Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommission für Stadtentwicklung - Bebauungsplan-Entwurf Elbtower

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen                        Drucksache Nr. 2020/07 Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung                     für die Sitzung am 19. Oktober 2020 Vorlage für die Kommission für Stadtentwicklung Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 16 (Elbtower) Zustimmung zur öffentlichen Auslegung I.     Anlass und Ziel Der Bebauungsplan HafenCity 16 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rea- lisierung einer Hochhausbebauung zwischen den Elbbrücken nördlich Zweibrückenstraße schaffen. Geplant ist ein ca. 245 m hohes Gebäude, der Elbtower, mit überwiegender Bü- ronutzung, daneben Hotelnutzung sowie publikumsbezogene Nutzungen (wie Gastronomie, Freizeit/Unterhaltung/Ausstellung, kleinflächiger Einzelhandel) in den unteren Geschossen. Oberhalb des 50. Obergeschosses soll mindestens ein Aussichts- und Besuchergeschoss realisiert werden. Wohnungen sind nicht geplant. Insgesamt sollen ca. 105.000 m² Bruttoge- schossfläche gebaut werden. Südlich Zweibrückenstraße soll eine öffentliche Parkanlage entstehen sowie ein vorhandenes Gebäude und naturnahe Flächen an der Norderelbe pla- nungsrechtlich gesichert werden. II.    Verfahrensablauf Die öffentliche Plandiskussion fand am 3. April 2018 statt (Amtl. Anz. S. 429). Die Mitglieder der Kommission für Stadtentwicklung wurden mit Schreiben vom 14. März 2018 über die der Öffentlichkeit vorzustellenden Planungsabsichten informiert. Am 28. Mai 2018 wertete die Kommission für Stadtentwicklung die Ergebnisse der öffentlichen Plandiskussion aus. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan soll zusammen mit dem Auslegungsbe- schluss gefasst werden. Dieser Drucksache beigefügt sind der Verordnungstext, der Begründungstext und die Plan- zeichnung zum Bebauungsplan. Die Weiterentwicklung der Projektplanung und die Ergeb- nisse der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange sind in den Entwurf eingearbei- tet. Die öffentliche Auslegung soll im November 2020 erfolgen. III.   Petitum Die Kommission für Stadtentwicklung wird gebeten, der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs HafenCity 16 zuzustimmen. Anlagen: Entwürfe Planzeichnung (DIN A 3-Verkleinerung), Verordnungstext und Begründungstext
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