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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Korrespondenz mit Mitgliedern des Bundestags

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KriSta, 11 Betreff:                                   Standards für kontrollierte Öffnungen (Unterstützende und reproduzierbare Messinstrumente) Ursprüngliche Nachricht Von:                Pbundestag.de br:L_4ts2MIIIIIIIIIIPbundestag.de] Gesendet: Dienstag, 21. April 2020 17:11 An:                  VI Betreff: Standards für kontrollierte Öffnungen (Unterstützende und reproduzierbare Messinstrumente) Lieber Herr IM, in der aktuellen Corona -Debatte haben wir den ersten Schritt in die stufenweise Öffnung der wirtschaftlichen Aktivitäten bewegt. Diese Öffnungen sind entscheidend davon abhängig, dass wir die Anzahl der Neuinfektionen möglichst gering halten. Auf diesem Weg ist ein entscheidender Faktor, das Abstandsgebot möglichst großflächig einzuhalten. Die Läden sind momentan dazu aufgefordert hierfür Kontrollen einzuhalten. Zur Zeit nimmt die Kontrolle entweder der Händler selbst oder ein Sicherheitsdienst war. Aus meiner ingenieurstechnischen Sicht sicherlich möglich aber aus prozessualer Sicht eher suboptimal. Da ich in meiner alten Firma ein Kamerasystem kenne, welches bereits seit 10 Jahren mit Hilfe einer Kamera erkennt, wie viele Personen unter einem Kontrollpunkt durchgehen. Keine Lichtschranke, wo auch leicht 2oder mehr Personen hindurchschlüpfen können. Im Gegensatz zu anderen Kamerasystemen mit Gesichtserkennung besteht bei diesem Gefahr der missbräuchlichen Nutzung nicht. Das System arbeitet im Infrarotspektrum und erkennt eine Person von oben allein aufgrund der Umrisse. Im Gegensatz zu herkömmlichen Lichtschranken kann es allerdings auch mehrere eng nebeneinander gehende Personen einzeln abzählen. Wichtig, die Technologie erfüllt alle Anforderung der DSGVO. Diese Technologie ist bereits seit 10 Jahren im Sicherheitsbereich bei Gebäuden in der Anwendung. Unter anderem wird das System seit dieser Zeit bereits bei Google-Datencenter in den USA benutzt, um sicherzustellen, dass immer nur eine Person mit einer Erkennungskarte die verschiedenen Sicherheitszonen betritt. Beim Flughafen Charles de Gaule in Paris wird das System benutzt, um durch eine intelligente Erkennung größere Menschenansammlungen frühzeitig auflösen zu können. Im Allianz-Gebäude in Berlin wird es ebenfalls zur Sicherstellung der Sicherheitsanforderungen genutzt. In der aktuellen Pandemielage und der weitere Lockerungen im Bereich der Verwaltung, Einzelhandel, Gastronomie oder anderen Veranstaltungen könnte ein solches System sehr gut zur Überwachung und Kontrolle einer beschränkten Personenzahl zur Einhaltung der physikalischen Abstandsregel genutzt werden. Im Sinne weiterer Lockerungen wäre es sicherlich sinnvoll, einen Standard mit technisch reproduzierbaren Lösungen für weitere Lockerungen zu entwickeln und so auch gleichzeitig das Vertrauen der Bürger zu erwirken. Zur weiteren Absprache stehe ich gerne zur Verfügung. Über eine kurzfristige Rückmeldung würde ich mich freuen. Beste Grüße MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227- Fax: +49 30 227 D
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