VHVermittlungsbudgetneu2016a

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters

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Vermittlungsbudget Allgemeine Hinweise + ermessenslenkende Weisun- gen und Verfahren zu § 44 SGB III ab 01.04.2012 1. Allgemeine Hinweise: a) Förderausschlüsse:  Keine Leistungen an Arbeitgeber  Keine Leistungen zur Vorbereitung oder Unterstützung der Existenzgründung  Keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts  Keine Gewährung von Prämien (z.B. Arbeitsaufnahme etc.)  Keine Förderung aus VB um andere Leistungen aufzustocken, zu ersetzen oder zu umgehen  Keine Förderung, wenn die Eingliederungsaussichten nicht erheblich verbessert werden, der Umfang der Leistung unangemessen ist oder der AG gleichartige Leis- tungen tatsächlich erbringt  Keine Förderung von Maßnahmen (z.B. Bildungsmaßnahmen) oder Projekten (Vielzahl gleichgelagerter Individualhilfen). Im Rahmen des VB können nur Kosten für Nachweise, aber keine Kosten für Maßnahmen übernommen werden.  Keine Förderung, wenn Eigenleistungsfähigkeit gegeben. Die Prüfung der Eigen- leistungsfähigkeit reduziert sich auf die Feststellung ob und nicht in welcher Höhe eine Leistung gewährt wird  Um einen angemessenen Verwaltungsaufwand zu erreichen, werden die eLB ge- beten, Leistungen unter 10 € (insbesondere Reisekosten) solange zusammen kom- men zu lassen, bis mehrere Leistungen zusammengefasst werden können. b) Sonstiges:  nur Leistungen bei Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichti- gen Beschäftigung  die Förderung aus dem VB ist eine Ermessensleistung  sie kann nur als Zuschuss gewährt werden  die Förderung ist an den Notwendigkeiten auszurichten (dokumentierte eingeschla- gene Integrationsstrategie, Unterstützung der in der EinV festgelegten Ziele; der Abbau von Hemmnissen steht im Vordergrund)  keine Kommunikation eines etwaigen bewerberbezogenen Budgets an den Kun- den  Für Bewerbungs- und Reisekosten können Antragsteller keine Förderung erhalten, sofern diese Kosten durch einen beauftragten Dritten zu erbringen sind oder er- bracht werden  Eine Förderung aus dem VB können Ausbildungssuchende erhalten, die eine schu- lische oder berufliche Ausbildung anstreben.  Nur belegte und nachgewiesene Kosten (Rechnungen, Quittungen, Kaufvertrag) sind zu gewähren (bei Pauschalen ggf. Nachweise durch Kopien, Absagen ähnli- ches) Stand 24.11.2016 - Seite 1
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2. Ermessenslenkende Weisungen: Förderleistungen (Kostenarten), die in der nachfolgenden Übersicht zu den Förderberei- chen nicht aufgeführt sind, von der Vermittlungsfachkraft aber für eine Integration als er- forderlich erachtet werden, sind mit dem TL abzusprechen. Ebenso ist bei Förderungen über den Pauschalbetrag hinaus die Entscheidung des TL einzuholen. Erst danach erfolgt eine Erörterung mit dem Kunden. Die Weisungen dienen dazu eine Gleichbehandlung im Regelfall sicherzustellen. Bei be- sonderen Verhältnissen im Einzelfall kann von den nachfolgend getroffenen Festlegungen abgewichen werden. In diesen Fällen ist immer eine Entscheidung durch den TL einzu- holen Die Eigenleistungsfähigkeit des Antragsstellers (nicht Ehefrau, Eltern usw.) ist durch den Vermittler zu prüfen. Die Angaben des Kunden sind grundsätzlich als glaubhaft anzuse- hen. Wenn berechtigte Zweifel bestehen, sind geeignete Nachweise (z.B. Verdienstnach- weis, Aufhebungsvertrag, Kontoauszug usw.) einzufordern. Zur Berechnung der Fristen wird das Kalenderjahr in dem die Leistungen beantragt wer- den zugrunde gelegt. Dem Antragsteller ist bei der erstmaligen Bewilligung von Kosten, für die eine Frist festge- legt ist, immer ein Bewilligungsbescheid zu erteilen, der Angaben zum Beginn der Frist und zum Förderhöchstbetrag enthalten muss. Gleiche Leistungen, die von anderen Stellen in dem Kalenderjahr erbracht wurden und weiterhin verwertet werden können (Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Fahrzeuge) sind ange- messen zu berücksichtigen. Stand 24.11.2016 - Seite 2
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Bei den Kostenarten sind die zu verwendenden Vordrucke benannt . Förder-            Kostenarten z.B.                 Förderdauer und -höhe bereiche Kosten für         Bewerbungskosten                 Innerhalb eines Jahres: Bewerbungen        (schriftliche Bewerbun-          -Bewerbungskosten 5 € pro schriftliche gen und Bewerbungen              nachgewiesene Bewerbung, 0,50€ pro im Internet)                     nachgewiesene Internetbewerbung max. 250 € In Einzelfällen kann nach schriftlicher Be- gründung durch den Kunden der Kosten- rahmen auf 500 € ausgeweitet werden. Eine weitere Erhöhung der Förderung ist nur nach Zustimmung des TL möglich. Eine Unterscheidung nach Arbeits- oder Ausbildungsplatz findet nicht statt. Reisekosten                      Grundsätzlich die Kosten für ein regelmä- (anlässlich Einladungen          ßig verkehrendes öffentliches Verkehrs- der Agentur und für Vor-         mittel (ÖPNV) in der niedrigsten Klasse. stellungsgespräche)              Dies schließt alle Transportmöglichkeiten ein. Wann immer möglich, sind Ermäßi- gungen zu nutzen. Sollte, insbesondere aus behinderungsbe- dingten Gründen oder der zumutbaren Fahrzeit1 die Benutzung des ÖPNV nicht zumutbar sein, können 0,20 € pro gefah- rene Kilometer (kürzeste Wegstrecke) Rei- sekosten max. 130 € pro Einzelfall im In- land abgerechnet werden. Auslandsfahrten sind durch den TL mit zu zeichnen. Übernachtungskosten              Nach BundesReiseKostenGesetz, Früh- stück wird nicht erstattet. Entweder Rech- nung ausweichlich Frühstück oder Abzug von 4,80 €. 1 Bei VZ Arbeitnehmern ist regelmäßig der einfache Arbeitsweg von bis zu 2h zumutbar, bei TZ-Kräften von 90 Minuten je Arbeitsweg. Stand 24.11.2016 - Seite 3
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Mobilität       Fahrkosten für Pendelfahr- Dauer max. 12 Monate und wie bei Reise- ten zwischen Wohnung       kosten. Bei wechselnden Arbeitsorten sind und Arbeitsstätte          (bei Vorliegen aller sonstigen Vorausset- zungen) nur die Fahrten zwischen Woh- nung und dem Betriebssitz des Arbeitge- bers, nicht aber die Fahrten zu den einzel- nen Einsatzstellen förderbar. Fahrtkosten werden monatlich nur bis zu dem Betrag gewährt, der bei einer doppel- ten Haushaltführung erstattet worden wäre. Sollte eine tägliche Heimfahrt möglich sein, aufgrund der Wohnungssituation aber die Mietkosten auch für eine einfache Unter- kunft über den Zuschusskosten der Ge- trennten Haushaltsführung liegen, bzw. zeitgerecht ein Wohnraum nicht beschaff- bar sein, dürfen die Kosten für Öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden oder bei Benutzung eines führerscheinpflichtigen Fahrzeuges die Kosten nach dem Bundes- reisekostenrecht bis zu