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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Kommunikation "perverse Polizisten"

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Von: Gesendet: An: Betreff: Dienstag, 4. Juni 2019 13:52 Re: Presseanfrage NDR Ist schon ok Von meinem iPhone gesendet : Am 04.06.2019 um 13:32 schrieb Hallo , wenn Sie einverstanden sind, würde ich die Antwort an Gruß Hallo , nachfolgend der Antwortentwurf zu der NDR-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen so weiterleiten. Zu Frage 1 Aus Gründen des Datenschutzes ist eine Beantwortung dieser Frage nicht zulässig. Zu Frage 2 Auch hier ist eine umfangreiche Beantwortung nicht zulässig. Oftmals wird erst nach Abschluss des zu dem gleichen Sachverhalt laufenden Strafverfahrens oder auch Ordnungswidrigkeitenverfahrens die Einleitung eines Disziplinarverfahrens geprüft und vorgenommen. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde dieser Vorgang nicht weiter verfolgt. Der Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens beim Landesdatenschutzbeauftragten ist noch nicht bekannt. Sobald hier Erkenntnisse vorliegen, wird die Einleitung des Disziplinarverfahrens geprüft. Zu Frage 3 Die umfangreiche Beantwortung ist aus Datenschutzgründen wiederum nicht zulässig. Nachdem das Ergebnis des Ordnungswidrigkeitenverfahrens beim Landesdatenschutzbeauftragten seit Ende Mai 2019 bekannt ist, wird zeitnah die Einleitung des Disziplinarverfahrens geprüft. Zu Frage 4 (erste Frage 4) Aus Gründen des Datenschutzes ist eine Beantwortung dieser Frage nicht zulässig. Zu Frage 4 (zweite Frage 4) Eine allgemeine Informationspflicht an den Landtag zu Disziplinarverfahren gibt es nicht. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Vorfälle schon allein wegen ihres medialen Interesses durch den Innenausschuss behandelt werden. Zu Frage 5 Datenschutz und der Umgang mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger ist uns wichtig und daher auch Teil der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten der Landespolizei. Der hohe Anspruch an den Schutz persönlicher Daten wird aufrecht erhalten und die Beschäftigten werden dahingehend weiterhin sensibilisiert. Darüber hinaus wird der Zugriff auf polizeiliche Informationssysteme protokolliert. Sollte dennoch unberechtigt Zugriff genommen werden, lässt sich dies durch die Protokollierung nachweisen und die Beschuldigten können festgestellt werden. Durch Disziplinarverfahren in der Polizei und auch durch das Ordnungswidrigkeitenverfahren bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden Personen, die sich unbefugt Daten verschafft haben, entsprechend sanktioniert. 1
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Von: Gesendet: Dienstag, 4. Juni 2019 10:49 An: Cc: Betreff: EILT:WG: Anfrage Polizisten Sehr geehrt , zu den Fragen des NDR bitte ich um einen Antwortentwurf. T. Heute Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Tel.: Mobil.: FAX.: email: ________ Allgemeine Datenschutzinformation Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/ 2
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