SKM_C45821042113160

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage zum Thema Kindermarketing

/ 106
PDF herunterladen
BSMEL-MI Isterbüro

Abteilung: 2
Gesch. Zeichen: 212-20800/0004

Referatsleiterin:  RD’n Birgit Weber-Reckers

 

Mitarbeiterin: Elisa Salas
De | ec Dt
Frau Bundesministerin Klöckner ni VI fester Verteiler und Bedienung u 3
" variabler Verteiler

durch Fachreferat % 3 &
= = EEE [[] eingeschränkter Verteiler >
Lg Ar lu Be uch 5 : (innere Angelegenheit /
interne Meinungsbildung)

dr Ar wir 4 oh & Ur [[] Personalangelegenheiten /

persönlicher Inhalt

oO StV-EL gleich
[] Referat 611 für EL- zeitig

Referenten/-innen oO zuge-
DM AL2vArn2ı, keitet

1
=

über cl L Referate 213, 221,
224, 415, LMK,

Frau Staatssekretärin Kasch a le MK 1, MK 2, MK3

/Ws' N ex er
mit der Bitte um Kenntnisnahme i Kae cr

Vertraulicher Entwurf „Verhaltensregeln des RL I en sämtliche For-
men der kommerziellen Kommunikation für Lebensmittel“ (Fassung von 2021); . Be

Ka

RL]: SE
En, 1;
we l

Der Deutsche Werberat hatte sich nach intensiven und zum Teil auch kontroversen Ge--

hier: Bewertung der Änderungen vor dem Hintergrund der AVMD-RL de v

Anlagen: -1-

I. Sachverhalt

sprächen mit dem BMEL auf Arbeitsebene gegenüber den seitens BMEL vorgebrachten Ar-
gumenten einsichtig gezeigt und im Januar d. J. einen ersten Entwurf für konkrete Ände-
rungen seiner o. a. Verhaltensregeln zum Alter des Adressatenkreises (Kinder) sowie zum
Umgang mit Lebensmitteln mit hohen Gehalten an Fett, Zucker und/oder Salz (sog. HFSS-
Lebensmittel) in der Lebensmittelwerbung gegenüber Kindern vorgelegt. Über den
Entwurf wurde in der Leitungsvorlage vom 22.01.2021 (MB-Nr.: 26680/19) bereits berich-
tet. Aufgrund unserer gegenüber dem Deutschen Werberat zum Ausdruck gebrachten be-
gründeten Kritik insbesondere bezüglich der unterschiedlichen Kinderdefinition (unter 12

Dateiname: 212-BM'n LV Änderung Verhaltensregeln Deutscher Werberat Kinderwerbung_.docx; zuletzt geändert:
24.02.2021 18:38
1

u.

SEITE 2VON3

bzw. unter 14 Jahre) hat er nun seinen noch als vertraulich klassifizierten Entwurf erneut

‚überarbeitet (Anlage).

Stellungnahme

Die Forderungen in Ihrem Schreiben, Frau Bundesministerin, an den Zentralverband der
Deutschen Werbewirtschaft vom 07.09.2020 nach Umsetzung der Mindestanforderungen
der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) und Ausweitung des
Geltungsbereiches auf unter 14-Jährige werden mit dem Änderungsentwurf erfälk:

—

—

1) Altersgrenze

Der, Entwurf der Verhaltensregeln für Lebensmittel gilt, wie vom BMEL gefordert, nun im
Gleichklang mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder vollständig für unter
14-Jährige..

2) HFSS-Lebensmittel

In Anlehnung an die Formulierung der AVMD-RL wird zusätzlich eine neue Regel (Nr.
2.13) aufgenommen, die die gezielt an die Altersgruppe der unter 14-Jährigen gerichtete
audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für HFSS-Lebensmittel sowohl im Kontext
von on „Kindersendungen“ als auch generell untersagt. Neu ist auch die Aufnahme einer rei
genständigen Begriffsbestimmung für für „Kindersendungen“ i in die o. a. Werberegeln, die sich. sich
über audiovisuelle Beiträge im Fernsehen hinaus auf das Internet erstreckt und auch hier alle
Werbung erfasst, die sich überwiegend an Personen richtet, die noch nicht 14 Jahre alt sind.
Insgesamt ist der Anwendungsbereich der neuen Regel 2.13 weiter gefasst als in der _
AVMD-RL zwingend gefordert, weil deren HFSS-Regulierung auf Werbung im Umfeld
von Kindersendungen beschränkt ist, also an Kinder gerichtete Werbung im Umfeld anderer
Sendungen nicht abdeckt.

