e-5869-the-darkness-2-anonymisiert

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Indizierungsentscheidungen für folgende Medien bitte

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Pr. 1344/11                                        Bundesprüfstelle für
                                                   jugendgefährdende Medien

                              Entscheidung Nr. 5869 vom 10.11.2011
                 (gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 Abs. 4 Satz 3 JuSchG)


Antragsteller:                                     Verfahrensbeteiligte:
                                                   Take 2 Interactive



                                                   United Kingdom


Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer
                               645. Sitzung vom 10. November 2011
an der teilgenommen haben:

von der Bundesprüfstelle:
Stellvertretende Vorsitzende

als Beisitzer/-innen der Gruppe:
Kunst
Literatur
Buchhandel und Verlegerschaft
Anbieter von Bildträgern und von Telemedien
Träger der freien Jugendhilfe
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Lehrerschaft
Kirchen, jüdische Kultusgemeinden
und andere Religionsgemeinschaften
Länderbeisitzer/-innen:
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen

Protokollführerin:
Für den Antragsteller:
Für die Verfahrensbeteiligte:


gemäß § 14 Abs. 4 Satz 3 JuSchG festgestellt:    Das Xbox 360 Spiel
                                                 „The Darkness 2”
                                                 Take 2 Interactive, Windsor/UK


                                                 erfüllt die Voraussetzungen für eine Aufnahme
                                                 in die Liste der jugendgefährdenden Medien.




                      Rochusstraße 10 . 53123 Bonn . Telefon: 0228/9621030
                      Postfach 14 01 65 . 53056 Bonn . Telefax: 0228/379014
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                                         Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.10.2011 übersandte der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden
bei der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) der Bundesprüfstelle das zur Veröffentlichung
vorgesehene Xbox 360 Spiel „The Darkness 2“ und bat um gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14
Abs. 4 Satz 3 JuSchG hinsichtlich der Frage, ob das Spiel die Voraussetzungen für eine Aufnahme in
die Liste der jugendgefährdenden Medien erfüllt.

Die USK beschreibt den Spielinhalt in ihrem Prüfgutachten zutreffend wie folgt:

„Bei dem Spiel „The Darkness 2“ handelt es sich um einen Ego-Shooter für die Xbox 360. Das Spiel
basiert auf der US-amerikanischen Comicserie „The Darkness“ und ist im Horror/Dark-Mysterie-
Genre angesiedelt. Es gibt eine Vorgängerversion des Spieles mit dem Titel „The Darkness“, an
dessen Story „The Darkness 2“ anknüpft. Im Spiel „The Darkness“ aus dem Jahr 2007 erfährt der
Spieler eine Einführung in die Welt der Darkness. Darin versucht der Mafiosi Don „Uncle“ Paulie die
Hauptspielfigur Jackie zu töten und erweckt damit die Darkness in ihm. Mit Hilfe der Darkness, einer
dämonischen Macht mit Tentakeln, die in Bedrohungssituationen und Dunkelheit aus Jackies Körper
wachsen, beginnt Jackie einen Rachefeldzug gegen Paulie und den korrupten Cop Eddie Schrote.
Doch dieser schafft es Jackies Geliebte Jenny zu entführen und schließlich zu töten, während der hilf-
lose Jackie nur zuschauen kann. Verzweifelt versucht Jackie die Darkness zu kontrollieren und
schließlich gelingt ihm mit ihrer Hilfe seine Rache an Paulie. (…)

