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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Korrespondenz mit Mitgliedern des Bundestags

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•                  MdB Mitglied des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030 227 - Fax:      030 227 MdB • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin Bundesministerium der Justiz und für Berlin, 18. März 2020 Verbraucherschutz Frau PSt'in Rita Hagl-Kehl, MdB Im ALJstausch _j PRPS!n: Antrag auf Neuberechnung nach Versorgungsausgleich                          1. Frau PStn m.d.B.u.K. 2. Bitte AE für Frau PStn 3. Kopie vorab an All!!, UAL 11r i Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, liebe Rita, ./Jl ßb mit den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus wird das gesamte soziale Leben in                      /,d 21 Deutschland und Europa stark eingeschränkt. In diesem Zusammenhang hat mich u.a. der Be- treiber einer großen Veranstaltungsgastrol"!omie -        mit der Bitte um Beurteilung der Situation angeschrieben. Das Hauptgeschäft läuft - mit vielen Klein- und Großveranstaltungen - von Frühling bis Oktober. Mit einem umfassenden Risikomanagement hat der Betrieb ausreichend Vorsorge betrieben. Eine Betriebsschließungsversicherung, welche auch das Infektionsschutzgesetz einbezieht, deckt Ver- sicherungsleistungen im Infektionsfall ab (so der Betreiber). Mit der Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im De- zember 2019 in WuhanNolksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus ("201 g-nCoV') sind die meldepflichtigen Krankheiten um den Corona-Virus erweitert worden. Da die derzeitige Lage quasi ,stündlich' zu Stornierungen von Veranstaltungen kommt, ist die Existenz des Betrie- bes gefährdet. Die Versicherung greift nur dann, wenn der Betrieb durch eine behördliche Anordnung geschlos- sen wird. Mit der Betriebsschließungsversicherung seien dann all Kosten abgedeckt- neben den Personalkosten auch andere bettiebliche Kosten.
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•             MdB Mitglied des Deutschen Bundestages -2- Liebe Kollegin, ich bille im Rahmen der getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des weiteren Verbreitung des Corona-Virus um eine Einschätzung von dir. Mit herzlichen Grüßen
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• • Mitglied des Deutschen Bundestages Berlin Platz der Republik 1 110 II Berlin Telefon 030 227 _ _ Fax        030Z27 E-Mail: ----~lbundestag.dc r,G;;G,r-;:-A-;::E1 -;:;B-;:;ER;:;-r--:-:-r-c.:::::; •li,!J:lll..,_fllli~.&gilll>li!ü.,.UQllllla:llp Bundesministerium d und für Verbrauche An das                                                                                  Telefon Bundesministerium der Justiz                           Eingang:       Ol April 2020     Fax _ E-Mail:                        bundestag.de und für Verbraucherschutz Frau Ministerin Christine Lambrecht Mohrenstraße 37                                                 Büro der Ministerin 10117 Berlin                 t 1 01.0l.2020 08 ,25             1 ;;a~1..-..:;;; Leistungsfähigkeit von Mietern und Vermietern wahren; 1. Frau PStn m,d.B.u.K. PRPS!n:                    ,   /.f2--, 3, Y. „Sicher-wohnen-Fonds" für Deutschland auflegen                                     2. Bitte AE für Frau PStn     (rri5-t • 2.wo) 3. Kopie vorab an 111\L.a..I, ~U.R.7 Sehr geehrte Frau Ministerin, in der Anlage lasse Ich Ihnen ein Schreiben der Genossenschaft , unterzeichnet vom zukommen. Die Genossenschaft begrüßt auf der einen Seite das, was der Bundestag im Sinne der Wirtschaft und im Sinne der Mieter beschlossen hat, weist aber darauf hin, dass es in der Umsetzung erhebliche praktische Schwierigkeiten gibt, weil das ganze Sys- tem sehr antragslastig ist. Wohngeld zu beantragen bedeutet, dass man bei.drei unter- schiedlichen Behörden entsprechende Nachweise/Anträge einreichen muss. Die Möglichkeit, Wohngeld online zu beantragen, gibt es so gut wie gar nicht, so dass Mieter nach dem Be- schluss des Bundestages zunächst für die nächsten drei Monate Mieten gar nicht leisten müssen (siehe Negativbeispiel-) oder zumindest in reduzierter Form. Das bedeutet für den Vermieter, dass ihm entsprechende Einnahmen fehlen, er aber wiede- rum entsprechende Zahlungsverpflichtungen Dritten gegenüber hat, Energiekosten ... Wenn aus dieser Zahlungskette den Vermietern - und das sind in den meisten Fällen Vermieter, die ein oder zwei Wohnungen, häufig auch als Alterssicherung haben -, Ausfälle entstehen, wer- den weitere Investitionen nicht geiätigt. Es gibt den berühmten Domino-Effekt. Deshalb war der Vorschlag von der Genossenschaft                                       aber auch von sehr unter- schiedlichen Verbänden, wie u.a. auch                                        zu überlegen, ob man nicht einen .Sicher-wohnen-Fonds" einsetzen kann. Alles andere ergibt sich aus der beigefügten Be- gründung. Ich halte dies für durchaus überlegenswert. Für eine entsprechende fachliche Stellungn~hme wäre ich dankbar. 1 Freundlic e Grüße ~                                "l1L t... uJ,A- Anlage· ~
