02b_Begruendung_HafenCity16_Auslegung

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommission für Stadtentwicklung - Bebauungsplan-Entwurf Elbtower

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Begründung zum Bebauungsplan HafenCity 16 Entwurf Stand 25.09.2020 Inhalt                                                                                                                        Seite 1. Grundlage und Verfahrensablauf ..................................................................................... 4 2. Anlass und Ziel der Planung ............................................................................................ 4 3. Planerische Rahmenbedingungen ................................................................................... 5 3.1.    Rechtlich beachtliche Tatbestände ......................................................................... 5 3.1.1.   Flächennutzungsplan ........................................................................................... 5 3.1.2.   Landschaftsprogramm.......................................................................................... 5 3.2.    Andere rechtlich beachtliche Tatbestände............................................................... 5 3.2.1.   Bestehende Bebauungspläne .............................................................................. 5 3.2.2.   Hafenentwicklungsgesetz ..................................................................................... 5 3.2.3.   Hafenplanungsverordnung ................................................................................... 6 3.2.4.   Sturmflutschutz .................................................................................................... 6 3.2.5.   Altlasten und altlastenverdächtige Flächen .......................................................... 6 3.2.6.   Kampfmittelverdacht ............................................................................................ 6 3.2.7.   Planfeststellungsbeschluss U-Bahn-Linie U4 ....................................................... 7 3.2.8.   Planfeststellungsbeschluss S-Bahn-Station Elbbrücken ....................................... 7 3.2.9.   Baumschutz ......................................................................................................... 7 3.2.10.  Denkmalschutz..................................................................................................... 7 3.3.    Andere planerisch beachtliche Tatbestände............................................................ 7 3.3.1.   Perspektiven der Stadtentwicklung für Hamburg / Innenstadtkonzept Hamburg 2014 ..................................................................................................... 7 3.3.2.   Masterplan ........................................................................................................... 9 3.3.3.   Wettbewerbsverfahren ....................................................................................... 10 3.3.4.   Gutachten .......................................................................................................... 10 3.3.5.   Angrenzende Bebauungspläne .......................................................................... 10 3.4.    Angaben zur Lage und zum Bestand .....................................................................11 3.4.1.   Lage und Größe des Plangebiets ....................................................................... 11 3.4.2.   Raumtypologie und Relief .................................................................................. 11 3.4.3.   Historischer Abriss ............................................................................................. 11 3.4.4.   Gebäude- und Nutzungsbestand ........................................................................ 12 4. Umweltbericht .................................................................................................................13 4.1     Vorbemerkungen ...................................................................................................13 4.1.1.   Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele des Bebauungsplans ............. 13 4.1.2.   Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang .............................................................................................................. 14
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2 4.1.3.   Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben ........................................ 14 4.1.4.   Fachgesetzliche und fachplanerische Ziele des Umweltschutzes ....................... 14 4.1.5    Fachgutachten und umweltrelevante Stellungnahmen ....................................... 16 4.2     Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen........................................17 4.2.1    Schutzgut Luft .................................................................................................... 17 4.2.2    Schutzgut Klima ................................................................................................. 21 4.2.3    Schutzgut Wasser .............................................................................................. 23 4.2.4    Schutzgut Boden ................................................................................................ 24 4.2.5    Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt ................ 26 4.2.6    Schutzgut Stadtbild / Landschaft ........................................................................ 39 4.2.7    Schutzgut Kultur - und sonstige Sachgüter......................................................... 41 4.2.8    Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ........................ 