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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Bau Behördenzentrum BER

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Referat R1                                           Berlin, den 27 . August 2020 R1-21011/11#2                                       Hausruf: 10360 Refl .: MinR'n Dr. Ann-Marie Burbaum Sb.:    EPHK Ullrich Bundesm,ni5tenum des Innern . ti..L L.:2,.: "-'~ ,1 H~1 rnat Ministerbüro über "'r lf. 1 Abdruck(e) : Herrn St T Herrn AL M Herrn L Stab R , . lJ 2. V. 'ft    'l.1(R St E Aln B UALn M M4AG ÖS II 2AG Z II 1 82 Referate R 5, M 4 AG, B 2 und ÖS II 2 AG haben die Unterlagen mitgezeichnet. Betr.:          Gespräch Herr Min mit Herrn I M - (8B) zum Thema „Neubau Ausreisezentrum Schönefeld" am 1. September 2020 in Potsdam Bezug:          Anforderung des Ministerbüros vom 25. August 2020 Anlagen         -4- 1.       Votum Bitte um Kenntnisnahme der anliegenden vorbereitenden Unterlagen zum Gespräch des Herrn Minister mit Herrn IM - ( 8 B ) zum Thema ,,Neubau Ausreisezentrum Schönefeld" am 1. September 2020. 2.        Sachverhalt Herr I M ; - (8B) wird am 1. September 2020 mit Herrn Minister _in Potsdam ein Gespräch zum Thema „Neubau Ausreisezentrum Schönefeld"
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führen . Weitere Teilnehmer werden Herr St T sowie Frau Finanzministerin -         (BB) und die Herren P BAM                      BPOLP sein . Im Gespräch wird es um äi Beteiligung des Bundes eim Aufbau und bei der Nutzung des Ausreisezentrums gehen. BB ist an einer möglichst hohen Auslastung interessiert. 3.      Stellungnahme Es wird auf die beigefügten Gesprächsunterlagen mit Anlagen verwiesen . Anlagen: 1. Turbo 2. Gesprächsunterlage 3. Teilnehmerliste 4. Zusammenfassung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg zum aktuellen Sachstand gepl. Ausreisezentrum 4.       Kommunikation Über die beigefügten Gesprächsunterlagen hinaus keine. -1/--H-~CL, Dr. Ann-Marie Burbaum elektronisch gezeichnet Andre Ullrich
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&    1 Bundesministerium                                     Gespräch mit IM W,AW     des Innern, für Bau                                 und F M ~ ·     und Heimat 1 •        . 01.09.2020, 16:30 Uhr N ~i                                                      Ministerium des Innern und für "                                                       Kommunales (Haus N, Raum 236 - Aula) Inhaltsverzeichnis Fach 1           Teilnehmer Fach 2           Kernbotschaften Fach 3           Neubau Ausreisezentrum Schönefeld Hintergrundinformation: Fach 4           Spezifikation für ein integriertes Aufnahme- und Ausreisezentrum des Landes Brandenburg am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
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Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat                       1. September 2020, 16:30 Uhr TEILNEHMERLISTE Gespräch zum Neubau Ausreisezentrum Schönefeld Ministerium des In,:iern und für Kommunales (Haus N, Raum 236 - Aula) _Horst Seehafer, Bundesm inister des Innern, für Bau und Heimat Minister des Innern und für Kommunales Brandenbu rg , Ministerin der Finanzen und für Europa Brandenbu rg Dr. Helmut Teichmann, Staatssekretär , Präside nt BPO LP Präsident BAM F
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Gespräch Herr Minister mit l ~ a m 1. September 2020 · Neubau Ausreisezentrum Schönefeld Gesprächselemente / Position BMI - AKTIV •     Die Einrichtung einer Ausreisegewahrsamseinrichtung am Flughafen Schönefeld begrüße ich aus politischer Sicht. •     Ob und wie der Bund sich e.inbringen kann, bedarf aber einer vorherigen eingehenden Prüfung . Wir sind sehr interessiert, in weiteren Gesprächen mehr über Ihre Ideen hierzu zu erfahren und uns eingehender auszutauschen. Gesprächselemente/ Position BMI - REAKTIV •    Ob ein sachlicher Bedarf der BPOL besteht, bedarf einer eingehenden Prüfung. •   Zuführungsfälle zu Flugabschiebungen (Zuständigkeit des Landes): Was die sog. Zuführungen