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• •                         Mitglied des Deutschen Bundestages -~d.B,Platzde;Republik.1, 11~11 Berlin Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mini$terin · Frau Christine Lambrecht E-Mail: poststelle@bmjv.bund.de _,._,..:.....,,,, Berlin. 2. April 2020             Bitte um Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen Bezug:                   . Anlagen: Schreiben der der C(!Vid-19- Pandemie im Zivil-, Jnsolvenz- und ·       · enossenschaft.   Strafverfahrensrecht", alternativ um EinfiUu,mg eines "Sicher- Wohniln-Fonds" Einführung -MdB ~ 1 11011 Berlin                     Sehr geehrte Frau Ministerin Lambrecht, Telefon: +49 30 227-- ~                                 in der Anlage übergebe ich Ihnen musterhaft ein Schreiben der ~bundestag.de                     Wohnungsbaugenossenschaft                    in welchem diese [wie im übrigen ~ Telefon: +49                      auch, die Liste scheint nicht abschließend zu sein!) fordert, einen Fax:+49                           sog. "Sicher-Wohnen-Fonds" einzusetzen. Die Grundidee des v. g. Fonds scheint zu sein, dass die ·finanziellen Mittel zunächst als zinsloses Darlehen an betroffene Mieter ausgezahlt werden. Wenn der Mieter im Rahmen einer nachgelagerten Prüfung entsprechende Nachweise bei der Bewilligungsbehörde führt, werden sie dort, wo es legitim und angemessen ist, in einen Zuschuss umgewandelt. Es soll nur das zurückgezahlt werden, was auch leistbar ist. Ich halte diesen Ansatz (der·vennutlich noch einige Verbesserungen durch Ihr leistungsfähiges Ministerium erfahren könnte) für angemessen und zumindest für einen gangbaren Weg. In der Rückschau zumindes.t gangbarer als das Gesetz, welches die Koalition unter Ihrer Regie gemeinsam auf den Weg gebracht hat und welchem ich als "einfacher" Abgeordneter auch zugestimmt habe. Jetzt, nach etwas mehr als einer Woche, werden jedoch bereits die Schwächen dieses Gese.tzes deutlich. Und es wird deutlich, dass viele größere Unternehmen (die ihre Miete aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt nicht zurückhalten müssten!) sich die derzeitige Situation als "Trittbrettfahrer" zu '
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• Seite 2 Eigen niachen.-ist lediglich das Beispiel, welches besonders publik geworden i.st! · Sehr geehrte Frau Ministerin, .. ich möchte mich als Mitglied· der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht darauf zurü,_ckzie):ien, dass wir es 0geschafft" haben, dass das in Rede stehende Moratorium entgegen Ihrem Wunsch nur bis Ende Juni 2020 gelten soll. Ich denke; dass wir alle erhobenen Hauptes sagen können 'Jawohl - wir haben schnell gehandelt und Schnelligkeit geht manchmal zu Lasten von Genauigkeit und Sinnfälligkeit. Das ist nun·einmal so und die Mimscheri erkennen es an. Wenn allerdings ,"Schieflagen" erkannt sind, dann muss eben nachgesteuert werden" .. In diese])). Sfnne bitte ich zum einen um Überarbeitung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, zum anderen um Prüfung, qb die Schaffung des o. g. "Sicher-Wohnen-Fonds" Entlastung schaffen könnte. Und • falls zutreffend - um: dessen Einführung. Mit freundlichen Grüßen
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-----Ursprüngliche Nachricht---- Von:                                    MdB                        @bundestag.de> Ge.sendet: Donnerstag, 25. März 202116:57 An: Poststelle BMJV <Poststelle@bmjv.bund.de> Betreff: Anfrage zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote in Rechtsdienstleistungsmarkt Sehr geehrte Damen und Herren, - w u r d e aus seinem Wahlkreis zum Gesetzgebungsverfahren "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote in Rechtsdienstleistungsmarkt" angefragt. ■■■I■ würde gerne ihre Fachkompetenz in diesem Bereich in Anspruch nehmen für einige Klarstellung. Folgendes Anliegen wurde an uns gerichtet: "Der Regierungsentwurf ist aus der Sicht des Mittelstands grundsätzlich zu begrüßen. Es wären lediglich einige Klarstellungen wünschenswert. Zurückzuweisen ist jedoch die Stellungnahme des Bundesrats zu dem · Gesetzesentwurf. Diese reicht weit über die Zielsetzung des verbesserten Verbraucherschutzes hinaus und würde mittelständische Unternehmen bei der gemeinsamen Durchsetzung ihrer Rechte behindern. Exemplarisch für die zu erwartenden Folgen des Gesetzes in seiner jetzigen Form, steht unser Mitgliedsunternehmen, die l■■I Dieses wäre von der Neuregelung negativ betrpffen, weil über den -Schadensersatzansprüche gegen die Mitglieder des LKW-Kartells durchgesetzt werden können. Derartige gemeinsame Initiativen würden nach den Vorstellungen des Bundesrats in der Zukunft nicht mehr zulässig sein. Die individuelle Rechtsverfolgung ist in solchen Situationen unverhältnismäßig aufwendig und würde oftmals unterbleiben. Unter der Überschrift des Verbraucherschutzes würde somit letztendlich der Mittelstand geschädigt."
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Gerne würde wir hierzu eine Stellungnahme aus ihrem Haus erhalten, da dies nicht in unsere Fachlichen Expertise liegt. Für Rückfragen können Sie gerne auf uns zukommen. Mit freundlichen Grüßen & bleiben Sie Gesund i.A. Wissenschaftlicher Mitarbeiter Büro MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin 2
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