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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage zur Herausgabe von Indizierungs-Bescheiden

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Pr. 422/85 BUNDESPRÜFSTELLE
für jugendgefährdende Schriften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entscheidung Nr. 2354 (V) vom 11.9.1985
bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 182 vom 28. 9.1985

| Antragsteller: Verfahrensbeteiligte:

| Bayerisches Landesjugendamt EuroVideo Bildprogramm GmbH
| Postfach 90 07 68 Oskar-Messter-Straße 715

| 8000 München 90 8045 Ismaning

| Az.: 2 11 13/2/85

Bevollmächtigter Rechtsanwalt:

   

 

| Die Bundesprüfstelle hat auf den am 12.08.1985 eingegangenen
Antrag am 11.9.1985 gemäß 8 15a GjS im vereinfachten Ver-
fahren in der Besetzung mit:

Stellvertr. Vorsitzende:

Jugendwohlfahrt:

Literatur:

 

einstimmig beschlossen: "Die kühle Blonde mit der heißen Masche"
Videofilm
EuroVideo, Ismaning

wird in die Liste der
jugendgefährdenden Schriften
aufgenommen.

Sachverhalt

Der Videofilm hat eine Spieldauer von ca. 90 Minuten und wird
von der Firma EuroVideo, Ismaning, ediert und vertrieben. Er
kann in vielen Videotheken und Einzelhandelsgeschäften zu ge-
ringen Tagespreisen gemietet werden.

Ob der Videofilm die Kopie eines von der Freiwilligen Selbst-
kontrolle der Filmwirtschaft (FSK), Wiesbaden, geprüften Kino-
- 2.

Am Michaelshof 8 “= Postfach 20.9190 » 5300 BONN 2 - Telefon (0228) 35 60 21
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Pr. 122/85 - 2 -

spielfilms ist, ist nicht bekannt.
ber Videofilm wurde den obersten Jugendbehörden der Länder
nicht vorgelegt.

Das Bayerisches Landesjugendamt hat beantragt, den Videofilm
"Die kühle Blonde mit der heißen Masche" in die Liste der ju-
gendgefährdenden Schriften aufzunehmen. Es hat seinen Antrag
wle folgt begründet.

Inhalt:

Ronny Sinclai'r, als, böse rothaarige ;' als’ männerverachtende und sie benutzende
Bandenchefin will um jeden Preis an einem umfassendem geheimen Handelsgeschäft
der USA mit einem kommunistischen ostasiatischen Land mitverdienen.

Als die Botschafter der USA und des asiatischen "Kleinstaats" sich in einem
von CIA - Bewachern streng bewachten Hotel zur ersten Kontaktaufnahme treffen,
ist Ronny, als noch unbeschriebenes Blatt, ebenso mit von der Partie, wie
Jenny, die blonde Spezialkraft, die vom CIA angeheuert wird um, mit zu bewache‘
und zu beschützen.

Die Anfälligkeit beider Botschafter was Frauen angeht, machen sich beide Frauen
zunutze; sie "angeln" sich jeweils einen Botschafter. Mitten im Liebesspiel
entführt Ronny mit Hilfe ihrer Bandenmitglieder den ostasiatischen Botschafter.
Als sie später auch den amerikanischen Botschafter kidnappen läßt, holt der

CIA zum erfolglosen Gegenschlag aus. Man gerät in einen Hinterhalt. Da die Zeit
drängt und der zuständige amerikanische Minister bald persönlich in den
"Polit-Deal" eingreift, entschließt sich Jenny zum Alleingang, ‘Sie will die
beiden Botschafter aus der Hand der Verbrecherin befreien, um so die Erpreß-
barkeit ihres Landes zu beenden. Ohne Erfolg; sie wird überwältigt und mit ge-
spreizten Beinennackt gefesselt ein Bandenmitglied als willkommenes,
"unverpacktes" Geschenk offeriert. Clay, Spezialagent des CIA, befreit seine
Kollegin.

