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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz

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Ministerium für Energie, Mecklenburg
Infrastruktur und Digitalisierung Vorpommern

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin

Geschäftszeichen: VIll 330 a - 663-00008

 
  
 

Bearbeiter:

i Telefon: 0385 588-8332
Staatskanzlei Telefax: 0385 588-8032
Mecklenburg-Vorpommern E-Mail:

Frau em.mv-regierung.de
Schlosstralße 2- Datum: 23. November 2016

19053 Schwerin

Sehr geehrte EEE

für das Gespräch des CdS mit den Ministern Pegel, Backhaus und Glawe sowie Vertretern der
Nord Stream 2 AG baten Sie um einen aktuellen Sachstand zum geplanten Verfahren der Nord
Stream 2 AG.

Verfahrensstände

Am 7. Juli 2016 fand ein Gespräch zwischen dem BMUB, dem BMVI, dem BSH und dem BA
statt. Hierbei ging es um Abstimmungen zur weiteren Verfahrensweise im Rahmen der ESPOO
und der deutsch-polnischen UVP-Vereinbarung.

Am 14. September 2016 fand im BMUB ein Treffen der so genannten Ursprungsparteien, durch
deren Gebiet die Nord Stream 2- Pipeline führen soll, zum grenzüberschreitenden ESPOO-
Verfahren statt. Weitere Teilnehmer waren das Bundesumweltamt, das BSH und das BA
Stralsund als zuständige deutsche Genehmigungsbehörden. Die Nord Stream 2 AG als
Vorhabenträger war für den ersten Teil des Treffens anwesend (als Gast) um ihre Planungen
inklusive Vorgehen für die grenzüberschreitende Beteiligung vorzustellen.

Gemäß Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 des Vertragsgesetzes zur dt.-poln. UVP-Vereinbarung vom
13.04.2007 (BGBl. II S. 595) ist die Republik Polen mit Schreiben vom 21.11.2016 nunmehr
offiziell Über das Vorhaben 'Nord Stream 2' in Kenntnis gesetzt worden (Anlage 2). Im Rahmen
der grenzüberschreitenden UVP nach der ESPOO-Konvention wurden bereits unter dem
08.04.2013 die direkt betroffenen Staaten (RUS, FIN, SWE, DNK) sowie auch die
möglicherweise betroffenen Staaten (EST, LVA, LTU, POL) unter Beifügung des 'Project
Information Documents’ informiert.

Nord Stream beabsichtigt weiterhin, die erforderlichen Unterlagen für die anstehenden
Genehmigungsverfahren im Januar 2017 einzureichen.

Hausanschrift: Telefon: 0385 588-0

Schloßstraße 6 -8 : 19053 Schwerin Telefax: 0385 588-8099
E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
Internet: www.em.regierung-mv.de
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2 Entscheidung zur Anlandung: Vorgesehen ist, dass die Pipelinetrasse südwestlich von Bornholm kommend durch die deutsche AWZ und dann in südwestlicher Richtung im deutschen Küstenmeer durch den Greifswalder Bodden bis zum geplanten Anlandepunkt Lubmin-West verläuft (Anlage 1: Karte). Damit liegt die Trasse bezogen auf M-V weitestgehend im so genannten Raumordnungskorridor. Ebenfalls im Bereich des Greifswalder Bodden arbeitet das Unternehmen 50 Hertz an den Netzanbindungsleitungen. Eine Kontaktaufnahme zwischen Nord Stream 2 und 50Hertz ist zwischenzeitlich erfolgt. Raumordnung Die von Nord Stream2 laut dem CdS-Protokoll vom 11.08.2016 zugesagten Unterlagen zur Einschätzung der Raumverträglichkeit liegen der Abteilung 4 bisher nicht vor. Eine raum- ordnerische Bewertung des Vorhabens, insbesondere der geplanten Kohärenzmaßnahmen, ist daher noch nicht möglich. Kohärenzproblematik Nord Stream 2 (NSP) hat sich mit ersten Überlegungen zu ggf. notwendigen Kohärenz- sicherungsmaßnahmen (KSM) direkt an die Naturschutzverwaltung gewandt und mit LU einen ersten Vorschlag abgestimmt. Dies geschah vorsorglich, um im Falle eines Rechtsstreits ggf. Verzögerungen in der Planung oder Realisierung zu vermeiden. Der von NSP 2 favorisierte Vorschlag einer KSM liegt im Bereich des Strelasundes außerhalb der bisherigen FFH- Gebietskulisse. Entsprechend würde die Nachmeldung und Unterschutzstellung einer Fläche von 35-50 ha als FFH-Gebiet erforderlich. Wie NSP 2 darlegte, erfolgte eine umfassende Auseinandersetzung mit alternativen KSM innerhalb der bestehenden Natura-2000-Kulisse. Die Alternativen mussten nach sorgfältiger Prüfung jedoch entweder aus fachlicher oder rechtlicher Sicht (z.B. aufgrund bereits bestehender Umsetzungsverpflichtungen der betreffenden Maßnahmen im Rahmen des FFH-Managementplans) als ungeeignet verworfen werden. Auf Arbeitsebene hat NSP 2 dem EM und dem LU den methodischen Ansatz zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit am 15.11.16 vorgestellt. NSP 2 entschied sich auf der Grundlage der im Monitoring zu Nord Stream 1 von 2010 – 2016 neu gewonnenen Erkenntnissen für einen neuen Ansatz zur Bewertung der Eingriffe in marine Biotope, der sich von den Ansätzen früherer Genehmigungsverfahren (NSP 1, Offshore-Anbindung Lubmin etc.) grundsätzlich unterscheidet. NSP 2 zeigte sich zuletzt zuversichtlich, eine FFH-Erheblichkeit auch mit Blick auf den kritischen Lebensraumtyp 1160 und die kumulierten Auswirkungen des Offshore-Kabels Lubmin ausschließen zu können. Im Wesentlichen knüpft NSP 2 methodisch an etablierte Fachstandards des BfN an, bietet aber potentiellen Klägern unvermeidliche Angriffspunkte insbesondere hinsichtlich der gewählten Ansätze für die Regenerationszeiten der beeinträchtigten marinen Biotope. Daher und angesichts des erheblichen Klagerisikos und der damit verbundenen Gefahren für die Investitionssicherheit bleibt die Notwendigkeit zur vorsorglichen Erarbeitung einer FFH-Ausnahmeprüfung bestehen. Handlungsbedarf für die Landesregierung M-V Es bestehen mehrere Voraussetzungen für die Möglichkeit einer Ausnahme vom FFH- Gebietsschutz gemäß § 34 Abs. 3 BNatSchG. Zunächst ist eine naturschutzfachlich und rechtlich hinreichend geeignete KSM darzulegen, deren Umsetzung einen gewissen zeitlichen Rahmen nicht überschreiten darf. Da die angestrebte Ausweisung eines neuen Gebietes nicht in der Hand des Vorhabenträgers liegt, ist entsprechend frühzeitiges Handeln des Landes M-V zum Erlass einer Schutzgebiets-verordnung geboten. Des Weiteren müssen in der Prüfung auf Ausnahme gemäß § 34 Abs. 3 BNatSchG die Alternativlosigkeit des Vorhabens und die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen
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Interesses dargelegt werden. Auch hier ist die Landesregierung M-V gefordert, entsprechend
triftige Gründe z.B. wirtschafts-, arbeitsmarkt- und energiepolitischer Natur darzulegen.