42 4.3     Beschreibung und Bewertung von Planungsalternativen........................................45 4.3.1    Anderweitige Planungsmöglichkeiten ................................................................. 45 4.3.2    Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ........................................................................................ 46 4.4     Zusätzliche Angaben .............................................................................................46 4.4.1    Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ........................................................................ 46 4.4.2    Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)............................................................ 46 4.4.3    Zusammenfassung des Umweltberichts ............................................................. 46 5. Planinhalt und Abwägung ...............................................................................................49 5.1.    Art der Nutzung ......................................................................................................50 5.1.1.   Parkanlage ......................................................................................................... 51 5.1.2.   Baugebiete ......................................................................................................... 51 5.2.    Maß der baulichen Nutzung ...................................................................................54 5.3.    Gestalterische Festsetzungen ................................................................................56 5.3.1.   Erdgeschosszonen ............................................................................................. 56 5.3.2.   Material und Farbe, Dächer und Aufbauten ........................................................ 57 5.4.    Denkmalschutz ......................................................................................................58 5.5.    Energieversorgung.................................................................................................58 5.6.    Verkehr ..................................................................................................................59 5.6.1.   Straßenverkehrsflächen / Rettungswege ............................................................ 59 5.6.2.   Stellplätze .......................................................................................................... 60 5.6.3.   Bahnanlage / ÖPNV ........................................................................................... 61 5.6.4.   Geh- und Fahrrecht ............................................................................................ 61 5.7.    Immissionsschutz...................................................................................................62 5.7.1.   Lärm................................................................................................................... 62 5.7.2.   Luftschadstoffe ................................................................................................... 63
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3 5.7.3.   Störfallbetriebe ................................................................................................... 63 5.7.4.   Erschütterungsschutz ......................................................................................... 63 5.8.    Wasser ..................................................................................................................64 5.8.1.   Entwässerung .................................................................................................... 64 5.8.2.   Hochwasserschutz ............................................................................................. 65 5.8.3.   Neue Uferlinie im Oberhafenkanal...................................................................... 66 5.9.    Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ..................................67 5.9.1.   Baumschutz ....................................................................................................... 67 5.9.2.   Begrünungsmaßnahmen .................................................................................... 67 5.9.3.   Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft innerhalb / außerhalb des Plangebiets sowie zum Artenschutz ........................................................................................................ 70 5.10. Einfriedigungen ......................................................................................................74 5.11. Nebenanlagen .......................................................................................................74 5.12. Bodenbelastungen .................................................................................................75 5.13. Abwägungsergebnis ..............................................................................................76 5.14. Wasserfläche .........................................................................................................76 6. Maßnahmen zur Verwirklichung .....................................................................................76 7. Aufhebung bestehender Bebauungspläne ......................................................................76 8. Flächen- und Kostenangaben .........................................................................................76 8.1.    Flächenangaben ....................................................................................................76 8.2.    Kostenangaben ......................................................................................................76
