2018-10-18_MareLiberume.V._E-MailanBMVI

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation zu Mare Liberum e.V.

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Von: An: Cc: Betreff: Datum: Anlagen: DS-Schreiben "Mare Liberum" Donnerstag, 18. Oktober 2018 18:30:15 2018-10-18-DS-Schreiben-Schiff Mare Liberum-Einsatz ohne Sicherheitszeugnisse dt. Flagge.pdf Lieber Herr wie telefonisch besprochen, geht anliegendes Schreiben an den Verein "Mare Liberum e.V." in Bezug auf den Einsatz des Schiffes "Mare Liberum" morgen raus. Wir halten Sie zum weiteren Vorgehen in Bezug auf das Schiff auf dem Laufenden und stimmen uns mit Ihnen ab. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen / Best regards Diensstelle Schiffssicherheit / Ship Safety Division                   Brandstwiete 1                   20457 Hamburg Tel./Phone:    +49 (0)40 361 37 Fax:               +49 (0)40 361 37 204 Mail: Internet: www.deutsche-flagge.de Unsere Datenschutzhinweise gem. Art. 13 und 14 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter http://www.deutsche-flagge.de/de/datenschutzhinweise.                      Our data protection notices according to articles 13 and 14 of the European General Data Protection Regulation can be found at http://www.deutsche-flagge.de/en/data-protection-information.
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Dienststelle Schiffssicherheit
RAS BGVerkehr

BG Verkehr, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg
- per Einschreiben —

 

Ihr Zeichen:
Mare Liberum e.V. Ihre Nachricht vom:
Gneisenaustr. 2a Unser Zeichen: „Mare Liberum‘-
10961 Berlin
Ansprechpartner:
Telefon: 040 36 137 -
Fax: 040 36 137 - 204

Datum: 18.10.2018

Einsatz des Schiffes „Mare Liberum“ ohne gültige Schiffssicherheitszeugnisse
— Aufforderung zur Rückmeldung bei der Dienststelle Schiffssicherheit —

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie als Verein Mare Liberum e.V. betreiben das ehemalige niederländische Fischereifahrzeug
GO46, welches zuvor —- vor einer längeren Einsatzpause — unter dem Namen "Sea Watch" durch
den Verein "Sea Watch e.V." eingesetzt wurde, aktuell unter dem Namen "Mare Liberum" unter

deutscher Flagge.

Wir als Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr sind die zuständige Stelle für technische
Sicherheit für Schiffe unter deutscher Flagge. Wir erteilen die international vorgeschriebenen
Schiffszeugnisse, die nicht nur die Sicherheit des Fahrzeuges bescheinigen, sondern auch die

Funktion einer Verkehrszulassung haben.

Ihrer Website www.mare-liberum.org, Ihrer Facebook-Seite https://www.facebook.com/Mare-
LiberumOfficial sowie verschiedenen Presseartikeln und der Lokalisierung des Automatischen
Informationssystems (AIS) anhand der Website www.marinetraffic.com haben wir entnommen,
dass Ihr Fahrzeug für Menschenrechtsbeobachtungen im Ägäischen Meer genutzt wird, mit dem
Ziel, vor Ort den Druck zur Seenotrettung von Flüchtenden aus der Türkei nach Griechenland zu
erhöhen. Für einen wie oben beschriebenen Einsatz kann Ihr Fahrzeug nach den geltenden Vor-

schriften nicht als "Sportboot" betrieben werden.

Postanschrift: Besucheranschrift: Telefon: +49 40 36 137 -O Servicezeiten Hamburger Sparkasse
BG Verkehr Brandstwiete 1 Telefax: +49 40 36 137 - 204 Mo.-Do. 8:00 - 16:00 Uhr BLZ: 200 505 50
Dienststelle Schiffssicherheit 20457 Hamburg Internet: www.deutsche-flagge.de Fr. 8:00 - 14:00 Uhr Konto: 1280 343 748

Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg BIC: HASPDEHHXXX

IBAN: DE66 2005 0550 1280 343 748
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Wir hatten Sie bereits per E-Mail vom 29. August 2018 an info@mare-liberum.org kontaktiert und
um weitere Informationen gebeten. Unserer Bitte, sich bei uns zu melden, um mit Ihnen zu klären,
welche Anforderungen Ihr Schiff unter deutscher Flagge für den o.g. Einsatzzweck zu erfüllen
hat, sind Sie nicht nachgekommen. Eine Telefonnummer und Ansprechpartner lassen sich Ihrer

Website nicht entnehmen.

Wir fordern Sie hiermit auf, sich spätestens bis zum 5. November 2018 schriftlich (Fax: 040 /
36 137 - 204) unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit Ihrerseits bei uns zu melden, damit

wir zeitnah einen Termin für ein Gespräch vereinbaren können.

Sollten Sie dieser Aufforderung erneut keine Folge leisten, kann ein Auslaufverbot für Ihr Schiff
"Mare Liberum" ausgesprochen werden, wenn auf andere Art und Weise nicht sichergestellt wer-
den kann, dass die international und national vorgeschriebenen Anforderungen an die Sicherheit
des Schiffes eingehalten werden. Darüber hinaus müssten Sie mit einem Bußgeldverfahren rech-

nen.

Mit freundlichen Grüßen

Dienststelle Schiffssicherheit

Im Auftrag
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