zu den (Flug-)Abschiebungen über den Flughafen angeht, so begrüßen wir es, dass die entsprechenden Kapazitäten ausgebaut werden sollen. Allerdings hat die BPOL derzeit keinen weiteren räumlichen Bedarf. •    Flughafenasylfälle (BAMF): Es ist wünschenswert, dass Sie das BAMF in Ihre · Einrichtung einbinden wollen. Gerade im Flughafenverfahren kann die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern vertieft und konzeptionell weiterentwickelt werden. •    Vorbehalte des AA gegen den Baustandort (Regierungsterminal): Nach dem mir vorliegenden Informationen hat das AA seine Bedenken aufgrund des Angebots des örtlichen Bürgermeisters, eine weitere Zufahrt zu bauen, zwischenzeitlich zurückgestellt. Ich bin aber gerne bereit, das nochmals mit AA aufzunehmen. Sachstand: •    Brandenburg (BB) plant den Neubau eines Ausreisegewahrsams am Flughafen Schönefeld und. ist an einer hohen Auslastung interessiert. •    Bei einer solchen „gemischten" Nutzung durch das Land BB, BPOL und BAMF würde der Nutzungsanteil des Bundes nach Schätzung BB zwischen einem Drittel und der Hälfte liegen. Vor diesem Hintergrund ist eine gemeinsame. Finanzierung durch Bund und Land von BB gewünscht. In den letzten 20 Jahren hat das BMI Finanzierungsforderungen konsequent aus verfassungsrechtlichen Gründen zurückgewiesen . Ein Einigungsversuch auf IMK-Ebene bzw. im Rahmen einer St-Task Force scheiterte. •    Das von BB geplante Ausreisezentrum liegt an der Zufah rt zum alten Flughafen SXF . In unmittelbarer Nähe dieser Zufahrt liegt auch das künftige Regierungsterminal, das auch für Staatsgäste genutzt werden soll. •   BMI hat bereits in der Vergangenheit betont, dass es mit den Ländern sicherstellen möchte, dass ausreichend Gewahrsamskapazitäten an den großen Verkehrsflughäfen bereitstehen, damit das Verfahren in det letzten Phase von Abschiebungen reibungslos vonstattengehen -kann ."; dies aber niemals mit Finanzierungszusagen verknüpft                   ·
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,. Referat R 1                                                             25. August 2020 Gespräch Herr Minister mit Herrn lnnenminister....S am 1. September 2020 Gesprächs-/ Kommunikationsziel: •   Die Einrichtung einer Ausreisegewahrsamseinrichtung durch Brandenburg (88) am Flughafen Schönefeld (SXF) wird politisch unterstützt. •   Eine Beteiligung des Bundes/der BPol bei der Finanzierung von Haftplätzen hat das BMI in den letzten 20 Jahren mehrfach geprüft. Sie begegnet verfassungs- rechtlichen Bedenken. Anderweitige Möglichkeiten, uns (unterstützend) einzu- bringen, werden wir gerne prüfen . Sachverhalt/ Hintergrundinformationen: •   BB plant den Neubau eines Ausreisegewahrsams am Flughafen SXF. Bauherr soll laut BB ein privater Träger sein. BB ist an einer möglichst hohen Auslastung interessiert. •   Bei einer „gemischten" Nutzung durch das Land BB, die BPOL und das BAMF · würde der Nutzungsanteil des Bundes nach Schätzung BB zwischen einem Drit- tel und der Hälfte liegen. Unklar ist, worauf diese Annahmen beruht. •   Das von BB geplante Ausreisezentrum liegt an der Zufah rt zum alten Flughafen SXF. In unmittelbarer Nähe dieser Zufahrt liegt auch das künftige Regierun~s- terminal, das auch für Staatsgäste genutzt werden soll. •   BMI hat bereits in der Vergangenheit betont, dass es mit den Ländern sicherstel- 11 len möchte, dass ausreichend Gewahrsamskapazitäten an den großen Verkehrs- flughäfen bereitstehen, damit das Verfahr~n in der letzten Phase von Abschie- bungen reibungslos vonstattengehen kann." (zuletzt: begleitend zum Kabinett- termin zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz vorgestellten Papier lntensivierte Um- 11 setzung operativer Zuständigkeiten des Bundes im Bereich Rückkehr gern. Mas- terplan"). •   Finanzielle Zusagen hat das BMI aus den o.g . Gründen nicht gemacht und jegli- che Forderungen der Länder in Richtung .einer füianziellen Beteiligung des Bun- des an Einrichtungen der Abschiebungshaft/des Ausreisegewahrsams in den letzten 20 Jahren stets zurückgewiesen.