Das vorliegende Spiel beschäftigt sich in seiner Geschichte intensiv mit den Schuldgefühlen Jackies,
seiner Ablehnung der Darkness und seiner deswegen zerbrechenden Wahrnehmung der Realität. Die
Geschichte wird in drei teilweise reflexiven und selbstreflexiven Ebenen erzählt. Jackies „echter“
Mafiawelt, einem mysteriösen Irrenhaus und einem nicht näher definierten Raum, in dem Jackie selbst
die spielbare Geschichte als Vergangenes erzählt und kommentiert. Jackie Estacado, inzwischen Kopf
der Franchetti Mafiafamilie, geht seinen Pflichten nach und versucht sein Leben zu genießen, nach-
dem er die Darkness in sich selbst gebannt hat. Doch der Tod seiner geliebten Freundin Jenny lässt
ihm keine Ruhe. Während eines Restaurantbesuches wird ein Mordanschlag auf ihn verübt, bei dem
Jackie tödlich verwundet wird. Nur die Reaktivierung der Darkness rettet sein Leben und es gelingt
ihm, sich mit ihrer Hilfe aus der tödlichen Falle, in die sich das Restaurant verwandelt hat, zu retten
und alle Angreifer abzuwehren. Begleitet wird er dabei immer vom "Darkling", einer kleinen Golum-
Gestalt, die eine Art Weg- und Kampfbegleiter darstellt. Schon jetzt beginnt Jackies Wahrnehmung
der Realität zu zerbrechen: Seine tote Freundin Jenny erscheint und leitet ihn durch dunkle UBahn-
tunnel. Aber warum? Um ihm zu helfen? Als Falle der Darkness? Jackie kann sie nicht fragen, viel-
mehr wacht er nun in einem Heim für Geisteskranke auf und begegnet dort all seinen Bekannten,
Freunden und einigen Feinden aus der Mafiawelt als Insassen, Wärtern, Doktoren und Pflegern. Doch
auch bevor er diese neue Entwicklung begreifen kann, verändert sich seine Wahrnehmung und er be-
findet sich zu Hause als Oberhaupt der Familie. Verwirrt und wütend ob der Entwicklungen versucht
er zunächst herauszufinden, wer für den Anschlag auf sein Leben verantwortlich war und findet
schließlich Swifty, den Hitman einer konkurrierenden Familie. Jackie jagt ihm nach und es gelingt
ihm, Swifty zur Strecke zu bringen. Er erfährt, dass Swifty von einer mysteriösen Organisation namens
The Brotherhood bezahlt wurde, um Jackie attackieren, woraufhin die Darkness in Jackie die Kontrol-
le übernimmt und Swifty tötet.
Zurück zu Hause und verunsichert von den wiederkehrenden teils schönen, teils beängstigenden Er-
scheinungen Jennys, befiehlt Jackie seinen Männern den Mystiker Johnny Powell zu ihm zu bringen,
der ihm schon einmal half, die Darkness zu kontrollieren. Währenddessen macht Jackie sich mit Hilfe
seiner Getreuen Vinnie und Jimmy the Grape auf die Suche nach The Brotherhood. Er findet sie in
einem elenden Bordell, kämpft sich durch ihre Reihen und landet prompt in der Falle. Denn The
Brotherhood waren die ursprünglichen Hüter und Besitzer der Darkness und ihr egomanischer Anfüh-
rer Victor und dessen verrückter Handlanger Peevish wollen sie nun Jackie entreißen, um sie auf die
Welt frei zu lassen und eine wahre Ära der Dunkelheit einzuläuten. Dazu nageln sie Jackie an ein
Kreuz und beginnen die Darkness mit Hilfe eines mysteriösen Siphons aus ihm herauszusaugen. Jackie
befreit sich und kann aus dem von The Brotherhood in Brand gesteckten Bordell fliehen. Unterdessen
hat The Brotherhood einen Angriff auf Jackies Zuhause gestartet und etliche seiner Getreuen hinge-
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richtet. Jackies verehrte Tante Sara konnte sich im Panikraum verstecken und so macht er sich daran
sein Heim zurückzuerobern und seine Tante zu retten. Doch auch hier läuft er in die Falle, Sara stirbt
und Jackie auch. Zumindest bekommt er einen Schuss ins Gesicht und findet sich in einem Nahtodzu-
stand wieder im Irrenhaus, wo er nun auch Jenny wiedertrifft, die dort als Schwester arbeitet. Das
Heim bekommt mehr und mehr Substanz für ihn und die Sicherheit zu wissen, welche seine eigentliche
Lebenswelt ist, schwindet. Erst nach vier Tagen erwacht Jackie wieder, gerettet durch die Darkness.
Er schwört Rache an The Brotherhood, er schwört die echte Jenny zu finden und zu retten, von der er
nun annimmt, dass die Darkness sie gefangen hält, um ihn zu kontrollieren. Doch zunächst wird er
seine Tante beerdigen. Auf dem Friedhof kommt es auch gleich zur nächsten Konfrontation. Bragg,
der Mörder seiner Tante, beginnt einen hinterhältigen Angriff, bevor es Jackie gelingt ihn zur Strecke
zu bringen. Bevor Bragg stirbt erfährt Jackie von ihm einige Hintergrundinformationen und den Hin-
weis, dass The Brotherhood ihr Hauptquartier auf dem alten Karnevalsgelände an der Broadside hat.
Nun bricht Jackies Leben vollends auseinander, seine geschwächte Mafiafamilie kann ihm keinen
Rückhalt mehr bieten, er selbst ist gefangen in seiner Besessenheit Jenny zu finden, die ihm nun stän-
dig erscheint. Zwar gelingt es Jackie die Reihen der Brotherhood auf dem Karnevalsgelände zu dezi-
mieren, doch letztlich endet sein Angriff auf deren Hauptquartier erneut mit seiner Gefangennahme.
Victor gelingt es, ihn in eine "eiserne Jungfrau" zu stecken und ihm nun tatsächlich die Darkness zu
entziehen. Erneut zieht sich Jackies Geist in das Irrenhaus zurück, doch nun stellt sich heraus, dass
der Darkling, der Jackie schon von Anfang an an der Seite der Darkness begleitet, nicht gemeinsame
Sache mit der Darkness macht. Er will Jackie helfen und befreit ihn zunächst aus dem Irrenhaus. Der
Darkling, nun vom Spieler gesteuert, befreit Jackie aus Victors Fängen. In Gestalt Jackies gelingt es
dann die Darkness zurück zu erobern und in einem ausgedehnten Endkampf Victor zu töten. Nun will
Jackie nur noch Jenny finden und weist die „Realität“ und Sicherheit des Irrenhauses und der dorti-
gen Jenny rigoros von sich. Jackie begeht nun Selbstmord, indem er vom Dach des Irrenhauses
springt und landet in der Hölle, wo er tatsächlich die gefangene Jenny findet. Ihr gelingt es ihm klar
zu machen, dass sie von niemand als Jackie selbst gefangen gehalten wird, der sie mit seiner obsessi-
ven Sehnsucht, sie wiederzusehen, nicht ins Jenseits ziehen lässt. Nachdem Jackie sich nun durch die
Höllenhorden seiner eigenen Obsession gekämpft hat, gibt er Jenny frei, die endlich ihren Frieden
finden kann.

