SKM_C45821042113160
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage zum Thema Kindermarketing“
BSMEL-MI Isterbüro Abteilung: 2 Gesch. Zeichen: 212-20800/0004 Referatsleiterin: RD’n Birgit Weber-Reckers Mitarbeiterin: Elisa Salas De | ec Dt Frau Bundesministerin Klöckner ni VI fester Verteiler und Bedienung u 3 " variabler Verteiler durch Fachreferat % 3 & = = EEE [[] eingeschränkter Verteiler > Lg Ar lu Be uch 5 : (innere Angelegenheit / interne Meinungsbildung) dr Ar wir 4 oh & Ur [[] Personalangelegenheiten / persönlicher Inhalt oO StV-EL gleich [] Referat 611 für EL- zeitig Referenten/-innen oO zuge- DM AL2vArn2ı, keitet 1 = über cl L Referate 213, 221, 224, 415, LMK, Frau Staatssekretärin Kasch a le MK 1, MK 2, MK3 /Ws' N ex er mit der Bitte um Kenntnisnahme i Kae cr Vertraulicher Entwurf „Verhaltensregeln des RL I en sämtliche For- men der kommerziellen Kommunikation für Lebensmittel“ (Fassung von 2021); . Be Ka RL]: SE En, 1; we l Der Deutsche Werberat hatte sich nach intensiven und zum Teil auch kontroversen Ge-- hier: Bewertung der Änderungen vor dem Hintergrund der AVMD-RL de v Anlagen: -1- I. Sachverhalt sprächen mit dem BMEL auf Arbeitsebene gegenüber den seitens BMEL vorgebrachten Ar- gumenten einsichtig gezeigt und im Januar d. J. einen ersten Entwurf für konkrete Ände- rungen seiner o. a. Verhaltensregeln zum Alter des Adressatenkreises (Kinder) sowie zum Umgang mit Lebensmitteln mit hohen Gehalten an Fett, Zucker und/oder Salz (sog. HFSS- Lebensmittel) in der Lebensmittelwerbung gegenüber Kindern vorgelegt. Über den Entwurf wurde in der Leitungsvorlage vom 22.01.2021 (MB-Nr.: 26680/19) bereits berich- tet. Aufgrund unserer gegenüber dem Deutschen Werberat zum Ausdruck gebrachten be- gründeten Kritik insbesondere bezüglich der unterschiedlichen Kinderdefinition (unter 12 Dateiname: 212-BM'n LV Änderung Verhaltensregeln Deutscher Werberat Kinderwerbung_.docx; zuletzt geändert: 24.02.2021 18:38
u. SEITE 2VON3 bzw. unter 14 Jahre) hat er nun seinen noch als vertraulich klassifizierten Entwurf erneut ‚überarbeitet (Anlage). Stellungnahme Die Forderungen in Ihrem Schreiben, Frau Bundesministerin, an den Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft vom 07.09.2020 nach Umsetzung der Mindestanforderungen der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) und Ausweitung des Geltungsbereiches auf unter 14-Jährige werden mit dem Änderungsentwurf erfälk: — — 1) Altersgrenze Der, Entwurf der Verhaltensregeln für Lebensmittel gilt, wie vom BMEL gefordert, nun im Gleichklang mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder vollständig für unter 14-Jährige.. 2) HFSS-Lebensmittel In Anlehnung an die Formulierung der AVMD-RL wird zusätzlich eine neue Regel (Nr. 2.13) aufgenommen, die die gezielt an die Altersgruppe der unter 14-Jährigen gerichtete audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für HFSS-Lebensmittel sowohl im Kontext von on „Kindersendungen“ als auch generell untersagt. Neu ist auch die Aufnahme einer rei genständigen Begriffsbestimmung für für „Kindersendungen“ i in die o. a. Werberegeln, die sich. sich über audiovisuelle Beiträge im Fernsehen hinaus auf das Internet erstreckt und auch hier alle Werbung erfasst, die sich überwiegend an Personen richtet, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Insgesamt ist der Anwendungsbereich der neuen Regel 2.13 weiter gefasst als in der _ AVMD-RL zwingend gefordert, weil deren HFSS-Regulierung auf Werbung im Umfeld von Kindersendungen beschränkt ist, also an Kinder gerichtete Werbung im Umfeld anderer Sendungen nicht abdeckt. 3) Gesamtbewertung Die Überarbeitung der o. a. Verhaltensregeln des Deutschen Werberates für Lebensmittel stellt eine substantielle Verbesserung dar. Dennoch ist davon auszugehen, dass Verbraucher- und Gesundheitsorganisationen da- ran Kritik üben werden. Hauptargumente dürften dabei sein: - Dass nicht jegliche Werbung für Lebensmittel mit ungünstiger Nährwertzusam- mensetzung verboten wird, die unmittelbar oder mittelbar Kinder betrifft.
