Arbeitsmarktprogramm2017

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarung

/ 9
PDF herunterladen
Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie des Jobcenters im Landkreis Neunkirchen im Jahr 2017 1. Arbeitsmarkt- und Kundenstruktur Das Jobcenter Neunkirchen ist zuständig für 6.981 Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Neunkirchen; 13.772 Menschen im Landkreis beziehen Leistungen nach dem SGB II. Zu Beginn des Jahres 2017 wurden im Jobcenter Neunkirchen 9.461 erwerbsfähige Hilfebezieher betreut; darunter befinden sich 4325 Arbeitslose und 3.336 nicht arbeitslose Arbeitsuchende (d.h. Maßnahmeteilnehmer, Kranke oder Hilfebezieher mit Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung). Zusammen handelt es sich um 7661 zu aktivierende Hilfebezieher. Unter den 4.325 registrierten Arbeitslosen sind:  45,2 % Frauen  70 % ohne abgeschlossene Ausbildung  10,1 % Jugendliche unter 25 Jahren  26,5 % älter als 50 Jahre  42,6 % Langzeitarbeitslose  3,4 % Schwerbehinderte  30,7 % Ausländer. Bei den erwerbsfähigen Hilfebeziehern handelt es sich bei 1.121 Personen um Alleinerziehende. 2. Zielsystem im Jahr 2017 Wie auch in den Vorjahren verfolgen die Jobcenter folgende Ziele: -   Senkung der Summe der passiven Leistungen (Arbeitslosengeld II) -   Verbesserung der Integration in Arbeit und Ausbildung -   Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 3. Strategien zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit (Senkung Summe passiver Leistungen) Im Jahr 2017 sollen die bisherigen geschäftspolitischen Ansätze zur Senkung der passiven Leistungen fortgeführt werden. Dies sind insbesondere:    Abklärung und Verweis auf vorrangige Leistungen wie Rente, Wohngeld, Kinderzuschlag insbesondere im Rahmen der Auswegberatung    konsequente Prüfung und Abarbeitung von Fällen, in denen Erwerbsunfähigkeit vermutet wird;
1

   Das Instrument des § 16e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen – FAV) soll nicht nur das Angebot an öffentlich geförderter Beschäftigung erweitern, sondern auch zur Reduzierung bei den Leistungen zum Lebensunterhalt beitragen. Hier sind 104 Eintritte geplant.    Mit einer Umwandlungsprämie für Mini-Jobs soll Arbeitgebern ein Anreiz gegeben werden,     Mini-Jobs    in    sozialversicherungspflichtige   Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln. Im Jahr 2016 wurde dieses Instrument in 16 Fällen eingesetzt.    Eine Aktivierungsmaßnahme für Mini-Jobber aus Bulgarien und Rumänien soll fortgesetzt und aufgestockt werden. Dies soll zu einer Erhöhung des Erwerbseinkommens und damit zu einer Reduzierung der Hilfebedürftigkeit bei diesem Personenkreis führen. Geplant sind 21 Eintritte. Die wesentliche Strategie zur Senkung der passiven Leistungen liegt in der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die maßgeblichen Handlungsfelder hierzu werden unter Punkt 4 (Integrationsstrategien) beschrieben. 4. Verbesserung der Integration in Arbeit und Ausbildung Die Zielerreichung im Bereich Integrationen            wird    in  2017  unter    veränderten Rahmenbedingungen realisiert werden müssen. Einerseits hat sich die Nachfrage nach Arbeitskräften zunehmend auf Fachkräfte fokussiert. Nur ein Fünftel der bei der Arbeitsagentur gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Stellen richtet sich an Helfer. Von der Zeitarbeitsbranche, die in der Vergangenheit viele Ungelernte aufgenommen hat, gehen aktuell nur schwache Impulse aus. Andererseits hat sich die Struktur der erwerbsfähigen Hilfebezieher nochmals deutlich verschlechtert. Mehr als vier Fünftel (81 %) der arbeitslosen Bewerber sind den marktfernen Profillagen zugeordnet. Mehr als zwei Drittel der arbeitslosen Bewerber (70 %) hat keine abgeschlossene Berufsausbildung. Daher wird der Gewinnung von offenen Stellen für Menschen mit geringer fachlicher Qualifikation eine besondere Bedeutung zukommen. Die Strategie und geschäftspolitische Ausrichtung des Arbeitgeberservice (AGS) sind auf diese Ziele hin zu fokussieren. Daneben wird angestrebt, möglichst vielen Bewerbern den Erwerb eines Berufsabschlusses zu ermöglichen. Zum Jahresbeginn 2017 wurden lediglich 450 oder 10,6 Prozent der arbeitslosen Bewerber von den Vermittlungsfachkräften des Jobcenters als marktnah eingestuft, 3446 oder 81 Prozent als marktfern. Bei den restlichen 8,4 % konnte das Profiling noch nicht durchgeführt werden oder war nicht erforderlich. Für die marktnahen Bewerber stehen 450 Plätze im Projekt "Invers" zur Verfügung; dort sollen weiterhin die marktnäheren Bewerber mit verbesserter Betreuungsrelation und erhöhter Kontaktdichte betreut werden. Hier erfolgt auch die Nachbetreuung nach dem Abschluss von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Absolventen-Management). Daneben ist für diesen Personenkreis das Instrumente Aktivierung und berufliche Eingliederung (§ 45 SGB III) mit 1297 Eintritten in Maßnahmen bei Trägern und 535 betriebliche Trainingsmaßnahmen vorgesehen. Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber sind mit 76 Eintritten und berufliche Bildungsmaßnahmen mit 393 Eintritten eingeplant.