Das Ziel des Spieles ist es, sich die Geschichte in ihrer gesamten Komplexität zu erspielen. Dabei
muss der Spieler The Brotherhood bekämpfen und sie daran hindern, die Darkness zu kontrollieren,
damit die Welt gerettet wird. Letzten Endes muss der Spieler Jenny vor Jackie retten. "The Darkness
2“ bietet einen Storymodus für einen Spieler, in dem die lineare Geschichte in acht deutlich unter-
schiedlichen Abschnitten erzählt wird. Sie ist in vier Schwierigkeitsstufen spielbar, die sich darin
unterscheiden, wie viel Schaden die gegnerischen Figuren aushalten und verursachen. Im Spiel steuert
der Spieler die Figur des Jackie Estacados und an zwei Stellen, im Bordell und im Kerker, die Figur
des Darklings. Der Spieler erlebt das Spiel dabei aus einer First-Person-Perspektive. Die Figur des
Jackies selbst kann nur mit Feuerwaffen und einem gezielt eingesetzten Ellenbogen kämpfen, sobald er
jedoch von der Darkness übernommen ist, bekommt er die zwei sichtbaren Köpfe der Darkness als
zusätzliche Arme. Der Spieler hat damit die Möglichkeit seine Spielfigur gleichzeitig vier Attacken
auszuführen zu lassen ("Quad Wielding"): So kann er beidhändig schießen und gleichzeitig die Fähig-
keiten der Darknessköpfe wie Gegenstände werfen, Gegner betäuben, Gegner zerreißen und Herzen
fressen ausführen. Das Fressen der Herzen dient der direkten Heilung, Jackie heilt aber auch, wie in
Shootern üblich, wenn er eine gewisse Zeit keinen Schaden nimmt.
Die Darkness kann nur in Dunkelheit existieren und agieren. Daher muss der Spieler dafür sorgen,
alle beeinflussbaren Lichtquellen ausgeschaltet sind. Gerät die Figur in einen Lichtkegel, so ist sie
geblendet und die Darstellung der Welt zerfließt auf dem Bildschirm in weißen, schlecht wahrnehmba-
ren Strukturen. In dieser Zeit können keine Fähigkeiten der Darkness eingesetzt werden. Die gegneri-
schen Figuren nutzen diese Schwäche und attackieren unter anderem mit Blendgranaten und Schein-
werfern.
Jede besiegte Gegnerfigur, jeder Einsatz einer Fähigkeit, das Fressen der Herzen und das Finden von
Reliquien und Schreinen wird durch den Gewinn von Essenz belohnt. Dabei werden Tötungsarten
unterschiedlich bewertet. Für eine mit einem Kopfschuss ausgeschaltete gegnerische Spielfigur erhält
der Spieler 25 Essenzen, für einen einfachen Tötungsschuss 10 Essenzen. Mit dieser Essenz können
dann an vereinzelt in den Level verteilten Energiefeldern neue Talente erworben werden. Diese um-
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fassen eine Vergrößerung der Waffenmagazine, den Einsatz eines Darkness-Schwarms, der umstehen-
de Gegner verletzt und betäubt, das Channeln von dunkler Energie durch die Schusswaffen und all-
gemeine Konstitution verbessernde Fähigkeiten. In jeder dieser Kategorien gibt es zudem einen spezi-
ellen Finishing Move zu erlernen. Diese Finishing Moves sind eine Fähigkeit der Darkness-Köpfe, die
fast von Anfang an zur Verfügung stehen, um gegnerische Figuren spektakulär zu töten. Das Erwerben
der zusätzlichen Moves über den Talentbaum, schaltet aber erst später im Spiel alle technisch mögli-
chen Exekutionsarten frei. Insgesamt gibt es dazu zwölf verschiedene Animationen. Es gibt wiederum
vier Kategorien von Exekutionen die mit verschiedenen Vorteilen im Spiel verbunden sind: Auffüllen
der Lebensenergie, der Munition, Erhalten eines Schildes aus dunkler Energie und Beschleunigung
des Cool Downs von Schwarm und Gun Channeling. Der Spieler kann die Moves, nachdem Jackie sie
erlernt hat, per Tastendruck wählen. Jeder Kategorie sind wiederum drei Animationen der Finisher
zugeordnet, die dann zufallsgesteuert ablaufen.