I. SEITE 3VON3 - Dass es sich nicht um gesetzliche Regelungen handelt. In der Tat wird die Wirksamkeit der überarbeiteten Regeln von ihrer praktischen Anwen- dung durch den Werberat und seine Mitglieder abhängen. Sie sollten anlässlich der Veröf- fentlichung die Branche auffordern, die neuen Maßstäbe konsequent durchzusetzen, um einen ausreichenden Schutz von Kindern zu gewährleisten. Die Abgrenzung, wann eine Werbung sich gezielt an Kinder richtet und welche Werbung Kinder zwar anspricht, aber nicht speziell auf sie abstellt, wird dabei stets im Einzelfall zu bewerten sein und Stoff für Diskussionen liefern. Der ZAW stimmt die Überarbeitung derzeit mit seinen Mitgliedern final ab und plant die Veröffentlichung der überarbeiteten Verhaltensregeln für Ende März. Ein Inkrafttreten wird für den 1. Juni 2021 angestrebt. a Vorschlag Kenntnisnahme. 21 |MKI| 224 | 212 iA 23/02 @E 242 AL2
DEUTSCHER WERBERAT Vertraulicher Entwurf VERHALTENSREGELN DES DEUTSCHEN WERBERATS ÜBER SÄMTLICHE FORMEN DER KOMMERZIELLEN KOMMUNIKATION FÜR LEBENSMITTEL (Fassung von 2021) Definiti Im Sinne dieser Verhaltensregeln umfasst kommerzielle Kommunikation alle Kommunikationsinstrumente durch ein Unternehmen, die unmittelbar mit der Förderung des Absatzes von Lebensmitteln objektiv zusammenhängen (online und offline). Erfasst . sind klassische Werbung zum Beispiel im TV, auf Plakaten, in Zeitungen oder Zeitschriften, im Radio, aber auch Internet-/ Mobile- Werbung, Werbung in sozialen Netzwerken, auf Videoplattformen, Sponsoring oder Display-Werbung am Verkaufsort: nicht erfasst sind die reine Aufmachung und Bezeichnung vom Produkt, Etikettierung und Verpackung sowie redaktionelle Medieninhalte, Vorbemerkung: Die Lebensmittelunternehmer sind für die Qualität ihrer Produkte und deren Bewerbung verantwortlich. Dabei bedürfen Kinder und Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen grundsätzlich schützender Aufmerksamkeit. Ernährungsaufklärung, Bewegungsförderung, verständliche Nährwertinformationen und die Wahlfreiheit aus einem breit gefächerten Lebensmittelangebot sind Ziel führende Ansätze zur Vermeidung von Übergewicht. Weltweit wächst die Aufmerksamkeit für die Themen Ernährung, Ernährungsweise, Bewegung und Übergewicht. Es gibt eine Vielzahl von Studien, die sich mit den Gründen für die Entstehung von Übergewicht insbesöndere bei Kindern und Jugendlichen befassen. Danach spielen insbesondere sozio-ökonomische Faktoren (Bildungsstand, soziale Schicht, Herkunft), verbunden mit mangelnder Bewegung, einem ungesunden Ernährungsverhalten, genetischer Veranlagung und psychosozialen Aspekten eine Rolle. Prägende Faktoren im Rahmen der Sozialisation von Kindern sind der Lebensstil der Familie und des weiteren Umfelds, des Freundeskreises usw. Werbung spielt nach Meinung der Wissenschaftler - wenn überhaupt - eine untergeordnete Rolle für das Verhalten von Kindern. Für den richtigen Umgang mit Werbung ist es wichtig, dass Kinder lernen, Werbung zu erkennen und zu verstehen, Werbekompetenz erlangen Kinder nicht durch Abschottung von Werbung. Voraussetzung ist vielmehr eine aktive und vorurteilsfreie Auseinandersetzung mit Werbung als eiementarer Bestandteil der heutigen Medienkultur und Marktwirtschaft. Es ist notwendig, dass Kinder in den Schulen und Elternhäusern, aber auch durch staatliche und unternehmerische Initiativen, wie-zum Beispiel die europäische Bildungsinitiative Media Smart e.V., gezielt gefördert werden. Die im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. zusammengeschlossenen Organisationen der Lebensmittelwirtschaft, des Handels, der DEUTSCHER WERBERAT | AM WEIDENDAMM IA | 10117 BERLIN TEL. +49 30 590099-700 | FAX: +49 30 590099-722 | E-MAIL: WERBERAT@®WERBERAT.DE | WWW.WERBERAT.DE [BIS BUBEN E36 Basen
