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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Kommunikation "perverse Polizisten"

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Von: Gesendet: An: Betreff: Dienstag, 4. Juni 2019 14:30 Presseanfrage Spiegel Wichtigkeit: Hoch Hallo , anbei der AE für die Presseanfrage des Spiegel. Wären Sie so einverstanden? Gruß Hallo , zur Anfrage des Spiegel wird wie folgt Stellung genommen Mit freundlichen Grüßen Anders als im Strafverfahren wird im Rahmen des innerpolizeilichen Disziplinarverfahrens nicht das Vorliegen bestimmter Straftatbestände sondern vielmehr der Verstoß gegen die obliegenden Dienstpflichten geprüft. Diese ergeben sich aus den Regelungen des Beamtenstatusgesetzes. Einschlägig ist hier insbesondere die sogenannte Wohlverhaltenspflicht, wonach das Verhalten der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, die der Beruf eines Polizeivollzugsbeamten erfordert. Zum Ausgang von Disziplinarverfahren oder auch damit zusammenhängenden Personalmaßnahmen kann aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben werden. -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Dienstag, 4. Juni 2019 12:56 An: Betreff: WG: Bericht des Datenschutzbeauftragten Wichtigkeit: Hoch zwV MfG -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Dienstag, 4. Juni 2019 12:40 An: Cc: Betreff: WG: Bericht des Datenschutzbeauftragten 1
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