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4 1.      Grundlage und Verfahrensablauf Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. No- vember 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728, 1793). In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan bauordnungs-, ab- wasser-, klimaschutz- und naturschutzrechtliche Festsetzungen. Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss M XX/20 vom xx. xxxx 2020 (Amtl. Anz. S. X) eingeleitet. Die Bürgerbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung und die öffentliche Auslegung haben nach den Bekanntmachungen vom 13. März 2018 und xx. xxxx 2020 (Amtl. Anz. 2018 S. 429, 2020 S. XXX) stattgefunden. Die bestehende und stark sanierungsbedürftige Kaimauer am Oberhafenkanal soll im Bereich des Elbtower durch eine Gebäudeabschlusswand (Teil des Sockelbauwerks) ersetzt werden. Dadurch wird ein ca. 3 m breiter Streifen Wasserfläche außerhalb des Gebiets der HafenCity - dort ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig für die verbindliche Bauleitplanung - zu Landfläche, die im Bebauungsplan als Baugebiet (Kerngebiet) festgesetzt wird. Die ca. 265 m lange und 795 m² große Fläche setzt sich aus den Flurstücken 2621, 2622, 2623, 2608 und 2604 der Gemarkung Altstadt Süd zusammen. Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat am 12. September 2019 beschlossen, die Zuständigkeit für die Durch- führung des Bebauungsplanverfahrens HafenCity 16 auf der oben genannten Fläche außer- halb des Gebiets der HafenCity zu evozieren und die Behörde für Stadtentwicklung und Woh- nen mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens für diese Fläche beauftragt. Das Planverfahren ist vor dem Inkrafttreten der Änderung des BauGB (13. Mai 2017) förmlich eingeleitet sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Satz 1 BauGB vor dem 16. Mai 2017 eingeleitet worden, so dass nach § 245c Absatz 1 in Verbindung mit § 233 Absatz 1 BauGB noch die bis dahin geltenden Vor- schriften des BauGB anzuwenden sind (siehe Ziffer 4.1). 2.      Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet liegt prominent am östlichen Anfang der HafenCity und am Eingang zur Ham- burger Innenstadt auf einer trapezförmig nach Osten zulaufenden Halbinsel. Es erstreckt sich zwischen der Trasse der Deutschen Bahn, dem Oberhafenkanal und der Norderelbe. Der Be- bauungsplan HafenCity 16 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Elbtowers und für eine Parkanlage an der Norderelbe schaffen. Der Elbtower wird als höchstes Hochhaus Hamburgs (ca. 245 m über Gelände, entspricht 253,7 m über Normalhö- hennull) ein Merkzeichen für den Eingang zur Hamburger Innenstadt bilden. Insgesamt werden ca. 105.000 m² Bruttogeschossfläche realisiert. Diese teilen sich auf in Büro- und Hotelflächen sowie ca. 16.000 m² für publikumswirksame Nutzungen. Dazu gehören eine museale Nutzung, Einzelhandel, Gastronomie und mindestens ein öffentliches Aussichtsgeschoss oberhalb des 50. Obergeschosses. Auf den höher gelegenen Flächen südlich der Zweibrückenstraße soll eine Parkanlage entste- hen. Die tiefer liegenden Flächen am Elbufer sind durch ökologisch wertvolle Röhrichte und Auwaldrelikte geprägt, die erhalten und entwickelt werden sollen.
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5 3.       Planerische Rahmenbedingungen 3.1.     Rechtlich beachtliche Tatbestände 3.1.1. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) mit seiner 131. Änderung stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans nördlich Zweibrückenstraße „Gemischte Bauflä- chen“ und südlich Zweibrückenstraße bis zur Landspitze „Grünflächen“ dar. Die Zweibrückenstraße und die Billhorner Brückenstraße sind als „Sonstige Hauptverkehrs- straßen“ hervorgehoben. Die Gleisanlagen der Fernbahn und S-Bahn sind als „Flächen für Bahnanlagen“ und „Schnellbahnen, Fernbahnen“ mit der S-Bahn-Haltestelle Elbbrücken nach- richtlich übernommen. Der Oberhafenkanal ist als „Wasserflächen“ dargestellt. 3.1.2. Landschaftsprogramm Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) mit seiner 115. Änderung stellt für das Plangebiet nördlich Zweibrücken- straße das Milieu „Verdichteter Stadtraum“ und südlich Zweibrückenstraße das Milieu „“Park- anlage“ dar. Die Zweibrückenstraße und die Billhorner Brückenstraße sind als „Sonstige Hauptverkehrsstraßen“ und die Bahnanlagen als „Gleisanlagen, oberirdisch“ dargestellt. Der Oberhafenkanal ist als Milieu „Tidegewässer“ dargestellt. Als milieuübergreifende Funktionen sind im Westen des Plangebiets „Landschaftsachse“ und für das gesamte Plangebiet „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ dargestellt. Verbindende Grünbeziehungen durch das Plangebiet entlang der Norderelbe und über den Oberhafenkanal bis zum Elbpark Entenwerder in Rothenburgsort sind als milieuübergreifende Funktion „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Die Karte Arten und Biotopschutz stellt im Plangebiet die Biotopentwicklungsräume 13a „Ge- schlossene und sonstige Bebauung mit sehr geringem Grünanteil“ nördlich Zweibrücken- straße, 10a „Parkanlage“ südlich Zweibrückenstraße sowie 14d „Gleisanlagen“ dar. Die Zwei- brückenstraße und die Billhorner Brückenstraße sind als 14e „Hauptverkehrsstraßen“ darge- stellt. Der Oberhafenkanal ist als Biotopentwicklungsraum 1a „Tidebeeinflusste Gewässer“ dargestellt. Im Oberhafenkanal ist das Verbindungsbiotop „Verbindung der Biotoptypen der Elbenebenflüsse, Elbarme und ehemaligen Vordeichflächen mit der Tideelbe“ dargestellt. 3.2.     Andere rechtlich beachtliche Tatbestände 3.2.1. Bestehende Bebauungspläne Für die westlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen befindet sich der Bebauungsplan HafenCity 13 in der Aufstellung. 3.2.2. Hafenentwicklungsgesetz Das Plangebiet wurde durch die Achte Verordnung zur Änderung der Grenzen des Hafenge- biets im Bereich der HafenCity vom 21. November 2017 (HmbGVBl. S. 359) aus dem Gel- tungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes entlassen.