DEUTSCHER WERBERAT Medien, der Kommunikationsagenturen und der Werbeberufe sind der Überzeugung, dass kommerzielle Kommunikation eine fundamentale und unverzichtbare Rolle in einem freien, fairen und lauteren Wettbewerb spielt. Kommerzielle Kommunikation stellt die Verbindung zwischen werbenden Unternehmen und Kunden her und hilft, geordnete Märkte zum Vorteil aller Beteiligten zu schaffen und zu erhalten. Unverzichtbar ist Werbung auch für die Existenz freier und unabhängiger Medien. Um diese Funktionen der Werbung zu gewährleisten, legt ein enges Geflecht aus gesetzlichen und selbstregulativen Regeln unter anderem fest, dass Werbung als solche erkennbar ist.und- ihre Rezipienten nicht irreführt oder unsachlich beeinflusst. Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen’unterliegt hier besonderen Anforderungen, die der geringeren Erfahrung dieser Zielgruppe Rechnung tragen. Verantwortungsvolle kommerzielle Kommunikation, die auf. anerkannten Verhaltensregeln der freiwilligen Selbstkontrolle basiert, zeigt, dass die Wirtschaft ihre Verantwortung in der Geselischaft wahrnimmt. Die im ZAW zusammengeschlossenen Organisationen wollen « im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen ‚im Bereich der Lebensmittelwerbung eingehalten werden, insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (sog. Claims- Verordnung) und des Jugendschutzrechts (JuSchS, JMStV}, e eine den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats entsprechende kommerzielle Kommunikation im Wettbewerb fördern und zuwiderlaufender Werbung "entgegenwirken. Dies betrifft sowohl die speziellen Verhaltensregeln zur Lebensmittelwerbung als auch die weiteren Kodizes, die im Rahmen freiwilliger Werbeselbstreqgulierung zu beachten und im Werbekodex des Deutschen Werberats zusammengefasst sind. Sie haben deshalb die nachstehenden Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt. Die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen, die Organisation des Beschwerdeverfahrens sowie die Beurteilung obliegen dem Deutschen Werberat. Bei der Gestältung und Durchführung von kommerzieller Kommunikation für Lebensmittel sind insbesondere die folgenden Grundsätze zu beachten: ı Allgemeine Grundsätze 11 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll so ‘gestaltet sein, dass das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität der beworbenen Produkte nicht missbraucht wird. 1.2 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll einem gesunden, aktiven Lebensstil nicht entgegenwirken. 13 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll einer ausgewogenen, gesunden Ernährung nicht entgegenwirken. 1 Neben diesen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gibt es weitere branchenspezifische oder unternehmenseigene Kodizes wie zum Beispiel das |LT. Framework for Responsible Food and Beveraage Marketina Communication oder das sog. EU-Pledge, Seite 2 (von 4)
DEUTSCHER WERBERAT 1.4 1,5 16° 2. Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll nicht zu einem übermäßigen oder einseitigen Konsum der beworbenen Produkte auffordern. Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll weder unverarbeitete noch verarbeitete Lebensmittel abwerten. Kommerzielie Kommunikation für ein Lebensmittel, das Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung enthält, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen der Gesamternährung nicht empfohlen wird, soll den Verzicht auf den Konsum dieser Lebensmittel nicht abwertend darstellen. Kinderunterid Jährige Bei der gezielt an unier]4 Jährige Kinder gerichteten kommerziellen Kommunikation sind zusätzlich zu den Grundsätzen nach Ziffer 1 die nachfolgenden Regeln zu beachten. Hierbei muss die geschäftliche Unerfahrenheit und Schutzbedürftigkeit dieser Personengruppe berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für eine verantwortungsvolle Kommunikation in sozialen Netzwerken. 