ZR Bescheide Berlin

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikationen zum Positionspapier des Beirats Junge Digitale Wirtschaft zum Thema "Börsengänge"

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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie • 11019 Berlin                                      TEL.-ZENTRALE   +49 30 18615 0 Markus Reuter                                                                                              FAX   +49 30 18615 7010 Netzpolitik.org                                                                                       INTERNET   www.bmwi.de Schönhauser Allee 6/7                                                                           BEARBEITET VON   RR Wald 10119 Berlin                                                                                                TEL  +49 30 18615 0 FAX   +49 30 18615 Per E-Mail:                                                                                              E-MAIL  Buero-VIB1@bmwi.bund.de m.reuter.nfncgmhhgw@fragdenstaat.de                                                                          AZ  VIB1 - 210714 - 02 DATUM   Berlin, 20. August 2021 BETREFF  Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) HIER Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) BEZUG  Ihr Antrag vom 14. Juli 2021 Sehr geehrter Herr Reuter, mit Antrag vom 14. Juli 2021 beantragten Sie die Zusendung aller Kommunikation, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Positionspapiers des Beirats Junge Digitale             Wirtschaft                  zum        Thema    "Börsengänge/IPO"                  auf      der       Webseite        des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) stattfand sowie aller Kommunikation zu diesem Thema, die im Vorfeld der Veröffentlichung des Papiers und danach bis zum Eingang Ihrer IFG-Anfrage stattfand. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Die beantragten amtlichen Informationen werden Ihnen erteilt. 2. Es wird eine Gebühr in Höhe von EUR 220 festgesetzt. HAUSANSCHRIFT    Scharnhorststraße 34 - 37 10115 Berlin VERKEHRSANBINDUNG     U6        Naturkundemuseum S-Bahn Berlin Hauptbahnhof Tram      Invalidenpark Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMWi können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen.
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Seite 2 von 5 Begründung: 1. Gemäß § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Sie einen Anspruch auf die begehrten Informationen. Ihre Anfrage beantworten wir mit einer ergänzenden Sachverhaltsdarstellung      sowie    der   Übersendung     der   Kommunikation     zum Positionspapier: (1) Sachverhaltsdarstellung: (a) Mit E-Mail vom 11. Mai 2021 hatte der Beirat Junge Digitale Wirtschaft ein Positionspapier zum Thema „Börsengänge Deutscher Startups“ an das BMWi übersandt. Die Empfehlungen des Beirats wurden fachlich geprüft. Da die Pressefreiheit für das BMWi ein herausragendes Grundrecht darstellt, dessen Schutz sich alle im BMWi verpflichtet sehen, wurden die Vorschläge zur Gewährleistung einer ausgewogenen       Berichterstattung  über  Börsengänge     durch  die  Fachebene folgendermaßen bewertet: „Eine ausgewogene Berichterstattung über Börsengänge sowie eine entsprechende Vorbildfunktion von Politikern ist aus fachlicher Sicht zu begrüßen, um die Aktienkultur in Deutschland zu stärken. Die Empfehlungen für entsprechende Verpflichtungen an die Presseberichterstattung aus dem Kreis der Unternehmen verwundern und sind abzulehnen.“ (b) Die Veröffentlichung des Positionspapiers wurde, wie bei Stellungnahmen oder Gutachten der verschiedenen unabhängigen Beiräte des BMWi üblich, auf der Website des BMWi vorgenommen. Sie erfolgte am 11. Juni 2021, am 12. Juli 2021 wurde das Positionspapier von der Website wieder entfernt. Solche Positionspapiere der unabhängigen Beiräte des BMWi werden - zur Achtung der Unabhängigkeit dieser Gremien - vom BMWi zwar fachlich bewertet, aber weder inhaltlich abgenommen noch genehmigt. Das BMWi hat im Nachgang mehrfach auf verschiedenen Ebenen die hausinternen Abläufe überprüft und nachgeschärft, um die Prüfung der Einhaltung von selbstverständlichen Standards, wie fachliche Richtigkeit und Konformität mit dem gesetzlichen Rahmen, weiter zu optimieren. Außerdem wurden inzwischen weitere Sicherungsmaßnahmen ergriffen. So wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMWi in einer Hausmitteilung nochmals darauf hingewiesen, dass bei Veröffentlichungen von neuen Inhalten auf den Web-Präsenzen des BMWi in jedem