Das Spiel beinhaltet neben dem Einzelspielermodus auch noch einen Multiplayer-Coop-Modus, der
als Vendettas bezeichnet wird. Dieser nimmt in “The Darkness 2“ Bezug auf die Vorgänge des Story-
modus. Die Spieler können aus den vier Charakteren Inugami, Jimmy Wilson, Shoshanna und J.P.
Dumond wählen und diese als Auftragsnehmer der Franchetti Familie spielen. So wird die Geschichte
Jackies, die er nicht selbst erlebt, komplettiert und die Auftragskiller befreien z.B. den Mystiker John-
ny Powel aus den Fängen der Brotherhood. Jede der spielbaren Multiplayerfiguren hat eine eigene
Hintergrundgeschichte und eigene Spezialisierungen, Fertigkeiten und einen eigenen Finishing Move.
Auch das restliche Gameplay inklusive des Lernens von Talenten mit Essenz entspricht dem
Singleplayermodus.

Entsprechend seinen Storywurzeln bietet die graphische Umsetzung von „The Darkness 2“ eine de-
taillierte 3D-Welt, die mittels der verwendeten Celshaded Animation an Zeichnungen erinnern. Ent-
sprechend dem mystischen Horrorgenre sind die Räumlichkeiten, Gebäude und Umgebungen im Spiel
düster und werden im Laufe des Spiels zunehmend surrealer. Die drei Erzählebenen werden graphisch
deutlich unterschieden, die trostlose Sterilität des Irrenhauses, der einfache dunkle Raum von dem
aus Jackie seine Geschichte erzählt und die eigentliche Spielwelt, die in einem bevölkerten, realisti-
schen Restaurant beginnt und über Lagerhäuser, Keller, das Bordell, den Friedhof, den herunterge-
kommenen Karneval in der völlig phantastischen Hölle landet. Die Hintergrundmusik besteht sowohl
aus derber Hardrockmusik, als auch sehr atmosphärischen Klängen, die an traurige Kirchenchoräle
erinnern. Die Umsetzung der Soundeffekte der Waffen, das Schmatzen der Köpfe und das Schreien der
Gegner tragen ebenso zur Tiefe des Spielerlebnisses bei wie die flüsternde Stimme der Darkness.“

