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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impfzentrum Hamburg“
Dienstleistungsvertrag (Ergänzung zu Auftrag 200-41 vom 23.12.2020) Kassenärztliche Vereinigung Hamburg FKS Hamburg © Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Seite 2 des Dienstleistungsvertrages Kassenärztliche Vereinigung Hamburg / FKS Inhaltsverzeichnis Präambel 81 Gegenstand des Vertrages 82 Vergütung 83 Ort und Zeit der Leistungserfüllung 84 Vertragsdauer 85 Geheimhaltung 86 Geschäftsunterlagen 87 Schlussbestimmungen 88 Gerichtsstand 89 Vertragsaushändigung © Kassenärztliche Vereinigung Hamburg soo oa uuu > w
Seite 3 des Dienstleistungsvertrages Kassenärztliche Vereinigung Hamburg / FKS Dienstleistungsvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, Humboldstraße 56 in 22083 Hamburg, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Walter Plassmann, - im Folgenden: Auftraggeber oder KVH - und Friedrich Karl Schroeder GmbH & Co. KG, Schwarzer Weg 8, 22309 Hamburg - im Folgenden: Auftragnehmer oder FKS - Präambel Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und mit Sicherstellungsaufgaben im Gesundheitswesen aus dem SGB V beauftragt. Im Zuge der weltweiten Pandemiesituation anlässlich des Virus COVID-19 unterhält die KVH einen Kooperationsvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg über die operative Betreiberstellung für das im Land ansässige Impfzentrum. Anlässlich dieser Kooperation benötigt die KVH einen Dienstleister für die Durchführung des Datenmanagement im Impfzentrum. © Kassenärztliche Vereinlgung Hamburg
(1) (2) (3) (4) (5) (6) Seite 4 des Dienstleistungsvertrages Kassenärztliche Vereinigung Hamburg / FKS 81 Gegenstand des Vertrages FKS übernimmt die Aufgaben des Datenmanagement im Impfzentrum. Hierdurch hat FKS insbesondere sicherzustellen, dass die Freigabe der Impftermine durch die Behörde, der Einstellung dieser Impftermine in die Buchungssoftware, das dahinter stehende Impfstoff-Management sowie die Erfassung und Weiterleitung der Daten der geimpften Bürger für die RKI-Surveillance reibungslos funktioniert und in Zusammenarbeit mit der Firma SumCumo, basierend auf der Software PanEx, qualitätsgesichert abläuft. Bezogen auf den Impfterminservice bedeutet dies insbesondere die Meldung von Terminen an den ITS Schnittstellen zur Behörde sowie die Beratung von KVH, Behörde und gevekom in diesem Zusammenhang. Bezogen auf den zur Verfügung stehenden Impfstoff bedeutet dies insbesondere, dass die Plandaten aus ITS zu holen sind und ggf. in panex einzuspielen sind. Bezogen auf ERP und Lagerlogistik bedeutet dies insbesondere, dass Auswertungen der Lagerlogistik und der Clusterlogistik angefertigt und überwacht werden müssen sowie die Rückführung Vials am Ende des Tages datenbasiert organisiert und dokumentiert werden muss. Bezogen auf die anzufertigenden Statistiken bedeutet dies insbesondere, dass das RKI Impfquotenmonitoring durchzuführen ist und der hiermit verbundene Upload der CSV- Datei qualitätsgesichert zu erfolgen hat. Zudem sind die durch die FHH definierten täglichen Meldungen an den Senat sicherzustellen. Stellungnahme FKS: Erfolgt automatisiert aus der Software PanEx heraus, ohne manuelle Eingriffsmöglichkeiten seitens FKS. Im Falle von Fehlfunktionen kann FKS koordinierend tätig werden. Bezogen auf Validierungsprobleme bei Datensätzen bedeutet dies insbesondere, dass eine qualitätsgesicherte Entscheidung zur Richtigstellung unter Anforderung der archivierten Unterlagen zu erfolgen hat. In diesem Fällen findet eine Abstimmung zwischen FKS und der Dokumentation / Nachbearbeitung statt. © Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
