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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Bau Behördenzentrum BER

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Ullrich, Andre Von: Gesendet: An: Ce: @polizei.bund.de'; :g         • Betreff:                                 Protokoll der Besprech ung zum Behörden-/Ausreisezentrum Schönefeld am 08.10.2021 in Potsdam Anlagen:                                  CDR_211029 Protokoll zur Besprechung mit BMI BAMF BlmA am 08.10.21 .pdf Sehr geehrte Damen und Herren, ~     anliegend übersende ich die Schlussfassung des Protokolls der Besprechung zum Behördenzentrum Schönefeld vom 8. Oktober 2021. Mit freundlichen Grüßen Referat 21 ~ Ausländerangelegenheiten Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 14467 Potsdam Telefo~ Bitte fi)gen Sie Ihren Mails nur Dokumente in einem der aktuellen Microsoft-Office-Formate (docx/xlsx /pptx) oder im pdf-Format bei, Mails mit .doc-Anlagen werden aus Sicherheitsgründen a.u tomatisch gelöscht und erreichen mich nicht. ,,.--.
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Ministerium des Innern und für Kommunales                                           8. Oktober 2021 21-807-81                                                                           App„ Bearb„ Protokoll Errichtun eines Behördenzentrums am BER - Bes                                     der Bedarfsträ er, hier: Raum Datum und Zeit:                  Teilnehmer: 08.10.2021, 10:00-11 :00, BMI, Herr Ullrich MIK MIK teilt mit, dass die Änderungswünsche des BMI zu dem Entwurf einer Grundsatzvereinbarung für das Be- hördenzentrum derzeit geprüft werden ; in Kürze erfolge eine Antwort auf des MIK auf Arbeitsebene. Jetziger BM des Innern sollte noch unterschreiben, um Verzögerungen klein zu halten. Derzeitiger Projektstand: Eigen- tümer erwirbt zzt. Arrondierungsgrundstücke, parallel erstellt die Gemeinde Schönefeld einen Bebauungsplan nur für den Bereich der lnvestorengrundstücke , was sich aber etwas verzögert habe, die Aufstellung des Plans wurde von Gde. erst im August d.J. beschlossen, Die Wünsche der Gde. sind berücksichtigt, 1 Stockwerk mehr wegen Lärmschutz, mehr öffentliche Parkplätze. Außer Bund auch ist auch Landkreis LOS als Mieter vorgesehen. MIK und ZABH benötigen Raumplanung für die Kostenkalkulation des Investors, auch die schlussendliche Miethöhe hängt davon ab. BPol teilt mit, dass die interne Genehmigung des Raumprogramms vorliegt, vielleicht würde noch eine kieine Gebäudeverschiebung nötig, weil die Straße für breite Busse geeignet sein müsse. Man sei in finaler Abstim- mung, die endgültige Genehmigung des Raumbedarfsplans sei Ende Oktober/ Anfang November 2021 zu er- warten . . . . . .antwortet, dass Tiefgarage und Rampe an die Bedürfnisse der BPol bereits angepasst wurden, die ~ e h für Vorfeldbusse breit genug . Die zeitnahe Übersendung auch eines noch nicht genehmigten Plans sei sehr wichtig , weil dies für den Investor unverzichtbar zur Kalkulation des Mietpreises sei und von dessen Höhe das weitere Vorgehen im gesamten Projektablauf abhänge. •    BPol: diese Zusendung erfolgt bis Ende Oktober 2021 Mit Blick auf die Bedarfe der Bundespolizei wird über die Notwendigkeit der Erhaltung der Zutrittskontrollstelle 14 (Tor zum Flughafengelände) sowie über die mögliche Weiternutzung der sogenannten „Generalsvilla" über 2024 hinaus bis zur Fertigstellung des für die Bundespolizei vorgesehenen Gebäudetrakts diskutiert. Die BlmA merkt im Nachgang zur Sitzung folgendes an: „Die BlmA bittet BMI um Übersendung eines gemeinsamen Beschaffungsauftrages für die Deckung der Bedarfe von BAMF und BPol. Zudem wird klargestellt, dass das Land 88 Hauptmieter1 sein wird und für die Finanzierung des Projekts Sorge trägt; die BlmA wird Untermieterin des Landes. In dieser Konstellation werden von der BlmA die 1 {Nachtrag MIK: Eine abschließende Klärung der Frage zur Qualität des künftigen Mietverhältnisses des Bundes (Untermieter oder Hauptmieter) ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Insoweit wird auf die unterzeichnete Grundsatzverständigung des BMI und des MIK vom 25. Oktober 2021 verwiesen (insbesondere Nr. 4 (1)) .J                                  ·               Dok.-Nr.. 2021i194254
