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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Kommunikation "perverse Polizisten"

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Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Dienstag, 4. Juni 2019 07:42 Fwd: Bericht des LfDI mit Polizeibezug Z.K. Gruß Von meinem iPad gesendet Anfang der weitergeleiteten Nachricht: Von: Datum: 3. Juni 2019 um 15:16:09 MESZ An: Kopie: Betreff: Bericht des LfDI mit Polizeibezug Aufgrund der Vielzahl der Nachfragen der Medien soll allen Anfragenden Journalisten folgendes zu den Sachverhalten aus dem Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten zur Verfügung gestellt werden. Bitte um Freigabe: Antwort: Im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten für das Berichtsjahr 2018, der am 22.05.2019 veröffentlicht wurde, hat das Innenministerium bei den personalführenden Polizeibehörden um Stellungnahme zu den vom Datenschutzbeauftragten dargestellten Fällen gebeten, bei denen durch den Landesdatenschutzbeauftragten aufgrund von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften Bußgelder gegen Polizeivollzugsbeamte der Landespolizei verhängt wurden. Im Ergebnis wird klargestellt, dass alle in Rede stehende Sachverhalte in den Polizeidienststellen bekannt waren und entsprechende personalrechtliche Maßnahmen geprüft wurden. In dem Fall, in dem eine jugendliche Zeugin per SMS zu einem Fotoshooting eingeladen worden sei, ist ein seinerzeit eingeleitetes Strafverfahren von der Justiz eingestellt worden. Im Mai 2018 wurde daraufhin der Sachverhalt zur Prüfung eines Verstoßes gegen § 42 DSG an den Landesdatenschutzbeauftragten übersandt. Die Einleitung des Disziplinarverfahrens wurde von dem Ausgang des OWi-Verfahrens des Datenschutzbeauftragten abhängig gemacht. Im Frühjahr 2019 erfolgten diesbezüglich Nachfragen zum Ergebnis beim Landesdatenschutzbeauftragten. Am 22.Mai 2019 ist von dort nach einjähriger Prüfung mitgeteilt worden, dass das Verfahren abgeschlossen und ein Bußgeld verhängt worden sei. Disziplinarische Maßnahmen können und werden nun somit ergriffen werden. In dem Fall, bei dem eine minderjährige Zeugin über eine Massenger-App kontaktiert worden sei, wurde bereits 2017 ein Disziplinarverfahren gegen den Polizeibeamten eingeleitet und abgeschlossen. In dem Fall, in dem ein Polizeibeamter als Vater eine Anzeige gegen seinen Sohn versucht 1
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zu verhindern habe, ist ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet und von der Justiz eingestellt worden. Weitere Angaben können zu den Sachverhalten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Tel.: Mobil.: FAX.: email: ________ Allgemeine Datenschutzinformation Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/ 2
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