SKM_C45820062510230

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Stellungnahme zu Topf Secret

/ 3
PDF herunterladen
| St-Büro al _ Mini
FE rare. u KERN 208 un tar
Gesch. Zeichen: 224.00600-4001/0267 |: DS /4I | - il er” _

ed IE ET BMIn IT Vorem Bean

I. Über. Beantw. |

jr: L :
Referatsleiter/.in; MR Elsing (art _ TE te m Sal: I...
Mitarbeiterin; ORRKut lm en F u zur FiEermin om: Kon: 02 8 or. er,
(Anmerkungen | 2,22. (2,4
| Burchschrift an: «
Frau Bundesministerin en fester Verteiler und B i ai
rau B: j BJ Tester Verteiler um eig |
0 durch Fachreferst
y eingeschränkter Verteiler
« (Innere Angelegenheit /
Du Nm ler us? Lluny Interne Meinteepliung)

(Uodee T serödert ( a " a
Al.) ESTA m
Relerat Stil firEL \ [7 us

. . Relerenten’-ianex —— Yellet
über In M 221,2, 21,0,
Herrn Staatssekretär BE ken. 312

AUN

02

mit der Bitte um Zeichnung des beiliegenden Antwortentwinfs

Foodwatch und FragDenStaat starten Hiygknigrunger „Topf Secret“
hier; Schreiben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA
Bundesverband} von [6. zes 2019

Te A 185 SU!

L Sachverhalt s si A
N

Aın 14, Januar 2019 haben foodwatch und FragDenStaat die Verbraucherplattform „Topf
Secret" gestartet. Verbraucher können über diese Internetplattform per automatisiert
erstellter E-Mail bei den zuständigen Landesbehörden die Ergebnisse von
Hygienekontrollen (Köntroliberichte) in Restaurants, Bäckereien und änderen
Lebensmittelbetrieben auf Grundlage des VIG erfragen. Die Anfragen sindso _
(vor)formuliert, dass nur Kontrollberichte mit Beanstandungen (Verstöße gegen
Jebensmittelrechtliche Vorschriften) erbeten werden. Die Betreiber .der Plattform animieren
die Verbraucher dazu, die Antworten der Behörden.auf der Plattform für jedermann
einsehbar zu veröffentlichen. Das Portal wird intensiv genutzt. Laut Presseberichten wurden

war
1

SEITEZVONA
mit Stand vom 18. Januar über 8000 Anfragen bei Landesbehörden zu Hygiene-Berichten
über das Portal beantragt.

Der Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, Herr Zöllick, und die "
Hauptgeschäftsführerin, Frau Hartges, bitten Sie, Frau Bundesministerin, um eine Prüfung
des Portals sowie ggf. die Einleitung von Schritten, um die nach Ansicht des Verbandes
rechtswidrigen Veröffentlichungen auf der Plattform zu unterbinden.

II. Stellungnahme

Dass Verbraucher und Verbräaucherinnen von ihrem Auskunftsanspruch nach dem VIG.
infolge.der Aktion von foodwatch und FragDenStaat verstärkt Gebrauch machen, ist zu
begrüßen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Verbraucher sich eines Portals.
bedienen, das von interessierten Kreisen aus übergeordneten politischen Gründen ins Leben
gerufen wurde. Das VIG ist von Seiten des BMEL schließlich als Mittel zur Verbesserung
von Markttransparenz propagiert worden. Mit der Novelle des VIG im Jahre 2011 war laut
"Gesetzesbegründung eine „noch verbraucher- freundlichere Ausgestaltung des VIG, eine
weitere Beschleunigung der Auskunftserteiläng sowie ein „Mehr“ an Inermalonen für die
Bürgerinnen“ bonbeicknigt,

Kritisch könnte hingegen gesehen werden, dass die Antragsteller durch Foodwatch und
FragDenStaat dazu animiert werden, die Kontrollberichte nach Erhalt durch die zuständigen
Landesbehörden auf der Plattform zu veröffentlichen. Dadurch könnte sich das Parta]
faktisch zu einem - wenn auch privat betriebenen - „Hygienepranger“ entwickeln mit.den
von der DEHOGA beschriebenen negativeri Folgen für einzetne Unternehmen. Allerdings
ist.an dieser Steile darauf hinzuweisen, dass dies rechtlich zulässig sein dürfte und daher
keine Möglichkeiten gesehen werden, diese - durch FragDenStaat und andere Portale im
‚Hinblick auf:andere Informationsfreiheitsrechte wie z.B. UIG und IFG längst übliche und
weit verbreitete Praxis - zu unterbinden.

Allenfalls könnte seitens’ der betroffenen Landesbehörden überlegt werden, ob es sich bei
der Antragstellung über das Portal und der danıit verbundenen Bündelung der Anfragen ulm
eine missbräuchliche Antragstellung iSd $ 4 Absatz 4 VIG handelt, foodwatch und
FragDenSiaat bezwecken mit dem Portal ausweislich eigener Angaben, Druck auf die
Bundesregierung auszuüben, damit künftig alle Kontrollergebnisse der
Lebensmittelüberwachung/Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants etc.
2

SENEIVONI

veröffentlicht werden. Der Zweck des Portals liegt somit nicht in der Befriedigung
individueller Informationsbedürfnisse, sondern in der Erzeugung politischen Drucks
gegenüber der Bundesregierung. Die Auskunftsbegehren der individuellen Antragsteller
werden zu diesem Zweck initiiert und instrumentalisiert. Hiergegen lieBe sich jedoch
einwenden, dass es trotz der Bündelung durch das Portal um individuelle Anfragen handelt,
denen im Einzelfall betrachtet keirie missbräuchlichen Motive unterstellt werden können.

Momentan läuft eine Abfrage unter den zuständigen Landesmjnisterien zu der Frage, wie.
mit den Anträgen umzugehen ist. Das Ministerium für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz.
dns momentan den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) innehat,

 

 

 

vertitt die Auffassung. dass die Anfragen über das Portal nsch dem VIG erundsätzlich
zulässig und daher zu beantworten sind. “

. Vorschlag

Im Ergebnis wird wegen der Zuständirkeit der Länder für die Beantwortung der über das
Portal gestellten Anfragen zu einer zurückhaltenden Stellungnahme geraten.

 

Zusümmung und Zeichnung des beigefügten Antwortentwurfs.

2 |ı2 314 | 312 | 16 | 29
Mai 14m I m a Tr
2 m la. Jam an |\zm

220 | | |

 

Kell

 

AL2
3