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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impfzentrum Hamburg“
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg zu Hd. Matthias Baer-Zickur Humboldtstraße 56 22083 Hamburg Dresden, 05.05.2021 Abfrage zum Vertrag wegen Auskunftspflichten nach dem Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Baer-Zickur, anliegend erhalten Sie von uns die Stellungnahme zu den Vertragsteilen, welche aus unserer Sicht schützenswert sind und daher vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden sollten. SITZ DER GESELLSCHAFT
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Dienstleistungsvertrag zwischen Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Humboldtstraße 56 22083 Hamburg im Auftrag der Hansestadt Hamburg - nachfolgend: „Auftraggeber/KVH“- und gevekom GmbH Altplauen 19 01187 Dresden - nachfolgend: „Auftragnehmer/gevekom“ - Vertrag Kassenärztliche Vereinigung Hamburg - gevekom 14.12.2020 Seite 1von 8
Ausgangssituation Die KVH ist die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg und eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie organisiert den ärztlichen Notfalldienst und die Versorgung der Stadtteile mit Ärzten in Hamburg. Die KVH ist eine Interessenvertretung der Hamburger Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gegenüber den Hamburger Krankenkassenverbänden für das Gebiet des Stadtstaates Hamburg. Die KVH organisiert im Rahmen der COVID19-Pandemie im Auftrag der Hansestadt Hamburg die Planung und Durchführung der COVID19-Impfungen. Im Rahmen der geplanten Impfserie wird die gevekom GmbH eingehende Anrufe zu neuen aber auch bestehenden Terminen (Terminänderungen) übernehmen. Zielsetzung Im Rahmen der geplanten Zusammenarbeit übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Namen der Hansestadt Hamburg, bzw. der KVH) der gevekom die über die Service-Hotline 116 117 eingehenden Anrufe rund um die Terminierung der geplanten Impftermine. Der Auftraggeber Kassenärztliche Vereinigung Hamburg beauftragt gemäß dieser Zielsetzung den Auftragnehmer gevekom GmbH mit der Erbringung von Call Center Dienstleistungen wie nachfolgend vereinbart. & 1 Projektbeschreibung Eingehende Anrufe werden mit Hilfe bereitgestellter Informationen und Systeme prozesskonform bearbeitet. In diesem Zusammenhang wird eine mögliche Impfberechtigung geprüft, Daten der Anrufer aufgenommen und bei Bedarf Informationen zum geplanten Impftermin vermittelt. Im Rahmen der Terminvergabe erfolgt die Terminbestätigung durch das gevekom-Team postalisch, per E-Mail und/oder per SMS. Die gevekom GmbH wird das geplante Projekt an de 4 realisieren. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg - gevekom 14.12.2020 Seite 2von8
nn Biszunr69=tiveant21:12:2020 werden im vorte EN -: Fi Mitarbeiter initial für eine Tätigkeit im geplanten Projekt geschult. Die eingehenden Anrufe werden Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 - 21.00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr angenommen. Verkürzte und/oder Öffnungszeiten beispielsweise an Sonn- und Feiertagen sind möglich, eine Anpassung kann formlos schriftlich zwischen den beiden Partnern mit einer Vorlaufzeit von 5 Werktagen vereinbart werden. Zur Steuerung der Performance im Projekt vereinbaren die beiden Partner ein Service Level vo uf Wochenbasis. Die durchschnittliche Gesprächszeit (AHT) wird mi inklusive Nachbearbeitungszeit) als Basis für die (S Annahme der Ressourcen-/Volumenplanung angenommen. Neben diesem Vertrag gelten die Leistungsbeschreibung sowie das finale Angebot des AN vom 24.11.2020. Bei Widersprüchen gilt die aktuellere Regelung. & 2 Qualitätssicherung Der Auftragnehmer gewährleistet einen kontinuierlichen Qualitätssicherungsprozess. Dieser beginnt mit der initialen Ausbildung der Mitarbeiter. Sowohl der Qualitätssicherungsprozess als auch die Kriterien werden zwischen den beiden Parteien einvernehmlich vereinbart und können im Bedarfsfall angepasst werden. Bei möglichen Abweichungen stimmen die Vertragspartner einen Maßnahmenplan zur Erreichung des Qualitätsziels ab. Die gevekom GmbH wird auf Wochenbasis mindestens 100 geführte Gespräche analysieren und bewerten. Die Bewertung der Gespräche erfolgt analog der mit der KVH definie itätskriterien. Bei der Bewertung der Gespräche gilt es ii öglichen Punkten u. zu erreichen. Bei möglichen Abweichungen stimmen die Vertragspartner einen Maßnahmenplan zur Erreichung des Qualitätsziels ab. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg - gevekom 14.12.2020 Seite 3von8
