Ref_III_003_2021_Massnahmensteckbriefe1

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

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Anlage Fortschreibung Klimafahrplan 2010-2050 (Stand 08/2020) Maßnahmensteckbriefe Maßnahmensteckbriefe 1
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Handlungsfeld Stadtentwicklung und Bauleitplanung Maßnahme 1 Klimaanpassung als Maßnahme der Stadterneuerung Erläuterung Die Arbeit in den Stadterneuerungsgebieten bietet die Möglichkeit Klimaanpassungsmaßnahmen im Bestand umzusetzen. Die Erarbeitung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEKs) mit anschließenden Zielvereinbarungen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit einzelnen Fachdienststellen. Städtebaufördermittel können für die Umsetzung von Maßnahmen in Stadterneuerungsgebieten eingesetzt werden. Die Umsetzung von Maßnahmen im Bestand ist dabei auf private Initiativen angewiesen und der kommunale Handlungsspielraum entsprechend klein. Ein attraktives Angebot von Förder- und Anreizinstrumenten haben deshalb einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig können Kommunen durch ihr eigenes Handeln eine wichtige Vorbildfunktion übernehmen. Relevanz     ☒   zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒  zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☒  zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒  zur Gesundheitsvorsorge Planungsgrundlage   Stadtklimagutachten   Handbuch Klimaanpassung   Gesamtstädtisches Freiraumkonzept aktueller Sachstand   Vision grüne Finger   Masterplan Freiraum   Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (INSEKs) mit dem Ziel der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen (Bsp. Alt- und Weststadt)   Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg“ für Stadterneuerungsgebiete   Förderprogramm „Initiative Grün“ außerhalb der Stadterneuerungsgebiete   Gründachinventarisierung Nürnberg Handlungsbedarf laufend:  Implementierung in die Arbeiten der aktuellen und der zukünftigen Stadterneuerungsgebiete in Bearbeitung:  Projekt Umwelt und Gesundheit zur Erfassung vulnerabler Stadtgebiete mit der Uni Bochum  Klimabaukasten 2
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Handlungsfeld Stadtentwicklung und Bauleitplanung Maßnahme 2 Erhalt von Leitbahnen für die Kalt- und Frischluftversorgung Erläuterung Nürnberg ist eine in weiten Teilen versiegelte und verdichtete und wenig durchgrünte Stadt. Dies trifft vor allem auf die Nürnberger Innenstadtgebiete zu. Laut Stadtklimagutachten kann eine Frischluftversorgung nur über insgesamt acht Luftleitbahnen erfolgen. Die Erhaltung dieser Leitbahnen ist von großer Bedeutung um eine Überwärmung einzelner Stadtgebiete zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Relevanz      ☒    zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐    zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐    zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒    zur Gesundheitsvorsorge Planungsgrundlage     Stadtklimagutachten     Vision Grüne Finger aktueller Sachstand     Planungsabsichten in Frischluftleitbahnen vorhanden Handlungsbedarf laufend:  Einbringen im Rahmen der Bebauungsplanung durch Umweltplanung  bei Bedarf Vergabe kleinräumiger Gutachten zum Stadtklima auf Bebauungsplanebene in Bearbeitung:  Klimabaukasten noch offen:  Planungsrechtliche Sicherung der Kalt-/ und Frischluftbahnen bei Fortschreibung des FNP (nach § 5 Abs. 2 BauGB) 3