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6 Im Bereich der HafenCity liegt die wasserrechtliche Zuständigkeit weiterhin bei der Hamburg Port Authority (HPA). Daher sind bei allen Maßnahmen im, am oder über dem Gewässer von der zuständigen Wasserbehörde entsprechende Genehmigungen einzuholen. Das Oberha- fenamt bei der HPA ist zu beteiligen. Bei einer Bebauung in Wassernähe sind Beeinträchti- gungen des Radarsystems im Hamburger Hafen möglich. Um eine eventuelle Gefährdungssi- tuation für den Schiffsverkehr auszuschließen, ist die HPA rechtzeitig in die Planungen einzu- beziehen, um dann gegebenenfalls erforderliche Auflagen zu erteilen. 3.2.3. Hafenplanungsverordnung Durch die Hafenplanungsverordnung Kleiner Grasbrook / Steinwerder vom 24. Februar 2004 (HmbGVBl. S. 115) werden die nächtlichen Lärmemissionen der auf dem Südufer der Nor- derelbe gelegenen Hafenbetriebe auf eine flächenbezogene Obergrenze beschränkt. Die Hafenplanungsverordnung schreibt diesen Betrieben Lärmkontingente für maximal zuläs- sige Emissionen zu, so dass am südlichen Rand der HafenCity nachts Lärmimmissionen von höchstens 53 dB(A) erreicht werden. 3.2.4. Sturmflutschutz Die am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Verordnung zum Schutz vor Sturmfluten im Gebiet der HafenCity (Flutschutzverordnung-HafenCity) vom 18. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 107) enthält auch für den Geltungsbereich des Bebauungsplans allgemein gültige Bestimmungen für den Bau sowie den Betrieb und die Unterhaltung der dem Sturmflutschutz dienenden Anlagen und Einrichtungen; darüber hinaus enthält die Verordnung organisatorische Regelungen. 3.2.5. Altlasten und altlastenverdächtige Flächen Aus der historischen Erfassung ergibt sich aus der Nutzung durch Umschlag und Lagerung umweltgefährdender Stoffe, insbesondere das ehemalige Teermagazin, ein Tanklager sowie die Aufschüttung an der Norderelbe, ein mittleres bis hohes Belastungspotenzial für Boden, Bodenluft, Stau- und Grundwasser. Für eine verbesserte Bewertung wurden grundstücksbezogene Schadstoffuntersuchungen durchgeführt. Bereichsweise ergaben sich ortstypische Schadstoffbelastungen. Die chemi- sche Analyse des Stauwassers hat eine Überschreitung der Einleitparameter für ein Regen- wassersiel oder ein Oberflächengewässer ergeben. 3.2.6. Kampfmittelverdacht Wie auf allen ehemaligen Trümmerflächen im Hamburger Hafen besteht für das Plangebiet ein genereller Bombenblindgänger-Verdacht. Nach der Verordnung zur Verhütung von Schä- den durch Kampfmittel (Kampfmittel-VO) vom 13. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 557), geän- dert am 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 289), ist die Grundstückseigentümerin bzw. der Grund- stückseigentümer oder die Veranlasserin bzw. der Veranlasser des Eingriffs in den Baugrund verpflichtet, geeignete Maßnahmen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung von Gefah- ren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind (§ 6 Absatz 2 Kampfmittel-VO).