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genehmigten Raumbedarfe des Bundes ausschließlich in das Projekt eingespeist. Die Untervermietung bzw. die daraus für den Bund erwachsenden Verbindlichkeiten werden im Vorfeld durch Abschluss erforderlicher Vereinba- rungen (zB. LOI) fixiert werden." ~ eist darauf hin, dass größere Änderungsbedarfe an den bisherigen Planungen bis Ende Oktober ~ l d e t werden sollten. Änderungen an der Kubatur sollen möglichst nicht erforderlich werden. Die Bun- des- und Landesbehörden sollten der FBB möglichst einheitlich gegenübertreten, das AA fehle noch, dort werde die Planung demnächst vorgestellt. . - . - sagt auf Bitte der BPol zu, sich bei der FBB nach Leitungs- und Fernwärmeanschlussmöglichkeiten ~ol-Gebäude an das Netz des Flughafens zu erkundigen. Eine von der BPol ebenfalls gewünschte Priorisierung bei der Errichtung des Rückführungsterminals sei grds. möglich Das Gebäude G005 (.. Generals- villa") werde wegen womöglich verzögertem Bau des Regierungsterminals nicht so dringend abgerissen werden müssen, die Planung dafür sei ohnehin stark verzögert. MIK beschreibt die weiteren Schritte für das Land wie folgt: •    Es wird der Kontakt zum Investor aufgenommen •    Kontakt zum AA wird zeitnah hergestellt •    Kontakt mit der Gemeinde wird aufgenommen •    Bis Ende 11 /2021 wird Kontakt zur FBB hergestellt, um das Projekt zu erläutern Der nächste Termin wird anlassbezogen vereinbart. Seite 2 von 2
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Ullrich, Andre Von:                                R1 Gesendet:                           Montag, 1. November 2021 09:48 An: ~ Ce:                                 Burbaum, Ann-Marie, Dr.; -RL@bamf.bund .de'; 'bpo1d.ber1in.sb34@polizei.bund.de'; ; Plank, Thomas; Wittschen, Kirsten; Hidy, Stefan; de Groot, Vo ker; R1_; B1_; 2113_; RegR1 Betreff:                            211101 BMI-R1 an MIK BB - Behörden-/Ein- und Ausreisezentrum Schönefeld hier Benennung des/der Ansprechpartner des Bundes Anlagen:                            211025 unterzeichnete finale Fassung gemeinsame Gru nd satzverstän d i g u ng .pdf Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat R1-21011/11#2 Betr.: Ein- und Ausreisezentrum BER hier: Gemeinsame Grundsatzverständigung - Benennung eines Ansprechpartners Sehr g e e h r t e , . _, hiermit möchten wir Ihnen, wie in der gemeinsamen Grundsatzverständigung unter Nr. 4 Absatz 3 vereinbart, unseren Ansprechpartner benennen. Ansprechpartner für den Bund is                                 von der Bundesanstalt für 1mmobilienaufgaben. naesanstalt für Immobilienaufgaben Berliner Straße 98-101 14467 Potsdam Weiterhin möchten wir Ihnen unter Bezugnahme auf die telefonische Absprache zwischen Ihnen und Frau Dr. Burbaum sowie in Abstimmung mit dem Bundespolizeipräsidium und dem im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständigen Lie enschaftsreferat für konkretere baufachliche Belange der Bundespolizei als Ans rechpartn                           ■■ar1on der Bundespolizeidirektion Berlin bzw.                                 om BAMF enennen . Kontaktdaten 1 ~ui!      fo1&!!rektion Berlin Schnellerstr. 139A/140 12439 Berlin
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Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andre Ullrich Referat Rl Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Alt-Moabit 140, ioss9 Berlin Telefon: 030 18 681-10 360 Mo~ Fax: 030 18 681-5121 90 E-Mail : andre .ullrich@bmi .bund .de www.bmi.bund .de 2