Die Kampfszenen sowie die Szenen im Irrenhaus müssen vom Spieler absolviert werden; die Mono-
log-Szenen können hingegen übersprungen werden.

Der Darkling greift die Menschen auf unterschiedliche Weise an: So sticht er ihnen bei einer Attacke
von vorne z.B. mit seinen Krallen die Augen aus. Andere Gegner tötet er, indem er ihnen mit der Kral-
le die Kehle aufschlitzt. In einer anderen Szene reißt er einer Person den Kopf ab. In manchen Szenen
uriniert der Darkling auch auf am Boden liegende, getötete Gegner.

Die Spielzeit beträgt ca. 10 bis 12 Stunden.

Die Verfahrensbeteiligte beabsichtigt, das vorliegende Spiel in Deutschland zu vertreiben und hat es
deshalb der USK zur Erteilung eines Alterskennzeichens vorgelegt. Das Prüfgremium der USK ist zu
der Auffassung gelangt, dass es sich bei dem vorliegenden Spiel um einen Zweifelsfall gemäß § 14
Abs. 4 Satz 3 JuSchG handelt und daher eine gutachterliche Stellungnahme der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien einzuholen ist. Die Verfahrensbeteiligte hat diesem Verfahren schriftlich
zugestimmt.

Das Gutachten des Regelausschusses der USK wurde der Bundesprüfstelle mit weiteren Materialien
zum Spiel (englischsprachiges Tutorial) übersandt. In dem Gutachten wird u.a. ausgeführt:
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„(…) Das Spiel enthält nach Ansicht des Prüfgremiums vor allem in den Finishing Moves sehr drasti-
sche Gewaltdarstellungen, die in einer ausschnitthaften Detailbetrachtung die Grenze zwischen Ju-
gendbeeinträchtigung und Jugendgefährdung überschreiten könnten. Das Essen von Herzen getöteter
Gegner trägt ebenso wie die mit den verschiedenen Stilmitteln des Horrorgenres (Licht, Stimmen und
Geräusche im Hintergrund, verwirrende Handlungsebenen) geschaffene atmosphärische Dichte dazu
bei, dass das Spiel in der Tendenz eine verrohende Wirkung haben könnte, so dass die Zweifel bei der
Mehrheit im Prüfgremium nicht ausgeräumt werden konnten, ob in der Wirkung dieser Spielanteile
die Grenze von einer Jugendbeeinträchtigung (Kennzeichnung) zu einer Jugendgefährdung
(Nichtkennzeichnung) nicht insgesamt überschritten sein könnte.
Eine Minderheitenmeinung vertrat die Auffassung, dass eine Indizierung aufgrund der möglicherweise
verrohenden Wirkung wahrscheinlich ist. (…)“

Erste Rezensionen des Spiels auf Webseiten von Online-Spielemagazinen betonen den gewalthaltigen
Charakter des Spiels („Metzel-Titel“, www.ichspiele.cc; „Blutiges Gemetzel“, www.gamezone.de;
„sehr blutige Finisher“, www.gamestar.de).

Das Spiel wurde zunächst dem Dreiergremium der Bundesprüfstelle in seiner Sitzung vom 2.11.2011
von der Spieletesterin der USK in seinen wesentlichen Bestandteilen vorgeführt und erläutert. An die-
ser Sitzung nahm der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK teil. Das
Gremium gelangte in seiner Beratung zu der Auffassung, dass das Spiel dem Zwölfergremium vorzu-
legen sei, da die Frage, wie sich die Fantasy-/Horror-Elemente des Spiels auf die Bewertung der Dar-
stellung von Gewalt gegen menschliche Gegner auswirken, eine grundsätzliche sei.