2

Neu aufgelegt wird im Jahr 2017 ein Bewerberzentrum, in dem 200 Bewerber Unterstützung bei der Erstellung ihrer Bewerbungsunterlagen und bei Bewerbungen erhalten sollen. Diese Maßnahme ist als Aktivierungsmaßnahme nach § 45 SGB III ausgestaltet. Mit dieser Planung ist gewährleistet, dass für alle Bewerber mit einer marktnahen Profillage sowohl eine intensive vermittlerische Betreuung als auch eine bedarfsorientierte Förderung mit den passenden arbeitsmarktpolitischen Instrumenten dargestellt werden kann. Bei der Bildungszielplanung musste ein Abgleich zwischen den Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Potentialen der Bewerber vorgenommen werden. Häufig liegen die Vermittlungshemmnisse nicht allein in der mangelnden Qualifikation, sondern es sind Defizite in den Bereichen Mobilität, Motivation, gesundheitliche Eignung oder sonstige Rahmenbedingungen (Kinderbetreuung) gegeben. Die reine Vermittlung von beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten wird in einer Vielzahl von Fällen nicht zu einer Verbesserung der Vermittlungschancen führen. Die Bildungsziele für das Jahr 2017 konzentrieren sich auf den Bereich berufspraktische Weiterbildung für Bewerber, die keine praktischen Erfahrungen im Beruf mitbringen, und Qualifizierungen in Bereichen, die als aufnahmefähig angesehen werden; so zum Beispiel Betreuung/Pflege (Betreuungsassistent, Haushaltshelfer) und Transport (Kurierfahrer). Für erwachsene Bewerber ist ein Projekt mit 30 Plätzen geplant, das beruflich orientieren und auf den Besuch einer Umschulungsmaßnahme vorbereiten soll. Weitere 30 Plätze sind für Umschulungen in überbetrieblicher Form vorgesehen. Daneben können auch einzelbetriebliche Umschulungen und Ausbildungen angeboten werden. Für      die   3446    arbeitslosen    marktfernen     Bewerber      sind   unterschiedliche Maßnahmeangebote in der Planung: In Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) stehen 305 Plätze zur Verfügung. Die Tätigkeitsbereiche sind vielfältig: Holz, Metall, Verkauf, Hauswirtschaft, Küche, Büro und Verwaltung, Garten- und Landschaftsbau, soziale Betreuung. Es wird mit 590 Eintritten gerechnet. Bei vielen marktfernen Bewerbern stellt sich die Frage, ob sie aufgrund der vielfältigen Einschränkungen tatsächlich noch erwerbsfähig sind. Zur Abklärung der Leistungsfähigkeit dieser Bewerber dient eine Arbeitsgelegenheit mit 25 Plätzen. Das Instrument des § 16e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen – FAV) wird ausschließlich für langzeitarbeitslose Bewerber mit multiplen Vermittlungshemmnissen eingesetzt; im Gegensatz zu Arbeitsgelegenheiten wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen und reguläres Arbeitsentgelt gezahlt. In diesem Bereich plant das Jobcenter mit 104 Eintritten. Eine Einschränkung ergibt sich dadurch, dass nicht mehr als 20 % der Mittel des Eingliederungstitels für dieses Instrument zusammen mit der sogenannten freien Förderung (§ 16 f SGB II) genutzt werden können. Ohne diese haushaltsrechtliche Vorgabe könnten in diesem Bereich mehr Arbeitsplätze gefördert werden. Insgesamt kann im Jahr 2017 jedem fünften der marktfernen arbeitslosen Bewerber ein Angebot von gemeinnütziger Beschäftigung gemacht werden (694 Eintritte). Dabei ist zu berücksichtigen, dass Arbeitsgelegenheiten innerhalb von fünf Jahren nicht mehr als drei Jahre in Anspruch genommen werden können - das Instrument des § 16e SGB II innerhalb von fünf Jahren für maximal zwei Jahre. Im Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ konnten bislang 70 gemeinnützige Arbeitsplätze besetzt werden. Das ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose endet im Mai 2017; hier standen 70 Fördermöglichkeiten zur Verfügung. In beiden Programmen sind nur noch einige wenige Eintritte im Jahr 2017 zu erwarten.