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Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Grundsatzverständig·ung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg über die Projektierung eines Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen BER Präambel Am 01.09.2020 besch lossen der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, die Ministerin für Fi- -~ nanzen und für Europa des Landes Brandenburg sowie der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg im Rahmen der Auftaktsitzung zur Vorstellung des Projekts zur Errichtung eines integrierten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg (im folgenden BER) die gemeinsame Umsetzung des genannten Projekts. Es bestand zwischen den genannten Teilnehmern Ei- nigkeit darüber, dass mit Eröffnung des Flughafens BER und der Schließung des Flughafens Tegel , auf das Land Brandenburg neue und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung des mit einem internationalen Flughafens einhergehenden Migrationsgeschehens zukommen werden und hierfür zusätzliche Struktu- ren zur Einreise und Ausreiseabwicklung in Flughafennähe zu schaffen sind. Mit der örtlichen Verlage- rung des Migrationsgeschehens der Metropolregion Berlin Brandenburg in den Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg sehen auch die am Prozess beteiligten Bundesbehörden die Notwendigkeit, ihre Präsenz- und Verwaltungsstrukturen in Flughafennähe auszubauen . Die Teilnehmer der Besprechung befürworteten einvernehmlich , dass die gemeinsame Unterbringung von Landes- und Bundesbehörden an einem Standort sowohl aus finanzieller, aber auch aus verwaltungsökonomischer Sicht die sinnvollste
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Lösung darstellt. Die nachfolgenden Vereinbarungen spiegeln den Besprechungsstand wider, wie er zum Stichtag 30. Juni 2021 zwischen den oben genannten Beteiligten abgestimmt worden ist. Die konkrete Ausgestaltung des unter Nr. 2 genannten und zu bebauenden Areals sowie die Bestimmung der Durch- führungsform zur Projektumsetzung bleibt einem gesonderten, noch vorzunehmenden Verwaltungsver- fahren im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg vorbehalten. Die Grundsatzverständigung dient der Verschriftlichung der bisher getroffenen Vereinbarungen. Nr.1 Ziel, Gegenstand und Funktion (1) Bund und Land verfolgen im Wege der Zusammenarbeit gemeinsam das Ziel, die Aufnahme und die Ausreise ausländischer Personen am internationalen Flughafen BER effizient zu gestalten und zu beschleunigen. (2) Gegenstand dieser Grundsatzverständigung ist die gegenseitige Zusicherung, die unter Nr. 3 (Errichtung, [Unter-]Vermietung und Bewirtschaftung/Land) und Nr. 4 (Mitnutzung im Ra,hmen eines [Unter-]Mietvertrages/Bund) genannten jeweiligen Verpflichtungen erfüllen zu wollen und deren zeitige Umsetzung zu gewährleisten . (3) Das geplante integrierte Einreise- und Ausreisezentrum am Flughafen BER dient nach dessen Fertigstellung sowohl der Unterbringung von Bundes- als auch Landesbehörden, die am Prozess der ordnungsgemäßen Ein- und Ausreise ausländischer Personen außerhalb lediglich touristi- scher Zwecke beteiligt sind. Bundesseitig ist beabsichtigt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (im folgenden BAMF) sowie die Bundespolizei in der geplanten Einrichtung unterzu- bringen . Landesseitig werden sowohl die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (im folgenden ZABH) als auch Akteure des Justizbereichs des Landes Brandenburg am geplan- ten Standort untergebracht werden. Durch die Ansiedlung aller für den genannten Zweck wesent- lichen Akteure an einem gemeinsamen Standort, können fachliche und wirtschaftliche Synergie- effekte für die Umsetzung asyl- und aufenthaltsrechtlicher Aufgaben erzielt werden. (4) Der geplante Neubau dient insbesondere •   der Durchführung des Flughafenasylverfahrens, einschließlich des verwaltungsgerichtli- chen Verfahrens, •   der kurzzeitigen Unterbringung von Personen, denen die Einreise aus rechtlichen qrün- den untersagt ist (Zurückweisungsfälle), •   der Erstregistrierung von Asylsuchenden, Seite 2 von 6