Inzwischen trifft Ronny, die Rothaarige, den Minister, dessen Tochter sie
mittlerweile ebenfalls entführt hat, und teilt die Bedingungen mit,auf die
man sich gezwungenermaßen einläßt. Bei einer < ° ı Partie in Ronnys Villa
kommt es zur großen Abrechnung. Clay‘ der CIA-Mann, kann die Ministertochter
befreien und Jenny, die Blonde,sich an Ronny für erlittene Schmach rächen -
und der große Handel kann laufen ohne den "Parasiten" Ronny.

Interpretation und Bewertung:

Die oft zynischen und noch öfter dümmlichen Dialoge vor allem in Verbindung
mit sexistischen und/oder Gewalttätigkeiten (z.B. nach der Elektroschock-
Folterung: Dann :könnt ihr mit eueren kleinen Pimmelchen nur noch pinkeln
gehen ...) üben eine "wohlgelungene" Einheit mit der erbarmungswürdigen Story
dieses platten Sex-Agenten- Thrillers. .

Die beiden Hauptakteurinnen lassen-wasja durchaus als seltener Variante des
Agenten-Genres’zu werten ist - ihre männlichen Kollegen und Gegner meist als
‚unterlegen zurück. Einziger Unterschied zwischen ihnen sind neben den unter-
schiedlichen Standorten von Qut und Böse die im Film immer wieder : in allen
Einzelheiten dargestellten Einstellungen zu Männern. Die Rothaarige (gleich
böse) benutzt Männer ausschließlich wo immer und wie immer es geht, die
Blonde (gleich gute) benutzt sie zwar auch, aber mit der Möglichkeit, daß,
wenn es so richtig funktioniert im Bett sie auch schon mal Gefühle emp findet
oder gar den Verstand verliert.

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Die Verquickung von Sex und Gewaltszenen in diesem Film dürfte ohne Zweifel
vor allem auf Jugendliche nicht ohne Wirkung bleiben. Ebenso die erfolgreiche
Zweckhaftigkeit mit der der weibliche Körper zum Einsatz gebracht werden kann,
um gesteckt Ziele zu erreichen.

Die entsprechenden oft menschenverachtenden Dialöge zu den entsprechenden
Szenen dürften diese zu befürchtende Wirkung noch unterstützen.

Dieser Film ist offensichtlich geeignet, Kinder und Jugendliche in ihrer sozial-
ethischen Entwicklung negativ zu beeinflussen. Wir bitten deshalb um Aufnahme
dieses Films in die Indizierungsliste.

Die Verfahrensbeteiligte wurde form- und fristgerecht davon be-
nachrichtigt, daß über den Antrag gemäß $ 15a Gj8 im vereinfach-
ten Verfahren entschieden werden soll.

Sie hat sich nicht geäußert.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Bach- und Streitstandes wird
auf den Inhalt der Prüfakte und des Videofilms, die Gegenstand
des Verfahrens waren, Bezug genommen.

Gründe

Der Videofilm "Die kühle Blonde mit der heißen Masche" von
EuroVideo, Ismaning, war antragsgemäß zu indizieren.

Ausnahmetatbestände gemäß $ 1 Abs. 2 GjS wurden nicht geltend
gemacht, lagen auch offensichtlich nicht vor.

Ein Fall von geringer Bedeutung gemäß $ 2 GjS konnte schon
wegen der weiten Verbreitung des Film, der Schwere der von
ihm ausgehenden Jugendgefährdung und der Leichtigkeit, mit,
der auch Kinder und Jugendliche angesichts des niedrigen Miet-
preises den Film erhalten können, nicht angenommen werden.

Der Videofilm "Die kühle Blonde mit der heißen Masche" ist ge-
eignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren,
wie das Tatbestandsmerkmal "sittlich zu gefährden" in 8 1 Abs.
Satz 1 3° nach ständiger Rechtsprechung auszulegen ist (BVerwGE
39, 197).

Diese Jugendgefährdung ist auch offenbar ($ 15a GjS), weil sie
angesichts der spekulativen Mischung aus sadistischen und
sexuellen Darstellungen klar und für den unvoreingenommenen
Betrachter zweifelsfrei zutage tritt (VG Köln, Urteil vom

22,5.79 - 10 K 1990/78).
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Der Inhalt des verfahrensgegenständlichen Videofilms wirkt auf Kinder und Jugend-
liche verrohend ($ 1 Abs. 1 Satz 2 GjS) und damit sozialethisch desorientierend

($S 1 Abs. 1 Satz 1 GjS), ohne daß dies näher dargelegt zu werden braucht (BVerwGE
23, 11; bestätigt durch 25, 118).

