sg-1999-a-11337-redacted
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Infringement proceedings 1990-1994“
Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland Brüssel, 29.07.99 bei der Europäischen Union Az.: Wi 33.14.0 (Bitte bei Antwor angeben) [sc (99) A/ AAB>F | 2 4 Aa0UT 1999 An das Generalsekretariat der Europäischen Kommission Rue de la Loi 200 1049 Brüssel Keen les) & er - Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 226 (ex-Artikel 169) EG-Vertrag hier: Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Queilen Verfahren Nr. 94/ 2237 Bezug. Ihre Schreiben vom 15.5.1995-6099 und vom 29.9.1998-8084 Mitteilungen der Bundesregierung vom 17.7.95, 2.12.98, 19.4. und 12.5.99 £ Herr Generalsekretär, ich beehre mich, Ihnen beiliegend eine Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu der oben bezeichneten Angelegenheit zu übersenden. Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung. Im Auftrag 0] Für die Richtigkeit:
Mitteilung Bo wu, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften n % vom 26 . Juli 1999 Betr.: Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 226 EG-Vertrag hier: Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Verfahren Nr. 94/2237 - ezug: 1. Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 15. Mai 1995 - SG(95)D/6099 2. Mitteilung der Bundesregierung vom 17. Juli 1995 3. Begründete Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 29. September 1998 - SG(98)D/8084 - 4. Mitteilungen der Bundesregierung vom 2. Dezember 1998, 19. April 1999 und 12. Mai 1999 Die Bundesregierung beehrt sich, im Anschluß an ihre Mitteilungen vom 2. Dezember 1998, 19. April 1999 und 12. Mai 1999 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Stand der Umsetzung der Behälterregelung der Richtlinie folgendes mitzuteilen: Inzwischen haben auch die Länder Hamburg, Hessen und Thüringen ihre Verordnungen über das Fassungsvermögen der soganannten JGS-Anlagen in Kraft gesetzt. Die verkün- deten Texte sind als Anlagen I bis 3 beigefügt. op a sD ie ie, Bundesrepublik Deutschland hat damit die Behälterregelung der Richtlinie vo\ Iständig umgesetzt. Offen ist demnach nur noch die in der Mitteilung der Bundesregierun 2. Dezember 1998 unter I. behandelte Frage, ob die Regelung der Düngeverord: die Höchstmenge an ausgebrachtem Dung einschließlich des Abzugs von Verlusteift Ausbringen von Wirtschaftsdünger mit der Nitratrichtlinie übereinstimmt.