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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kooperationsvereinbarung zu Drug-Checking

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Vereinbarung des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) und als nachgeordnete Behörde dem Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin (GerMed) und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenlnnDS), der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (SenJustVA), der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Polizeipräsidenten in Berlin sowie der Träger der Suchthilfe Fixpunkt gGmbH, Schwulenberatung Berlin gGmbH und vista gGmbH über die Durchführung einer analysegestützten Beratung im Land Berlin Präambel Die Berliner Koalition möchte suchtgefährdeten Konsumierenden illegaler Drogen mit einer analysegestützten Beratung (Drugchecking) einen verbesserten Zugang zu Kontakt-, Beratungs- und Therapieangeboten bieten. In der 2016 abgeschlossenen Koalitionsvereinbarung haben die Regierungsparteien erklärt, dass eine analysegestützte Beratung (Drugchecking) zur Verminderung der Begleitrisiken von Drogenkonsum aufgebaut werden soll. Sie ist eingebettet in ein Konzept und wird von staatlich anerkannten Einrichtungen erbracht. Die analysegestützte Beratung ermöglicht Berliner Drogenkonsumenten und -konsumentinnen, Proben ihrer erworbenen Stoffe einer Substanzuntersuchung zu unterziehen. So kann festgestellt werden, ob die jeweiligen Substanzen unerwünschte und gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe enthalten oder so hoch dosiert sind, dass Gefahr für Leib und Leben droht. Damit dient die analysegestützte Beratung dem in § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG genannten Gesetzeszweck, der Entstehung und dem Erhalt einer Drogenabhängigkeit entgegenzuwirken und insofern der Suchtprävention als auch der Schadensminimierung. Zweck der analysegestützten Beratung ist es, Drogenkonsumenten und -konsumentinnen möglichst frühzeitig zu erreichen, vor gesundheitlichen Risiken zu warnen und bei Bedarf dem Hilfesystem zuzuführen. Damit soll Gesundheitsschäden und problematischen Konsummustern vorgebeugt werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Konsumierende, die zuvor noch keine drogenspezifische Hilfe in Anspruch genommen haben und an jene, die aufgrund des Konsums potentiell gefährlicher psychoaktiv wirksamer Substanzen einen Beratungsbedarf haben. In Anbetracht der Tatsache, dass die Zahl der Drogentoten in den letzten Jahren stetig gestiegen ist, ist der frühe und niedrigschwellige Zugang zum Suchthilfesystem besonders wichtig. 1
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Ferner ergänzen die Ergebnisse aus den Substanzanalysen die bisherigen Daten aus Erhebungen zum Thema Drogenkonsum und Abhängigkeitsentwicklung und tragen damit zur besseren Einschätzung der Situation in Berlin bei. Um die Durchführung einer analysegestützten Beratung zu ermöglichen, schließen die Vereinbarungspartner die folgende Kooperationsvereinbarung: § 1 Gegenstand der Vereinbarung Die Kooperation dient der Realisierung einer analysegestützten Beratung i.S.d. Präambel und damit der Weiterentwicklung des Berliner Suchthilfesystems und der besseren Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Ressorts und der freien Träger. Diese Vereinbarung umfasst neben den nachstehend getroffenen Regelungen auch den als Anlage beigefügten „Ablaufplan analysegestützte Beratung" (in der Drogenberatungsstelle). § 2 Aufgaben der SenGPG und des GerMed (1) Koordinierung der Maßnahme Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) ist fachlich für das Projekt zuständig. Sie koordiniert das Projekt der analysegestützten Beratung als Maßnahme der Drogen- und Suchtprävention übergreifend sowie in enger Zusammenarbeit mit den Trägern. (2) Beauftragung des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin /GerMed) Die SenGPG beauftragt das GerMed als eine ihr nachgeordnete Landesbehörde mit der Substanzanalyse der Proben, die von den Konsumenten und Konsumentinnen bei den Trägern eingereicht werden. § 3 Kooperation der SenlnnDS, der SenJustvA sowie des Polizeipräsidenten in Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin Die SenlnnDS und der Polizeipräsident in Berlin sowie die SenJustVA und die Staatsanwaltschaft Berlin tragen das Konzept und die Umsetzung der analysegestützten Beratung (Drugchecking) mit. § 4 Aufgaben der Träger der Suchthilfe (1) Gewährleistung der örtlichen, zeitlichen und personellen Rahmenbedingungen zur Durchführung der analysegestützten Beratung Standorte der analysegestützten Beratung sind von den beteiligten Trägern betriebene staatlich anerkannte Einrichtungen der Suchthilfe. Die Standorte und Öffnungszeiten werden von den 2
