen werden aus dem Zuschusshaushalt des Sozialreferats finanziert. Die geförderten Wohneinheiten wurden im Mai 2018 fertiggestellt und im Juni 2018 bezogen. Die sozial und ökologisch orientierte Hausverwaltung wurde durch den Horizont e. V. über- nommen und zum 1. Juli 2018 begonnen. Zudem wurde die Wohnanlage im ersten Jahr durch den Sozialpädagogischen Integrationsunterstützungsdienst Wohnen (SIW) beim Übergang aus der Wohnungslosigkeit in die neue Wohnsituation sowie bei der Integration in das neue Wohnumfeld unterstützt. Nach Ablauf der zusätzlichen Unterstützung wird die Wohnanlage nun wie alle Wohnhäuser durch die Bezirkssozialarbeit in der Regelversorgung betreut. Die Höhe des Zuschusses können Sie folgenden Beschlüssen des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses entnehmen: •   Zuschussnehmerdatei 2018, Vollzug des Haushaltsplanes 2018 vom 28.11.2017, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10106 •   Zuschussnehmerdatei 2019, Vollzug des Haushaltsplanes 2019, vom 4.12.2018 Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 13187 •   Zuschussnehmerdatei 2020, Vollzug des Haushaltsplanes 2020, vom 3.12.2019 Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16937 Die Vorlagen können Sie im RatsInformationsSystem der Landeshauptstadt München unter dem Link: https://www.ris-muenchen.de/ abrufen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dorothee Schiwy Berufsm. Stadträtin
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