 

 

 

3) Gesamtbewertung

Die Überarbeitung der o. a. Verhaltensregeln des Deutschen Werberates für Lebensmittel
stellt eine substantielle Verbesserung dar.

Dennoch ist davon auszugehen, dass Verbraucher- und Gesundheitsorganisationen da-
ran Kritik üben werden. Hauptargumente dürften dabei sein:

- Dass nicht jegliche Werbung für Lebensmittel mit ungünstiger Nährwertzusam-
mensetzung verboten wird, die unmittelbar oder mittelbar Kinder betrifft.
2

I.

SEITE 3VON3

- Dass es sich nicht um gesetzliche Regelungen handelt.

In der Tat wird die Wirksamkeit der überarbeiteten Regeln von ihrer praktischen Anwen-
dung durch den Werberat und seine Mitglieder abhängen. Sie sollten anlässlich der Veröf-
fentlichung die Branche auffordern, die neuen Maßstäbe konsequent durchzusetzen, um
einen ausreichenden Schutz von Kindern zu gewährleisten. Die Abgrenzung, wann eine
Werbung sich gezielt an Kinder richtet und welche Werbung Kinder zwar anspricht, aber
nicht speziell auf sie abstellt, wird dabei stets im Einzelfall zu bewerten sein und Stoff für
Diskussionen liefern.

Der ZAW stimmt die Überarbeitung derzeit mit seinen Mitgliedern final ab und plant die
Veröffentlichung der überarbeiteten Verhaltensregeln für Ende März. Ein Inkrafttreten
wird für den 1. Juni 2021 angestrebt. a

 

Vorschlag

Kenntnisnahme.

21 |MKI| 224 | 212
iA

 

23/02

@E 242

AL2
3

DEUTSCHER WERBERAT

Vertraulicher Entwurf

VERHALTENSREGELN DES DEUTSCHEN WERBERATS ÜBER
SÄMTLICHE FORMEN DER KOMMERZIELLEN
KOMMUNIKATION FÜR LEBENSMITTEL

(Fassung von 2021)

Definiti

Im Sinne dieser Verhaltensregeln umfasst kommerzielle Kommunikation alle
Kommunikationsinstrumente durch ein Unternehmen, die unmittelbar mit der Förderung
des Absatzes von Lebensmitteln objektiv zusammenhängen (online und offline). Erfasst

. sind klassische Werbung zum Beispiel im TV, auf Plakaten, in Zeitungen oder
Zeitschriften, im Radio, aber auch Internet-/ Mobile- Werbung, Werbung in sozialen
Netzwerken, auf Videoplattformen, Sponsoring oder Display-Werbung am Verkaufsort:
nicht erfasst sind die reine Aufmachung und Bezeichnung vom Produkt, Etikettierung und
Verpackung sowie redaktionelle Medieninhalte,

 

Vorbemerkung:

Die Lebensmittelunternehmer sind für die Qualität ihrer Produkte und deren Bewerbung
verantwortlich. Dabei bedürfen Kinder und Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen
grundsätzlich schützender Aufmerksamkeit. Ernährungsaufklärung,
Bewegungsförderung, verständliche Nährwertinformationen und die Wahlfreiheit aus
einem breit gefächerten Lebensmittelangebot sind Ziel führende Ansätze zur
Vermeidung von Übergewicht.

Weltweit wächst die Aufmerksamkeit für die Themen Ernährung, Ernährungsweise,
Bewegung und Übergewicht. Es gibt eine Vielzahl von Studien, die sich mit den Gründen
für die Entstehung von Übergewicht insbesöndere bei Kindern und Jugendlichen
befassen. Danach spielen insbesondere sozio-ökonomische Faktoren (Bildungsstand,
soziale Schicht, Herkunft), verbunden mit mangelnder Bewegung, einem ungesunden
Ernährungsverhalten, genetischer Veranlagung und psychosozialen Aspekten eine Rolle.
Prägende Faktoren im Rahmen der Sozialisation von Kindern sind der Lebensstil der
Familie und des weiteren Umfelds, des Freundeskreises usw. Werbung spielt nach
Meinung der Wissenschaftler - wenn überhaupt - eine untergeordnete Rolle für das
Verhalten von Kindern.