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Trägern mit Zustimmung der Fachbehörde ausgewählt und vor Projektbeginn den weiteren Vereinbarungspartnern mitgeteilt. Veränderungen der Standorte und der Öffnungszeiten, in denen die Beratungsgespräche und die Probenabgaben erfolgen, sind mit der SenGPG im Vorfeld abzustimmen und werden den Vereinbarungspartnern mitgeteilt. Die Träger gewährleisten notwendige Schulungen der das Projekt durchführenden Mitarbeitenden. Die pharmazeutische Projektkoordination (vista gGmbH) steht allen drei Trägern zur Beratung zur Verfügung. (2) Entgegennahme von Substanzen, Beratung und Übermittlung der Ergebnisse Die Träger informieren und beraten die Einreicher und Einreicherinnen der Proben in den ihnen zur Verfügung stehenden Räumen über das Verfahren, über die vermutete Substanz, mögliche Wirkungen sowie gesundheitliche Risiken und Hilfemöglichkeiten im sogenannten „lntake- Gespräch". Sie nehmen die Proben entgegen und übermitteln sie an das GerMed, in dem die Substanzanalyse vorgenommen wird (siehe Anlage „Ablaufplan analysegestützte Beratung"). Die Ergebnisse der Substanzanalyse werden von dem GerMed an die Träger übermittelt. Die Mitteilung der Ergebnisse durch die Träger an die Einreicher und Einreicherinnen erfolgt wahlweise persönlich vor Ort, persönlich telefonisch oder ist über einen personalisierten Zugang online möglich. Größere Warteschlangen vor den Abgabe- bzw. Beratungsstellen sind zu vermeiden. (3) Information und Dokumentation Die Träger Fixpunkt gGmbH, Schwulenberatung Berlin gGmbH und vista gGmbH tragen Sorge für ein effektives Dokumentationssystem in enger Absprache mit der Fachbehörde (SenGPG) und dem GerMed. Die Träger informieren die Suchtbeauftragte des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG), regelmäßig alle drei Monate über die aktuellen Entwicklungen der analysegestützten Beratung. Werden · besonders gefährliche und/oder unerwartete Probenzusammensetzungen festgestellt, erfolgt durch die Träger unverzüglich eine Information an die Fachbehörde. Von dort werden die Vereinbarungspartner und evtl. weitere zuständige Institutionen informiert (z.B. die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD und die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)). (4) Veröffentlichungen Veröffentlichungen sind nur mit Zustimmung der SenGPG zulässig. Auch die Beantwortung von Presseanfragen bedarf der Freigabe durch die Sen GPG. 3
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§ 5 Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner (1) Benennung einer hauptverantwortlichen Person Jeder Vereinbarungspartner benennt für die Zusammenarbeit einen Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin. (2) Abstimmungsgespräche Die SenGPG lädt in Absprache mit den Trägern in regelmäßigen (möglichst halbjährigen) Abständen - zu Beginn mindestens nach 3 Monaten - Vertreter und Vertreterinnen der Vereinbarungspartner zu Abstimmungsgesprächen auf Arbeitsebene ein, um aktuelle Ergebnisse zu erörtern und bei Bedarf geeignete Maßnahmen festzulegen. Bei Bedarf kann jeder Vereinbarungspartner die Einberufung einer Sitzung bei der SenGPG anfordern. Weitere Themen der Abstimmungsgespräche sind die Umsetzung der analysegestützten Beratung, Entwicklungen und Wirkungen, gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der analysegestützten Beratung sowie das Beschwerdeaufkommen, Beschwerdepunkte und die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum. Über die Gespräche werden Protokolle gefertigt. § 6 Haftung Die Vereinbarungspartner sind sich darüber einig, dass aufgrund der analysegestützten Beratung keinerlei Haftung für die Folgen des Konsums der getesteten Substanzen übernommen wird. Im Rahmen des lntakegeprächs wird der Nutzer /die Nutzerin über den vorgenannten Haftungsausschluss und darüber informiert, dass die eingereichten Substanzen ausdrücklich auf eigene Gefahr und Verantwortung konsumiert werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung für die eingereichten Proben. § 7 Laufzeit der Vereinbarung Diese Kooperationsvereinbarung gilt ab Unterzeichnung aller Vereinbarungspartner auf unbestimmte Zeit. Jeder Vereinbarungspartner kann die Kooperationsvereinbarung mit einer Frist von drei Monaten ohne Begründung kündigen. § 8 Schlussbestimmungen Die Vereinbarung wird in neun Exemplaren ausgefertigt, von denen alle Vereinbarungspartner ein unterschriebenes Exemplar erhalten. 4
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Berlin, den ............... .                     Berlin, den ............ .. Für die Senatsverwaltung                          Für das Landesinstitut für gerichtliche und Gesundheit, Pflege und Gleichstellung             soziale Medizin (GerMed) Unterschrift                                      Unterschrift Berlin, den                                       Berlin, den Für die Senatsverwaltung für Inneres              Für den Polizeipräsidenten in Berlin und Sport... Unterschrift                                      Unterschrift Berlin, den                                       Berlin, den Für die Senatsverwaltung für Justiz,              Für die Staatsanwaltschaft Berlin Verbraucherschutz u. Antidiskriminierung ... Unterschrift                                      Unterschrift Berlin, den                          Berlin, den                              Berlin, den Für die Fixpunkt gGmbH               Für die Schwulenberatung                 Für die vista gGmbH Berlin gGmbH Unterschrift                         Unterschrift                             Unterschrift 5
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