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-2- Probleme: • Eingehende Prüfung erforderlich , ob       e Co-Nutzung durch Behörden des Bun- des möglich ist. • Eine Beteiligung an der Finanzierung v           plätzen scheidet aus verfassungs- rechtlichen Gründen für die BPOL aus . • Vorbehalte des AA gegen den Baustandort, aufgrund der Befürchtung , dass ein dortiges Zentrum zu Beeinträchtigungen des Terminals und der Sicherheit der Schutzpersonen durch Protestaktionen oder Blockaden vor dem Ausreisezentrum führen könnte . Herr St E hatte zu diesem Punkt bereits im Januar 2019 ein Ge- spräch mit der heutigen BB Finanzministerin Lange in ihrer damaligen Eigenschaft als Innenstaatssekretärin geführt. Nach hiesigen Informationen hat das AA diese Bedenken aufgrund des Angebots des örtlichen Bürgermeisters , eine weitere Zu- fahrt zu bauen , allerdings zwischenzeitlich zurückgestellt. Gesprächsführungsvorschlag (insbesondere Fragen): •   Die Einrichtung einer Ausreisegewahrsamseinrichtung durch BB am Flughafen Schönefeld ist politisch zu unterstützen . BMI setzt sich schon seit langem dafür ein , mit den Ländern sicherzustellen , dass Gewahrsamseinrichtungen an zentra- len Verkehrsflughäfen bereitstehen , damit das Verfahren in der letzten Phase von Abschiebungen reibungslos vonstattengehen kann . •   Wie stellt sich BB die Nutzung der Einrichtung vor und wie kann sich aus Ihrer Sicht der Bund einbringen? •   Das BAMF begrüßt die Idee dieser Einrichtung und möchte eingebunden werden. Gerade im sog . Flughafenverfahren nach § 18a AsylG kan n die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erprobt und konzeptionell weiterentwickelt werden . •   Die BPOL sieht in der Umsetzung auch Chancen. zu kommunizierende Botschaften: •    Die Einrichtung einer Ausreisegewahrsamseinrichtung durch BB am Flughafen Schönfeld wird politisch unterstützt. Ob und wie der Bund sich einbringen kann , bedarf weiterer eingehenderer Prüfung . •    (reaktiv) Eine Beteiligung des Bundes (BPOL) an der Finanzierung von Haftplät- zen begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken.
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Stand: August 2020 Spezifikation für ein integriertes Aufnahme- und Ausreisezentrum des · Landes Brandenburg am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) Zusammenfassung Die Zentrale Ausländerbehorde des Landes Brandenburg (ZABH) betreibt in der Kirchstraße in Schönefeld eine Einrichtung, die der kurzzeitigen :Unterbringung von Personen im sogenannten Flughafenasyl (§ 18a AsylG) sowie von Zurückweisungsfällen (§15 Abs. 6 AufenthG) und Personen im Ausreisegewahrsam (§62b AufenthG) dient. Die administrative und soziale Betreuung erfolgt durch die ZABH und ihre Dienstleister. Die Zurückweisungsfälle werden von der Bundespolizei (BPol) eingewiesen und bewacht. Das Flughafen-Asylverfahren führt das ebenfalls am Standort ~msässige Bundesamt für . Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch. Die aufenthaltsrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Rückführung liegen in der Verantwortung der ZABH. Das Gebäude befindet sich auf einer der Flughafengesellschaft (FBB) gehörenden Liegenschaft und ist vom Land.angemietet. Die bestehende Einrichtung verfügt über ca. 35 Unterbringungsplätze · und einige Funktionsräume. Im · benachbarten, ebenfalls dem FBB gehörenden Verwaltungsgebäude verfügen BAMF, ZABH und BPol über eine Etage mit ca. 15 Büroräumen. Die Einrichtung stößt bereits jetzt gelegentlich an ihre Kapazitätsgrenzen. Insbesondere erlaubt sie keine getrennte Unterbringung von Frauen und