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--===- =-====-- •     der Verfahrensabwicklung bei sog. Aufgriffsfällen und mit der Ein- oder Ausreise verbun- denen Straftaten , •    der zentralen Bearbeitung und Abwicklung freiwilliger Ausreisen, •     als Erstanlaufstation im Rahmen humanitärer Aufnahmen oder Familiennachzug, •    Dublin-(Rück-)Überstellungen, •    dem Vollzug des Ausreisegewahrsams i.S .d. § 62b AufenthG und von Rückführungen über ein Rückführungsterminal der Bundespolizei, • der Bearbeitung von Ersh Folge-, Zweit- und Fortführungsanträgen sowie von Wider- rufsverfahren durch das BAMF, •     behördlichen und gerichtlichen Anhörungen im Asylverfahren/sog . Dublin-Verfahren und in aufenthaltsrechtlichen Verfahren, •     der Unterbringung des Integrationsteams des BAMF für den Bereich West-Brandenburg und Ost-Berlin, •     der Asylverfahrens- und Rechtsberatu ng. Nr.2 Standort und Gliederung des geplanten Gebäudekomplexes (1) Das zu bebauende Areal ist einschließlich der Freiflächen ca. 30.000 m groß. Der geplante Ge- 2 bäudekomplex mit den unter Nr. 1 benannten Funktionen soll nördlich angrenzend an d~s Flug- hafenareal des BER errichtet werden (Gemeinde Schönefeld) . Das Areal wird nördlich durch die neue Entlastungsstraße zum Flughafen (Jürgen-Schumann-Allee), westlich durch die derzeit im Bau befindliche, nicht-öffentliche Protokollstraße zum Regierungsterminal, östlich durch die Kirchstraße und südlich durch das Areal mit dem Bestandsgebäude der Zentralen Ausländerbe- hörde, der bestehenden Ausreisesammelstelle, begrenzt. (2) Der geplante Gebäudekomplex besteht aus folgenden Gebäudeteilen/Außenbereichszonen : •     Ankunftsgebäude (BAMF/ZABH) •     Funktions- und Justizbereich (ZABH/Just.iz) •     Sicherheits- und Wachzentrale (ZABH) •     Gewahrsamsgebäude (ZABH) •     Transitgebäude (ZABH/Bundespolizei) Seite 3 von 6
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•   Versorgungsgebäude (ZABH) •   Rückführungsgebäude (Bundespolizei) •   Abgetrennte Außenbereiche für Gewahrsam und Transit (m/w/ geschlossen) und •   Parkraum (öffentlich f. Besucher, Tiefgarage f. Bedienstete und Parkflächen für Dienst- fahrzeuge auf dem Gelände) Nr. 3 Verpflichtungen des Landes (1) Das Land verpflichtet sich, die bauliche Planung und Umsetzung als Bauherr sicherzustellen . Über den Projektfortschritt wird das Land dem Bund (BMI) in regelmäßigen Abschnitten berichten und nach Abschluss wesentlicher Meilensteine Besprechungen der Bedarfsträger einberufen, soweit dies für den Fortgang des Projekts erforderlich ist. (2) Das Land benennt dem Bund für die Dauer der Projektumsetzung einen festen Ansprechpartner. (3) Die finanzielle Absicherung des Projekts stellt das Land sicher. (4) Nach Fertigstellung des Bauvorhabens stellt das Land die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des gesamten unter Nr. 2 näher bezeichneten Gebäudekomplexes sicher. Nr. 4 Verpflichtungen des Bundes (1) Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat sichert zu , in Bezug auf das unter Nr. 2 näher bezeichnete Bauvorhaben mit dem Land einen Untermietvertrag zum Zweck der Unter- bringung seiner nachgeordneten Behörden, BAMF und Bundespolizei, zu schließen oder zum vorgenannten Zweck die notwendigen Flächen vom Eigentümer des unter Nr. 2 genannten Bau- vorhabens anzumieten. Der Umfang der anzumietenden Fläche richtet sich nach den durch die Bedarfsträger zuvor verbindlich mitgeteilten haushälterisch genehmigten Raumbedarfsplänen. Soweit die Anmietung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) erfolgt, gilt das Vorstehende entsprechend. (2) Neben den anfallenden Mietkosten sichert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Hei- mat dem Land zu, für eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an den anfallenden Seite 4 von 6
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