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7 3.2.7. Planfeststellungsbeschluss U-Bahn-Linie U4 Für die Verlängerung der U-Bahnlinie der U 4 von der Haltestelle HafenCity Universität bis zu den Elbbrücken einschließlich der Haltestelle Elbbrücken (außerhalb des Plangebiets) liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 14. August 2013 (Amtl. Anz. S. 1398) nach § 28 Personen- beförderungsgesetz (PBefG) vor. 3.2.8. Planfeststellungsbeschluss S-Bahn-Station Elbbrücken Für die Errichtung einer neuen S-Bahn-Station Elbbrücken liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 12. Dezember 2016 (Amtl. Anz. S. 204) nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz vor. Für die Herstellung eines Verbindungsbauwerks zwischen S-Bahn-Station und U-Bahn-Halte- stelle Elbbrücken liegt eine Plangenehmigung vom 16. März 2017 nach § 28 PBefG vor. 3.2.9. Baumschutz Im Plangebiet gilt die Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des be- reinigten hamburgischen Landesrechts I791-i), zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 359, 369). 3.2.10. Denkmalschutz Im Plangebiet liegt das nördliche Widerlager der im Verlauf der Billhorner Brückenstraße die Norderelbe querenden denkmalgeschützten Elbbrücken. 3.3.    Andere planerisch beachtliche Tatbestände 3.3.1. Perspektiven der Stadtentwicklung für Hamburg / Innenstadtkonzept Hamburg 2014 Perspektiven der Stadtentwicklung für Hamburg In den Perspektiven der Stadtentwicklung für Hamburg aus 2014 wird die HafenCity als großes neues Stadtquartier ausgewiesen und damit als Schwerpunkt der Stadtentwicklung. Gleich- zeitig wird im Leitplan dargestellt, dass insbesondere die östliche HafenCity ein wichtiger Ent- wicklungsraum für den „Sprung über die Elbe“ ist. Unter den thematischen Schwerpunkten wird die Gesamtstadt Hamburg beleuchtet, aber gleichzeitig der Fokus auf einzelne wichtige Quartiere der zukünftigen Stadtentwicklung gelegt. Die HafenCity wird als ein Projekt mit hohem Qualitätsanspruch entlang der Elbe aufgezählt, durch das zunehmend die östlich angrenzenden Stadtteile wie Rothenburgsort, Hammerbrook und Hamm in den Blick gerückt werden. Außerdem werden die hohen Freiraumqualitäten in der HafenCity hervorgehoben. Innenstadtkonzept Hamburg 2014 Die Innenstadt wird durch den Bau der HafenCity um einen neuen Stadtteil erweitert. Diese positiven Impulse, die die HafenCity für die bestehende Innenstadt auslösen kann, zu steuern und zu gestalten, ist das Ziel des Innenstadtkonzepts Hamburg 2014. In dem Kapitel „Strate- gische Ausrichtungen“ werden die Veränderungen inhaltlich und im Kapitel „Quartiere und ihre Schlüsselräume“ räumlich benannt.
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8 Im Folgenden werden die Inhalte des Kapitels „Strategische Ausrichtungen“ im Hinblick auf die HafenCity kurz zusammengefasst: Öffentlicher Raum – Altstadt, Neustadt und HafenCity verbinden Durch den Bau der HafenCity werden die Wegebeziehungen in Nord-Süd-Richtung wieder wichtiger. Ziel ist, eine gute Verbindung zwischen den einzelnen Quartieren in der Innenstadt sowie mit der HafenCity. Innerhalb der HafenCity gibt es ein gut verzweigtes Netz von öffent- lichen Räumen mit Promenaden, Plätzen und Parks, die allesamt hohe Freiraumqualitäten haben. Innenstadt als Wohnort weiterentwickeln Die HafenCity ist in der Innenstadt ein wichtiger Wohnort, der sich zukünftig noch weiterentwi- ckeln wird. Geplant ist die Ansiedlung von 12.000 bis 14.000 neuen Einwohnerinnen und Ein- wohnern. Wichtig ist dabei auch die Entwicklung der Nahversorgungsmöglichkeiten sowie der sozialen Infrastruktur. Innenstadt als zentralen Dienstleistungsstandort festigen Zurzeit werden neue Dienstleistungsprojekte aufgrund der attraktiven Lage am Wasser und des lebendigen Umfelds vor allem in der HafenCity realisiert. So wird die neue Büroflächen- nachfrage gedeckt und gleichzeitig durch Büroverlagerungen neue Entwicklungen in der Alt- stadt und Neustadt ausgelöst. Neben kleinen Firmen haben sich in der HafenCity auch mittel- große und große nationale sowie internationale tätige Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen angesiedelt. Innenstadt als Zentrum für Kultur, Begegnung und Bildung weiterentwickeln Mit der HafenCity steht die Aufgabe an, das bestehende Kultur- und Freizeitangebot zu erwei- tern und mit dem Bestand zu vernetzen. Eine Vielzahl von Kultureinrichtungen ist in den letzten Jahren bereits in der HafenCity entstanden. Darüber hinaus gibt es hier auch viele kleinere wenig kommerzielle Kulturveranstaltungen. Gestaltqualität der Innenstadt bewahren und profilieren Mit dem Bau der HafenCity werden die südliche Wasserkante und damit der Blick von Süden auf die Innenstadt wieder wichtiger. Der Gestaltung sowie der Höhenentwicklung der Gebäude in der HafenCity kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Verkehr stadtverträglich organisieren und gestalten Die Anbindung der HafenCity an die Altstadt und Neustadt und verbesserte Querungsmöglich- keiten der Ost-West-Korridore für Fußgänger und Radfahrer sind zentrale zukünftige Aufga- ben. Die ÖPNV-Erschließung mit der U-Bahnlinie 4, den Bussen sowie den Stadträdern ist dagegen bereits sehr gut.
