Teilbescheid
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kosten einmalzahlung200.de“
POSTANSCHRIFTBundesministerium für Bildung und Forschung , 11055 Berlin HAUSANSCHRIFTKapelle-Ufer 1, 10117 Berlin ▎ POSTANSCHRIFT11055 Berlin ██████ ▎ TEL ███████ -▎██▎ ████████ ▎ FAX ███████ -▌▎██▎ █████ ▎ █████████ ██ ██ ▎ ▎ E-MAIL█ ████████████ ███████████ ▎ HOMEPAGE www.bmbf.de ██████████ ███████ DATUM Berlin, 03.05.2023 GZ PG EPP - 18501/29(2023) (Bitte stets angeben) BETREFF Zugangzu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Teilbescheid BEZUG Ihr Antrag vom 14.02.2023 ANLAGE (1) Zuweisung Projektmittel 2022 (2) Zuweisung Projektmittel 2023 (3) Auftrag Infokampagne (07.03.23) (4) Auftrag Infokampagne (10.03.23) ████████████ vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 14. Februar 2023 zur Energiepreispauschale für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler. Darin erbitten Sie Dokumente, aus denen „die Kosten für die Entwicklung der Website und Plattform zur 200€-Einmalzahlung für Studierende, ob diese Plattform vom BMBF selbst oder von einem Dienstleister entwickelt wurde (falls ja auch von welchem) und die Kosten für die Informationskampagne zur dieser Zahlung“ hervorgehen. Ich gebe Ihrem Antrag teilweise in dem aus der Begründung ersichtlichen Umfang statt. Begründung: Gemäß § 1 Abs. 1 IFG haben Sie einen Anspruch auf die begehrten Informationen, soweit es sich um amtliche Informationen handelt. Amtliche Informationen sind gemäß § 2 Abs. 1 IFG alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art der Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu. TELEFONZENTRALE+49 (0)228 99 -0 57 oder +49 (0)30 18 -0 57 FAX-ZENTRALE +49 (0)228 99 -83601 57 oder +49 (0)30 18 -83601 57 E-MAIL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de entnehmen.
SEITE 2 Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze werden mit diesem Bescheid folgende amtlichen Informationen übermittelt: Die Antragsplattform wurde durch den IT-Dienstleister ]init[ AG für Digitale Kommunikation erstellt. Vertragspartner des IT-Dienstleisters ist das Land Sachsen-Anhalt. Der Bund stellt die entsprechenden Mittel aus dem Haushalt des für die OZG-Umsetzung übergreifend zuständigen Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Verfügung. Für die Gesamtkosten des Projekts (Konzeption, Entwicklung, flächendeckender Roll-out sowie Betrieb 2023) sind bis zu 5,98 Millionen Euro vorgesehen. Dabei ist zu beachten, dass es sich um die Gesamthöhe der beantragten Projektmittel handelt, welche noch keinen verlässlichen Schluss auf die tatsächlichen Kosten erlaubt. Die genannte Summe ist den Dokumenten der Anlagen (1) und (2) zu entnehmen. Von Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurden bislang Aufträge für die Informationskampagne in Höhe von 112.098 Euro (brutto) für den Zeitraum bis Mai 2023 erteilt. Ein Teil dieser Summe geht aus den Dokumenten der Anlagen (3) und (4) hervor. Personenbezogene Daten Dritter – sofern es sich nicht um Daten von Bearbeiterinnen und Bearbeitern i. S. v. § 5 Abs. 4 IFG handelt – wurden entsprechend Ihrem Einverständnis vom 14. Februar 2023 geschwärzt. Darüberhinausgehende Ausschlussgründe nach dem IFG sind für die beigefügten Dokumente nicht ersichtlich. Im Hinblick auf weitere ggfs. von Ihrem Antrag erfasste Informationen dauert die Prüfung noch an und ist einer gesonderten Entscheidung vorbehalten. Diesbezüglich werde ich erneut auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. A. Haase