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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage Forstrettungspunkte

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)) le THURINGENFORST Wir machen den Wald. Für Sie! Thüringenforst - Hallesche Straße 16 : 99085 Erfurt ThüringenForst - Zentrale Tel.: Fax: +49 361 3789-300 +49 361 3789-809 zentrale@forst.thueringen.de Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen Bearbeiter Durchwahl Datum 21.05.2019 30.07.2019 Informationsbegehren bzgl. Rettungspunkte Ihr Widerspruch vom 21.05.2019 der Vorgang ist zur weiteren Bearbeitung hierher abgegeben worden. Nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage hat Ihr Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg. Die Ablehnung Ihres Antrags auf Informationszugang stellt sich mir aus den folgenden Gründen als rechtmäßig dar. Der persönliche Anwendungsbereich des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes - dem die Landesforstanstalt als der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Person des öffentlichen Rechts grundsätzlich unterfällt - erfährt bereits in & 2 Abs. 1 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürlFG) eine Einschränkung dahingehend, dass Sachverhalte ausgenommen sind, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftsanschrift ThüringenForst Anstalt öffentlichen Rechts Hallesche Straße 16 99085 Erfurt kommt das ThürlFG nach dessen $ 2 Abs. 4 nicht zur Anwendung, soweit die Tel.: +49 361 3789-800 Fax: +49 361 3789-809 zentrale@forst.thueringen.de Einrichtung als Unternehmen am Wettbewerb teilnimmt. Dies wird durch $ 1 www.thueringenforst.de ThürlFG bestätigt, nach dem Gegenstand eines Informationsanspruchs lediglich „amtliche“ Informationen sein können. Verwaltungsratsvorsitzende Sie begehren die Zugänglichmachung von Rohdaten, die der Darstellung der Vorstand Rettungspunkte im Portal „Geoproxy“ zugrunde liegen. Die Landesforstanstalt, bei Dipl.-Forsting. Volker Gebhardt Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben stehen. Darüber hinaus der es sich gem. $ 2 Abs. 6 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ (ThürLForstAG) i. V. m. $ 112 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung ausdrücklich um ein „Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts“ handelt, unterhält das in Bezug genommene Rettungswegenetz ausschließlich als Arbeitsschutzsystem im Zusammenhang mit der Holzernte im ihr übereigneten Staatswald. Das Rettungswegenetz dient der Sicherstellung der Rettungskette zugunsten der im Rahmen der Holzernte tätigen Beschäftigten bzw. damit Beauftragten der Landesforstanstalt. Die in erster Linie der Finanzierung der Anstalt dienende, unternehmerische Staatswaldbewirtschaftung stellt gem. $ 2 Abs. 2 ThürLForstAG ausdrücklich eine betriebliche Aufgabe dar - und damit gerade keine „öffentlich- Ministerin Birgit Keller Dipl.-Forstwirt Jörn Heinrich Ripken Eingetragen beim Amtsgericht Jena HRA 503042 St.-Nr.: 151/144/09607 USt.-ID: DE 811570658 Finanzamt Erfurt Bankverbindung ThüringenForst - Zentrale Landesbank Hessen-Thüringen IBAN DE92 8205 0000 1302 0100 93 SWIFT-BIC HELADEFF82O Die hier bezeichneten E-Mail-Adressen sind nicht zur Übermittlung rechtsverbindlicher Anträge und Erklärungen geeignet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenenDaten, dem Zweck der Datenverarbeitung, zu Ihren Rechten sowie Kontaktdaten für weitere Fragen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter www.thueringenforst.de/datenschutz. Alternativ kontaktieren Sie uns: über die Kontaktdaten unserer Zentrale oder per Mail an datenschutz@forst.thueringen.de
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> oO THÜRINGENF: RST rechtliche Verwaltungsaufgabe“. Insbesondere aus dem Katalog des & 2 Abs. 4 ThürLForstAGergibt sich kein Auftrag des Gesetzgebers an die Landesforstanstalt, im Allgemeinen die Rettung von Menschen aus Notlagen zugunsten der Allgemeinheit zu gewährleisten oder im Speziellen ein als öffentlich-rechtlich zu qualifizierendes Rettungswegenetz im Wald einzurichten. Die Unterhaltung des Rettungswegenetzes als betriebliche Arbeitsschutzmaßnahme unterfällt der unternehmerischen Betätigung der Holzvermarktung, im Rahmen derer die Landesforstanstalt uneingeschränkt am Wettbewerb teilnimmt und die vom Anwendungsbereich des ThürlFG ausgenommen ist. Der von Ihnen geltend gemachte Umstand, dass die Rettungspunkte in einem vom Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation betriebenen öffentlichen System teilweise oder vollständig abgebildet sind, vermag hieran nichts zu ändern - eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe i. S. d. ThürlFG wird hierdurch nicht begründet. Ein Informationsanspruch besteht nur, wenn das ThürlFG anwendbar und die entsprechenden Tatbestandsmerkmale der Anspruchsgrundlage erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, kann sich nicht mit Erfolg auf das ThürlFG berufen werden. Soweit Sie Ihr Informationsbegehren auf das Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) stützen, ist dem entgegenzuhalten, dass die Rohdaten zu den Rettungspunkten keiner der in $ 2 Abs. 3 ThürUIG abschließend aufgeführten Fallgruppen der Umweltinformationen unterfallen. Entsprechendes gilt für Ihre Bezugnahme auf das Verbraucherinformationsgesetz, dessen Anwendungsbereich sich auf Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bzw. über Verbraucherprodukte, die 8 2 Nr. 26 Produktsicherheitsgesetz unterfallen, beschränkt. Vor diesem Hintergrund regeich an, die Weiterführung des Widerspruchsverfahrens zu prüfen und eine Widerspruchsrücknahme in Betracht zu ziehen. Ich bitte insofern um formlose Rückinformation. Sollte bis spätestens 14.08.2019 keine Reaktion Ihrerseits erfolgen, so werte ich dies als Aufrechterhaltung Ihres Widerspruchs und werde einen entsprechenden kostenpflichten sowie rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid erlassen. Mit freundlichen Grüßen im Auftr Seite 2/2
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