(7) (8) (1) (2) (3) (1) (2) (3) (11) Seite 5 des Dienstleistungsvertrages Kassenärztliche Vereinigung Hamburg / FKS Zur Erfüllung der Dienstleistungen dieses Vertrages stellt der Auftragnehmer sicher, dass ausreichende Dienstleistungskapazität in Form von Mitarbeitern des Auftragnehmers im Impfzentrum vorhanden ist. Die Parteien verpflichten sich einen separaten über die Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. 82 Vergütung Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung nach Tages- bzw. Stundensätzen. Der jeweilige Tagessatz wird mit Erreichen der aufsummierten Eurobeträge der taggleichen Leistungsstunden angesetzt: Tagessatz: Stundensatz: Über die Vergütung erhält der Auftraggeber eine Rechnung inkl. rechnungsbegründender Unterlagen. Die unter Abs. 1 aufgeführten Eurobeträge der Tages- bzw. Stundensätze gelten zuzüglich anfallender Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. 83 Ort und Zeit der Leistungserfüllung Der Auftragnehmer wird die Leistung im Impfzentrum vor-Ort, oder in Abstimmung mit der Interimsleitung Impfzentrtum Hamburg (Benjamin Laatzen), remote erbringen. Die Leistungszeit ist durch den Auftragnehmer so zu wählen, dass die Ziele der Auftragsinhalte erreicht werden. Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt Subunternehmer einzusetzen. 84 Vertragsdauer Der Vertrag beginnt am 05.01.2021. © Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
(2) (3) (4) Seite 6 des Dienstleistungsvertrages Kassenärztliche Vereinigung Hamburg / FKS Der Vertrag ist befristet. Er endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.07.2021. Sollte der Vertrag dennoch weitergeführt werden, beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund gem. 8 626 BGB bleibt unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 85 Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit für das Impfzentrum zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten des Impfzentrums, der KVH oder der FHH oder ihrer Geschäftspartner, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen weder für sich noch für Dritte zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrags fort. (1) (2) (1) 86 Geschäftsunterlagen Der Auftragnehmer darf Geschäftsunterlagen und andere schriftliche Unterlagen des Impfzentrum, auf die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für das Impfzentrum Zugriff hat, nicht an sich nehmen oder für sich speichern, soweit dies nicht unmittelbar zur Erfüllung seiner Pflichten nach diesem Vertrag erforderlich ist. Er darf Geschäftsunterlagen nicht unbefugten Personen innerhalb oder außerhalb des Impfzentrums zugänglich machen. Auf Ersuchen der KVH oder FHH, jedoch spätestens mit Beendigung der Tätigkeit hat der Auftragnehmer alle Geschäftsunterlagen einschließlich Kopien oder digitaler Dateien hiervon zurückzugeben, Es besteht kein Zurückbehaltungsrecht. 87 Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung oder Aufhebung dieses Schriftformgebots. © Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Seite 7 des Dlenstleistungsvertrages Kassenärztliche Vereinigung Hamburg / FKS (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder ausfüllungsbedürftige Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtigen Bestimmungen sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vertragstreue und der wirtschaftlichen Zielsetzung neu zu formulieren. Dies gilt auch, soweit zwingende Gründe der rechtlichen Vorgaben für das Impfzentrum eine Anpassung erfordern. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass sich die weitere Entwicklung nicht abschließend beurteilen lässt. Sie nehmen damit verbundene Risiken in Kauf und sind sich einig, dass sie stets Lösungen im partnerschaftlichen Verhältnis anstreben werden. 88 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Hamburg. 89 Vertragsaushändigung (1) Beide Vertragsparteien erklären, eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten zu haben. (2) Die Kosten für die Erstellung und die Durchführung dieses Vertrages trägt die KVH. Hamburg, den 2E 7 ca21 Friedrich Kar! Schroeder GmbH & Co. KG Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Schwarzer Weg&, 22309 Hamburg / ’ Telefon Z49 40 63705-0 Walter Plassmann Vorstandsvorsitzender KVH © Kassenärztliche Vereinigung Hamburg