Für den richtigen Umgang mit Werbung ist es wichtig, dass Kinder lernen, Werbung zu
erkennen und zu verstehen, Werbekompetenz erlangen Kinder nicht durch Abschottung
von Werbung. Voraussetzung ist vielmehr eine aktive und vorurteilsfreie
Auseinandersetzung mit Werbung als eiementarer Bestandteil der heutigen Medienkultur
und Marktwirtschaft. Es ist notwendig, dass Kinder in den Schulen und Elternhäusern,
aber auch durch staatliche und unternehmerische Initiativen, wie-zum Beispiel die
europäische Bildungsinitiative Media Smart e.V., gezielt gefördert werden.

Die im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.
zusammengeschlossenen Organisationen der Lebensmittelwirtschaft, des Handels, der

DEUTSCHER WERBERAT | AM WEIDENDAMM IA | 10117 BERLIN
TEL. +49 30 590099-700 | FAX: +49 30 590099-722 | E-MAIL: WERBERAT@®WERBERAT.DE | WWW.WERBERAT.DE

 

[BIS BUBEN E36
Basen
4

DEUTSCHER WERBERAT

Medien, der Kommunikationsagenturen und der Werbeberufe sind der Überzeugung,
dass kommerzielle Kommunikation eine fundamentale und unverzichtbare Rolle in einem
freien, fairen und lauteren Wettbewerb spielt. Kommerzielle Kommunikation stellt die
Verbindung zwischen werbenden Unternehmen und Kunden her und hilft, geordnete
Märkte zum Vorteil aller Beteiligten zu schaffen und zu erhalten. Unverzichtbar ist
Werbung auch für die Existenz freier und unabhängiger Medien.

Um diese Funktionen der Werbung zu gewährleisten, legt ein enges Geflecht aus
gesetzlichen und selbstregulativen Regeln unter anderem fest, dass Werbung als solche
erkennbar ist.und- ihre Rezipienten nicht irreführt oder unsachlich beeinflusst. Werbung
gegenüber Kindern und Jugendlichen’unterliegt hier besonderen Anforderungen, die der
geringeren Erfahrung dieser Zielgruppe Rechnung tragen.

Verantwortungsvolle kommerzielle Kommunikation, die auf. anerkannten
Verhaltensregeln der freiwilligen Selbstkontrolle basiert, zeigt, dass die Wirtschaft ihre
Verantwortung in der Geselischaft wahrnimmt. Die im ZAW zusammengeschlossenen
Organisationen wollen

« im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen
‚im Bereich der Lebensmittelwerbung eingehalten werden, insbesondere die
Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der Verordnung über
nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (sog. Claims-
Verordnung) und des Jugendschutzrechts (JuSchS, JMStV},

e eine den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats entsprechende kommerzielle
Kommunikation im Wettbewerb fördern und zuwiderlaufender Werbung
"entgegenwirken. Dies betrifft sowohl die speziellen Verhaltensregeln zur
Lebensmittelwerbung als auch die weiteren Kodizes, die im Rahmen freiwilliger
Werbeselbstreqgulierung zu beachten und im Werbekodex des Deutschen Werberats
zusammengefasst sind.

Sie haben deshalb die nachstehenden Verhaltensregeln über die kommerzielle
Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt. Die Überwachung der Einhaltung dieser
Bestimmungen, die Organisation des Beschwerdeverfahrens sowie die Beurteilung
obliegen dem Deutschen Werberat.

Bei der Gestältung und Durchführung von kommerzieller Kommunikation für
Lebensmittel sind insbesondere die folgenden Grundsätze zu beachten:

ı Allgemeine Grundsätze
11 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll so ‘gestaltet sein, dass das
Vertrauen der Verbraucher in die Qualität der beworbenen Produkte nicht

missbraucht wird.

1.2 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll einem gesunden, aktiven
Lebensstil nicht entgegenwirken.

13 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll einer ausgewogenen,
gesunden Ernährung nicht entgegenwirken.

1 Neben diesen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gibt es weitere branchenspezifische oder

unternehmenseigene Kodizes wie zum Beispiel das |LT. Framework for Responsible Food and Beveraage Marketina
Communication oder das sog. EU-Pledge,

Seite 2 (von 4)
5

DEUTSCHER WERBERAT

1.4

1,5

16°

2.

Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll nicht zu einem übermäßigen
oder einseitigen Konsum der beworbenen Produkte auffordern.

Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll weder unverarbeitete noch
verarbeitete Lebensmittel abwerten.