2.1 22 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 Kommerzielle Kommunikation gegenüber Kiadarn- dieser ‚Altersgruppe soll für die Aangesprochene Altersgruppe nicht unangebracht oder unverständlich sein, Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll keine direkten Aufforderungen zum Kauf oder Konsum an diese Altersgrunnekliader enthalten. Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll keine direkte Aufforderung an Qiese Altersguppekiader enthalten, ihre Eltern, sonstige Erwachsene oder andere Kinder zum Kauf des beworbenen Produkts zu bewegen. Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll nicht darauf abzielen, die Rolle von Eitern oder Erziehungsberechtigen für eine ausgewogene, gesunde Ernährung ihrer Kinder zu untergraben. Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll.nicht das besondere Vertrauen ausnutzen, das Kisder-diese Altersgruppe Vertrauenspersonen wie z.B. Eltern und Lehrern entgegenbringen. - Die an unterl4lähriuekinder gerichtete kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll Verkaufsförderungsmaßnahmen (z.B. Zugaben) und aleatorische Werbemittel (z.B. Gewinnspiele und Preisausschreiben) nicht in einer Weise einsetzen, die die geschäftliche Unerfahrenheit <ieser Altersarunnesse Kindern ausnutzt. Insbesondere soll die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel unter Jährioe“nder nicht durch übermäßige Vorteile in unangemessen unsächlicher Weise anlocken, Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll dieser Altersgruppekinderr nicht suggerieren, für eine vollständige und ausgewogene Mahlzeit sei der Verzehr eines bestimmten Lebensmittels unersetzlich. Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll dem Erlernen eines gesunden, aktiven Lebensstils durch unterlä Jährige Kiasler nicht Seite 3 (von 4)
DEUTSCHER WERBERAT entgegenwirken. 2.9 In der an unterl4 jähricekinder gerichteten kommerziellen Kommunikation für Lebensmittel sollen keine Konsumszenen vor-Kinderadieser Altersgruppe vor einem Bildschirm gezeigt werden, die gleichzeitig einen besonders inaktiven Lebensstil propagieren. 210 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmitte! soll dem Erlernen einer ausgewogenen, gesunden Ernährung durch unterl4Jährigekiader nicht entgegenwirken. 2.0 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel sesenüber dieser Altersgrune soll'nicht dazu anregen, keine Pausen zwischen den Mahlzeiten einzulegen und ununterbrochen zu essen, 212 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll keine Aussagen enthalten, die auf eine Verbesserung des sozialen/schulischen Erfolgs von unter2 lährigekiaderr durch den Konsum des beworbenen Lebensmittels abstellen, es sei denn, die Aussagen entsprechen der EU-Health-Claims- Verordnung 213 in .der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation, cıe sich gezielt an Kindergiese Altersgruppe richtet oder im direkten Umfeld von Kindersendungen piatziert ist, sollen positive Ernährungseigenschaften von Lebensmitteln, die Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung enthalten, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Gesamternährung nicht empfohlen wird, nicht hervorgehoben werden. Beurteilungskriterien Bei der Beurteilung einer. Werbemaßnahme berücksichtigt der Deutsche Werberat ». dasLeitbild des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der den von der Werbung angesprochenen Verkehrskreisen angehört; » _die Speziell für die Zielgruppe unter!4J