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Seite 3 von 5     Fall die zuständige Facheinheit für Öffentlichkeitsarbeit vorab einzuschalten ist. Zudem wurde klargestellt, dass bei der Prüfung von Inhalten durch die Fachreferate, explizit auch bei Inhalten der unabhängigen Beiräte des BMWi, besonders auf Standards, wie fachliche Richtigkeit und Konformität mit dem gesetzlichen Rahmen zu achten ist. (c) Schließlich weisen wir noch einmal darauf hin, dass Beiräte beim BMWi unabhängig sind. Auf den jeweiligen Internetseiten zu den Beiräten des Ministeriums wurde ein bereits vorhandener Passus, der diese besondere unabhängige Stellung der Beiräte hervorhebt, noch einmal expliziter formuliert: „Die Mitglieder beraten sich unabhängig vom BMWi. Alle Ergebnisniederschriften des Beirats werden anschließend als Meinungsäußerung des Beirats auf der Internetseite des Beirats veröffentlicht, wie vom Beirat verfasst. Die Ergebnisse sind damit eigenständige Meinungsäußerungen des jeweiligen Beirats, nicht Positionen des BMWi.“ (2) Kommunikation im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und im Nachgang der Veröffentlichung bis zur IFG-Anfrage vom 14. Juli 2021: s. Anlage Kommunikation zu Positionspapier des BJDW zum Thema Börsengänge/IPO Bitte beachten Sie: Anhänge zu den zur Verfügung gestellten E-Mails sind hinter der jeweiligen E-Mail eingefügt. In allen Unterlagen, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, wurden die personenbezogenen Daten weitgehend geschwärzt. Mit der Schwärzung hatten Sie sich mit E-Mail vom 28. Juli 2021 einverstanden erklärt. Dadurch konnte auf die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG weitgehend     verzichtet  werden.    Soweit    Dritte  auch    bei  Schwärzung    ihrer personenbezogenen Daten eindeutig zu identifizieren gewesen wären, wurden sie beteiligt und haben in die Herausgabe eingewilligt.
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Seite 4 von 5 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 und Teil A, Nr. 2.2 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Insgesamt hat die Bearbeitung Ihres Antrags einen Verwaltungsaufwand in Höhe von EUR 1.170 verursacht. Dies ergibt sich aus einem Zeitaufwand von 19,5 Stunden für Mitarbeiter des höheren Dienstes unter Zugrundelegung eines pauschalierten Stundensatzes pro Arbeitsstunde von EUR 60,00 für Mitarbeiter des höheren Dienstes. Unter    Berücksichtigung     dieses  Verwaltungsaufwands    und   sämtlicher  weiterer gesetzlicher Kriterien für die Gebührenbemessung war innerhalb des Gebührenrahmens von EUR 30 bis EUR 500 gem. § 10 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 und Teil A, Nr. 2.2 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) die Gebühr i. H. v. EUR 220 festzusetzen. Die Höhe der Gebühr steht in einem angemessenen Verhältnis zur übermittelten    Information.    Im  Übrigen   sind  Anhaltspunkte   dafür,  dass   der Informationszugang durch die Gebührenhöhe nicht wirksam in Anspruch genommen werden kann, nicht ersichtlich. Insbesondere berücksichtigt die Gebührenentscheidung auch die Bedeutung der konkreten Amtshandlung für die demokratische Willensbildung und die Kontrolle der Verwaltung. Schließlich wurde der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gebührenschuldner berücksichtigt. Ich bitte, die Gebühr in Höhe von EUR 220 bis zum 23. September 2021 auf das folgende Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Bundeskasse Halle Geldinstitut: Deutsche Bundesbank (Filiale Leipzig) IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40 BIC: MARKDEF1860 Verwendungszweck: 1180 0437 7525 und BEW03002059.