3

Das Instrument Aktivierungsmaßnahmen (§ 45 SGB III) kann auch genutzt werden, um marktferne Bewerber zu unterstützen. Inhaltlich reicht die Bandbreite von Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen über Fallmanagement und Angebote der beruflichen Orientierung. Ein Schwerpunkt sind Aktivierungsmaßnahmen für Jugendliche, die mit 103 Eintritten eingeplant sind. Erstmals sollen im Jahr 2017 Maßnahmeträger mit Teilaufgaben der Vermittlung betraut werden, um die vermittlerische Betreuung der Kunden zu intensivieren. Hierzu sollen die Maßnahmen „Vermittlungszentrum“ mit 75 Plätzen und „Fallmanagement“ mit ebenfalls 75 Plätzen dienen. Sozial flankierende Leistungen wie Schuldnerberatung und Drogenberatung sowie Bereitstellung von Möglichkeiten der Kinderbetreuung werden intensiv genutzt. Die Erreichung der Zielwerte im Bereich der Integrationen hängt nicht nur von der Aufnahmefähigkeit des regionalen Arbeitsmarktes, sondern auch von der Intensität der vermittlerischen Betreuung ab. Wie die Ergebnisse des Projekts „Invers“, der Bürgerarbeit und des Projekts „Perspektive 50plus“ zeigen, lassen sich mit einer verbesserten Betreuungsrelation mehr Menschen in Arbeit bringen. 5. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Etwas mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsbezieher (56 %) stehen schon länger als zwei Jahre im Bezug von SGB II-Leistungen. Um diese Zahl zu reduzieren, verfolgt das Jobcenter Neunkirchen folgende Strategie: Mit einer Neuorientierung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements soll der Zielwert in 2017 positiv beeinflusst werden. Für 2017 ist vorgesehen, dass vorrangig Langzeitleistungsbezieher oder von Langzeitleistungsbezug Bedrohte im Fallmanagement betreut werden. Daneben soll die Zielgruppe der Alleinerziehenden besonders in den Fokus genommen werden. Jeder Fallmanager im Bereich Erwachsene soll mindestens 25 % Alleinerziehende in seine Betreuung übernehmen. Mit intensiver Beratung, hoher Kontaktdichte und Nutzung aller Hilfemöglichkeiten – auch der kommunalen Angebote – soll die Hilfebedürftigkeit beendet werden. Viele Langzeitleistungsbezieher haben zwar den Weg in den ersten Arbeitsmarkt geschafft, haben aber seit Jahren lediglich eine geringfügige Beschäftigung, die die Hilfebedürftigkeit nicht beendet. Hier will das Jobcenter mit einem Projekt zur Umwandlung von Mini-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ansetzen. Einerseits soll bei den entsprechenden Arbeitgebern für die Ausweitung des Arbeitsangebots geworben werden, anderseits wird die Umwandlung mit einer Prämie nach § 16 f SGB II gefördert. Im Jahr 2016 wurde die Umwandlungsprämie in 16 Fällen in Anspruch genommen. Bei den Bewerbern, die im Mini-Job arbeiten, setzt eine weitere Initiative an: mit einer Aktivierungsmaßnahme für Mini-Jobber soll den Langzeitleistungsbeziehern geholfen werden, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Für den Personenkreis der EU-Ausländer, die keinen Zugang zu Integrationssprachkursen haben, wird eine spezielle Aktivierungsmaßnahme für Mini-Jobber aufgelegt, in der zusätzlich Sprachunterricht erteilt wird. Insgesamt sind 36 Eintritte in diese Maßnahmeart geplant.