Kindern. Nach Eröffnung des BER ist die Einrichtung definitiv zu klein, um die drei vorgenannten Funktionen erfüllen zu können. Ihre Eignung für die geschlossene Unterbringung von Personen für mehr als 48 .Stunden oder größere Gruppen ist zudem sehr eingeschränkt. Eine Erweiterung der bestehenden Einrichtung ist baulich nicht möglich, so dass die erforderliche Erweiterung nur durch einen Neubau realisiert werden kann. Daneben gibt es jedoch weitergehenden Bedarf für den derzeit im Land Brandenburg nicht oder nur unzureichend Platz vorgehalten wird. Es fehlt insbesondere an einer zentralen Stelle für die Annahme und Bearbeitung von Fällen, die im Land durch die BPol oder die LPol aufgrund ei~es Fahndungsaufrufes oder im Zusammenhang mit einer aufenthaltsrechtlichen Straftat aufgegriffen wurden oder ·sich am Flughafen BER im Rahmen eines Ausreiseversuchs einer Straftat schuldig gemacht haben. Es bietet sich daher an, ein Bearbeitungszentrum für diese und ähnlich gelage~e Aufgriffsfälle ebenfalls in eine neue, vergrößerte Flughafeneinrichtung der ZABH zu integrieren.                                                      · Da nach der Eröffnung des BER der Flughafen in Berlin-Tegel voraussichtlich geschlossen wird, erfolgt die An- und Einreise von -Asylsuchenden, aber auch von Dublin - Überstellungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr in· Berlin, sondern- in Brandenburg . Darauf muss sich das Land Brandenburg einrichten und einen Teil des heutigen Ankunftszentrums von Eisenhüttenstadt nach Schönefeld verlagern, um die eingereisten Asylsuchenden . zeitnah zu registrieren und ggf. in andere Bundesländer weiterzuleiten, ohne diese erst nach Eisenhüttenstadt zu schicken, wo schon heute viele nicht ankommen, weil sie zuvor untertauchen. Eine beschleunigte Bearbeitung am Flughafen mit direkter Weiterleitung in andere Bundesländer erspart aber auch nicht unerhebliche Transport-, Unterbringungs- und Betreuungskosten, die auf das Land sonst zukommen würden. Die neue Einrichtung sollte also ein kleines, voll ausgestattetes Ankunftszentrum enthalten. Neben der vorstehend beschriebenen Bündelung verschiedener bundes- und landesrechtlicher Aufgaben im Zusammenhang mit der An- und Abreise bzw. Ein- und Ausreise am BER empfiehlt es sich, hier auch Außenstellen für die jeweiligen)ustizorgane einzurichten, die ihrerseits mit der Bearbeitung der jeweiligen Vorgänge befasst sind. Die kurzen Wege erlauben schnelle Entscheidungen, erhöhen die Rechtssicherheit für alle Beteiligten und sparen den sonst erheblichen Transportaufwand. 1
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Stand: August 2020 Die erweiterte, großenteils neue und nachfolgend als Aufnahme- und Ausreisezentrum am BER bezeichnete Einrichtung soll daher Platz für die folgenden Funktionen und Behörden umfassen: 1. Unterbringungs- und Betreuungsfunktioneli Unterbringung von Gewahrsamsfällen (Sicherungs- und Ausreisegewahrsam) aus Brandenburg Unterbringung von Gewahrsamsfällen der BPol und aus anderen Bundesländern im Wege der Amtshilfe Unterbringung von Zurückweisungs- und ggf. Zurückschiebungsfällen aus ganz Brandenburg Unterbringung von Flughafenasyl~F ällen Unterbringung von mittellosen Ausländern , die beabsichtigen, freiwillig über den BER auszureisen Unterbringung von am BER ankommenden Ausländern (Publin-Überstellungen nach Deutschland und Einreisende mit Asylersuchen) sofern Registrierung, Erstuntersuchung und Weiterleitung am Ankunftstag nicht mehr möglich ist Durch die gemeinsame Haus- und Sozialbetreuung, den gemeinsamen Wachschutz und die gemeinsame Verwaltung ergeben sich erhebliche Synergien, welche helfen, die spezifischen Unterbringungskosten zu senken. 