1999-04-19-communication-de-to-com-redacted

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Infringement proceedings 1990-1994

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Ständige Vertretung
3 der Bundesrepublik Deutschland Brüssel, 22.04.99
“ bei der Europäischen Union Ulco

Az.: WI 33.14.0
(Bitte bei Antwort angeben)

sc (99V SCH
27 AUn, 1399

   
   

An das

Generalsekretariat der
Europäischen Kommission
Rue de la Loi 200

1049 Brüssel

-
je

Betr.: Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland gemäß

Artikel 169 EG-Vertrag

hier: Richtlinie 91/676/EWG - zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch
Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

Verfahren Nr. 94/ 2237

Bezug: Ihre Schreiben vom 15.5.1995 - 6099 und 29.09.1998 - 8084
Mitteilungen der Bundesregierung vom 17.7.1995 und 2.12.1998

Anlg.:

Herr Generalsekretär,

ich beehre mich, Ihnen beiliegend eine Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu
der oben bezeichneten Angelegenheit zu übersenden.

Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

 

Im Auftrag
Schirmer Für die Richtigkeit:

26/4
Adresse: Telefon: Telefax: Telex.

19.21 Rue Jacques de Lalaing 238.18.11 238.19.78 62820 egbru b
1040 Brüssel
1

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Mitteilung
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften

vom 19. April 1999

Betr.: Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland

gemäß Artikel 169 EG-Vertrag “
hier: Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung
“ durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen
- Verfahren Nr. 94/2237 -

Bezug: 1. Mahnschreiben der EG-Kommission vom 15.5.1995 - SG(95)D/6099

2. Mitteilung der Bundesregierung vom 17.7.1995

3. Begründete Stellungnahme der EG-Kommission vom 29.9.1998
SG(1998)D/8084

4. Mitteilung der Bundesregierung vom 2.12.1998

Die Bundesregierung beehrt sich, im Anschluß an ihre Mitteilung vom 2. Dezember 1998 der
Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Stand der Umsetzung der Behälterrege-
lung durch die Bundesländer folgendes mitzuteilen:

fr

m

—

. Nach den Bundesländern Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,

Saarland und Sachsen-Anhalt haben nunmehr auch die Länder Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein die landesrechtlichen Regelungen über An-
forderungen an JGS-Anlagen getroffen und somit die Richtlinie 91/676/EWG in diesem

Punkt umgesetzt. Die Texte der verkündeten Verordnungen sind beigefügt (Anlagen 1 - 4).

. Im Land Rheinland-Pfalz ist die entsprechende landesrechtliche Vorschrift bereits durch den

Umweltminister unterzeichnet worden und steht unmittelbar vor.der Verkündung. Der Text
der unterzeichneten Verordnung liegt bei (Anlage 5).

. Das zuständige Ministerium des Landes Thüringen hat die der Umsetzung dienende Verord-

nung ebenfalls bereits gezeichnet und anschließend nach der Richtlinie 83/139/EWG bei der
Europäischen Kommission notifiziert. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist unmittelbar
nach Abschluß des Notifizierungsverfahrens zu rechnen. Die Vorschrift ist beigefügt (Anlage 6).
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4. In Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen befinden sich die der Kommission bereits
vorliegendenVerordnungsentwürfe zur Umsetzung der Richtlinie noch in der regierungs-
internen Abstimmung. Mit dem Erlaß wird in Baden-Württemberg und Hessen im April
1999, in Hamburg im Mai 1999 gerechnet.

Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Behälterregelung der Nitratrichtlinie bis Juni
1999 von allen-Bundesländern umgesetzt sein wird:
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