1999-05-12-communication-de-to-com-redacted

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Infringement proceedings 1990-1994

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Ständige Vertretung
der Bundesrepublik Deutschland Brüssel, 19.05.1999
bei der Europäischen Union

" Az.: Wi 33.14.0
(Bitte bei Antwort angeben)

An das
Generalsekretariat der
Europäischen Kommission

SG (99) // 6933
2 1 MAI 1999

   
  
 

Rue dela Loi 200
1049 Brüssel

-
[ER

Betr.: Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
gemäß Artikel 169 EG-Vertrag
hier: RL Nr. 676/91/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch
Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen
- Verfahren Nr. 2237/94
Bezug: Schreiben der Kommission vom 15.05.95 -SG(95) D/6099 und Stellungnahme vom
29.09.1998 - SG(98) D/8084
Mitteilungen der Bundesregierung vom 17.07.1995, 02.12.98 und 19.04.1999

Anlg.: -2- -

 

Herr Generalsekretär,

ich beehre mich, Ihnen beiliegend eine Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
zu der obengenannten Angelegenheit zu übersenden.

Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

”

 

Im Auftrag
Schirmer Für die Richtigkeit:
Adresse Telefon: Telefax: Telex

19 - 21 Rue Jacques de Lalaıng 238.18 11 238 19 78 62820 agor2 >
1040 Brussel
1

Mitteilung
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften

vom 12. Mai 1999

Betr.: Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 226
des EG-Vertrages Be
hier: Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vos Verunreinigung durch Nitrat
aus landwirtschaftlichen Quellen

- Verfahren Nr. 94/2237 -

Bezug: 1. Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 15. Mai 1995 - SG(95)D/6099
2. Mitteilung der Bundesregierung vom 17. Juli 1995 |
3. Begründete Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 29, September 1998
- SG(98)D/8084 -
4. Mitteilungen der Bundesregierung vom 2. Dezember 1998 und 19. April 1999

Die Bundesregierung beehrt sich, im Anschluß an ihre Mitteilungen vom 2. Dezember 1998 und
19. April 1999 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Stand der Umsetzung der

Behälterregelung der Richtlinie folgendes mitzuteilen:

Inzwischen haben auch die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ihre Verordnungen
über das Fassungsvermögen der sogenannten JGS-Anlagen in Kraft gesetzt. Die verkündeten Texte
sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Damit ist die Behälterregelung jetzt in 13 von 16 Bundesländern
umgesetzt. Die Bundesregierung erwartet, daß die noch ausstehenden Regelungen in Hamburg und
Hessen im Laufe des nächsten Monats und in Thüringen im Laufe der nächsten zwei Monate in

Kraft treten.
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