2. Verwaltungsbehörden des Bundes a. BAMF (Flughafenasylverfahren, unzulässige oder unbeachtliche Folgeanträge, sicherheitsrelevante Asyl- und Widerrufsverfahren, ED.- Behandlungen; PTU - Vorprüfungen, IDMS Tools zur Identitätsfeststellung, Übergabe v. Aufgriffsfällen) b. BPol (Vorbereitung Flughafenasyl, Zurückweisungen, Zurückschiebungen und Abschiebungen im grenznahen Raum; Mitwirkung an Landesabschiebungen und Dublin-Überstellungen, ED- Behandlungen) 3. Verwaltungsbehörden des Landes a. ZABH (Ausweisungsverfahren, Abschiebungen, Überstellungen; Registrieru_     ngen, EASYNI LA - Weiterleitungen; Verfahren nach §15a AufenthG; Folgemaßnahmen nach abgebrochenen Rückführungen; Beratung und Organisation zur freiwilligen Ausreise; Ausreise- und Wiedereinreiseüberwachung; Zustellung von Bescheiden; Haft- und Gewahrsamsanträge; zentrale MiStra- Bearbeitung) b. LPol (Übergabe v. Aufgriffsfällen; Mitwirkung an Landes-Abschiebungen und Dublin- Überstellungen sowie Folgemaßnahmen nach Abbrüchen; Stützpunkt für PBL des Landes mit Umkleideräumen und Ausrüstungslager) 4.   Justizorgane des lande~ a. VerwaltungsgerichtPotsdam (VG) . (Rechtsantragsteile, Flughafenverfahren, Last-minute Folgeanträge; Durchsuchungsbeschlüsse und Eilanträge im Zusammenhang mit Abschiebungen) b. Amtsgericht Königs Wusterhausen (AG) (Haft- und Gewahrsamssachen) c. Staatsanwaltschaft Potsdam (StA) (Ermittlungsverfahren f. flughafennahe Straftaten; Zustimmung zur Abschiebung bzw. Überstellung V. Straftätern; Beantragung V. U-Haft) 2
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Stand: August 2020 Zusammengefasst werden also insgesamt fünf oder sechs Gebäude bzw. Gebäudeflügel bei zweigeschossiger Bebauun·g benötigt: Gewahrsamsgebäude (Unterbringung v. Personen im Ausreise- und Polizeigewahrsam, sowie Kurzzeitgewahrsam) Transitgebäude (Unterbringung v. Flughafenasylbewerbern und Zurückweisungsfällen) Funktionsgebäude (Sicherheitsbereich mit Funktionsräumen sowie Rezeption und Wartebereich f. Besucher, Anwälte, Beistände, Berater, Sozialarbeiter, usw.) Gebäude (-teil) für Justizbehörden Gebäude (-teil) für Ver- und Entsorgung, Kantine, usw. Bürogebäude für Bundes- und Landesbehörden Eine dreigeschossige Bebauung ist generell erlaubt, allerdings im Hinblick auf die beiden Unterbringungsgebäude wegen der dann gegebenen Visibilität des 2. OGs von den umliegenden Straßen aus nicht unbedingt wünschenswert. Die drei Funktions- und Verwaltungsgebäude können dagegen auch dreigeschossig ausgeführt werden, wenn dies planerisch und kostenmäßig vorteilhaft sein sollte. Das Gewahrsamsgebäude kann dreigeschossig ausgeführt werden, wenn · dies im Zusammenspiel mit ebenfalls dreigeschossigen Funktionsbereichen logistisch un·d kostenmäßig vorteilhaft ist. Es müsste dann die Mauer etwas erhöht werden. Ein Kellergeschoss für Lagerräume, Heizung, Fettabscheider; Abfall, usw. ist dort, wo sinnvoll und kostenmäßig vertretbar, vorzusehen. Möglicherweise wäre eine Gebäudeanordnung sinnvoll, die einen größeren Innenhof zwischen Gewahrsamsbereich (Nord), Funktionsbereich (Ost) und Transitbereich (Süd) vorsieht. Dann würden sowohl oer gewahrsams- als auch der Transitbereich an den Funktionsbereich anschließen und in der Mitte wäre Platz für die Sport- und Ausgangszonen. Der dann zwischen Transitbereich, Justizflügel und Ankunftszentrum/Bürogebäude entstehende zweite Innenhof könnte dann als Fahrzeugschleuse für die Zu- und Abführung genutzt werden. 3
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