Kommerzielie Kommunikation für ein Lebensmittel, das Nährstoffe oder
Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung enthält,
deren übermäßige Aufnahme im Rahmen der Gesamternährung nicht empfohlen
wird, soll den Verzicht auf den Konsum dieser Lebensmittel nicht abwertend
darstellen.

Kinderunterid Jährige

Bei der gezielt an unier]4 Jährige Kinder gerichteten kommerziellen Kommunikation
sind zusätzlich zu den Grundsätzen nach Ziffer 1 die nachfolgenden Regeln zu
beachten.

Hierbei muss die geschäftliche Unerfahrenheit und Schutzbedürftigkeit dieser
Personengruppe berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für eine
verantwortungsvolle Kommunikation in sozialen Netzwerken.

2.1

22

2.3

2.4

2.5

2.6

2.7

2.8

Kommerzielle Kommunikation gegenüber Kiadarn- dieser ‚Altersgruppe soll für
die Aangesprochene Altersgruppe nicht unangebracht oder unverständlich
sein,

Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll keine direkten
Aufforderungen zum Kauf oder Konsum an diese Altersgrunnekliader
enthalten.

Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll keine direkte Aufforderung an
Qiese Altersguppekiader enthalten, ihre Eltern, sonstige Erwachsene oder andere
Kinder zum Kauf des beworbenen Produkts zu bewegen.

Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll nicht darauf abzielen, die
Rolle von Eitern oder Erziehungsberechtigen für eine ausgewogene, gesunde
Ernährung ihrer Kinder zu untergraben.

Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll.nicht das besondere
Vertrauen ausnutzen, das Kisder-diese Altersgruppe Vertrauenspersonen wie
z.B. Eltern und Lehrern entgegenbringen. -

Die an unterl4lähriuekinder gerichtete kommerzielle Kommunikation für
Lebensmittel soll Verkaufsförderungsmaßnahmen (z.B. Zugaben) und
aleatorische Werbemittel (z.B. Gewinnspiele und Preisausschreiben) nicht in einer
Weise einsetzen, die die geschäftliche Unerfahrenheit <ieser Altersarunnesse
Kindern ausnutzt. Insbesondere soll die kommerzielle Kommunikation für
Lebensmittel unter Jährioe“nder nicht durch übermäßige Vorteile in
unangemessen unsächlicher Weise anlocken,

Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll dieser Altersgruppekinderr
nicht suggerieren, für eine vollständige und ausgewogene Mahlzeit sei der
Verzehr eines bestimmten Lebensmittels unersetzlich.

Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll dem Erlernen eines
gesunden, aktiven Lebensstils durch unterlä Jährige Kiasler nicht

Seite 3 (von 4)
6

DEUTSCHER WERBERAT

entgegenwirken.

2.9 In der an unterl4 jähricekinder gerichteten kommerziellen Kommunikation
für Lebensmittel sollen keine Konsumszenen vor-Kinderadieser
Altersgruppe vor einem Bildschirm gezeigt werden, die gleichzeitig einen
besonders inaktiven Lebensstil propagieren.

 

210 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmitte! soll dem Erlernen einer

ausgewogenen, gesunden Ernährung durch unterl4Jährigekiader nicht
entgegenwirken.

2.0 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel sesenüber dieser
Altersgrune soll'nicht dazu anregen, keine Pausen zwischen den
Mahlzeiten einzulegen und ununterbrochen zu essen,

212 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll keine Aussagen enthalten, die
auf eine Verbesserung des sozialen/schulischen Erfolgs von
unter2 lährigekiaderr durch den Konsum des beworbenen Lebensmittels
abstellen, es sei denn, die Aussagen entsprechen der EU-Health-Claims-
Verordnung

213 in .der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation, cıe sich gezielt an Kindergiese
Altersgruppe richtet oder im direkten Umfeld von Kindersendungen piatziert ist, sollen
positive Ernährungseigenschaften von Lebensmitteln, die Nährstoffe oder Substanzen mit
ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung enthalten, deren übermäßige
Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Gesamternährung nicht empfohlen wird, nicht
hervorgehoben werden.

