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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kooperationsvertrag zur "DARK-Ticket" Kampagne

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Kooperationsvertrag zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts Holzmarktstraße 10179 Berlin Vertreten durch den Vorstand Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Herrn Dr. Henrik Haenecke und Herrn .Dirk Schulte diese vertreten d u r c i f f l i l l . . BereichsleitellIMMIle sowie durch H e r r i . M . Abteilungsleitellffl> —nachfolgend "BVG" genannt un Granny Gmbh Prinzenstraße 10969 Berlin Vertreten durch —nachfolgend "GRANNY" genannt —beide zusammen nachfolgend "Parteien" sowie einzeln "Partei" genannt Vertrag BVG / Granny zur DARK-KooperationSeite 1 von 5
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Präambel Granny arbeitet und agiert im Auftrag der Netflix International B.V. (Im übernimmt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jedoch im Granny und die BVG planen zum Start der zweiten Staffel der NETFLIX Serie DARK am 21.06.2019 eine gemeinsame Kampagne (im Folgenden "Kampagne"), die zum Ziel hat 1. d a s Image der BVG und von Netflix in Berlin und 2. d e n Nutzern der BVG in Berlin einen echten Mehrwert zu bieten 3. d i e Serie 'Dark' bekannter zu machen 1. G e g e n s t a n d dieser Vereinbarung Zu diesen Zwecken planen die Kooperationspartner 1, ausschließlich am 21.06.2019 Tageskarten (gem. Teil B, Ziffer 5.3.3.1 b) des Gemeinsamen Tarifs der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen, Regeltarif Berlin AB) auch unter dem Namen 'Dark-Ticket' zu vertreiben, die am 21.06.2019 und am 21.06.2052 jeweils bis 3 Uhr des Folgetages gültig sind (in Folge: Dark-Ticket'). 2. A u ß e r d e m soll unter den Ticket-Käufern eine VBB-Umweltkarte für den Tarifbereich AB verlost werden, die für 33 Jahre gültig ist. (in Folge: "33-Jahresticket". 3. D a s Dark-Ticket und das 33-Jahresticket über die folgenden Kanäle anzukündigen und zu bewerben a. S o c i a l Media Kanäle (httos://www.facebook.combveilwirclichliebent und httos://tvvillercom/EVC- Kampagne) b. Berliner Fenster c. D i g i t a l e Werbeflächen d. Pressemitteilungen und -Arbeit der Kooperationspartner 4. D i e Themen der Serie 'Dark' insbesondere 'Zeitreise' unter dem Motto 'BVG goes Dark' thematisch mit in den Mittelpunkt der Social Media Kanäle der BVG zu stellen Für die Umsetzung der Kampagne ist Granny von NETFLIX beauftragt sowie die Agentur GUD.berlin GmbH (im Folgenden GUD) durch 2. L e i s t u n g e n und Kostenübernahme durch die BVG Um die Umsetzung der Kampagne zu gewährleisten verpflichtet sich die Leistungen zu erbringen und die fristgerechte Umsetzung zu garantieren: a. A l l e notwendigen Maßnahmen, um den Vertrieb der Dark-Tickets am 21.06.2019 über die Fahrkartenautomaten im U-Bahnbereich der BVG zu ermöglichen, insbesondere die Programmierung der Fahrkartenautomaten, Umsetzung des gemeinsam abgestimmten Designs für das Automaten Interface und des Ticket Aufdrucks b. Produktion und Bereitstellung der 33 Jahre Abo Karte (Chipkarte) im abgestimmten Design Vertrag BVG / Granny zur DARK-KooperationSeite 2
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c. Bereitstellung der Mediaflächen 'Berliner Fenster und 'Digitale BVG'. Absetzen der Social-Media-Postings zur Bewerbung des Dark-Tickets und des 33 Jahre Abos jeweils auf den Kanälen 1. F a c e b o o k : https://www.facebook.corn/weilwirdichlieben/ Twitter: https://twitter.com/BVG Kamilacjne d. We i t e r e Social-Media Postings unter dem Motto 'BVG aoes Dark' in selbst gewähltem Umfang e. Pressearbeit und Medienkooperationen f. D u r c h f ü h r u n g des Gewinnspiels und Bereitstellung der rechtlich notwendigen Informationen (AGB) zur Durchführung des Gewinnspiels insbesondere Gewinnspiel Bedingungen (TMB) und rechtliche Informationen in Bezug auf die Tickets Die unter lit a)-d) genannten Leistungen sind nur im Zeitraum 17.06. bis 21.06.2019 zu erbringen. 