ährısekänsier unter Ziffer 2 aufgestellten Verhaltensregeln, wenn sich die Werbung gezielt an Kinderdisse Altersgruppe - und nicht an die Allgemeinheit - richtet. Kriterien ‚dafür sind beispielsweise die Auswahl des Mediums, in. dem die Werbung geschaltet/veröffentlicht wird sowie kinderspezifische Inhalte oder auch die Verwendung kindertypischer Sprache oder Symbole: überwiegend an Personen richten, die noch nicht 14 Jahre e die Situation, in der die Umworbenen mit der Werbung in Kontakt kommen: e das Werbemittel: ®e den Charakter des die Werbung verbreitenden Mediums. Seite 4 (von 4)
Salas, Elisa TE a ey VE Tg I Sg To ne I gr So gr Er en gg er Von: -Heintschel von Heinegg, Katja <heinegg@zaw.de> Gesendet: Freitag, 19. Februar 2021 13:47 An: Franken Dr., Lorenz Ce: (EEE Betreff: Entwurf Verhaltensregeln Werberat Lebensmittel Anlagen: ZAW Entwurf 20210218 Verhaltensregeln Lebensmittel 2021 interner vertraulicher Enwturf.pdf Lieber Herr Dr. Franken, wie gestern Abend zwischen Ihnen und Herrn Dr. Nauen besprochen der Entwurf der Verhaltensregeln mit speziellem Schutz von unter14Jährigen in der Lebensmittelwerbung. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und möchten uns ausdrücklich nochmal für die konstruktiven Vorschläge von Frau Salas zu einer möglichen Formulierung bedanken. Auch diese Überlegungen waren auf dem Weg zu einem aus unserer Sicht alle Vorgaben abdeckenden Formulierung äußerst hilfreich: Herzliche Grüße Katja v. Heinegg Katja Heintschel von Heinegg M.E.S. Stellvertretende Geschäftsführerin Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Tel.: +49 (0)30/ 59 00 99-713 Fax: + 49 (0)30/ 59 00 99-722 Mail: heinegg@zaw.de Internet: www.zaw.de
DEUTSCHER WERBERAT Vertraulicher Entwurf VERHALTENSREGELN DES DEUTSCHEN WERBERATS ÜBER SÄMTLICHE FORMEN DER KOMMERZIELLEN KOMMUNIKATION FÜR LEBENSMITTEL (Fassung von 2021) Definiti Im Sinne dieser Verhaltensregeln umfasst kommerzielle Kommunikation alle Kommunikationsinstrumente durch ein Unternehmen, die unmittelbar mit der Förderung des Absatzes von Lebensmitteln objektiv zusammenhängen (online und offline). Erfasst sind klassische Werbung zum Beispiel im TV, auf Plakaten, in Zeitungen oder Zeitschriften, im Radio, aber auch Internet-/ Mobile- Werbung, Werbung in sozialen Netzwerken, auf Videoplattformen, Sponsoring oder Display-Werbung am Verkaufsort: nicht erfasst sind die reine Aufmachung:und Bezeichnung vom Produkt, Etikettierung und Verpackung sowie redaktionelle Medieninhalte, Vorbemerkung: Die Lebensmittelunternehmer sind für die Qualität ihrer Produkte und deren Bewerbung verantwortlich. Dabei bedürfen Kinder und Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen grundsätzlich schützender Aufmerksamkeit. Ernährungsaufklärung, Bewegungsförderung, verständliche Nährwertinformationen und die Wahlfreiheit aus einem breit gefächerten Lebensmittelangebot sind Ziel führende Ansätze zur Vermeidung von Übergewicht. Weltweit wächst die Aufmerksamkeit für die Themen Ernährung, Ernährungsweise, Bewegung und Übergewicht. Es gibt eine Vielzahl von Studien, die sich mit den Gründen für die Entstehung von Übergewicht insbesondere bei Kindern und Jugendlichen befassen. Danach spielen insbesondere sozio-ökonomische Faktoren (Bildungsstand, soziale Schicht, Herkunft), verbunden mit mangelnder Bewegung, einem ungesunden Ernährungsverhalten, genetischer Veranlagung und psychosozialen Aspekten eine Rolle. Prägende Faktoren im Rahmen der Sozialisation von Kindern sind der Lebensstil der Familie und des weiteren Umfelds, des Freundeskreises usw. Werbung spielt nach Meinung der Wissenschaftler - wenn überhaupt - eine untergeordnete Rolle für das Verhalten von Kindern. Für den richtigen Umgang mit Werbung ist