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9 3.3.2. Masterplan Der im Februar 2000 vom Senat beschlossene Masterplan HafenCity drückt als sonstige Pla- nung nach § 1 Absatz 6 Nummer 11 des Baugesetzbuchs die wesentlichen stadtentwicklungs- planerischen und städtebaulichen Ziele Hamburgs für die auf einen längerfristigen Zeitraum angelegte Entwicklung der HafenCity aus. Das Planwerk besteht aus einem Strukturkonzept, einem Plan zum städtebaulichen Konzept und thematischen Plänen zu Nutzungen, Verkehr, Hochwasserschutz und Freiraum sowie dem Erläuterungsbericht. Darüber hinaus werden Aussagen zur stufenweisen Entwicklung des Gebiets gemacht. Für die östliche HafenCity wurde der Masterplan aus dem Jahr 2000 überarbeitet, und die Fortschreibung des Masterplans HafenCity für die östliche HafenCity am 13. Dezember 2011 vom Senat beschlossen (Senatsdrucksache Nummer 2011/02278) sowie am 14. Juni 2012 von der Bürgerschaft (Drucksache 20/2563) zur Kenntnis genommen. Anlass der Fortschrei- bung für die östliche HafenCity war insbesondere, dass im ursprünglichen Masterplan die drei östlichen Quartiere Oberhafen, Baakenhafen und Elbbrücken hinsichtlich ihrer eigenen Iden- tität, räumlichen Integration und urbanen Qualität nicht qualifiziert genug bearbeitet waren. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans HafenCity 16 umfasst den östlichen Teil des Quar- tiers Elbbrücken. Für das gesamte Quartier Elbbrücken enthält der Masterplan 2010 folgende Aussagen: Das Quartier Elbbrücken wird der weithin sichtbare östliche Auftakt der HafenCity und der inneren Stadt werden. Gleichzeitig markieren ein oder mehrere Hochhäuser zwischen den Elbbrücken auch das Ende des seeschifftiefen Hamburger Hafens und den „gefühlten“ Ein- gang zur Hamburger Innenstadt aus Richtung Süden. Hier verändert die Norderelbe ihren Charakter und wird zu einer Binnenwasserstraße. An den Elbbrücken entsteht ein neues Zent- rum, das durch zeichenhafte Gebäude und Wasserflächen an drei Seiten geprägt ist. Das Quartier Elbbrücken gliedert sich durch die verschiedenen Verkehrstrassen in einen West- und einen Ostteil. Im Westen gruppiert sich die Bebauung um einen neuen Platz, den Amerigo- Vespucci-Platz. Dieser Platz am Kopfende des Baakenhafens wird durch eine partielle Zu- schüttung des sehr langen Hafenbeckens möglich. Schon der Masterplan aus dem Jahr 2000 schreibt der östlichen Spitze des Stadtteils einen Zentrumscharakter zu und sieht mehrere Hochhäuser vor. Hohe Häuser bilden an dieser Stelle eine angemessene Nachbarschaft zu den Verkehrstrassen, die sich hier zu den markanten Elbbrücken bündeln. Hier stören Hochhäuser weder die benachbarten Stadtteile noch die zu erhaltende Stadtsilhouette Hamburgs, da sie nicht mehr innerhalb der sensiblen Blickbezie- hungen von der Alster auf die Innenstadt liegen. Die Überarbeitung des Masterplans hat die Höhenstruktur des Gebietes präzisiert und differenziert. Durch die partielle Zuschüttung und Verengung des Baakenhafens können Gebäude in meh- reren Reihen angeordnet werden, so dass trotz des Verkehrslärms geschützte attraktive Wohnzonen um den Amerigo-Vespucci Platz möglich sind. Östlich des Amerigo-Vespucci Plat- zes wird ein Dienstleistungszentrum entstehen. Das östlichste Quartier der HafenCity wird besonders durch Büroflächen und eine große Zahl von Arbeitsplätzen geprägt, die sich schon wegen der ausgezeichneten Verkehrsanschlüsse