4

Bei vielen Langzeitleistungsbeziehern liegen multiple Vermittlungshemmnisse vor, die nicht schnell beseitigt werden können. Die Kapazitäten des beschäftigungsorientierten Fallmanagements im Jobcenter sind hierfür nicht ausreichend. Deshalb wurde für das Jahr 2017 eine Maßnahme „Fallmanagement durch Dritte“ mit 75 Plätzen an den Standorten Neunkirchen und Illingen eingekauft. 6. Netzwerkarbeit Das Jobcenter im Landkreis Neunkirchen nutzt die regionalen Netzwerke, um die eigenen Möglichkeiten der Integration möglichst effektiv und effizient zu ergänzen und zu verstärken. Eine besonders enge Zusammenarbeit gibt es mit den Trägern und Einrichtungen, die die sozial flankierenden Hilfen wie Schuldnerberatung, Drogenberatung oder Kinderbetreuung anbieten. So beteiligt sich das Jobcenter aktiv in Gremien der Jugendhilfe, im Projekt „Frühe Hilfen“, im Projekt „Kompass“ (Bundesprogramm „Jugend stärken – Aktiv in der Region“), im Ausländerbeirat und anderen Initiativen. Das Jobcenter ist dem lokalen Bündnis für Familie im Landkreis Neunkirchen beigetreten und ist Mitglied im Arbeitskreis psychosoziale Dienste im Landkreis Neunkirchen. Im Entscheidungsgremium zur Umsetzung des Bundesprogramms „Landaufschwung“ ist das Jobcenter ebenfalls vertreten und kann so Einfluss auf die Auswahl der geförderten Projekte nehmen. Daneben bestehen gute Kooperationsbeziehungen zu allen Beratungsstellen und Einrichtungen für sozial Schwache und Benachteiligte, wie zum Beispiel dem Familienbüro der Stadt Neunkirchen, den Familienberatungszentren im Landkreis Neunkirchen, den Mehrgenerationenhäusern, der Schwangeren- und Familienberatung, dem Frauenhaus, der Leitstelle „Älter werden“, dem Projekt „Stromsparcheck“ sowie den Beratungsstellen der Kirchen und karitativen Einrichtungen. Mit den Kammern und Wirtschaftsvertretern sowie der Wirtschaftsförderung des Landkreises bestehen enge Kontakte. Das Projekt „Flüchtlingsnetzwerker“ der IHK und der HWK wird vom Jobcenter zur Förderung der Integration von jungen Flüchtlingen genutzt. Im Zuge der Flüchtlingskrise sind gute Kontakte und Arbeitsbeziehungen zu allen Akteuren, insbesondere den ehrenamtlichen Helfern, entstanden. Vor allem sind hier zu nennen: der Beschäftigungscoach des Landkreises für Flüchtlinge, das Welcome Center des Landkreises, das Netzwerk Integration, der Arbeitskreis der Sprachkursträger, die Beratungsstelle „Flucht und Schwangerschaft“, die Anerkennungsberatung des IQ- Netzwerks, Beratungsstelle Mikado sowie die Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen. 7. Produkte und Programme im Rechtskreis SGB II Der Einsatz des Eingliederungstitels folgt dem Grundsatz von Wirkung und Wirtschaftlichkeit. Arbeitsmarktpolitischen Instrumenten mit hoher Integrationswirkung ist der Vorrang vor Eingliederungsleistungen mit schwachen Erfolgen zu geben. Nach dieser Einsatzlogik sind die Instrumente, die auf eine unmittelbare Einmündung am ersten Arbeitsmarkt abzielen, vorrangig zu nutzen. Hier handelt es sich insbesondere um Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, Einstiegsgeld, Vermittlungsbudget, Leistungen zur Förderung der Selbständigkeit, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der beruflichen Weiterbildung, für die insgesamt 70 Prozent des Eingliederungstitels vorgesehen sind. Darin enthalten sind auch die Maßnahmen für Jugendliche, die überwiegend als Aktivierungsmaßnahmen ausgestaltet sind.
