1999-05-12-communication-de-to-com-redacted
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Infringement proceedings 1990-1994“
Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland Brüssel, 19.05.1999 bei der Europäischen Union " Az.: Wi 33.14.0 (Bitte bei Antwort angeben) An das Generalsekretariat der Europäischen Kommission SG (99) // 6933 2 1 MAI 1999 Rue dela Loi 200 1049 Brüssel - [ER Betr.: Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 169 EG-Vertrag hier: RL Nr. 676/91/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Verfahren Nr. 2237/94 Bezug: Schreiben der Kommission vom 15.05.95 -SG(95) D/6099 und Stellungnahme vom 29.09.1998 - SG(98) D/8084 Mitteilungen der Bundesregierung vom 17.07.1995, 02.12.98 und 19.04.1999 Anlg.: -2- - Herr Generalsekretär, ich beehre mich, Ihnen beiliegend eine Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu der obengenannten Angelegenheit zu übersenden. Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung. ” Im Auftrag Schirmer Für die Richtigkeit: Adresse Telefon: Telefax: Telex 19 - 21 Rue Jacques de Lalaıng 238.18 11 238 19 78 62820 agor2 > 1040 Brussel
Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Mai 1999 Betr.: Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 226 des EG-Vertrages Be hier: Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vos Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Verfahren Nr. 94/2237 - Bezug: 1. Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 15. Mai 1995 - SG(95)D/6099 2. Mitteilung der Bundesregierung vom 17. Juli 1995 | 3. Begründete Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 29, September 1998 - SG(98)D/8084 - 4. Mitteilungen der Bundesregierung vom 2. Dezember 1998 und 19. April 1999 Die Bundesregierung beehrt sich, im Anschluß an ihre Mitteilungen vom 2. Dezember 1998 und 19. April 1999 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Stand der Umsetzung der Behälterregelung der Richtlinie folgendes mitzuteilen: Inzwischen haben auch die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ihre Verordnungen über das Fassungsvermögen der sogenannten JGS-Anlagen in Kraft gesetzt. Die verkündeten Texte sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Damit ist die Behälterregelung jetzt in 13 von 16 Bundesländern umgesetzt. Die Bundesregierung erwartet, daß die noch ausstehenden Regelungen in Hamburg und Hessen im Laufe des nächsten Monats und in Thüringen im Laufe der nächsten zwei Monate in Kraft treten.