Das Xbox 360 Spiel „The Darkness 2“ wurde sodann dem Zwölfergremium in seiner Sitzung vom
10.11.2011 von der Spieletesterin der USK in seinen wesentlichen Bestandteilen vorgeführt und erläu-
tert.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Prüfakte und auf den des Xbox 360 Spiels
Bezug genommen.

                                             Gründe

Das mit der Bitte um gutachterliche Stellungnahme nach § 14 Abs. 4 Satz 3 JuSchG vorgelegte Xbox
360 Spiel „The Darkness 2“ erfüllt die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste der jugendge-
fährdenden Medien.

Das Spiel ist geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestands-
merkmal „Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ in § 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG nach
ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchstrichterlicher Rechtsprechung auszulegen ist.

Nach § 18 Abs. 1 Satz 2 JuSchG sind Medien u.a. dann jugendgefährdend, wenn sie unsittlich sind,
verrohend wirken, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizen oder wenn sie Gewalt-
handlungen, insbesondere Mord- und Metzelszenen, selbstzweckhaft und detailliert darstellen oder
Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe le-
gen.

Verrohend wirkende Medien sind solche, die geeignet sind, auf Kinder und Jugendliche durch Wecken
und Fördern von Sadismus und Gewalttätigkeit, Hinterlist und gemeiner Schadenfreude einen verro-
henden Einfluss auszuüben. Das ist der Fall, wenn mediale Gewaltdarstellungen Brutalität fördern
bzw. ihr entschuldigend das Wort reden. Das ist vor allem dann gegeben, wenn Gewalt ausführlich
und detailliert gezeigt wird und die Leiden der Opfer ausgeblendet werden bzw. die Opfer als ausge-
stoßen, minderwertig oder Schuldige dargestellt werden (Nikles, Roll, Spürck, Erdemir, Gutknecht;
Jugendschutzrecht; 3. Auflage § 18 Rdnr. 5). Daneben ist unter dem Begriff der Verrohung in § 18
Abs. 1 S. 2 JuSchG aber auch die Desensibilisierung von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf
die im Rahmen des gesellschaftlichen Zusammenlebens gezogenen Grenzen der Rücksichtnahme und
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der Achtung anderer Individuen zu verstehen, die in dem Außerachtlassen angemessener Mittel der
zwischenmenschlichen Auseinandersetzung sowie dem Verzicht auf jedwede mitmenschliche Solida-
rität ihren Ausdruck findet (Jörg Ukrow, Jugendschutzrecht, Rdnr. 277).

Mediale Gewaltdarstellungen wirken nach der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle u.a. dann verrohend,
wenn Gewalt- und Tötungshandlungen das mediale Geschehen insgesamt prägen. Das ist z.B. dann
der Fall, wenn das Geschehen ausschließlich oder überwiegend auf dem Einsatz brutaler Gewalt bzw.
auf Tötungshandlungen basiert und/oder wenn das Medium Gewalt in großem Stil und in epischer
Breite schildert. Unter Umständen kann auch das Herunterspielen von Gewaltfolgen eine Gewaltver-
harmlosung zum Ausdruck bringen und somit in Zusammenhang mit anderen Aspekten (z.B. themati-
sche Einbettung, Realitätsbezug) jugendgefährdend sein, soweit nicht bereits die Art der Visualisie-
rung oder die ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung mit Gewalt die notwendige Distanzierung
erkennbar werden lässt.

Weiterhin liegt eine Jugendgefährdung vor, wenn Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen
selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden. Unter einer detaillierten Darstellung von Gewalt
und Gewaltfolgen im o.g. Sinne sind insbesondere Mediengeschehen zu verstehen, in denen Gewalt
deutlich visualisiert bzw. akustisch untermalt wird (blutende Wunden, zerberstende Körper, Todes-
schreie, zynische Kommentare).