5

Die verbleibenden Mittel werden für Instrumente eingesetzt, die die Arbeitsfähigkeit erhalten und sukzessive an den ersten Markt heranführen sollen. Da mehr als vier Fünftel der arbeitslosen Bewerber als marktfern eingestuft worden sind, ist der Bedarf an Maßnahmen mit dieser Ausrichtung groß und übersteigt die verfügbaren Mittel. Für Marktersatzmaßnahmen (Arbeitsgelegenheiten, § 16e SGB II) wurden 30 Prozent des Eingliederungstitels eingeplant. Zu Beginn des Jahres 2017 waren dem Jobcenter Neunkirchen 9,94 Mio. € an Ausgabemitteln für 2017 angekündigt worden. Auf diese Größenordnung bezieht sich die dargestellte Planung. Nach jetzigem Kenntnisstand sollen noch weitere Mittel für die Integration von Flüchtlingen im Verlauf des Jahres zugeteilt werden. Die genaue Höhe der Finanzansätze ist noch nicht bekannt. 8. Zielgruppen Bei der Vermittlungsarbeit der Jobcenter Neunkirchen stehen folgende Zielgruppen im Vordergrund der Bemühungen:     Jugendliche unter 25 Jahre     Langzeitarbeitslose     Schwerbehinderte     Ältere über 50 Jahre     Flüchtlinge und Migranten     Alleinerziehende 8.1 Jugendliche unter 25 Jahren Für Jugendliche steht die Einmündung in Ausbildung an erster Stelle. Die Vermittlung in Ausbildungsstellen wird schwerpunktmäßig im Projektteam "Invers" betrieben. Nach wie vor ist es Geschäftspolitik des Jobcenters, jedem ausbildungsfähigen Jugendlichen zu einem Ausbildungsplatz zu verhelfen. Jugendliche, die nicht in der Lage sind, in Betrieben des ersten Marktes eine Ausbildung zu absolvieren, können ihre Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) machen. Das Jobcenter Neunkirchen plant aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre mit 20 Plätzen, die bei Bedarf aufgestockt werden können. Für Jugendliche, die noch nicht ausbildungsreif sind, sollen vorrangig berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen genutzt werden. Hier rechnet man mit 70 bis 80 Eintritten. Viele Jugendliche sind so marktfern, dass sie schrittweise an das Beschäftigungssystem herangeführt werden müssen. Hierzu dienen Maßnahmen mit besonderer Konzeption, die bewusst niederschwellig gestaltet sind. Es handelt sich um Projekte nach § 45 SGB III (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Geplant sind 103 Plätze für Jugendliche in verschiedenen Projekten. Die Maßnahmen werden vom Wirtschaftsministerium im Rahmen des ESF-Landesprogramms gefördert. Teilweise ist aufsuchende Jugendsozialarbeit in die Maßnahmen integriert, um so auch Jugendliche motivieren zu können, die bereits mehrfach sanktioniert waren und sich bisher allen Aktivierungsbemühungen entzogen haben.
6

Das Jobcenter arbeitet in verschiedenen Netzwerken für Jugendliche eng mit allen Akteuren der Jugendberufshilfe zusammen. Zu nennen sind hier insbesondere die Jugendhilfe und das Projekt „Kompass“ (Bundesprogramm „Jugend stärken - Aktiv in der Region“). Seit Juli 2013 befinden sich die Angebote der Berufsberatung, der Jugendberufshilfe und des Jobcenters unter einem Dach, was zu einer qualitativen Verbesserung der Zusammenarbeit im Sinne der Kunden beitragen wird. Mit einer trilateralen Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe, Agentur für Arbeit und Jobcenter wurde die Jugendberufsagentur begründet, die sich am Standort Ringstraße und damit in den gleichen Räumen wie das Jobcenter, die Agentur und die Jugendberufshilfe (Projekt „Kompass“) befindet. 8.2 Langzeitarbeitslose Für Langzeitarbeitslose sind vor allem die Maßnahmen für marktferne Bewerber vorgesehen (s. o.). Daneben soll mit dem Einsatz von verschiedenen Aktivierungsmaßnahmen der Übertritt in Langzeitarbeitslosigkeit verhindert werden. Damit sind sämtliche Projekte für marktnahe Bewerber ebenfalls potentiell geeignet, Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. 8.3 Schwerbehinderte Bei der Zielgruppe der schwerbehinderten Arbeitslosen ist es gelungen, eine deutliche Reduzierung um – 6,4 % im Verhältnis zum Vorjahr zu erreichen. Dies spricht für die Fortsetzung der bisherigen Strategie (initiativer Einsatz von EGZ-SB). Daneben hat die Beteiligung am Bundesprogramm „Inklusionsinitiative - AKTION Beruf und Behinderung“ zusätzliche Effekte gebracht. 