der Höhe der Kos- ten für den ÖPNV. Fahrkosten für Pendelfahr- Fahrtkosten werden nur bis zu dem Betrag ten zwischen Wohnung       gewährt, der bei Benutzung eines regelmä- und Schulungsstätte im     ßig verkehrenden öffentlichen Verkehrs- Rahmen einer Maßnahme      mittels anfällt. aus Mitteln des ESF oder   Die tatsächliche Nutzung des Verkehrsmit- des Arbeitsmarktfonds      tels bleibt dem Antragsteller überlassen. Bayern                     Die Übernahme von Fahrtkosten bei der Benutzung von einem Privat-PKW wird nur dann übernommen, wenn Gründe der Ver- kehrsanbindung, Behinderung oder Not- wendigkeiten im Rahmen einer Kinderbe- treuung die Nutzung des ÖPNV nicht mög- lich machen. Die Gründe sind aktenkundig zu machen, ebenfalls die Zustimmung der VFK. Kosten für getrennte       Die Kosten für getrennte Haushaltsführung Haushaltsführung           betragen 250 € pro Monat. Monatsteile sind mit einem 30tel zu multiplizieren. Die Kosten werden für höchstens sechs Monate übernommen. Bei der Übernahme von Kosten für getrennte Haushaltsfüh- rung werden eventuell vor Ort entstehende Pendelkosten zwischen Unterkunft und Ar- Stand 24.11.2016 - Seite 4
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beitsstelle nicht übernommen. Wenn Aus- lösen gezahlt werden, sind diese zu be- rücksichtigen. Mobilität       Umzugkostenbeihilfe (Ar- Grundsätzlich werden nur die notwendigen beitsaufnahme außerhalb  Kosten eines selbstdurchgeführten Um- zumutbarer Pendelzeiten) zugs übernommen (Mietfahrzeug, Mieten für Umzugshilfsmittel, Tankkosten etc.). Es können bis max. 2.500.- € gewährt wer- den. Soweit ein Umzug z.B. aus gesundheitli- chen Gründen nicht in Eigenleistung durchgeführt werden kann, sind Kosten- voranschläge von mindestens zwei unab- hängigen Transportunternehmen einzuho- len. Das Preisangebot des kostengünsti- geren Unternehmens bildet dabei die Obergrenze der abrechenbaren Kosten. Der Antragsteller kann vereinbaren, dass die übernommenen Transportkosten un- mittelbar an das Transportunternehmen überwiesen werden. Eine Rechtsbezie- hung zwischen dem Jobcenter Wittelsba- cher Land und dem Unternehmen ergibt sich daraus jedoch nicht. Führerschein Klasse B,   Strenge Einzelfallprüfung. Die fehlende BE, M                    Fahrerlaubnis muss das wesentliche Hemmnis zur Aufnahme einer sozialversi- cherungspflichtigen Beschäftigung darstel- len und ist entsprechend in der Kundenhis- torie in VerBIS zu dokumentieren. Förde- rung zur Verbesserung der allgemeinen Mobilität ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Eigenleistungsfähigkeit des eLb ist ausreichend zu berücksichtigen. Aufgrund der privaten Nutzungsmöglichkeit des FS sind maximal 80% der Gesamtkosten des FS-Erwerbs förderbar. Die Höchstförder- kosten betragen 2.000 € (80%). Die Förde- rung der Wiederholungsprüfung(en) bei Nichtbestehen des FS sind nicht förderbar. Wiedererlangung des Füh- Strenge Einzelfallprüfung. Positive MPU rerscheins B, BE         Voraussetzung, Kosten der MPU werden nicht durch die Jobcenter Wittelsbacher Land übernommen. Erstattung 80 % der Kosten, max. 1500 €. Förderung nur 1x möglich. Zustimmung TL immer erforderlich Stand 24.11.2016 - Seite 5