es wichtig, dass Kinder lernen, Werbung zu erkennen und zu verstehen. Werbekompetenz erlangen Kinder nicht durch Abschottung von Werbung. Voraussetzung ist vielmehr eine aktive und vorurteilsfreie Auseinandersetzung mit Werbung als.elementarer Bestandteil der heutigen Medienkultur und Marktwirtschaft. Es ist notwendig, dass Kinder in den Schulen und Elternhäusern, aber auch durch staatliche und unternehmerische Initiativen, wie zum Beispiel die europäische Bildungsinitiative Media Smart e.V., gezielt gefördert werden. Die im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. zusammengeschlossenen Organisationen der Lebensmittelwirtschaft, des Handels, der mie DEUTSCHER WERBERAT | AM WEIDENDAMM 1A ] 10117 BERLIN ee TEL.:+49 30 590099-700 | FAX: +49 30 590099-722 | E-MAIL: WERBERAT®WERBERAT.DE | WWW.WERBERAT.DE
DEUTSCHER WERBERAT Medien, der Kommunikationsagenturen und der Werbeberufe sind der Überzeugung, dass kommerzielle Kommunikation eine fundamentale und unverzichtbare Rolle in einem freien, fairen und lauteren Wettbewerb spielt. Kommerzielle Kommunikation stellt die Verbindung zwischen werbenden Unternehmen und Kunden her und hilft, geordnete Märkte zum Vorteil aller Beteiligten zu schaffen und zu erhalten. Unverzichtbar ist Werbung auch für die Existenz freier und unabhängiger Medien. Um diese Funktionen der Werbung zu gewährleisten, legt ein enges Geflecht aus gesetzlichen und selbstregulativen Regeln unter anderem fest, dass Werbung als solche erkennbar ist und ihre Rezipienten nicht:irreführt oder unsachlich beeinflusst. Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen unterliegt hier besonderen Anforderungen, die der geringeren Erfahrung dieser Zielgruppe Rechnung tragen. Verantwortungsvolle kommerzielle Kommunikation, die auf anerkannten Verhaltensregeln der freiwilligen Selbstköntrolle basiert, zeigt, dass die Wirtschaft ihre Verantwortung in der Gesellschaft wahrnimmt. Die im ZAW zusammengeschlossenen Organisationen wollen «e im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Lebensmittelwerbung eingehalten werden, insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (sog. Claims- Verordnung) und des Jugendschutzrechts (JuSchG, JMStV), e eine den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats entsprechende kommerzielle Kommunikation im Wettbewerb fördern und zuwiderlaufender Werbung entgegenwirken. Dies betrifft sowohl die speziellen Verhaltensregeln zur Lebensmittelwerbung als auch die weiteren-Kodizes, die im Rahmen freiwilliger Werbeselbstregulierung zu beachten und im Werbekodex des Deutschen Werberats zusammengefasst sind. Sie haben deshalb die nachstehenden Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt.! Die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen, die Organisation des Beschwerdeverfahrens sowie die Beurteilung obliegen dem Deutschen Werberat. Bei der Gestaltung und Durchführung von kommerzieller Kommunikation für Lebensmittel sind insbesondere die folgenden Grundsätze zu beachten: 1. Allgemeine Grundsätze 11 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll so gestaltet sein, dass das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität der beworbenen Produkte nicht missbraucht wird. 1.2 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll einem gesunden, aktiven Lebensstil nicht entgegenwirken. 1.3 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll einer ausgewogenen, gesunden Ernährung nicht entgegenwirken. ! Neben diesen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gibt es weitere branchenspezifische oder unternehmenseigene Kodizes wie zum Beispiel das ICC. Framework for Resnonsible Food and Beverase Markefin Communication oder das sog. EU-Pledae. Seite 2 (von 4)