8.4 Ältere über 50 Jahre Nachdem das Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ Ende 2015 ausgelaufen ist, fehlen dem Jobcenter die entsprechenden Fördermittel; sechs Stellen für Arbeitsvermittler wurden mit Auslaufen des Programms entzogen. Mit der Initiative „Netzwerk ABC“ sollen die erfolgreichen Ansätze des Bundesprogramms für den Personenkreis der Älteren fortgesetzt werden. Dafür wurden dem Jobcenter drei Stellen für Arbeitsvermittler zugeteilt. Zwei Vermittler arbeiten bewerberorientiert, ein Vermittler versucht als Betriebskontakter, Arbeitsplätze für Ältere zu akquirieren. Mit 9,6 % lag die Integrationsquote der Älteren im Jahr 2016 über dem Durchschnitt im Vergleichstyp (8,2 %). Deshalb soll die bisherige Strategie fortgesetzt werden. 8.5 Flüchtlinge und Migranten Nachdem das Jahr 2016 durch einen rasanten Anstieg der Flüchtlingszahlen im Rechtskreis SGB II gekennzeichnet war, stabilisiert sich der Bestand an Flüchtlingen zum Jahreswechsel auf einem Niveau von rund 1700 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die zu 90 % aus Syrien stammen.
7

Um diesen Personenkreis möglichst schnell an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen, wird ein Strategiebündel umgesetzt: Ein Team von 10 Vermittlungsfachkräften betreut ausschließlich Flüchtlinge. Es wird unterstützt durch Sprachmittler und Mitarbeiter der Eingangszone. Der Betreuungsschlüssel 1:170 gewährleistet eine intensive vermittlerische Arbeit. Die Bearbeitung der Leistungsanträge der Flüchtlinge wurde ebenfalls auf spezialisierte Sachbearbeiter konzentriert. Vorrang bei der Planung des Integrationsprozesses hat die Vermittlung der deutschen Sprache, ohne die eine Einmündung in Ausbildung oder Arbeit nicht gelingen kann. Das Jobcenter koordiniert gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuführung zu den verschiedenen Angeboten an Integrationssprachkursen, die vom BAMF finanziert und verantwortet werden. Um schon zu einem frühen Zeitpunkt während des Spracherwerbs an den Arbeitsmarkt heranzuführen, wurde das Maßnahmekonzept „KompAS“ entwickelt, das einen Integrationssprachkurs mit einer Aktivierungsmaßnahme nach § 45 SGB III kombiniert. So können erste Informationen zum deutschen Arbeitsmarkt an die Flüchtlinge herangetragen werden, es kann eine erste Orientierung erfolgen und Bewerbungen werden vorbereitet. Hier sind 225 Eintritte im Jahr 2017 vorgesehen. Nicht immer können Flüchtlinge sofort in den für sie passenden Integrationssprachkurs einmünden. Gerade im Bereich der Alphabetisierungssprachkurse, der Kurse für Zweitschriftlerner oder bei berufsbezogenen Deutschkursen nach § 45a AufenthG kommt es zu längeren Wartezeiten, weil die Nachfrage das Angebot übersteigt. Zur Überbrückung wird das Konzept „Perspektiven für Flüchtlinge (PerF)“ eingesetzt, das einen ersten Spracherwerb mit Angeboten der Orientierung und betrieblichen Praktika verbindet. Geplant sind 202 Eintritte für das Jahr 2017. Daneben sind für Flüchtlinge, die schon erste Sprachkenntnisse erworben haben, weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen vorgesehen, die sowohl berufsfachliche Kenntnisse vermitteln als auch weiteren Spracherwerb ermöglichen sollen. In diesem Bereich sind 159 Eintritte vorgesehen. Je nach Bedarfslage und Sprachniveau kommt darüber hinaus für Flüchtlinge das gesamte Maßnahmespektrum des Jobcenters in Frage und kann genutzt werden. Über alle Förderinstrumente des Eingliederungstitels plant das Jobcenter 586 Maßnahmeeintritte von Flüchtlingen. Zum Jahresbeginn waren 514 Flüchtlinge arbeitslos gemeldet. Es steht also für die Zielgruppe ein ausreichendes Angebot an Maßnahmen zur Verfügung. 8.6 Alleinerziehende Die Integrationsquote der Alleinerziehenden lag im Jahr 2016 leicht über dem Durchschnitt des Vergleichstyps. Derzeit sind 1121 Alleinerziehende beim Jobcenter Neunkirchen als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gemeldet. Zu Beginn des Jahres 2017 waren hiervon 224 Bewerberinnen integriert, aber weiterhin im Leistungsbezug.