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Umschreibung ausländi-     Die Fahrerlaubnis muss aufgrund der scher Fahrerlaubnisse      Wohn- oder des möglichen Beschäftigung- sortes ein wesentliches Hemmnis zur Auf- nahme einer sozialversicherungspflichti- gen Beschäftigung darstellen und ist ent- sprechend in der Kundenhistorie in VerBIS zu dokumentieren. Förderung zur Verbes- serung der allgemeinen Mobilität ist aus- drücklich ausgeschlossen. Die Eigenleis- tungsfähigkeit des eLb ist ausreichend zu berücksichtigen. Förderbar sind die Kosten der Umschrei- bung bei der Kreisbehörde und notwendige Fahrstunden bis max. 10 Stunden. Auf- grund der privaten Nutzungsmöglichkeit des FS werden 90% der Kosten einer Fahrstunde übernommen. Die Höchst- grenze für erstattungsfähige Fahrstunden beträgt 40€ pro Stunde. Fahrzeuge                  Förderung gebrauchter Fahrräder (max. 150 €) und Mofas (bis 500 €). Vorrangig vor der Förderung der Beschaf- fung eines führerscheinpflichtigen Fahr- zeuges ist die Inanspruchnahme eines Leasingfahrzeuges entsprechend der VH Mobilität. Nur bei verlässlicher Nutzung des Leasing- vertrages kann nach Auslaufen eine Förderung führerscheinpflichtiger Fahr- zeuge erfolgen. Dabei werden 60% der An- schaffungskosten bis max. 3000 € als Zu- schuss gewährt. Bei der Förderung führerscheinpflichtiger Fahrzeuge ist die Eigenleistungsfähigkeit verlässlich zu prüfen und zu dokumentie- ren. Zustimmung TL und Vorlage des Ar- beitsvertrags ist immer erforderlich. Zur Abrechnung ist die Kopie des Kaufvertra- ges dem Antrag beizulegen. N:\Ablagen\D81102-ARGE-Wittelsbacher-Land\JobcenterWittelsbacherLand\Markt_und_Integra- tion\Förderinstrumente\Mobilität Arbeitsmittel       Arbeitskleidung und –gerät Kosten für Arbeitskleidung und –ausrüs- tung, die über den vom Arbeitgeber zu er- bringenden Teil hinausgeht, kann inner- Stand 24.11.2016 - Seite 6
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halb eines Kalenderjahres einmalig pro Ar- beitsplatz bis zu einer Höhe von max. 500€ übernommen werden. Der Arbeits- oder Ausbildungsvertrag muss vorgelegt wer- den. Nachweise           Auflistung ist nicht ab-                                 2 Kosten für Nachweise können bis max. schließend                      600 € pro Einzelfall übernommen werden. Die Ortskundeprüfung und der Nachweis nach § 34a GewO können nur mit einer Gesundheitszeugnis              schriftlichen Einstellungszusage bewilligt Ortskundeprüfung (Taxi)         werden. Übersetzungen                   Kosten    für Übersetzungen     und  Anerken- nungen von Berufsabschlüssen sind bis Impfungen 1.000 € gesamt förderungsfähig. Bei wei- Mofa Prüfbescheinigung tergehenden Förderungen ist die Zustim- mung des TL notwendig. Erstattungsfähig sind nur die Kosten für den Nachweis. Prüfungskosten im Rah- men von Qualifizierungen können nicht übernommen werden. Führungszeugnisse werden bei SGBII Empfängern bei Vorlage des Bewilli- gungsbescheides durch die Kommunen kostenlos ausgegeben. Eine Kostener- stattung durch den VB ist deshalb nicht möglich. Unterstützung Friseurbesuch                         Erstattung der nachgewiesenen Kosten in der Persön-                                         Höhe von 90%; max. bis zu 100 € . lichkeit            Auflistung ist nicht ab-        Jede Kostenart kann grundsätzlich nur schließend                      zweimal in einem Kalenderjahr übernom- men werden. Bei der Notwendigkeit einer weitergehenden Inanspruchnahme ist dies detailliert zu dokumentieren. Sonstige Kos- Individuelle Einzelfallförde- Entscheidung immer nach Abstimmung ten                 