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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz

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Von: Steffen Ebert <Steffen.Ebert@nord-stream2.com>

 

Gesendet: Montag, 2. Oktober 2017 20:01
An: Schwesig, Manuela
Betreff: Juristischer Dienst des EU-Rates lehnt die Argumentation für ein

Verhandlungsmandat über Nord Stream 2 ab

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig,

bevor wir zum eigentlichen Anlass der E-Mail kommen, möchten wir Sie kurz auf den seit wenigen Tagen auf unserer
Website verfügbaren Fakten-Check zu diversen Mythen zum Nord Stream 2-Projekt aufmerksam machen
(https://www.nord-stream2.com/de/projekt/mythen/).

Anfang Juni hatte wir mitgeteilt, dass die EU-Kommission vom Rat der Europäischen Union ein Mandat beantragt
hatte, Verhandlungen mit Russland über die Verhängung eines "besonderen Rechtsrahmens" für Nord Stream 2
aufzunehmen. Am Donnerstag letzte Woche (28.09.2017) legte der Juristische Dienst des Rates während eines
Treffens der Arbeitsgruppe „Energie“ sein Gutachten vor, in dem die Argumentation der Kommission für ein
Mandat abgelehnt wird. Das Dokument wurde von POLITICO in Brüssel veröffentlicht und ist unter nachfolgendem
Link zu finden http://www.politico.eu/wp-content/uploads/2017/09/SPOLITICO-17092812480.pdf.

Hier die wichtigsten Punkte:

Nord Stream 2 erhöht die Versorgungssicherheit, anstatt sie zu gefährden

- Die Kommission war „nicht in der Lage, eine Verbindung zwischen dem Betrieb der Nord Stream 2-Pipeline und
einem begründeten Markt- oder Sicherheitsrisiko für die Energieversorgung in der Union nachzuweisen" ($ 77)

— "(...)istes offensichtlich, dass die Eröffnung alternativer Routen mit erweiterter Kapazität die (...)
Widerstandsfähigkeit der externen Versorgungsnetze der Union erhöhen würde." ($ 10)

— "(...) die Annahme, dass die Eröffnung von ergänzenden Routen oder Kapazitäten die Abhängigkeit der Union
von ihren externen Energieversorgern erhöhen könnte, ist schwer nachvollziehbar" ($ 11)

Das Dritte Energiepaket gilt nicht für Importpipelines wie Nord Stream 2

- Der Juristische Dienst hat bestätigt, dass die Gasrichtlinie (Drittes Energiepaket) "nicht für die Nord Stream 2-
Pipeline gilt" ($ 44)

Es gibt kein "rechtliches Vakuum" und keine "Rechtskollision"

-— Die Kommission hat behauptet, dass die Nord Stream 2-Pipeline ohne den vorgeschlagenen "besonderen
Rechtsrahmen" in einem „rechtlichen Vakuum“ umgesetzt oder dass sie zu einer "Rechtskollision" führen würde.
Der Juristische Dienst des Rates hat beide Auffassungen abgelehnt: "Es ist nicht der Fall, dass die beschränkte
Zuständigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und eines Drittlandes andererseits zu einem „rechtlichen
Vakuum" führen würde" (8 18)

- "(..) die Pipeline würde in jedem Fall den einschlägigen Regeln des Völkerrechts unterworfen sein, einschließlich
dem internationalen Seerecht" (8 16)

Der Juristische Dienst hat außerdem bestätigt, dass ein „Konflikt von Rechtsordnungen (...) derzeit nicht
bestehen kann“ entgegen der Behauptungen der Kommission ($ 21)

Es besteht kein gesetzlicher Bedarf für ein EU-Russland-Abkommen über Nord Stream 2

"(...) erinnert der Juristische Dienst zunächst daran, dass die von der Kommission zugunsten der Notwendigkeit
eines geplanten Abkommens vorgebrachten Annahmen eines ‚rechtlichen Vakuums“ und von „Rechtskollision"
einer rechtlichen Grundlage entbehren, sondern lediglich politische Argumente sind" ($ 75)

Das EU-Mandat ist nicht mit nationalen Genehmigungsverfahren verbunden

‘- Der Kommissionsentwurf "kann und darf nicht darauf abzielen, den Bau oder die Inbetriebnahme der Pipeline zu
verhindern" ($ 98)
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Die EU hat keine ausschließliche Zuständigkeit

- "Aus Sicht des Juristischen Dienstes fällt die geplante Vereinbarung nicht in einen Bereich der ausschließlichen
Zuständigkeit der Union" (8101)

Die Kommission kann nicht begründen, warum der Mandatsentwurf eine Verbindung zwischen Nord Stream 2

und dem ukrainischen Gastransit herstellt

- Die Kommission hat geltend gemacht, dass der "besondere Rechtsranmen" wegen einer angeblichen negativen
Auswirkung von Nord Stream 2 auf den ukrainischen Gastransit notwendig sei. Der Juristische Dienst des Rates
kommt jedoch zu dem Schluss, dass eine Bewertung „ob die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen

tatsächlich (...) zur Erreichung der Ziele der Energie-Union (...) nötig sind, auf der Grundlage der Analyse der
Kommission unmöglich vorgenommen werden kann" ($ 73)

- "(...) die Stichhaltigkeit der zugrunde liegenden Argumentation der Kommission muss noch nachgewiesen
werden" (8 75)

Die EU kann die Einfuhrroute für Gas in einen EU-Mitgliedstaat nicht festlegen

"(...) die strukturelle Regulierung der Gasversorgung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten aus einem Drittland,
auch über die Wahl der Versorgungswege, würde die freie Wahl eines Mitgliedstaats zwischen verschiedenen
Energiequellen beeinträchtigen (...), solche Maßnahmen können nicht ohne die Beteiligung oder gegen den
Willen des betreffenden Mitgliedstaats entschieden werden“ (879)

- Die Bestimmungen des Mandatsentwurfs dürfen nicht auf die „strukturelle Regulierung der Gasversorgung eines

oder mehrerer Mitgliedstaaten aus einem Drittland, auch nicht die Wahl der Versorgungswege, hinauslaufen" (8
90)

Die Annahme des Kommissionsentwurfs bedarf der Unterstützung aller 28 EU-Länder

"(...) Das zu beachtende Verfahren erfordert die Zustimmung aller Mitgliedstaaten (common accord)" (8 92)
- („Common accord“ bedeutet, dass alle Mitgliedstaaten einem solchen Mandat zustimmen müssen)

Nächste Schritte:

Am 12. Oktober werden die Energieexperten der EU-Mitgliedstaaten die Auswirkungen des Rechtsgutachtens des
Juristischen Dienstes in der Arbeitsgruppe „Energie“ erörtern. Unabhängig vom weiteren Verlauf des Verfahrens
rund um das EU-Mandat bestätigt das Rechtsgutachten, dass es keinerlei Auswirkungen auf die nationalen
Genehmigungsverfahren oder die weitere Umsetzung des Nord Stream 2-Projekts gibt.

Wir halten Sie dazu gern weiter auf dem Laufenden.
Im Fall von Fragen zum Projekt zögern Sie aber bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Ebert Marion Scheller

Advisor to Nord Stream 2 \ Senior Advisor for Governmental Relations
Communications Manager Germany Nord Stream 2 AG

Mobile +49 1520 456 80 53 (D) Tel +41 41 41 83 703

Mobile +41 79 536 67 90 (CH) Mobile +41 75 43 36 853
steffen.ebert@nord-stream2.com marion.scheller@nord-stream2.com

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