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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Stellungnahme zu Topf Secret“
| St-Büro al _ Mini FE rare. u KERN 208 un tar Gesch. Zeichen: 224.00600-4001/0267 |: DS /4I | - il er” _ ed IE ET BMIn IT Vorem Bean I. Über. Beantw. | jr: L : Referatsleiter/.in; MR Elsing (art _ TE te m Sal: I... Mitarbeiterin; ORRKut lm en F u zur FiEermin om: Kon: 02 8 or. er, (Anmerkungen | 2,22. (2,4 | Burchschrift an: « Frau Bundesministerin en fester Verteiler und B i ai rau B: j BJ Tester Verteiler um eig | 0 durch Fachreferst y eingeschränkter Verteiler « (Innere Angelegenheit / Du Nm ler us? Lluny Interne Meinteepliung) (Uodee T serödert ( a " a Al.) ESTA m Relerat Stil firEL \ [7 us . . Relerenten’-ianex —— Yellet über In M 221,2, 21,0, Herrn Staatssekretär BE ken. 312 AUN 02 mit der Bitte um Zeichnung des beiliegenden Antwortentwinfs Foodwatch und FragDenStaat starten Hiygknigrunger „Topf Secret“ hier; Schreiben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA Bundesverband} von [6. zes 2019 Te A 185 SU! L Sachverhalt s si A N Aın 14, Januar 2019 haben foodwatch und FragDenStaat die Verbraucherplattform „Topf Secret" gestartet. Verbraucher können über diese Internetplattform per automatisiert erstellter E-Mail bei den zuständigen Landesbehörden die Ergebnisse von Hygienekontrollen (Köntroliberichte) in Restaurants, Bäckereien und änderen Lebensmittelbetrieben auf Grundlage des VIG erfragen. Die Anfragen sindso _ (vor)formuliert, dass nur Kontrollberichte mit Beanstandungen (Verstöße gegen Jebensmittelrechtliche Vorschriften) erbeten werden. Die Betreiber .der Plattform animieren die Verbraucher dazu, die Antworten der Behörden.auf der Plattform für jedermann einsehbar zu veröffentlichen. Das Portal wird intensiv genutzt. Laut Presseberichten wurden war
SEITEZVONA mit Stand vom 18. Januar über 8000 Anfragen bei Landesbehörden zu Hygiene-Berichten über das Portal beantragt. Der Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, Herr Zöllick, und die " Hauptgeschäftsführerin, Frau Hartges, bitten Sie, Frau Bundesministerin, um eine Prüfung des Portals sowie ggf. die Einleitung von Schritten, um die nach Ansicht des Verbandes rechtswidrigen Veröffentlichungen auf der Plattform zu unterbinden. II. Stellungnahme Dass Verbraucher und Verbräaucherinnen von ihrem Auskunftsanspruch nach dem VIG. infolge.der Aktion von foodwatch und FragDenStaat verstärkt Gebrauch machen, ist zu begrüßen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Verbraucher sich eines Portals. bedienen, das von interessierten Kreisen aus übergeordneten politischen Gründen ins Leben gerufen wurde. Das VIG ist von Seiten des BMEL schließlich als Mittel zur Verbesserung von Markttransparenz propagiert worden. Mit der Novelle des VIG im Jahre 2011 war laut "Gesetzesbegründung eine „noch verbraucher- freundlichere Ausgestaltung des VIG, eine weitere Beschleunigung der Auskunftserteiläng sowie ein „Mehr“ an Inermalonen für die Bürgerinnen“ bonbeicknigt, Kritisch könnte hingegen gesehen werden, dass die Antragsteller durch Foodwatch und FragDenStaat dazu animiert werden, die Kontrollberichte nach Erhalt durch die zuständigen Landesbehörden auf der Plattform zu veröffentlichen. Dadurch könnte sich das Parta] faktisch zu einem - wenn auch privat betriebenen - „Hygienepranger“ entwickeln mit.den von der DEHOGA beschriebenen negativeri Folgen für einzetne Unternehmen. Allerdings ist.an dieser Steile darauf hinzuweisen, dass dies rechtlich zulässig sein dürfte und daher keine Möglichkeiten gesehen werden, diese - durch FragDenStaat und andere Portale im ‚Hinblick auf:andere Informationsfreiheitsrechte wie z.B. UIG und IFG längst übliche und weit verbreitete Praxis - zu unterbinden. Allenfalls könnte seitens’ der betroffenen Landesbehörden überlegt werden, ob es sich bei der Antragstellung über das Portal und der danıit verbundenen Bündelung der Anfragen ulm eine missbräuchliche Antragstellung iSd $ 4 Absatz 4 VIG handelt, foodwatch und FragDenSiaat bezwecken mit dem Portal ausweislich eigener Angaben, Druck auf die Bundesregierung auszuüben, damit künftig alle Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung/Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants etc.
SENEIVONI veröffentlicht werden. Der Zweck des Portals liegt somit nicht in der Befriedigung individueller Informationsbedürfnisse, sondern in der Erzeugung politischen Drucks gegenüber der Bundesregierung. Die Auskunftsbegehren der individuellen Antragsteller werden zu diesem Zweck initiiert und instrumentalisiert. Hiergegen lieBe sich jedoch einwenden, dass es trotz der Bündelung durch das Portal um individuelle Anfragen handelt, denen im Einzelfall betrachtet keirie missbräuchlichen Motive unterstellt werden können. Momentan läuft eine Abfrage unter den zuständigen Landesmjnisterien zu der Frage, wie. mit den Anträgen umzugehen ist. Das Ministerium für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz. dns momentan den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) innehat, vertitt die Auffassung. dass die Anfragen über das Portal nsch dem VIG erundsätzlich zulässig und daher zu beantworten sind. “ . Vorschlag Im Ergebnis wird wegen der Zuständirkeit der Länder für die Beantwortung der über das Portal gestellten Anfragen zu einer zurückhaltenden Stellungnahme geraten. Zusümmung und Zeichnung des beigefügten Antwortentwurfs. 2 |ı2 314 | 312 | 16 | 29 Mai 14m I m a Tr 2 m la. Jam an |\zm 220 | | | Kell AL2