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Seite 5 von 5 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Wald Anlage Kommunikation zu Positionspapier des BJDW zum Thema Börsengänge/IPO
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Archiviert: Dienstag, 10. August 2021 10:12:15 Von: Zeitpunkt des Eingangs der Nachricht: Tue, 11 May 2021 10:07:25 Gesendet: Tue, 11 May 2021 08:06:35 An:                    Jarzombek, Thomas, KoorLR Gärtner, Lutz, VIB1 Schnorr, Stefan, VI Lipicki, Christian, Cc: Betreff: BJDW Input zum Thema "Börse" Wichtigkeit: Normal Vertraulichkeit: None Anhang: 2021.04.12_Positionspapier zum Thema Börse_AF_CG_clean_AF.pdf; Sehr geehrter Herr Schnorr, Herr Gärtner, Herr Lipicki, lieber Thomas, lieber Beirät:innen, zum Thema "Börsengänge Deutscher Startups" erhalten Sie/Ihr anbei unser Positionspapier. Wir halten die Thematik für eine nachhaltige Weiterentwicklung des deutschen Startup-Ökosystem und darüber hinaus für sehr wichtig. Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn das Papier veröffentlicht ist, damit wir unsere eigene Kommunikation daraufhin ausrichten können. Mit freundlichen Grüßen, Im Namen des Beirats
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Positionspapier zum Thema Börsengänge Deutscher Startups 15.04.2021 Beirat "Junge Digitale Wirtschaft" 1
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Autoren – Lea-Sophie Cramer, Gründerin und ehemalige Geschäftsführerin von Amorelie, einem der erfolgreichsten deutschen eCommerce-Startups, das bereits zwei Jahre nach Gründung einen Exit in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe erzielen konnte. Gründerin, Investorin, Aufsichtsrätin. Alex v. Frankenberg, Geschäftsführer des High-Tech-Gründerfonds (HTGF), des seit 2005 als Public- Private Partnership agierenden aktivsten Seedinvestor in Deutschland. Bei knapp 140 Exits konnten nur 2 Börsengänge, einer in Frankfurt, einer an der NASDAQ als Reverse IPO realisiert werden. Aktuell befinden sich bei gut 300 Beteiligungen rund 30 Börsenkandidaten im Portfolio des HTGF. Christoph Gerlinger, Geschäftsführer der börsennotierten SGT German Private Equity, die bis 2020 unter German Startups Group (GSG) firmierte und bereits kurz nach Gründung 2012 für einige Jahre zum zweitaktivsten VC Investor in Deutschland nach dem HTGF avancierte. Die GSG war u.a. bei Amorelie beteiligt, aber auch bei anderen führenden deutschen Startups wie Delivery Hero, Scalable Capital, Chrono24 und MisterSpex. Christoph hat zuvor zwei von ihm aufgebaute und geleitete Unternehmen 2006 und 2000 an die Börse geführt, was ihn mit hierzulande selten vorzufindender IPO-Erfahrung ausstattet. 1. Ausgangslage Viele Aktienindizes weltweit notieren gerade auf Rekordständen oder sehr nahe daran. Dies 1 gilt auch für die führenden Aktienindizes (DAX, MDAX, TecDAX) in Deutschland . Seit der Auflegung des DAX Ende 1987 hat dieser eine Durchschnittsrendite von knapp 8% p.a. 2 erzielt . Insbesondere wachstumsstarke Technologieaktien zeigten mit knapp 20% p.a. seit 3 Ende 2008 eine deutlich bessere Performance als der allgemeine Aktienindex . In Deutschland gibt es immer noch viel zu wenig Börsengänge, wenn auch zuletzt mit 4 homöopathisch steigender Tendenz . 2020 war das dennoch das schwächste IPO Jahr seit der 1 Quelle https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/marktberichte/dax-rekordhoch-allzeithoch-trump- impfstart-brexit-deal-101.html 2 Quelle https://www.boerse.de/grundlagen/aktienanlage/Aktienmaerkte-gewinnen-9Prozent-pa-25 3 Quelle https://www.boerse.de/performance/Nasdaq- 100/US6311011026#:~:text=Konkret%3A,Rendite%20von%2021%2C8%25. 4 Quelle https://www.pwc.de/de/pressemitteilungen/2019/deutschland-erlebt-schwaechstes-ipo-jahr-nach- anzahl-im-regulierten-markt-seit-2009.html und https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/emissionsmarkt-deutschland-q4-2020.pdf Beirat "Junge Digitale Wirtschaft"                                                                   2