Dabei hat die Bundesprüfstelle auf die Jugendlichen schlechthin, einschließ-

lich der gefährdungsgeneigten, ausgenommen Extremfälle (s.BVerwGE 39,197)
und auf die empirisch gesicherten Erkenntnisse der Lerntheorie abgestellt

(vgl. hierzu Herbert Selg in Heft 3 der Schriftenreihe der Bundesprüfstelle,

Bonn 1972, S. 11-33; Bauer/Selg im BPS-Report 5/1981, zusammengefaßt in Er-
läuterungen zum GjS von Rudolf Stefen, Sonderdruck aus "Das Deutsche Bundesrecht"
Nomos Verlag, Baden-Baden, 1982, S. 16 und Herbert Selg "Irreführungen der
Öffentlichkeit über Wirkungen von Gewaltdarstellungen in Medien" im BPS-Report
4/1984, S. 9 ff.).

Danach wirken insbesondere folgende Darstellungsformen besonders verrohend:
Wenn Gewalt um ihrer selbst willen gezeigt wird, realistisch dargestellt wird,

einer guten Sache dient und in großem Stil und in epischer Breite geschildert
wird.

Der; Videofilm: fällt ‚alsı brutaler; Actionfilm, der Gewalt in epischer Breite und um
ihrer selbst willen zeigt, auch unter diese Kategorien.

Wie der Antragsteller zutreffend ausführt, enthält der Film
eine Vielzahl brutaler Szenen (z. B. Elektroschockfolterungen),
die ausschließlich um ihrer selbst willen geschildert werden.

Der Film war aber insbesondere aus dem Grunde zu indizieren,
weil er neben den brutalen Gewaltszenen eine spekulative Misch-
ung aus Sex und Gewalt enthält, die in folgenden Sequenzen
sichtbar wird.

Schon in den ersten Sekunden des Films werden dem Zuschauer
solche Szenen in aller Ausführlichkeit dargeboten: Mehrere
Männer dringen in eine Skihütte ein. Mit vorgehaltenen ge-
ladenen Maschinenpistolen zwingen sie das dort anwesende Paar,
sich zu entkleiden, um sie dann nach draußen zu treiben. Die
Frau binden sie an einen Baum. Sie windet sich dort,schreiend
vor Angst, trotzdem erschießen die Männer sie. Der Mann, von
dem der Zuschauer später erfährt, daß es sich um einen gewis-
sen Steve handelt, wird in ein Flugzeug gezerrt und entführt.
Nach diesen Szenen beginnt die eigentliche Handlung des Films.

Zwei Diplomaten,der Asiate Han und der Amerikaner Whitney ,
wollen sich treffen, um ein geheimes Handelsabkommen zu schlies-
sen. Steve wußte von dem Geschäft, daher hat ihn die Banden-
chefin Ronny Sinclair entführen lassen, um nähere Einzelheiten
über den Treffpunkt der Diplomaten zu erfahren. Da Steve sich
weigert, die gewünschten Informationen zu geben, wird er be-
sonders brutal gequält. Zunächst wird er entkleidet, dann aus-
Sgepeitscht und anschließend von Miß Sinclair an den Boden ihres
Swimmingpools festgebunden. Sie benutzt ihn solange als lebende
Schießscheibe, bis sie schließlich die gewünschten Informationen
bekommt. Sodann wird Steve von ihr kaltblütig erschossen.

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Ronny Sinclair hat von Steve erfahren, daß ein bestimmtes Hotel
Treffpunkt der Diplomaten sein soll. Infolgedessen reist Sie
in dieses Hotel, wo sich auch die amerikanische Agentin Jenny
befindet, die die Diplomaten beschützen soll.

Beide Damen gehen nun mit einem der Diplomaten in ihre Zimmer
und üben dort Geschlechtsverkehr aus. Während der sexuellen
Handlungen dringen Männer in das Zimmer der Agentin ein und
versuchen, den amerikanischen Diplomaten zu entführen, was
Jenny dank ihrer Karatkünste jedoch verhindern kann. Ronny
Sinclair jedoch ist zusammen mit Han verschwunden, und kurz
darauf wird auch Whitney von Ronny entführt.