$ 3 Projektstart Das geplante Projekt wird mit den ersten Schulungen ab dem 14.12.2020 rechtzeitig vor Projektstart beginnen. Der GO-LIVE ist für den 21.12.2020 geplant. & 4 Servicezeiten Das geplante Projekt wird Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 - 21.00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr telefoniert. Änderungen der Servicezeiten können im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit mit einer Frist von 5 Werktagen vereinbart werden. $ 5 Reporting Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein Live-Dashboard zur Verfügung. Außerdem erhält die KVH alle zwei Stunden ein Reporting mit den im Projekt relevanten Kennzahlen. Das Reporting wird analog der KVH-Anforderungen gestaltet. & 6 Vergütung & Pönale Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt entsprechend der in Anlage 1 geregelten Konditionen. Der monatliche Mindestumsatz ... laufenden Projekt wird auf Basis der Produktivarbeitszeit abgerechnet. Die Produktivminute beinhaltet lediglich die Gesprächs- und Nachbearbeitungszeit. Leerlaufzeiten (AVAIL) und/oder projektfremde Tätigkeiten werden nicht abgerechnet. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg - gevekom 14.12.2020 Seite 4von 8
Bei einer Nichteinhaltung der unter $1 definierten SL-Vorgab ird für die jeweilige Woche ein Abzug vo roduktivminute bei der Fakturierung der Leistungen vom Auftragnehmer ) automatisch abgezogen. 8 7 Abrechnung und Zahlung Die Abrechnung erfolgt monatlich durch den Auftragnehmer analog der vom Auftragnehmer erstellten Reportings. Der Rechnungsversand erfolgt per wu zu benennende E-Mail-Adresse. Das & 8 Laufzeit und Kündigung Der Vertrag tritt mit beiderseitiger Unterzeichnung zum 09.12.2020 in Kraft und läuft bis zum 31.05.2020. Der Vertrag kann einmalig von der Auftraggeberin um 1-6 Monate verlängert werden. Die Anzeige der Verlängerungsoption muss spätestens 4 Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit formlos schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin erfolgen. Der Auftraggeberin steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Kündigungsgrund aus wichtigem Grund besteht, sobald die Geschäftsgrundlage des Vertrages entzogen wird (politischer/gesetzlicher Wegfall der Impfterminierungen über ein Callcenter). In diesem Fall endet der Vertrag 2 Wochen nach Kündigung durch die Auftraggeberin. $ 9 Unwirksamkeit Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Regelung durch eine einzelvertraglich wirksame Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. & 10 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts Anwendung. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg - gevekom 14.12.2020 Seite Svon 8
811 Sonstige Vereinbarungen Vertragspartner ist die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg welche aber im Namen der Stadt Hamburg handelt und Ihre Interessen vertritt. Sofern der Auftragnehmer zusätzlich vergütungspflichtige Leistungen übernimmt, hat er den Auftraggeber ver Ausgährung-darüber zu-informieren ——— und eine schriftliche Auftragserteilung einzuholen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf weitere zusätzliche Vergütung, wenn eine solche vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht vorliegt. Die Punkte 6.2 und 6.3 der AGBs entfallen. Außerdem wird vereinbart, dass 862 BDSG bezieht sich auf die Richtlinie (EU) 2016 / 680 und ist nur auf Auftraggeber anzuwenden, die Behörden der Strafverfolgung und -vollstreckung sind. Außerdem wird folgende abweichende Vereinbarung zu den AGBs getroffen: 86.1 gevekom führt die erteilten Aufträge unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger datenschutzrechtlicher Anlagen Anlage 1 Preise und Konditionen Anlage 2 ADV und TOM Anlage 3 AGBs Kassenärztliche Vereinigung Hamburg - gevekom 14.12.2020 Seite 6 von 8
Projektsetup - IT/TK-Support (einmalig) Für das Setup sowie die Einrichtung und Bereitstellung de Telefonie erforderlichen IT-Systeme und Infrastruktur (TK-Anlage, Kopfnummer, Wissensdatenbank, Reporting-Vorlage, CallCenter-Software). Technische Betreuung der Aktion Fortwährende Bereitstellung der Betreuung der für die Telefonie erforderlichen IT-Systeme und Infrastruktur. Monatliche Pauschale Fachschulungenje Mit®eiter/Stunde Abrechnung der explizit vom Auftraggeber beauftragten Trainingsstunden. Schulungen zum Ausgleich der Fluktuation oder Verbesserung der Qualität gehen zu Lasten der gevekom. Management Team & Projektdokumentation Tägliche Teamführung durch Callcenter Teamleiter Steuerung der Aktionsziele, Erstellung von Gesprächsleitfäden und Argumentationshilfen Projektsteuerung Fortlaufendes Projektmanagement| Permanente Durchführung von QM-Maßnahmen]| Tägliche Projektsteuerung durch Projektmanager Consulting & Entwicklung von Prozessen & Prozessdesign, etc. Entwurf, Entwicklung und Optimierung von Prozessen im Projekt der KVH/Hansestadt Hamburg Kassenärztliche Vereinigung Hamburg - gevekom 14.12.2020 Seite 7von8