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Handlungsfeld Stadtentwicklung und Bauleitplanung Maßnahme 3 Festsetzungen zur Klimaanpassung in der Bebauungsplanung Erläuterung 2011 wurde das Ziel einer klimagerechten Stadtentwicklung erstmals als Grundsatz der Bauleitplanung im BauGB verankert (§1, Abs. 5, Satz 2, BauGB) und muss demzufolge bei der Abwägung berücksichtigt werden. Ziel muss es sein, Maßnahmen zur Klimaanpassung von Beginn an in den Planungsprozess einzubringen und über Festsetzungen und vertragliche Regelungen zu sichern. Dies betrifft u.a. die Stellung der Gebäude, den Grad der Versiegelung und Verdichtung und die Realisierung von ausreichend großen Grün- und Freiflächen, Begrünungsmaßnahmen und Versickerungsflächen. Relevanz     ☒   zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒   zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☒   zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒   zur Gesundheitsvorsorge Planungsgrundlage   Stadtklimagutachten   Vision grüne Finger   Handbuch Klimaanpassung   Mobilitätsbaukasten für Neubauprojekte aktueller Sachstand   Festsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Rahmen der Bebauungsplanverfahren (z.B. über Gebäudestellung und Freihaltung von stadtklimatisch relevanten Bereichen, Dach- und Fassadenbegrünung …)   Festsetzung von Grünflächen nach dem Baulandbeschluss   Festsetzung reduzierter Stellplatzschlüssel im Rahmen der Bauleitplanverfahren   Festsetzung reduzierter Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Raum im Rahmen der Bauleitplanverfahren Handlungsbedarf laufend:  bei Bedarf Vergabe kleinräumiger Gutachten zum Stadtklima auf Bebauungsplanebene in Bearbeitung:  Klimabaukasten noch offen:  standardmäßige Festsetzungen, z.B. von Dach- und Fassadenbegrünungen  Nutzung des Albedo-Effektes durch Festsetzung von hellen Farben an Fassaden und bei Belägen von Straßen und Plätzen 4
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Handlungsfeld Stadtentwicklung und Bauleitplanung Maßnahme 4 Klimaanpassung bei Wettbewerbsverfahren Erläuterung Ziel ist es, Maßnahmen zur Klimaanpassung von Beginn an in den Planungsprozess einzubringen und über Anforderungen bereits in der Auslobung von Realisierungs- und Ideenwettbewerben zu sichern. Eine frühzeitige Berücksichtigung, Überprüfung und Bewertung der klimaanpassungsbezogenen Anforderungen und Belange in Wettbewerbsverfahren bzw. Rahmenplanungen können nachhaltige städtebauliche, landschaftsplanerische und hochbauliche Entwurfsbeiträge generieren. Wettbewerbsverfahren stehen oftmals am Anfang von Planungen. Die Inhalte von Wettbewerben können in die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) oder direkt in Bauvorhaben nach §34 BauGB münden. Relevanz        ☒ zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒ zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☒ zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒ zur Gesundheitsvorsorge Planungsgrundlage  Stadtklimagutachten  Gesamtstädtisches Freiraumkonzept  Mobilitätsbaukasten für Neubauprojekte aktueller Sachstand gefordert werden Maßnahmen     in Bezug auf die Grün- und Freiflächenausstattung und –gestaltung: z. B. großkronige, klimaangepasste und standortgerechte Bäume sowie Baumbestandene Schattenplätze in Aufenthaltsbereichen     Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen     im Sinne einer hitzeangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung: z.B. biodiverse Begrünungen, Grünflächen mit von Bäumen verschatteten Bereichen, Verwendung heller Belägen der Dach-, Fassaden- und Platzgestaltung, Wasserspeicherung, Regenwassernutzung (Bewässerung von Bäumen und Grünflächen), vorzugsweise Verwendung von versickerungsfähigen Bodenbelägen.     zur Schaffung von temporärem Stauraum bei Starkniederschlägen in der Freiraumplanung (z.B. wassergeprägte Aufenthaltsbereiche, Wasserspiel), die je nach Niederschlagereignis unterschiedliche Wasserflächen aus Regenwasser bilden. Bei Trockenheit sind die als Wasserrückhalteraum dienenden Flächen flexibel nutzbar.     zur Bewältigung von Sturzfluten, Überflutungsschutz, Oberflächenentwässerung     zur hochwasserangepassten Bauweise (abhängig vom Plangebiet): Schaffung von Versickerungs- und Retentionsflächen     für die Gebäudeplanung, z.B. Gebäudestellung und Freihaltung von stadtklimatisch relevanten Bereichen (Kalt- und Frischluftschneisen), Dach- und Fassadenbegrünung, Sonnenschutz, Nachtlüftung weiterer Handlungsbedarf laufend:  in städtebaulichen, landschaftsplanerischen und hochbaulichen Wettbewerbsverfahren, Entwurfskonzepten und Rahmenplanungen  bei Bedarf kleinräumige Gutachten zum Stadtklima i. F. einer Modellierung, die auf bestehender Entwurfsplanung (nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses, auf Bauvorhabensebene) basieren  Monitoring im Bauantragsverfahren und im bauaufsichtlichen Vollzug bei BoB noch offen: 5
