0221.4-15-121r1

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Karl-Heinz Los Fleischerfachgeschäft

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DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ UND DIE INFORMATIONSFREIHEIT LfDI Baden-Württemberg · Postfach 10 29 32 · 70025 Stuttgart Datum    10. November 2020 Per E-Mail                                                                                             Name    LfDI BW Durchwahl   0711/615541-0 Herrn                                                                                          Aktenzeichen    0221.4-15/121 Arne Semsrott                                                                                                  (Bitte bei Antwort angeben) Informationsfreiheit: Antrag vom 4. Oktober 2020 an die Stadt Karlsruhe Ihre E-Mail vom 10. Oktober 2020 („FragDenStaat.de“ #199433) Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie bitten um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsge- setz, insbesondere da aus Ihrer Sicht datenschutzrechtliche Belange betroffen sind. Nach der Datenschutzgrundverordnung gilt der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DS-GVO). Danach sind nur solche personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten, welche für den legitimen Verarbeitungszweck auch not- wendig sind. Sollten Sie unter Ihrer Geschäftsadresse erreich- und identifizierbar sein – wofür schon die bisherige geglückte Kommunikation mit der Stadt Karlsruhe spricht - wäre aus datenschutzrechtlichen Erwägungen die Angabe Ihrer Wohnadresse nicht notwendig. Zudem ist jedenfalls im derzeitigen Verfahrensstadium die Erhebung Ihrer Privatanschrift nicht geboten: Selbst wenn ein „Betreiber ein Anrecht darauf hat, die persönlichen Daten des Antragstellers zu erfragen“, gibt es derzeit keine derartige Anfrage des Betreibers. Ob Ihre Privatanschrift überhaupt an diesen von der Stadt Königstraße 10 a · 70173 Stuttgart · Telefon 0711 615541-0 · Telefax 0711 615541-15 · poststelle@lfdi.bwl.de · poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de · PGP Fingerprint: E4FA 428C B315 2248 83BB F6FB 0FC3 48A6 4A32 5962 Die Informationen bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 DS-GVO können unserer Homepage entnommen werden (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/).
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-2- Karlsruhe weitergereicht werden dürfte, ist aus Sicht des LfDI sehr fraglich und von der Stadt zu prüfen, wenn der Betreiber diese Information tatsächlich begehrt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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