rung die unmittelbar zu ei- mit dem TL. ner Arbeitsaufnahme führt. Achtung! Umgehungsförderung vermei- den. 6. Dokumentation: Das Ergebnis der Bedarfsermittlung und die Feststellung der Notwendigkeit einer Förde- rung aus dem VB, sowie die im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung ge- troffene Entscheidung zu Förderart, Dauer und Höhe der Förderung sind von der Ver- mittlungs- und Beratungsfachkraft in VerBIS (Kundenhistorie) in einem Vermerk vom Ver- merktyp VB-Vermerk (entsprechend der Festlegungen in der EinV) nachvollziehbar zu dokumentieren. 2 unter Nachweis wird auch der Fähigkeitsnachweis für Flurförderfahrzeuge (Gabelstaplerschein) gese- hen, wenn er einer bis zweitägigen Veranstaltung erworben wird. Stand 24.11.2016 - Seite 7
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Förderzusagen sind in der Eingliederungsvereinbarung festzuhalten. Dabei muss zwi- schen erwartbaren und ggf. auch sich wiederholenden Förderungen und situationsgebun- denen Förderungen unterschieden werden. Struktur des Beratungsvermerks: Notwendigkeit (wenn erforderlich Entscheidung des Vorgesetzten) Würdigung von Eigenleistungsfähigkeit und privatem Nutzen Festlegung von Förderart, Dauer und Höhe der Förderung 7. Weitere Hinweise zum Verfahren: Vereinfachte Antragstellung für Aufwendungen für Bewerbungen oder für Reise- kosten zum Vorstellungsgespräch: Die einmal erfolgte Antragstellung ist bis zur Aufnahme einer Beschäftigung, Berufsaus- bildung oder der Einstellung der Vermittlungsbemühungen wirksam. Für alle bis dahin ent- stehenden Aufwendungen für Bewerbungen oder für Reisekosten zum Vorstellungsge- spräch im Sinne des § 44 SGB III sind damit die Voraussetzungen des § 324 Abs. 1 SGB III erfüllt. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch: Aufgrund des § 670 BGB i. V. m. Urteil des BAG vom 29. Juni 1988 – 5 AZR 433/87 – hat der Arbeitgeber die Vorstellungsreisekosten zu tragen, wenn er die persönliche Vorstel- lung veranlasst hat, es sei denn, er vereinbart mit dem sich vorstellenden Arbeit- oder Ausbildungssuchenden, dass dieser die Kosten übernimmt. Erfüllt der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Übernahme der Vorstellungsreisekosten aber nicht, darf die Förderung deshalb nicht versagt werden. Die Gewährung einer Wegstreckenentschädigung ist auch dann möglich, wenn der Kunde Mitfahrer ist. Sind dem Antragsteller Kosten als Mitfahrer entstanden, gelten die Regelun- gen zu den Reisekosten. Die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten ist unerheblich. Die Gewährung einer Wegstreckenentschädigung für eine Mitnahme ist nicht möglich, wenn der Fahrer des PKW für dieselbe Fahrt Wegstreckenentschädigung im Rahmen VB oder durch Dritte erhält. Die Anzahl der durchgeführten Fahrten ist vom Antragsteller glaubhaft zu machen (z. B. Auflistung der Arbeitgeber, bei denen eine Vorstellung stattgefunden hat; Kopien der Be- werbungsschreiben sind nicht erforderlich). Kosten für getrennte Haushaltsführung und Pendelfahrten Eine getrennte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Antragsteller am bisherigen Wohnort über den Tag der auswärtigen Arbeitsaufnahme hinaus eine eigene Wohnung hat. Eine Wohnung besteht aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgele- genheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung und Toilette. Der Antragsteller hat die Kosten, die ihm für die getrennte Haushaltsführung entstehen, nachzuweisen (z. B. Miete für Zweitwohnung). Die Auszahlung erfolgt monatlich nachträg- lich mit EinzelKostenAbrechnung auf Nachweis (Vordruck sichern). Mofa-Prüfbescheinigung Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Stand 24.11.2016 - Seite 8