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Handlungsfeld Stadtentwicklung und Bauleitplanung Maßnahme 5 Stärkung des ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs Erläuterung Ein attraktives Angebot für den ÖPNV und den Fuß- und Radverkehr ist eine der Voraus- setzungen für eine Minderung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen. Gleichzeitig kann mit der Förderung der stadt- und umweltgerechten Verkehrsarten der Flächenverbrauch des Kfz-Verkehrs zugunsten der Schaffung von Grünräumen und Baumstandorten redu- ziert werden. Dies trägt zu einer lokalen Verbesserung des Stadtklimas bei. Aktuelle Beispiele dafür sind die Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes oder der neue Quelle- Park. Möglichst schattige Fuß- und Radwege, die Wohnquartiere und Freiräume miteinander verbinden, ermöglichen bzw. erleichtern zudem in Hitzezeiten das Aufsuchen kühlerer Aufenthaltsbereiche. Insbesondere Radverkehrsinfrastruktur ist aber auch gebaute Versiegelung. Dabei sind Konflikte in Grünbereichen unvermeidlich. Relevanz      ☒   zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒   zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐   zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒   zur Gesundheitsvorsorge Planungsgrundlage  Leitbild Verkehr  Nahverkehrsplan 2017 – 2021 und Nahverkehrsplan 2025+  Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“  Mobilitätsbaukasten bei Neubauprojekten zur Schaffung autoarmer Stadtquartiere  Masterplan nachhaltige Mobilität aktueller Sachstand  Beschluss des AfV vom 14.12.2018 zur Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt und daran geknüpfte Umgestaltung von Straßen und Plätzen  Beschluss des AfV vom 24.09.2020 für das Radwegeplanungs- und Bauprogramm  Beschluss des FA zum Masterplan nachhaltige Mobilität vom 27.01.2021. 6
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weiterer Handlungsbedarf laufend:  Förderung Fuß- und Radverkehr, Ausbau ÖPNV, Anwendung des Mobilitäts- baukastens zur Schaffung autoreduzierter Quartiere, Ausbau von Radwegen auch in Freiraumverbindungen. in Bearbeitung:  Planung Straßenbahnverlängerung ins Südbahnhofareal, Planung Strassenbahnlückenschluss Minervastraße, Planung diverser Radverkehrsanlagen, Umsetzung Radvorrangroutennetz, Umsetzung „Masterplan nachhaltige Mobilität“, Erarbeitung Fußverkehrsstrategie, Fortschreibung Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“ geplant:  Schaffung von Grünräumen am Obstmarkt und an verschiedenen anderen Stellen in der Stadt im Zusammenhang mit Umstellung Parkraumbewirtschaftung (z. B. Bauhof) oder die Errichtung von Quartiersparkhäusern. Verstärkte Begrünung von Innenstadtstadtteilen auch im Zuge der Errichtung von Quartiersparkhäusern (Baum statt Stellplatz). 7
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Handlungsfeld Bauen Maßnahme 6 Anpassungsmaßnahmen an Gebäuden Erläuterung Technische und bauliche Maßnahmen tragen dazu bei das Innenraumklima während der zunehmend zu erwartenden Hitzeperioden positiv zu beeinflussen. Gebäudeschäden durch Starkregenereignisse können durch geeignete Maßnahmen vermieden oder zumindest verringert werden. Zu den möglichen Maßnahmen zählen u.a.:   Begrenzung der Verglasungsanteile   wirksame Sonnenschutzverglasungen bzw. Verschattungselemente (z.B. windstabile Jalousien, Rolläden, Markisen)   Wärmedämmung und Speichermassen   Möglichkeiten der Nachtlüftung   Dach- und Fassadenbegrünungen   Umfeldgestaltung mit Grün und Außenverschattung (KiTas, Schulen)   besonders hitzeschutzempfindliche Räume wie Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer so anordnen, dass sie nicht dauerhaft einer unmittelbaren Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind (N, NO, O)   Verwendung heller Farben an Fassaden (Albedo-Wert)   Berücksichtigung von Starkregen bei der Planung von Entwässerungsanlagen Relevanz      ☒    zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒   zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐   zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒   zur Gesundheitsvorsorge aktueller Sachstand  Internetseite mit Informationen zum Klimagerechten Bauen beim Umweltreferat  Überprüfung der baulichen Gegebenheiten zum Schutz vor Hitze durch das Gesundheitsamt im Rahmen der Heimaufsicht weiterer Handlungsbedarf laufend:   Festsetzungen und vertragliche Regelungen im Rahmen der Bebauungsplanung   lfd. Information und Aufklärung der Öffentlichkeit   Umsetzung der Ziele im kommunalen Hochbau in Bearbeitung:    Datenauswertung zur Starkregenvorsorge geplant:  Starkregengefahrenkarte als Planungsgrundlage und zur Erweiterung des Risikobewusstseins  Öffentlichkeitsarbeit zur Starkregenvorsorge noch offen:  regelmäßige Überprüfung der baulichen Gegebenheiten zum Schutz vor Hitze durch das Gesundheitsamt im Rahmen der Heimaufsicht 8
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Handlungsfeld Bauen Maßnahme 7 Anpassungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden Erläuterung Die Stadt Nürnberg kann eine Vorreiterrolle einnehmen indem sie Anpassungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden umsetzt. Die Erfahrungen, die dabei gesammelt werden, können an Bauherren, Investoren und Gewerbetreibende weitergegeben werden und so dazu beitragen Hemmschwellen abzubauen. Relevanz     ☒   zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☒   zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐   zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒   zur Gesundheitsvorsorge aktueller Sachstand  Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg – Standards und Planungsvorgaben (Stand Nov. 2009)  Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen an städtischen Gebäuden, dazu zählen neben den Maßnahmen in Steckbrief Nr. 5 auch o   nach Klärung mit dem Denkmalschutz – Verwendung von Sonnenschutzverglasungen oder (außenliegenden) Verschattungselementen (z.B. Jalousien, Rolläden, Markisen) o   besonders hitzeschutzempfindliche Räume wie Server-/Kopier-/EDV-Übungsräume so anordnen, dass sie nicht dauerhaft einer unmittelbaren Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind (N, NO, O) weiterer Handlungsbedarf in Bearbeitung:   Fortschreibung der Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg – Standards und Planungsvorgaben- Aktualisierung mit umfassenden Standards zum „nachhaltigen Bauen“ im Sinne einer Lebenszyklusanalyse 9
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Handlungsfeld Bauen Maßnahme 8 Erhöhung des Rückstrahlvermögens (Albedo-Effekt) Erläuterung Je höher das Rückstrahlvermögen von Oberflächen ist, desto weniger heizen sie sich auf und desto geringer ist demzufolge auch die Erwärmung der sie umgebenden Luft. Die Verwendung von hellen Farben und Baumaterialien beim Neubau oder im Zuge von Renovierungsmaßnahmen, ist deshalb ein sehr effektiver Weg zur Temperatursenkung und gegen die Ausbildung von Wärmeinseln. Dies betrifft sowohl die Farbgestaltung von Gebäuden als auch die Anlage von Straßen, Wegen und Plätzen. Relevanz     ☒   zur Reduktion von Auswirkungen bei Hitze ☐   zur Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkregen ☐   zur Vorsorge bei Trockenperioden ☒   zur Gesundheitsvorsorge aktueller Sachstand   Forderung der Umweltplanung im Rahmen der Bebauungsplanung weiterer Handlungsbedarf laufend:   Bereitstellung von Mitteln für einen u.U. erhöhten Reinigungsbedarf bei hellen Bodenoberflächen in Bearbeitung:   standardmäßige Festsetzung im Rahmen der Bebauungsplanung oder über vertragliche Regelungen befindet sich in der Abstimmung 10
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