Das Zwölfergremium hat sich mit dem Spielinhalt sowie mit dem Gutachten der USK und den Be-
gleitmaterialien ausführlich auseinandergesetzt. Hauptdiskussionspunkt war dabei die Frage, ob das
Vorhandensein von Fantasy-/Horror-Elementen in den Gewaltdarstellungen (u.a. die Darkness-
Greifarme; der Darkling; Schlusskampf in einer Höllenwelt) sowie die vielschichtige Handlung des
Spiels eine sozialethisch desorientierende Wirkung der Gewaltdarstellungen in der Gesamtbetrachtung
entfallen lässt. Das Gremium ist hierbei mehrheitlich zu der Auffassung gelangt, dass vorliegend eine
solche Relativierung der dargestellten Gewalt nicht erfolgt.

Das Gremium hat anerkannt, dass die Rahmenhandlung des Spiels durchaus aufwändig und viel-
schichtig gestaltet ist, dass im Spiel mit mehreren Ebenen von Realität gearbeitet wird und immer
wieder auch gewaltfreie Sequenzen enthalten sind (Irrenanstalt, Monologszenen). Dies alles führt da-
zu, dass das Spiel eine sehr dichte, stimmige Atmosphäre entwickelt. Gerade die gewaltfreien Mono-
logszenen lassen sich jedoch überspringen, womit bereits der Spielaufbau selbst diesem Element nicht
das gleiche Gewicht einräumt wie den Gewaltszenen. Darüber hinaus machen die gewalthaltigen Sze-
nen einen deutlich größeren Teil des Spiels aus als die gewaltfreien Sequenzen. Schließlich enthält das
Spiel zwar Fantasy-/Horror-Elemente, die Spielewelt selbst ist jedoch – bis auf die finale Szene in
einer Höllenwelt – in der realen Welt angesiedelt. Schauplatz ist eine von der Mafia beherrschte Stadt
mit normalen Straßen, Häusern, Restaurants, U-Bahn-Stationen, etc. Ein für Kinder und Jugendliche
erkennbarer Realitätsbezug der Spielewelt ist damit nach Auffassung des Gremiums vorhanden.

Viele der Gewaltdarstellungen sind zudem sehr realitätsnah bzw. realistisch inszeniert und die Gewalt
im Spiel darüber hinaus immer gegen menschliche Wesen gerichtet (Jackie erschießt im Verlauf des
Spiels unzählige feindliche Gangmitglieder; Jackies Kreuzigung wird en detail präsentiert, u.a. das
Einrammen des Pflocks in die Hand; Jackie rammt einem Gegner einen Holzpflock in den Schädel; im
Koop-Modus wird ein Gegner durch Pistolenschuss in den Mund hingerichtet; der Darkling sticht
Menschen die Augen aus oder schlitzt ihnen die Kehle auf; etc.). In einer Szene (Erschießung von
Passanten in einer U-Bahn-Station) ist diese Gewalt sogar gegen vollkommen unbeteiligte Personen
gerichtet.

Darüber hinaus enthält das Spiel eine Fülle an zwar an das Horror-Genre angelehnten, aber deshalb
auch besonders drastischen und selbstzweckhaften Mord- und Metzelszenen (In-der-Luft-Zerreißen
von gegnerischen Personen; Kopfabtrennen, Pfählen, Körperteile durch die Gegend schmeißen, etc.),
die im Schlusskampf in der Höllenwelt ihre absolute Steigerung erreichen. Dem Spieler bietet sich
dabei eine große Bandbreite möglichst drastischer Tötungsarten. So stehen ihm über zehn Exekutions-
varianten zur Verfügung. Sämtliche weiteren Elemente und Aspekte des Spiels werden von diesen
Metzeleien vollkommen in den Hintergrund verdrängt. Es verbleibt der Eindruck, der Spieler solle
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möglichst rücksichtslos gegen all seine Gegner vorgehen. Dieser rücksichtslose Umgang mit Gegnern
wird auch in den Szenen deutlich, in denen der Darkling auf bereits getötete Gegner uriniert.

Das Gremium stuft die Gewaltszenen des Spiels aufgrund ihrer Fülle und Drastik auch als das insge-
samt prägende Element des Spiels ein. Den bereits vorhandenen Spielrezensionen ist ebenfalls zu ent-
nehmen, dass die Gewaltdarstellungen in „The Darkness 2“ das Spiel letztlich definieren.

Das Xbox 360 Spiel „The Darkness 2“ erfüllt nach alledem die Voraussetzungen für eine Aufnahme in
die Liste der jugendgefährdenden Medien.
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