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10 (U-Bahn, Nähe zum Hauptbahnhof, Autobahn) aber auch der lärmexponierten Lage anbieten. Vor allem für die Hochpunkte an den Elbbrücken sowie für die Gebäude an der Versmann- straße sind Büronutzungen und Hotels geplant. Damit dieses hoch verdichtete Geschäfts- und Wohnquartier gut erreichbar ist, wird die U4 bis in das Quartier zur Haltestelle „Elbbrücken“ weitergeführt. Sie soll später über die Elbe in Richtung Wilhelmsburg weiter geführt werden können. Über ein über den Gleisen liegendes Verbindungsbauwerk wird die U4 Haltestelle mit der S-Bahn-Station „Elbbrücken“ verknüpft. Im Vorfeld der Bebauung zur Elbe wird ein Park angelegt, der freizeitbezogene Aktivitäten aus den verdichteten Quartieren aufnehmen kann und den landschaftlich geprägten Übergang zwi- schen Stadtraum zum Elbufer und zum östlich angrenzenden Elbpark Entenwerder ermöglicht. Er soll zugleich wichtiger Bestandteil des Elbwanderweges von der Quelle bis zur Mündung werden. 3.3.3. Wettbewerbsverfahren Investorenauswahlverfahren 2017 Für das Hochhausprojekt „Elbtower“ wurde ein besonderes, der Komplexität dieser Aufgabe geschuldetes Verfahren gewählt. Dafür wurde ein einphasiges Bauherren-Auswahlverfahren durchgeführt, bei dem herausragende Architekturqualität und eine verlässliche Realisierung und Finanzierung miteinander gekoppelt wurden. Das Verfahren wurde innerhalb von neun Monaten abgeschlossen. Im Rahmen einer Jurysitzung am 31. Januar 2018 sprach sich die Jury einstimmig für das Bebauungs- und Nutzungskonzept und den Kaufvertrag von SIGNA als Bauherren mit dem Architekturbüro David Chipperfield Architects Berlin aus. Bewertet wur- den Realisierungssicherheit und Architekturqualität. Der am 6. Februar 2018 abgeschlossene Grundstückskaufvertrag stand unter der Voraussetzung, dass die Hamburgische Bürgerschaft dem Vertrag zustimmt. Die Zustimmung der Bürgerschaft erfolgte am 27. März 2019. Freiraumplanerisches Workshopverfahren 2019 Für die Gestaltung der Außenanlagen des Elbtower wurde im Sommer 2019 ein Workshopver- fahren mit 5 teilnehmenden Büros ausgelobt und am 29. Oktober 2019 entschieden. Der für die Realisierung ausgewählte Entwurf des Büros Vogt Landschaftsarchitekten (Zürich-Berlin) wird weiter konkretisiert. Die Gestaltung und Begrünung der öffentlich zugänglichen Freiflä- chen um den Elbtower sowie der Freiflächen südlich der Zweibrückenstraße werden auf dieser Grundlage realisiert. 3.3.4. Gutachten Zum Bebauungsplanverfahren erstellte umweltbezogene Gutachten sind unter Ziffer 4.1.5 auf- geführt. 3.3.5. Angrenzende Bebauungspläne Das Plangebiet grenzt westlich unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Ent- wurfs HafenCity 13 für den westlichen Teil des Quartiers Elbbrücken an.
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