Beurteilungskriterien
Bei der Beurteilung einer. Werbemaßnahme berücksichtigt der Deutsche Werberat
». dasLeitbild des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der
den von der Werbung angesprochenen Verkehrskreisen angehört;
» _die Speziell für die Zielgruppe unter!4J ährısekänsier unter Ziffer 2 aufgestellten

Verhaltensregeln, wenn sich die Werbung gezielt an Kinderdisse Altersgruppe -

und nicht an die Allgemeinheit - richtet. Kriterien ‚dafür sind beispielsweise die
Auswahl des Mediums, in. dem die Werbung geschaltet/veröffentlicht wird sowie
kinderspezifische Inhalte oder auch die Verwendung kindertypischer Sprache
oder Symbole:

 
   

        
 

überwiegend an Personen richten, die noch nicht 14 Jahre
e die Situation, in der die Umworbenen mit der Werbung in Kontakt kommen:
e das Werbemittel:
®e den Charakter des die Werbung verbreitenden Mediums.

Seite 4 (von 4)
7

Salas, Elisa
TE a ey VE Tg I Sg To ne I gr So gr Er en gg er

Von: -Heintschel von Heinegg, Katja <heinegg@zaw.de>

Gesendet: Freitag, 19. Februar 2021 13:47

An: Franken Dr., Lorenz

Ce: (EEE
Betreff: Entwurf Verhaltensregeln Werberat Lebensmittel

Anlagen: ZAW Entwurf 20210218 Verhaltensregeln Lebensmittel 2021 interner

vertraulicher Enwturf.pdf

Lieber Herr Dr. Franken,

wie gestern Abend zwischen Ihnen und Herrn Dr. Nauen besprochen der Entwurf der Verhaltensregeln mit
speziellem Schutz von unter14Jährigen in der Lebensmittelwerbung. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und
möchten uns ausdrücklich nochmal für die konstruktiven Vorschläge von Frau Salas zu einer möglichen Formulierung
bedanken. Auch diese Überlegungen waren auf dem Weg zu einem aus unserer Sicht alle Vorgaben abdeckenden
Formulierung äußerst hilfreich:

Herzliche Grüße

Katja v. Heinegg

Katja Heintschel von Heinegg M.E.S.

Stellvertretende Geschäftsführerin

Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.
Am Weidendamm 1A

10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30/ 59 00 99-713
Fax: + 49 (0)30/ 59 00 99-722
Mail: heinegg@zaw.de
Internet: www.zaw.de
8

DEUTSCHER WERBERAT

Vertraulicher Entwurf

VERHALTENSREGELN DES DEUTSCHEN WERBERATS ÜBER
SÄMTLICHE FORMEN DER KOMMERZIELLEN
KOMMUNIKATION FÜR LEBENSMITTEL

(Fassung von 2021)

Definiti

Im Sinne dieser Verhaltensregeln umfasst kommerzielle Kommunikation alle
Kommunikationsinstrumente durch ein Unternehmen, die unmittelbar mit der Förderung
des Absatzes von Lebensmitteln objektiv zusammenhängen (online und offline). Erfasst
sind klassische Werbung zum Beispiel im TV, auf Plakaten, in Zeitungen oder
Zeitschriften, im Radio, aber auch Internet-/ Mobile- Werbung, Werbung in sozialen
Netzwerken, auf Videoplattformen, Sponsoring oder Display-Werbung am Verkaufsort:
nicht erfasst sind die reine Aufmachung:und Bezeichnung vom Produkt, Etikettierung und
Verpackung sowie redaktionelle Medieninhalte,

 

Vorbemerkung:

Die Lebensmittelunternehmer sind für die Qualität ihrer Produkte und deren Bewerbung
verantwortlich. Dabei bedürfen Kinder und Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen
grundsätzlich schützender Aufmerksamkeit. Ernährungsaufklärung,
Bewegungsförderung, verständliche Nährwertinformationen und die Wahlfreiheit aus
einem breit gefächerten Lebensmittelangebot sind Ziel führende Ansätze zur
Vermeidung von Übergewicht.

Weltweit wächst die Aufmerksamkeit für die Themen Ernährung, Ernährungsweise,
Bewegung und Übergewicht. Es gibt eine Vielzahl von Studien, die sich mit den Gründen
für die Entstehung von Übergewicht insbesondere bei Kindern und Jugendlichen
befassen. Danach spielen insbesondere sozio-ökonomische Faktoren (Bildungsstand,
soziale Schicht, Herkunft), verbunden mit mangelnder Bewegung, einem ungesunden
Ernährungsverhalten, genetischer Veranlagung und psychosozialen Aspekten eine Rolle.
Prägende Faktoren im Rahmen der Sozialisation von Kindern sind der Lebensstil der
Familie und des weiteren Umfelds, des Freundeskreises usw. Werbung spielt nach
Meinung der Wissenschaftler - wenn überhaupt - eine untergeordnete Rolle für das
Verhalten von Kindern.