3. L e i s t u n g e n und Kostenübernahme durch Granny Granny verpflichtet sich, im Rahmen der Kampagne folgende Kosten a. K o s t e n für das 33-Jahresticket in H ö h e a l l I M M I I I I . , b. K o s t e n für die Dark-Tickets (Tagesticket Tarifbereich AB zweiter Gültigkeitstag in 2052) Nach Abschluss des Vertrages stellt die BVG der Granny eine Rechnung über einen Betrag in Höhe D i e Rechnungssumme in Höhe v o i a l l a i l l M i l i s t bis zum 21.06.2019 zur Zahlung fällig, Die Zahlung hat unter Angabe des Verwendungszwecks „BVG DARK-TICKET 33-J.-ABO u. Gültigkeit Tagesk. 2052" auf das folgende Konto der BVG zu erfolgen: Bank: Berliner Sparkasse Konto: IBAN 0 4 7 1005 0000 0990 Verwendungszweck: BVG DARK-TICKET 33- 1 -ABO u. Gültigkeit Tagesk. 2052 Vertrag BVG / Granny zur DARK-KooperationSeite 3
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Nach Ermittlung der tatsächlichen Verkaufszahlen stellt die BVG, soweit mehr als 2,000 Dark-Tickets verkauft werden, den Mehrbetrag I M M I M » i n Rechnung bzw. erteilt bei weniger als 2.000 verkauften Ticktes eine entsprechende Gutschrift. Darüber hinaus ist Granny verpflichtet, die Webseite für die Registrierung der Gevvinnspielteilnehmer zu einzurichten und betreiben. Granny erstellt eine fortlaufend nummerierte Liste der registrierten Teilnehmer. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt der als Anlage beigefügte Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Granny und Netflix International BV. sind berechtigt - zusätzlich zu den unter beschriebenen Leistungen des BVG - auf eigene Kosten auf den Verkauf der Dark- 21.06. 2019 sowie die Durchführung des Gewinnspiels durch Pressemitteilungen, Werbung usw. h i n z u w e i s e l l Jede weitergehende Nutzung der Werbemittel sowie die Verwendung der BVG bedarf der schriftlichen Zustimmung der BVG. Den Beteiligten ist es jedoch gestattet, die Kampagne oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung zeitlich unbeschränkt und unentgeltlich auf ihrer eigenen Unternehmenswebseite und/oder in ihren eigenen Soda! Media Kanälen zu zeigen und/oder zu beschreiben sowie zur Teilnahme an Wettbewerben der Werbebranche zu nutzen, sofern hierdurch keine Geheimhaltungsinteressen berührt werden. 4. F r e i g a b e der Werbemittel Alle Werbe- und Kommunikationsmittel, die im Zusammenhang der Kampagne von einem der Kooperationspartner produziert und/oder eingesetzt werden, müssen von beiden Kooperationspartnern schriftlich oder in Textform zur Veröffentlichung freigeben werden, 5. I n k r a f t t r e t e n und Laufzeit der Vereinbarung Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. 6. G e h e i m h a l t u n g Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung verwendet werden. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind; Vertrag BVG/Granny zur DARK-KooperationSeite 4
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diese ihr nach Abschluss der Vereinbarung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser die empfangende Partei, übermittelt wurden; diese schriftlich durch die offen legende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden; diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von legenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind; die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (zB nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz) offenzulegen sind. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, die jeweils andere Partei von einem derartigen Offenlegungsverlangen umgehend zu unterrichten. 7. S c h l u s s b e s t i m m u n g e n Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung werden durch Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gerichtsstand ist Berlin. Berli Berlin, den Für Granny: •iririnny G m b H ti7enstraße •Berlin 1 4 / f i ( 2 : 4 g i ) 9 r o n n y. c i e 30 6 0 9 821 8 8 0 Vertrag BVG / Granny zur DARK-KooperationSeite 5 von 5
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