Amtliche Bekanntmachungen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ihre Klimastrategie & Klimabilanz

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Digitales Brandenburg hosted by Universitätsbibliothek Potsdam Amtliche Bekanntmachungen Universität Potsdam Universität Potsdam Potsdam, 1.1992 - Frist zur Rückmeldung zum Wintersemester 2004/05 an der Universität Potsdam urn:nbn:de:kobv:517-vlib-8294
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II. Bekanntmachungen

Umweltleitlinien
für die Universität Potsdam

Vom 15. April 2004

Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner
Sitzung am 15. April 2004 nachfolgende Leitlinien
erlassen:

Präambel

Die Universität Potsdam sieht sich aufgrund der
dramatischen globalen Umweltsituation dem
Grundsatz der Nachhaltigkeit verpflichtet. Als Aus-
bildungsstätte für zukünftige Entscheidungsträger-
Innen der Gesellschaft und in ihrer Multiplikator-
rolle trägt die Universität herausragende Verant-
wortung gegenüber heutigen und zukünftigen Ge-
nerationen.

Zur Verdeutlichung dieser Verantwortung und zur
Förderung des universitären Umweltbewusstseins
und Umwelthandelns in Lehre, Forschung und
Verwaltung billigt die Universität Potsdam die
CRE-Copernicus-Charta für nachhaltige Hoch-
schulentwicklung und legt in Einklang mit deren
Handlungsprinzipien folgende Umweltleitlinien
fest:

1. Integration aller Bereiche der Hochschule

Wir setzen den Umweltschutz an unserer Universi-
tät ressortübergreifend um, so dass sowohl Verwal-
tung als auch alle Fakultäten und die Studierenden
in Umweltschutzangelegenheiten ihre Verantwor-
tung wahrnehmen und kooperieren.

2. Lehre und Forschung

Umweltschutz ist ein festes Element in unseren
Lehr- und Studienangeboten und der Forschung.
Die Studierenden und Beschäftigten werden so aus-
und weitergebildet, dass sie ihre berufliche Tätig-
keit im Bewusstsein ihrer Verantwortung für die
Umwelt ausüben. In dafür geeigneten Lehr- und
Forschungsveranstaltungen werden Probleme der
Schonung natürlicher Ressourcen und der sozialen
Folgen nachhaltiger Entwicklung behandelt und
Lösungswege erarbeitet.

3. Sparsamer Umgang mit Ressourcen

Mit Ressourcen (Rohstoffen, Energie, Wasser)
gehen wir sparsam um. Der Senkung des Material-
einsatzes und der Wiederverwertung von Materia-
lien geben wir Vorrang vor der Entsorgung. Die
Entwicklung der Stoffverbräuche an der Universität
und deren Analyse werden in jährlich zu erstellen-
den Bilanzen veröffentlicht.

4. Beschaffung
Soweit es vergabe- und haushaltsrechtlich möglich
ist, werden die jeweils umweltverträglichsten Mate-
rialien beschafft.

5. Gesetzliche Vorgaben

Gesetzliche Vorgaben und behördliche Auflagen
zum Umweltschutz sehen wir als einzuhaltende
Mindeststandards an, die nach Möglichkeit überbo-
ten werden sollen.

6. Baumaßnahmen

Bei Rekonstruktions- und Baumaßnahmen stehen
sowohl der Einsatz umweltverträglicher Materialien
und eine optimale Flächennutzung als auch die
ressourceneffiziente zukünftige Bewirtschaftung im
Vordergrund, Der Einsatz erneuerbarer Energien
wird — soweit wirtschaftlich — gefördert.

7. Externe Zusammenarbeit

Die Universität Potsdam kooperiert in dem The-
menbereich Umweltschutz mit anderen Institutio-
nen auf regionaler, nationaler und internationaler
Ebene. Insbesondere wird die Universität Potsdam
die Zusammenarbeit auf Brandenburg-Ebene aus-
bauen und sich verstärkt in den Prozess der Lokalen
Agenda 21 in Potsdam einbringen.

8. Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess
der Umweltsituation zu gewährleisten, setzt sich die
Universität Potsdam jährliche Umweltziele. Die
Umsetzung entsprechender Maßnahmen und deren
Erfolg werden in geeigneter Form koordiniert und
überprüft.

9. Umwelterklärung

Die Ergebnisse und Fortschritte der umweltrelevan-
ten Bemühungen der Universität Potsdam werden
in einem jährlichen Bericht universitätsintern und
der Öffentlichkeit zugänglich vorgestellt.

Frist zur Rückmeldung
zum Wintersemester 2004/05
an der Universität Potsdam

Gemäß $ 15 Abs. 2 der Immatrikulationsordnung
der Universität Potsdam vom 11. März 2004 (Am-
Bek. UP S. 26) wird die Rückmeldefrist für das
Wintersemester 2004/05 wie folgt festgelegt:

Rückmeldezeitraum:
1. Juni 2004 bis 20. Juli 2004 (Ausschlussfrist!)
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