Vereinbarungen des Fährhafen Sassnitz mit Nord Stream 2 :
1) Reservierungsvereinbarung für einen möglichen Landfall in Mukran (Gewerbegebiet Hafen

Mukran B-Plan 7-1)
2) Reservierungsvereinbarung über 200.000 m? Lagerflächen für die Abwicklung von 30.000
fertig beschichteten Rohren.
Diese Reservierungsvereinbarungen sichern dem FHS zumindest gute Optionen,
Wertschöpfung im Projekt zu realisieren (ca. 6 Mio. € Umsatz). Aus dem Landfall könnten sich
evtl. noch weitere Synergien ergeben.

Aufträge für Bau und Ummantelung von Stahlrohren
Mit Mail vom 31.08.2016 (Anlage 3) informierte Nord Stream 2 Frau St'in Ulbrich über die

Entscheidung, dass sich die Wasco Coatings Europe BV im Ausschreibungsverfahren für die
Betonummantelung und Logistik durchgesetzt hat. Nord Stream 2 und Wasco haben sich darauf
verständigt, dass Mukran Logistikzentrum für den Bau der Nord Stream 2 - Pipeline wird. Nach
Information der Fährhafen Sassnitz GmbH ist bislang noch keine Entscheidung bekannt, ob
Wasco ein neues Rohrummantelungswerk errichtet oder ob sich Wasco und mutares/EUPEC
über die Nutzung des vorhandenen Werkes geeinigt haben. Wasco plane zweigleisig, d.h. die
Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Errichtung eines neuen Werkes laufen parallel
zu den Gesprächen mit mutares.

Zum heutigen Zeitpunkt sind bereits über 120 Kilometer Rohre aus drei Fertigungswerken
(Europipe, OMK und ChelPipe) an die Betonummantelungswerke im finnischen Kotka sowie in
Mukran (Deutschland) geliefert worden. Bis Ende des Jahres werden 25 Prozent der Rohre für
den ersten Leitungsstrang angeliefert, bevor Anfang 2017 die Betonummantelung beginnt.

Für die Dauer des Projektes könnte es voraussichtlich bis zu 150 Arbeitsplätze in Mukran
geben.

EUGAL

Der EUGAL-Abschnitt (landseitig, vom Übergabepunkt in Lubmin bis zur Landesgrenze mit
Brandenburg) wurde durch die Raumordnung geprüft. Auf Grund seines Verlaufs weit
überwiegend parallel zur vorhandenen Trasse wird für EUGAL von einem
Raumordnungsverfahren abgesehen. Dies wurde dem zukünftigen Betreiber mitgeteilt.

Die neueste Entwicklung sind Gespräche zwischen Gascade / EUGAL über einen Abzweig von

der EUGAL zum Gewerbegebiet Pasewalk. Ein Kurzprotokoll hierüber (Anlage 3) ist beigefügt.
Entsprechende Anträge hierzu liegen dem EM bisher noch nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

 

Anlagen

Anlage 1: Karte zum geplanten Verlauf der Nord Stream Leitungen
Anlage 2: Kopie des Schreibens sowie das dt. Ursprungsschreiben
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