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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Bau Behördenzentrum BER

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1. Herr                 teilt mittels Präsentation (Anlage dieses Protokolls) den aktuellen Sach- stand des Projektes „Gemeinsames Aufnahme7 und Ausreisezentrum inklusive. Rückfüh- rungsbereich am Flughafen BER" vor. Insbesondere wurden Ausführungen zum künfti- gen „Neub~u Rückführungsgebäude", die enthaltenen Raum- und Flächenbedarfe sowie die BPOL-spezifischen Prozesse gemacht. 2. Herr               erklärt ·dass die BlmA mit heutigem Vortrag soweit ins Bild gesetzt ist, dass er zweifelsfrei die Zuständigkeit der BlmA erkennt. Sofern die BPOL ihre gn.ind- · . sätzlichen Anforderungen gemäß Präsentation _       mit dem BPOLP abgestimmt hat, ist die BlmA Po_tsdam in das Projekt einzubeziehen. 3. Mit.dem BlmA-Start des Projektes beabsichtigt diese, sowohl einen eigenen Projektver- antwortlichen als auch einen eigenen Fachingenieur einzubeziehen, welcher der BPOL beratend zur Seite stehen wird. 4. Aufgrund der Besonderheit des Projektes „Neubau Rückfü hrungsgebäude" erachtet Herr       C ein „offenes", auch standortneutrales Erkundungsverfah~en wegen der zwingenden räumlichen Nähe zum Flughafen als nicht notwendig - welches somit ent- fällt; hier hat dann ein eingeschränktes Verfahren zu erfolgen; ein Erkundungs-/Beschaf- fungsauftrag ist allerdings unerlässlich. Darüber hinaus erklärt er, dass.die rein·e Anmie- tung auch einer nicht bebauten Immobilie vergabefrei erfolgen kann, wenn kein öffentli- cher Bauauftrag durch Vorgaben z.B. in Art der baulichen Ausführung, Kubatur vermie- den werden. 5. Beid_   e Seiten stellen übereinstimmend fest, dass sowohl die Umstände gemäß Pkt. 4 als auc~ das vom Land Brandenburg gewählte lnvestorenmodell sich auf den zeitlichen Projektverlauf begünstigend auswirken werden. Gleichwohl bleibt die geplante Inbetrieb- nahme Ende 2024 abzuwarten. 6. Seite.ns der Bundespolizei wurde ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass das aktuelle Rückführungsgebäude H 021 derzeit nur bis Ende 2024 zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund ist die Fertigstellung und Inbetriebnahme des neu zu errichten- den Rückführungsgebäudes innerhalb des Gesamtprojektes zwingend zu priorisieren. 7. Hinsichtlich der Zuständigkeiten b~steht zwischen den Parteien uneingeschränkt Einver- nehmen, dass die BlmA den Bund gegenüber dem Projektträger Land Brandenburg als
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bestellende und vertragsschließende Partei vertritt. Die BPOL ist die nutzende Organi- sation und vertritt gegenüber der BI mA ihre Nutzeranforderungen. 8.    Seide Parteien haben eine konstruktive und ergebn isorientierte zusammenarbeitet zu- gesichert. Erstellt:       im Entwurf gez.
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