8

Die Förderung der Flüchtlingsfrauen mit Familienbindung wird in Zukunft eine besondere Herausforderung darstellen. Das Jobcenter im Landkreis Neunkirchen bietet für diesen Personenkreis eine Aktivierungsmaßnahme „Familienbezogene Kompetenzentwicklung“ an. Daneben ist eine Aktivierungsmaßnahme „Perspektiven für weibliche Flüchtlinge - Potenziale identifizieren, Integrationen ermöglichen (PerF-W)“ mit 12 Plätzen geplant. Speziell für Alleinerziehende und Frauen mit familiären Verpflichtungen werden folgende Maßnahmen angeboten: - Qualifizierung- und Fördermaßnahme für geringqualifiziertere und bildungsfernere Frauen mit dem Arbeitstitel „familienbezogene Kompetenzentwicklung – Agieren am Arbeitsmarkt“. Das Projekt ist so konzipiert, dass die zielgruppenspezifischen vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfe erfasst und wenn möglich beseitigt werden. Die Teilnehmerinnen sollten dadurch die Möglichkeit erhalten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erproben und sich beruflich zu orientieren. Besondere Bedeutung hat hierbei die Klärung und Aufarbeitung psychosozialer Fragestellungen unter aktiver Einbeziehung des regionalen Netzwerkes. - Die Bildungsmaßnahme „Betreuungsassistenz“. Hier können die Bewerberinnen ein durch die IHK anerkanntes Zertifikat „Grundlagen im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Betreuungsdienstleistungen“ erwerben. Ergänzend wird versucht durch vermehrte Einzelfallförderung, etwa im Bereich „Fachkraft für Bildung und Betreuung“ und „Fachkraft für Tagesbetreuung mit Assistenz Inklusionspädagogische Arbeit“, weitere Beschäftigungsbereiche für Frauen zu erschließen. Gesetzlichen Änderungen im Bereich Alltagsbetreuung und Inklusion wird hiermit weiterhin Rechnung getragen. - Das Angebot der berufspraktischen Weiterbildung in Teilzeitform mit zwei Angeboten im Frühjahr und im Herbst 2016. - Bildungsmaßnahme „mobile Haushaltshelferin/Reinigungskraft“; hier kann im Rahmen der Maßnahme ein Führerschein erworben werden, um die Mobilität und damit    die Arbeitsmarktchancen        zu   erhöhen.     Zusätzlich   erfolgt  eine Grundqualifizierung im hauswirtschaftlichen Bereich. Für die Förderung im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, die speziell für Frauen konzipiert wurden, stehen im Jahr 2016 77 Plätze zur Verfügung. Das entspricht einem Anteil von 26 %. Von 893 geförderten AGH-Plätzen wurden 357 Plätze oder 40 % von Frauen besetzt. Die überwiegende Mehrzahl der AGH-Plätze kann in Teilzeit angeboten werden. Bei der Ausgestaltung der sonstigen öffentlich geförderten Beschäftigung (§ 16e SGB II, Bundesprogramm Soziale Teilhabe, ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose) wurde darauf Wert gelegt, dass es spezielle Arbeitsplätze auch für Frauen, Erziehende und Alleinerziehende gibt, die nach Rücksprache mit den Trägern auch in Teilzeit besetzt werden können. Abgerundet wird das Angebot für Erziehende und Allerziehende, sowie Bewerberinnen in der Familienverantwortung durch den Aktionstag „Einstellungssache – Jobs für Eltern“ und durch das Erstellen eines Familienkalenders mit Hinweisen auf flankierende Dienstleistungen und Veranstaltungshinweisen im Themenfeld.
9