Whitney wird nun, wie schon die anderen Gefangenen Ronnys,

brutal gequält. Er wird nackt an einen Liegestuhl gefesselt

und muß nun stundenlang in der Sonne Schmoren. Ledigleich

über Whitneys Hüften hat Ronny ein Handtuch gelegt, um "das m
kleine Steh-auf-Männchen einstweilen zu Schonen".

Auch Jenny wird schließlich von zwei von Ronnys Leuten entführt.
Sie wird von den beiden Männern mit den Armen an einen Balken
gefesselt und soll "die Beine breit machen", um vergewaltigt zu
werden. Doch ehe es dazu kommt, kann Jenny sich befreien und
fliehen. Ihre Leute, ebenfalls Agenten, kommen hinzu und nehmen
die beiden Entführer fest. Jenny läßt die beiden Männer nackt
mit den Händen an die Decke eines Kellers fesseln. Sodann legt
sie ihnen ein Stromkabel um die Hüften, das unter Strom gesetzt
wird. Dies kommentiert Jenny mit den Worten: "Wenn ich weiter-
mache, könnt ihr Eure Pimmelchen nur noch zum Pinkeln benutzen."

Nachdem Jenny auf diese Weise von den Gequälten erfährt, wo
Ronny Sinclair wohnt, will sie zusammen mit ihren Leuten deren
Villa stürmen, doch wird sie bei dieser Aktion selbst gefangen-
genommen. Ronnys Männer reißen ihr die Kleider vom Leib und
fesseln sie auf eine Tischplatte. Sodann wird sie einem der
Herren als "schon ausgepacktes Geschenk" dargeboten. Diese Vor-
stellung soll nach Ronnys Idee ein Test sein, und zwar soll
Jenny dahingehend getestet werden, ob Sie bei sexuellen Hand-
lungen "cool" bleiben kann. Jenny verliert jedoch diesen Test,
da Sie sich bereitwillig dem Mann hingibt. Ronny verhöhnt Jenny
aufgrund dieser Vorfälle und läßt sie in ein Zimmer bringen, wo
sie wiederum gefesselt wird. Kurz darauf wird Jenny von ihrem
Mitarbeiter Clay befreit.

Ronny hat inzwischen die Tochter eines Ministers entführt, um

so die Regierung zum Verhandeln zu zwingen.

In einem großen Finale dringen nun ihrerseits wieder Jenny und
ihre Leute in Ronnys Villa ein und befreien die Tochter. Gleich-
zeitig ist die Stunde der Abrechnung zwischen Ronny und Jenny
gekommen. Dieses Mal zwingt Jenny Ronny dazu, sich zu entklei-
den und fesselt sie. Sie zwingt Ronny, die Beine breit zu mach-
en unter der Androhung, ihr ansonsten "mit der Bleispritze da-
zwischen zu fahren". Mr. Whitney darf mit Ronny Geschlechtsver-
kehr ausüben während Jenny kichernd die Villa verläßt.

Anhand dieser Ausführungen ist erkennbar, daß der Videofilm
nicht nur brutale Gewaltdarstellungen beinhaltet, sondern daß
darüberhinaus in vielen Szenen eine Spekulative Mischung aus

Sex und Gewalt stattfindet, indem zum einen sexuelle Handlungen
unter Anwendung von Gewalt stattfinden bzw. zum anderen Sexuelle
und brutale Handlungen abwechselnd gezeigt werden.