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Dazu braucht die Person keinen Führerschein. Seit dem 01. April 1980 muss sie aber eine sog. Mofa-Prüfbescheinigung bei sich haben (§ 4 a StVZO). Diese Prüfbescheinigung ist keine echte Fahrerlaubnis im Sinne der gesetzlichen Vorschriften (das ist besonders wichtig für jemanden, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde – er darf nämlich dann immer noch Mofa fahren). Gleichwohl muss man, wenn man die Bescheinigung haben will, eine Prüfung ablegen. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, muss man bei einer Fahrschule theoreti- schen Unterricht (mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten; wenn nicht mehr als eine Doppelstunde versäumt wurde ist dies unschädlich) genommen haben. Machen Sie gleichzeitig einen anderen Führerschein, darf die theoretische Ausbildung für die Mofa- Prüfbescheinigung nicht mit dem theoretischen Unterricht für den Führerschein kombiniert werden. Parallel muss eine praktische Ausbildung (also Mofa-Fahrunterricht) absolviert werden und zwar entweder eine Doppelstunde à 90 Minuten Einzelunterricht oder zwei Doppelstunden Gruppenunterricht. Mit dieser Bescheinigung erfolgt die Zulassung zur Mofa-Prüfung. Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden. Ein Mofa darf ohne Mofa-Prüfbescheinigung fahren, wer irgendeine andere Fahrerlaub- nis (Klassen 1 bis 5) besitzt. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, muss die Mofa-Prüfbeschei- nigung erworben werden, um ein Mofa im Straßenverkehr fahren zu dürfen. Etwas anderes gilt nur, für Personen die vor dem 01.04.1965 geboren sind, also am 01.04.1980 mindestens 15 Jahre alt waren. Diese dürfen, egal ob sie sonst eine Fahrer- laubnis haben oder nicht oder ob Ihnen diese entzogen wurde, ein Mofa auch ohne die Mofa-Prüfbescheinigung fahren. Antragstellung Erfolgt die Antragstellung in der EZ, ist der Antrag (analog zum Verfahren im SC) ohne Förderzusage auszuhändigen. Abwicklung Die Abwicklung der Entscheidung über die Förderung aus dem VB (Bescheid, Eingabe in coSachNT AV, Mittelbewirtschaftung über FINAS-HB, usw.) obliegt dem B-Team Ist keine Entscheidung in VerBIS (Kundenhistorie/ZEV) dokumentiert (vgl. 6. Dokumenta- tion), ist diese von der Vermittlungs- und Beratungsfachkraft in Bezug auf den konkreten Anlass (z. B. ein konkretes Vorstellungsgespräch) einzuholen. Sämtliche Anträge und Vorgänge für die Gewährung von Leistungen sind in dem Büro für zusammengefasste Aufgaben abzulegen. Für die Aufbewahrung und Vernichtung zahlungsbegründender Unterlagen zu Kassenan- ordnungen ist § 6 Abs. 5 Anhang 4 KBest zu beachten. 8. Umsetzungs- und Nachhalteaufgaben TL: Der TL prüft die Abwicklung des Vermittlungsbudgets im Rahmen der Fachaufsicht und nach Vorgabe der GF. Die Qualität der Aufgabenerledigung wird entsprechend des For- mats der Berichterstattung den VFK mitgeteilt. Aichach, den 24.11.2016 Stand 24.11.2016 - Seite 9
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Stefan Andreas Schmidt (TL M&I) Stand 24.11.2016 - Seite 10
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