Für den richtigen Umgang mit Werbung ist es wichtig, dass Kinder lernen, Werbung zu
erkennen und zu verstehen. Werbekompetenz erlangen Kinder nicht durch Abschottung
von Werbung. Voraussetzung ist vielmehr eine aktive und vorurteilsfreie
Auseinandersetzung mit Werbung als.elementarer Bestandteil der heutigen Medienkultur
und Marktwirtschaft. Es ist notwendig, dass Kinder in den Schulen und Elternhäusern,
aber auch durch staatliche und unternehmerische Initiativen, wie zum Beispiel die
europäische Bildungsinitiative Media Smart e.V., gezielt gefördert werden.

Die im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.
zusammengeschlossenen Organisationen der Lebensmittelwirtschaft, des Handels, der

mie DEUTSCHER WERBERAT | AM WEIDENDAMM 1A ] 10117 BERLIN
ee TEL.:+49 30 590099-700 | FAX: +49 30 590099-722 | E-MAIL: WERBERAT®WERBERAT.DE | WWW.WERBERAT.DE
9

DEUTSCHER WERBERAT

Medien, der Kommunikationsagenturen und der Werbeberufe sind der Überzeugung,
dass kommerzielle Kommunikation eine fundamentale und unverzichtbare Rolle in einem
freien, fairen und lauteren Wettbewerb spielt. Kommerzielle Kommunikation stellt die
Verbindung zwischen werbenden Unternehmen und Kunden her und hilft, geordnete
Märkte zum Vorteil aller Beteiligten zu schaffen und zu erhalten. Unverzichtbar ist
Werbung auch für die Existenz freier und unabhängiger Medien.

Um diese Funktionen der Werbung zu gewährleisten, legt ein enges Geflecht aus
gesetzlichen und selbstregulativen Regeln unter anderem fest, dass Werbung als solche
erkennbar ist und ihre Rezipienten nicht:irreführt oder unsachlich beeinflusst. Werbung
gegenüber Kindern und Jugendlichen unterliegt hier besonderen Anforderungen, die der
geringeren Erfahrung dieser Zielgruppe Rechnung tragen.

Verantwortungsvolle kommerzielle Kommunikation, die auf anerkannten
Verhaltensregeln der freiwilligen Selbstköntrolle basiert, zeigt, dass die Wirtschaft ihre
Verantwortung in der Gesellschaft wahrnimmt. Die im ZAW zusammengeschlossenen
Organisationen wollen

«e im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen
im Bereich der Lebensmittelwerbung eingehalten werden, insbesondere die
Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der Verordnung über
nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (sog. Claims-
Verordnung) und des Jugendschutzrechts (JuSchG, JMStV),

e eine den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats entsprechende kommerzielle
Kommunikation im Wettbewerb fördern und zuwiderlaufender Werbung
entgegenwirken. Dies betrifft sowohl die speziellen Verhaltensregeln zur
Lebensmittelwerbung als auch die weiteren-Kodizes, die im Rahmen freiwilliger
Werbeselbstregulierung zu beachten und im Werbekodex des Deutschen Werberats
zusammengefasst sind.

Sie haben deshalb die nachstehenden Verhaltensregeln über die kommerzielle
Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt.! Die Überwachung der Einhaltung dieser
Bestimmungen, die Organisation des Beschwerdeverfahrens sowie die Beurteilung
obliegen dem Deutschen Werberat.

Bei der Gestaltung und Durchführung von kommerzieller Kommunikation für
Lebensmittel sind insbesondere die folgenden Grundsätze zu beachten:

1. Allgemeine Grundsätze
11 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll so gestaltet sein, dass das
Vertrauen der Verbraucher in die Qualität der beworbenen Produkte nicht

missbraucht wird.

1.2 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll einem gesunden, aktiven
Lebensstil nicht entgegenwirken.

1.3 Kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel soll einer ausgewogenen,
gesunden Ernährung nicht entgegenwirken.

! Neben diesen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gibt es weitere branchenspezifische oder
unternehmenseigene Kodizes wie zum Beispiel das ICC. Framework for Resnonsible Food and Beverase Markefin
Communication oder das sog. EU-Pledae.

Seite 2 (von 4)
10

Zur nächsten Seite