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Daß Solche Inhalte jugendgefährden sind, ist inzwischen u. a.
durch folgende empirische Befunde und wissenschaftliche Er-
kenntnisse bestätigt worden: 1977 weist der bekannte und aner-
kannte Psychoanalytiker und Rowohlt-Autor Eberhard Schorsch auf
die hohe Affinität der unter 35 Jahre alten Menschen für Sa-
dismus hin. Wörtlich schreibt er:

"Weil Sadismus in unsichtbarer Weise gegenwärtig ist, lassen
Sich keine zahlenmäßigen Angaben darüber machen, wie verbreitet
die Affinität zu sadistischen Reaktionen ist. Nur ein Sehr grober
Hinweis 1äßt sich aus der Untersuchung von HUNT über die Ver-
breitung sadomasochistischer Tendenzen in der Sexualität ent-
nehmen. HUNT fragte nach sexuellen Phantasien im Zusammenhang
mit 'inflicting or receiving pain' und fand bei Menschen unter
35 Jahren, daß 18% der Männer angaben, durch Vorstellungen,
einer Frau aktiv Schmerz zuzufügen, Schon einmal sexuell er-
regt worden Seien, 14% durch Phantasien, passiv Schmerz zu
erleiden. Bei den Frauen berichteten 3% von aktiven und 24%
von passiven Vorstellungen dieser Art. Das ist immerhin rund
ein Viertel der Befragten. Dem entspricht als weiteres Indiz
für die Affinität zu sadistischer Thematik das Phänomen, daß

in den letzten Jahren im Angebot der Pornographie sadomaso-
chistische Texte und Bilder erheblich zugenommen haben."

1979 weisen amerikanische Forscher darauf hin, daß die Dar-
Stellung der Sexualität in Verbindung mit Gewalthandlungen
besonders negative Einflüsse auf den Jugendlichen Rezipienten
ausüben. Feshbach und Malamut schreiben u. a. (in: "Sex und
Gewalt - Was sie verbindet, was sie trennt" in "Psychologie
heute" (6) Heft 2/1979 8.67-75):

"Darüberhinaus schafft das Nebeneinander von Gewalttätigkeit
und Sexueller Erregung und Befriedigung eine seltene Gelegen-
heit für die Konditionierung von gewaltsamen Reaktionen auf
erotische Reize. Die Botschaft, daß Schmerz und Erniedrigung
"Spaß" machen können, ermutigt dazu, die Hemmungen gegen Ver-
gsewaltigung fallen zu lassen."

1982 weist die Skandinavierin Maria Mercus darauf hin, daß
Masochismus und Sadismus, insbesondere Sadismus, von großen
Unglück begleitet sein können. Ein dritter, bemerkenswerter
Punkt ist, daß mehr jüngere Leute Sado-Masochismus praktizieren
als ältere. Andererseits geschieht es durchaus nicht aus ex-
perimenteller Neugier. Die weitaus meisten Personen, die es
überhaupt versuchen, bleiben dabei" (Maria Marcus "Die furcht-
bare Wahrheit - Frauen und Masochismus", Rowohlt Verlag Rein-
bek 71982 S. 26).

Neben seiner verrohenden Wirkung ist der Film "Die kühle Blonde
mit der heißen Masche" in erheblichem Maße frauendiskriminierend.
Die Frauen werden hier als brutale Sexistinnen oder als Opfer
sadistischer Handlungen gezeigt. Die Frauen werden durch eine
solche Darstellung zu reinen Sexualobjekten degradiert. Eine
derartige isolierte Darstellungsweise von Frauen ist im höchsten
Maße menschenunwürdig und geeignet, jugendliche Betrachter bei-
derlei Geschlechts sozialethisch zu verwirren und sittlich zu
ßefährden. Der Film leugnet die Personalität des Menschen, er
reduziert Sie hier auf ihre Verwendbarkeit als sexueller Kon-
sumartikel oder als passive und aktive Objekte sadistischer
Iriebbefriedigung. Dies verletzt die Würde des Menschen (Art.
GG), da hier nicht der Mensch als Person dargestellt wird, son-
dern reduziert wird auf bestimmte austauschbare Funktionen.

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Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung schrift-
lich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht in

5000 Köln, Appellhofplatz, Anfechtungsklage erhoben werden. Die vorherige
Einlegung eines Widerspruchs entfällt. Die Klage hat keine aufschiebende
Wirkung. Sie ist gegen den Bund, vertreten durch die Bundesprüfstelle,

zu richten ($$ 20 GjS, 42 Vw60).

Außerdem können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Bundes-
prüfstelle Antrag auf Entscheidung durch das 12er Gremium stellen

($ 15a Abs. 4 6jS).
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