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5 Finanzkrise . Gleichzeitig bewegen sich die IPOs in USA nach Anzahl und Emissionsvolumen 6                                                                    7 auf Rekordniveau . 2019 gab es in den USA 165 IPOs mit einem Volumen von 50 Mrd. USD . Noch drastischer ist das Bild bei sog. SPACs. Hierbei handelt es sich um Special Purpose Acquisition Vehicles, die ohne operatives Geschäft als eine Art bloßer Kapitaltopf an die Börse geführt und hierdurch mit Kapital ausgestattet werden, um sodann durch die Fusion mit einem operativen Unternehmen, meist aus dem Technologie-Bereich einen operativen Geschäftszweck zu bekommen. Das fusionierende operative Unternehmen erlangt auf diese Weise eine Börsennotierung quasi durch die Hintertür, führt einen sog. „Reverse IPO“ durch. Das ist besonders für schnell wachsende, erfolgreiche und größere Tech-Unternehmen attraktiv, deren Gründer und Manager sich lieber auf das weitere, exponentielle Wachstum konzentrieren, als durch einen Börsengang davon für 12 – 18 Monate abgelenkt zu werden. Das operative Unternehmen finanziert sein weiteres Wachstum aus dem Kapitaltopf der SPAC, den diese sozusagen als Mitgift in die Verbindung einbringt. In den USA gab es in 2020 erstmals mit 248 SPAC-IPOs mehr als herkömmliche IPOs, dabei wurden 82,5 Mrd. USD eingeworben. In Januar und Februar 2021 beschleunigte sich dieser Trend weiter, es fanden 189 SPAC-IPOs statt, mit denen 60,2 Mrd. USD eingeworben wurden. In Deutschland beträgt die Anzahl in 2020 wie auch im Jan/Feb 2021 sage und schreibe Null, schlicht weil die rechtlichen und regulatorischen Voraussetzungen nicht bestehen. Alle europäischen SPACs sind deshalb in Luxemburg oder den Niederlanden ansässig und die für den Standort noch wichtigeren, nachgelagerten Fusionstransaktionen, sog. „Business Combinations“ oder „De- SPAC“-Transaktionen werden allesamt über eine niederländische TopCo aufgesetzt. Dadurch wird mittelfristig eine große Zahl von Top Growth & Tech Companies in Luxemburg oder den Niederlanden ansässig sein, was dem Standort Deutschland massiv schaden wird. Aktuelles Bsp. – Lilium, ein deutsches Vorzeige-Flugmobilitäts-Startup mit Milliardenwert, führt den Reverse IPO über eine US-SPAC und eine niederländische Hold-Co durch. Bye-bye, Deutschland. 2. Negative Konsequenzen fehlender Börsengänge a. Es entstehen keine neuen, autonomen Weltmarktführer in Deutschland Der regelmäßig wiederholte Kritikpunkt an der deutschen VC-/Startup Landschaft, dass seit SAP kein neuer deutscher Weltmarktführer entstanden ist, hat sicher eine ganze Reihe von Ursachen. Eine sehr zentrale Ursache sind zu wenige beziehungsweise fehlende Börsengänge. Ohne einen Börsengang bleibt bei einem erfolgreichen Unternehmen nur die Möglichkeit des Verkaufs an andere Unternehmen. Mehrheitlich sind diese Käufer nicht-deutsche Unternehmen. Selbst 5 https://www.pwc.de/de/pressemitteilungen/2020/emissionsmarkt-deutschland-2020-ist-das-schwachste- ipo-jahr-seit-der-finanzkrise.html 6 Quelle https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/rekordjahr-bei-us-ipos-nach-kursfeuerwerk-bei-doordash- jetzt-folgt-airbnb-20222166.html 7 https://assets.ey.com/content/dam/ey-sites/ey-com/en_gl/topics/growth/ey-global-ipo-trends-q4-2019.pdf); in 2020 497 IPOs mit 154 Mrd. USD Volumen (https://www.bakermckenzie.com/en/newsroom/2020/12/ipo- report-2020 Beirat "Junge Digitale Wirtschaft"                                                                        3
