sg-1999-a-11337-redacted

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Infringement proceedings 1990-1994

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Ständige Vertretung
der Bundesrepublik Deutschland Brüssel, 29.07.99
bei der Europäischen Union

 

Az.: Wi 33.14.0
(Bitte bei Antwor angeben)

   

[sc (99) A/ AAB>F |
2 4 Aa0UT 1999

  
   
 

An das

Generalsekretariat der
Europäischen Kommission
Rue de la Loi 200

1049 Brüssel

 

Keen

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&
er
-

Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland gemäß

Artikel 226 (ex-Artikel 169) EG-Vertrag

hier: Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch
Nitrat aus landwirtschaftlichen Queilen

Verfahren Nr. 94/ 2237

Bezug. Ihre Schreiben vom 15.5.1995-6099 und vom 29.9.1998-8084

Mitteilungen der Bundesregierung vom 17.7.95, 2.12.98, 19.4. und 12.5.99

£

Herr Generalsekretär,

ich beehre mich, Ihnen beiliegend eine Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu
der oben bezeichneten Angelegenheit zu übersenden.

Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Im Auftrag

0] Für die Richtigkeit:
1

Mitteilung

Bo wu,
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften n %

vom 26 . Juli 1999

Betr.: Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 226
EG-Vertrag
hier: Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat
aus landwirtschaftlichen Quellen
- Verfahren Nr. 94/2237 -

ezug: 1. Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 15. Mai 1995 - SG(95)D/6099
2. Mitteilung der Bundesregierung vom 17. Juli 1995
3. Begründete Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 29. September 1998
- SG(98)D/8084 -
4. Mitteilungen der Bundesregierung vom 2. Dezember 1998, 19. April 1999 und
12. Mai 1999

Die Bundesregierung beehrt sich, im Anschluß an ihre Mitteilungen vom 2. Dezember 1998,
19. April 1999 und 12. Mai 1999 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum
Stand der Umsetzung der Behälterregelung der Richtlinie folgendes mitzuteilen:

Inzwischen haben auch die Länder Hamburg, Hessen und Thüringen ihre Verordnungen
über das Fassungsvermögen der soganannten JGS-Anlagen in Kraft gesetzt. Die verkün-
deten Texte sind als Anlagen I bis 3 beigefügt.

 
  
  

op

a sD ie ie, Bundesrepublik Deutschland hat damit die Behälterregelung der Richtlinie vo\ Iständig

umgesetzt. Offen ist demnach nur noch die in der Mitteilung der Bundesregierun

2. Dezember 1998 unter I. behandelte Frage, ob die Regelung der Düngeverord:

die Höchstmenge an ausgebrachtem Dung einschließlich des Abzugs von Verlusteift
Ausbringen von Wirtschaftsdünger mit der Nitratrichtlinie übereinstimmt.
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