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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kfz-Verkehrszähldaten aus Berlin

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. Verkehrslenkung Berlin (VLB) | Zentrale Straßenverkehrsbehörde GeschZ. (bei Antwort bitte angeben) MAC» Verkehrslenkung Berlin (VLB) - Columbiadamm 10, 12101 Berlin VLB C 22-061 1_IFG-Verkehrsdaten [#149922] Bearbeiter: NEE Herr > = SimonIciuuiuuinmE Postanschrift: Verkehrslenkung Columbiadamm 10, 12101 Berlin Dienstgebäude: ehem. Flughafen Tempelhof Bauteil B, Aue 2, Platz der Luftbrücke 5 Zugang über Columbiadamm 10 E-Mail nicht für Dokumente mit elektronischer Sionatır versenden Zugang für Dokumente mit qualifizierter eiektrorıscher Signatur verkehrsienkung@senuvk.berüin.de www.berlin.de/sen/uvk/verkehrsienkung Datum 26.07.2019 Gebührenbescheid Sehr geehrter Herr mit E-Mail vom 10.06.2019, eingegangenbei der VLB am 11.06.2019, baten Sie um Aktenauskunft zu 'stundengenauen Ergebnissen von Verkehrszählungenin Berlin der vergangenen Jahre’: e Antrag 'KFZ-Verkehrszahlen aus Berlin [#149922]' Gemäß $ 16 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind für eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft Gebüh- ren zu erheben. Nach $ 6 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebührG)i.V.m. der Verwal- tungsgebührenordnung (VGebO)ist die vorgenannte Amtshandlung wie folgt gebührenpflichtig: Gebühr nach Tarifstelle 1004 a VGebO = =. ö schriftliche Auskunft, mit einem Aufwand von 300 Minuten 250 € Die Gebühren betragen insgesamt 250,00 €. Ich bitte, diesen Betrag bis zum 30.08.2019 auf das unten aufgeführte Konto unter Angabe des Kas- senzeichens 0731/11105/100/1930007738937 zu überweisen. Rechtsbehelfsbelehrung Fahrverbindungen: Zahlungen bitte bargeldlos an die Landeshauptkasse Berlin: 6 Platz der Luftbrücke 104, 119, 184, 341 Platz der Luftbrücke / Flughafen Tempelhof Postbank Berlin Berliner Sparkasse Bundesbank, Filiale Berlin IBAN: DE47100100100000058 100 IBAN: DE251005000009%0007600 IBAN: DES3100000000010001520 BIC: PBNKDEFF100 BIC: BELADEBEIOK BIC: MARKDEF1100
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Verkehrslenkung Berlin (VLB) Seite 2 von 2 Gegendiesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Zugang (Bekanntgabe, Zustellung) dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verkehrsien- kung Berlin (Zentrale Straßenverkehrsbehörde) oderin elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen an die E-Mail-Adresse verkehrslen- kung@senuvk.berlin.de zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass beischriftlicher oder elektroni- scher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch . t s i n ge an eg ng ei t is Fr er es di b al rh ne in Nach & 80 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hatein Widerspruch bei der Anfor- derung von öffentlichen Abgaben und Kosten keine aufschiebende Wirkung. Die Erhebung des Widerspruchs befreit dahernicht von derfristgemäßen Zahlung derfestgesetzten Verwaltungsgebühren. Zu Ihrer Unterrichtung weise ich darauf hin, dass ein erfolgloses Widerspruchsverfahren gebühren- pflichtig ist (mindestens 10,00 €). Hinweis: Ihre Daten werden, soweit sie zur Überwachung des Zahlungseingangs benötigt werden, in meiner Dienststelle gespeichert. Die Datei wurde gemäß 88 19 und 19a Abs. 1 Berliner Datenschutzgesetz (BInDSG) mit der Dateibeschreibung dem behördlichen Datenschutzbeauftragen gemeldet. Die Da- teibeschreibungen und Verzeichnisse können vonjeder Person beim behördlichen Datenschutzbe- auftragen eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen
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