KM_C224e-20210430134357

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impfzentrum Hamburg

/ 7
PDF herunterladen
Dienstleistungsvertrag
(Ergänzung zu Auftrag 200-41 vom
23.12.2020)

Kassenärztliche Vereinigung
Hamburg

FKS

Hamburg

© Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
1

Seite 2 des Dienstleistungsvertrages Kassenärztliche Vereinigung Hamburg / FKS

Inhaltsverzeichnis

Präambel

81 Gegenstand des Vertrages

82 Vergütung

83 Ort und Zeit der Leistungserfüllung
84 Vertragsdauer

85 Geheimhaltung

86 Geschäftsunterlagen

87 Schlussbestimmungen

88 Gerichtsstand

89 Vertragsaushändigung

© Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

soo oa uuu > w
2

Seite 3 des Dienstleistungsvertrages Kassenärztliche Vereinigung Hamburg / FKS

Dienstleistungsvertrag

zwischen

der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, Humboldstraße 56 in 22083 Hamburg,
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Walter Plassmann,

- im Folgenden: Auftraggeber oder KVH -

und
Friedrich Karl Schroeder GmbH & Co. KG, Schwarzer Weg 8, 22309 Hamburg

- im Folgenden: Auftragnehmer oder FKS -

Präambel
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
und mit Sicherstellungsaufgaben im Gesundheitswesen aus dem SGB V beauftragt.

Im Zuge der weltweiten Pandemiesituation anlässlich des Virus COVID-19 unterhält die
KVH einen Kooperationsvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg über die

operative Betreiberstellung für das im Land ansässige Impfzentrum.

Anlässlich dieser Kooperation benötigt die KVH einen Dienstleister für die Durchführung

des Datenmanagement im Impfzentrum.

© Kassenärztliche Vereinlgung Hamburg
3

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

Seite 4 des Dienstleistungsvertrages Kassenärztliche Vereinigung Hamburg / FKS

81 Gegenstand des Vertrages

FKS übernimmt die Aufgaben des Datenmanagement im Impfzentrum. Hierdurch
hat FKS insbesondere sicherzustellen, dass die Freigabe der Impftermine durch die
Behörde, der Einstellung dieser Impftermine in die Buchungssoftware, das dahinter
stehende Impfstoff-Management sowie die Erfassung und Weiterleitung der Daten
der geimpften Bürger für die RKI-Surveillance reibungslos funktioniert und in
Zusammenarbeit mit der Firma SumCumo, basierend auf der Software PanEx,

qualitätsgesichert abläuft.

Bezogen auf den Impfterminservice bedeutet dies insbesondere die Meldung von
Terminen an den ITS Schnittstellen zur Behörde sowie die Beratung von KVH, Behörde

und gevekom in diesem Zusammenhang.

Bezogen auf den zur Verfügung stehenden Impfstoff bedeutet dies insbesondere, dass

die Plandaten aus ITS zu holen sind und ggf. in panex einzuspielen sind.

Bezogen auf ERP und Lagerlogistik bedeutet dies insbesondere, dass Auswertungen der
Lagerlogistik und der Clusterlogistik angefertigt und überwacht werden müssen sowie
die Rückführung Vials am Ende des Tages datenbasiert organisiert und dokumentiert

werden muss.

Bezogen auf die anzufertigenden Statistiken bedeutet dies insbesondere, dass das RKI
Impfquotenmonitoring durchzuführen ist und der hiermit verbundene Upload der CSV-
Datei qualitätsgesichert zu erfolgen hat. Zudem sind die durch die FHH definierten
täglichen Meldungen an den Senat sicherzustellen. Stellungnahme FKS: Erfolgt
automatisiert aus der Software PanEx heraus, ohne manuelle Eingriffsmöglichkeiten

seitens FKS. Im Falle von Fehlfunktionen kann FKS koordinierend tätig werden.

Bezogen auf Validierungsprobleme bei Datensätzen bedeutet dies insbesondere, dass
eine qualitätsgesicherte Entscheidung zur Richtigstellung unter Anforderung der
archivierten Unterlagen zu erfolgen hat. In diesem Fällen findet eine Abstimmung

zwischen FKS und der Dokumentation / Nachbearbeitung statt.

© Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
4

(7)

(8)

(1)

(2)

(3)

(1)

(2)

(3)

(11)

Seite 5 des Dienstleistungsvertrages Kassenärztliche Vereinigung Hamburg / FKS

Zur Erfüllung der Dienstleistungen dieses Vertrages stellt der Auftragnehmer sicher,
dass ausreichende Dienstleistungskapazität in Form von Mitarbeitern des

Auftragnehmers im Impfzentrum vorhanden ist.

Die Parteien verpflichten sich einen separaten über die Auftragsdatenverarbeitung

abzuschließen.

82 Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung nach Tages- bzw.
Stundensätzen. Der jeweilige Tagessatz wird mit Erreichen der aufsummierten

Eurobeträge der taggleichen Leistungsstunden angesetzt:
Tagessatz:
Stundensatz:

Über die Vergütung erhält der Auftraggeber eine Rechnung inkl.

rechnungsbegründender Unterlagen.

Die unter Abs. 1 aufgeführten Eurobeträge der Tages- bzw. Stundensätze gelten

zuzüglich anfallender Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

83 Ort und Zeit der Leistungserfüllung
Der Auftragnehmer wird die Leistung im Impfzentrum vor-Ort, oder in Abstimmung
mit der Interimsleitung Impfzentrtum Hamburg (Benjamin Laatzen), remote
erbringen. Die Leistungszeit ist durch den Auftragnehmer so zu wählen, dass die
Ziele der Auftragsinhalte erreicht werden.
Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages
vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von
ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des
Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt Subunternehmer einzusetzen.

84 Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt am 05.01.2021.

© Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
5

(2)

(3)

(4)

Seite 6 des Dienstleistungsvertrages Kassenärztliche Vereinigung Hamburg / FKS

Der Vertrag ist befristet. Er endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf
des 31.07.2021. Sollte der Vertrag dennoch weitergeführt werden, beträgt die

Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund

gem. 8 626 BGB bleibt unberührt.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

85 Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit für das
Impfzentrum zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten des Impfzentrums,

der KVH oder der FHH oder ihrer Geschäftspartner, insbesondere über Geschäfts- und

Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen weder für sich

noch für Dritte zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses

Vertrags fort.

(1)

(2)

(1)

86 Geschäftsunterlagen

Der Auftragnehmer darf Geschäftsunterlagen und andere schriftliche Unterlagen
des Impfzentrum, auf die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für das
Impfzentrum Zugriff hat, nicht an sich nehmen oder für sich speichern, soweit dies
nicht unmittelbar zur Erfüllung seiner Pflichten nach diesem Vertrag erforderlich ist.
Er darf Geschäftsunterlagen nicht unbefugten Personen innerhalb oder außerhalb

des Impfzentrums zugänglich machen.

Auf Ersuchen der KVH oder FHH, jedoch spätestens mit Beendigung der Tätigkeit
hat der Auftragnehmer alle Geschäftsunterlagen einschließlich Kopien oder digitaler
Dateien hiervon zurückzugeben, Es besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

87 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für eine Abänderung oder Aufhebung dieses Schriftformgebots.

© Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
6

Seite 7 des Dlenstleistungsvertrages Kassenärztliche Vereinigung Hamburg / FKS

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder
ausfüllungsbedürftige Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die nichtigen Bestimmungen sind unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Vertragstreue und der wirtschaftlichen
Zielsetzung neu zu formulieren. Dies gilt auch, soweit zwingende Gründe der
rechtlichen Vorgaben für das Impfzentrum eine Anpassung erfordern. Den
Vertragspartnern ist bekannt, dass sich die weitere Entwicklung nicht abschließend
beurteilen lässt. Sie nehmen damit verbundene Risiken in Kauf und sind sich einig,
dass sie stets Lösungen im partnerschaftlichen Verhältnis anstreben werden.

88 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg.

89 Vertragsaushändigung

(1) Beide Vertragsparteien erklären, eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten zu

haben.

(2) Die Kosten für die Erstellung und die Durchführung dieses Vertrages trägt die KVH.

Hamburg, den 2E 7 ca21

Friedrich Kar! Schroeder GmbH & Co. KG

 

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Schwarzer Weg&, 22309 Hamburg

/

’ Telefon Z49 40 63705-0

Walter Plassmann

 

Vorstandsvorsitzender KVH

© Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
7