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bei einer Übernahme durch ein deutsches Unternehmen wird dieses im besten Fall gestärkt, ein neuer Weltmarktführer entsteht nicht. Die größten Unternehmen, die aus der Welle der Internetunternehmen in Deutschland entstanden sind, sind Delivery Hero mit einem Börsenwert von 30 Mrd. Euro und Zalando mit einem 8 Börsenwert von 22 Mrd. Euro . Dem gegenüber stehen in den USA beispielsweise Amazon (Bewertung 1.440 Mrd. Euro), Google (Bewertung 1.200 Mrd. Euro) oder 9 Facebook (Bewertung 630 Mrd. Euro) . Selbst in dem noch sehr jungen Krypto- Universum wird mit dem bevorstehenden Börsengang von Coinbase ein Unternehmen mit einem Börsenwert von rund 70 – 100 Mrd. Dollar entstehen, das in Deutschland bereits der Spitzengruppe des DAX anzusiedeln wäre. Vergleichbare Unternehmen in Deutschland existieren nicht. Durch einen Börsengang gewinnen die Unternehmen zudem an Reputation und Aufmerksamkeit. Dieses ermöglicht ihnen insbesondere in ihrem Heimatland einen einfacheren Zugang zu Fachkräften und eine hohe Identifikation des Heimatlandes und der Sitz-Region mit dem Unternehmen. b.    Um solche Weltmarktführer herum entstehen ganze Industriecluster und Ökosysteme. Diese bilden sich nicht in Deutschland, sondern im Wesentlichen in den USA (Silicon Valley) und in China c.    Mit fehlenden IPOs fehlt eine außerordentlich wichtige Finanzierungsquelle für deutsche Startups Regelmäßig bemängelt wird das Fehlen von Wachstumskapital in der deutschen VC Branche. Nicht nur im Rahmen eines Börsengangs (IPO) sondern auch mehrfach danach besteht bei erfolgreichen Unternehmen deutlich mehr Geld aufzunehmen, als im Rahmen von VC Finanzierungen. Dadurch werden die Unternehmen in ihrem Wachstum gebremst und vorzeitig, zumeist an ausländische Käufer, verkauft. d.    Aufgrund des fehlenden Kapitalmarktzugangs mangelt es deutschen Startups an einer Akquisitionswährung zur Übernahme anderer Unternehmen Startups können nach einem IPO ihren Wachstumskurs auch durch anorganisches Wachstum (M&A) beschleunigen. Nicht selten kaufen börsennotierte ehemalige Startups wiederum junge Startups und bezahlen diese mit neu ausgegebenen Aktien ihres an der Börse notierten Unternehmens. e.    Durch das Fehlen von börsennotierten Unternehmen fehlen somit zugleich Käufer 10 und Exitkanäle für jüngere Unternehmen f.    Durch das Ausbleiben von IPOs werden folglich das gesamte Tech- und VC- Ökosystem beschädigt bzw. in seiner Entwicklung gehemmt und selbstverstärkende Effekte unterbunden Es fehlen dadurch in vielfacher Hinsicht Kapital, Akquisitionstätigkeit bzw. anorganisches Unternehmenswachstum und Exitkanäle für VC finanzierte Tech- Startups. Dadurch geht auch die Rendite für Börsen- und VC-Investoren verloren. Damit entstehen zu wenige VC Fonds und sie bleiben zu klein. Der Anteil 8 Stichtag 29.1.2021 9 Stichtag 29.1.2021 10 Ein sehr gutes Beispiel für eine solche Transaktion ist die Übernahme von Whatsapp durch Facebook für 19 Mrd. USD im Jahr 2009 Beirat "Junge Digitale Wirtschaft"                                                                       4
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