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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz

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Ministerium für Energie, Mecklenburg

Infrastruktur und Digitalisierung Vorpommern =#

  

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommem
19048 Schwerin
Geschäftszeichen: VIII 330 a - 663-00008

i Telefon: 0385 588-8332
Anschrift Telefax: 0385 588-8032

Datum: .Januar 2017

für das Gespräch des Ministerpräsidenten mit dem Geschäftsführer der Nord Stream 2 AG
Herrn Matthias Warnig, am 29.01.2017, baten Sie um einen aktuellen Sachstand zum
Verfahren.

Verfahrensstände
1) Gesprächstermin am 6. Dezember 2016

Im Gesprächstermin Anfang Dezember 2016 mit Vertretern des EM und LM berichtete die Nord
Stream 2 AG über die intensiven Arbeiten zur Vorbereitung der Antragsunterlagen. Dazu führten
sie umfangreiche Vorgespräche mit der Naturschutzverwaltung (LM, LUNG, StALU VP), deren
Ergebnisse in die Antragsunterlagen einfließen werden. Zu klären war u. a. die anzuwendende
Methodik der Eingriffsbewertung. Die Frage der Kompensationsmaßnahmen soll voraussichtlich
bis März geklärt sein.

Die Nord Stream 2 AG hält an den Eckwerten ihrer Zeitplanung fest. Mitte Januar Einreichung
der Antragsunterlagen, Offentlichkeitsbeteiligung Anfang/Mitte März, Erörterungstermin
Anfang/Mitte Juli mit der Zielstellung eine Genehmigung Ende 2017 zu erlangen.

Am 16. Januar reichte die Nord Stream 2 AG den ersten Teil der Antragsunterlagen
(Technischer Erläuterungsbericht und Materialband) beim Bergamt Stralsund und beim
BSH Hamburg ein. Das Bergamt beginnt mit der Vorprüfung der Teilunterlagen.

2) Fährhafen Mukran -— Wasco Rohrummantelung

Die Wasco Coatings Europe BV hat bis Dezember mit der Mutares über die Übernahme des
vorhandenen Rohrummantelungswerks verhandelt - es führte zu keinem positiven Ergebnis, da
man sich nicht über den (geforderten unglaublich hohen) Preis einigen konnte.

3) Gesprächstermin 11.01. 2017 in Berlin

Hausanschrift: Telefon: 0385 588-0

Schloßstraße 6 -8 . 19053 Schwerin Telefax: 0385 588-8099
E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
Internet: www.em.regierung-mv.de
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Eine besondere Problematik in dem staatenübergreifenden Genehmigungsprozess ist die
Erfüllung der Anforderungen aus der Espoo-Konvention - insbesondere deshalb, weil Nord
Stream 2 die Verfahren der nationalen Genehmigung zeitlich vor dem Espoo-Verfahren anlaufen
lassen wollte. In Vorbereitung des Anhörungsverfahrens fand dazu eine behördeninterne
Besprechung in Berlin statt.

Danach wird es seitens Deutschland keine gesonderte „Espoo- Beteiligung geben; vielmehr
müssen die möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen gegenüber allen etwaig
betroffenen Staaten- einschließlich derer, die sich im November beim BMUB für eine Beteiligung
interessiert haben- bereits in den Unterlagen behandelt werden, die für die Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt sind.

Nord Stream 2 ist dies mitgeteilt worden. Ersten Rückmeldungen zufolge, scheint dies dort
handhabbar zu sein.

Im Ergebnis konnte ferner BMUB davon überzeugt werden, die ihm nach dem internationalen
Recht zustehende Rolle als deutsche Anlaufstelle und Koordinator für Fragen nach
Konsultationen mit anderen Staaten im Rahmen der Espoo Konvention aktiv wahrzunehmen,
sodass sich die Genehmigungsbehörden auf die Verpflichtungen bezüglich etwaiger
grenzüberschreitender Auswirkungen im Genehmigungsverfahren beschränken können.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
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