Teilbescheid

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POSTANSCHRIFTBundesministerium für Bildung und Forschung
                                                     , 11055 Berlin
                                                                                      HAUSANSCHRIFTKapelle-Ufer 1,        10117 Berlin
               ▎                                                                      POSTANSCHRIFT11055 Berlin
               ██████ ▎                                                                        TEL ███████             -▎██▎
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               ███████████ ▎                                                             HOMEPAGE www.bmbf.de
               ██████████ ███████                                                           DATUM Berlin, 03.05.2023
                                                                                                GZ PG EPP    - 18501/29(2023)
                                                                                                    (Bitte stets angeben)


     BETREFF Zugangzu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
            hier: Teilbescheid
      BEZUG Ihr Antrag vom 14.02.2023
     ANLAGE (1) Zuweisung Projektmittel 2022
            (2) Zuweisung Projektmittel 2023
            (3) Auftrag Infokampagne (07.03.23)
            (4) Auftrag Infokampagne (10.03.23)

               ████████████
               vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 14. Februar 2023 zur
               Energiepreispauschale für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler. Darin
               erbitten Sie Dokumente, aus denen „die Kosten für die Entwicklung der Website und Plattform
               zur 200€-Einmalzahlung für Studierende, ob diese Plattform vom BMBF selbst oder von einem
               Dienstleister entwickelt wurde (falls ja auch von welchem) und die Kosten für die
               Informationskampagne zur dieser Zahlung“ hervorgehen.
               Ich gebe Ihrem Antrag teilweise in dem aus der Begründung ersichtlichen Umfang statt.
               Begründung:
               Gemäß § 1 Abs. 1 IFG haben Sie einen Anspruch auf die begehrten Informationen, soweit es
               sich um amtliche Informationen handelt. Amtliche Informationen sind gemäß § 2 Abs. 1 IFG
               alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art der Speicherung.
               Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu.




                                                                     TELEFONZENTRALE+49 (0)228 99 -0       57       oder +49 (0)30 18 -0  57
                                                                         FAX-ZENTRALE +49 (0)228 99 -83601 57       oder +49 (0)30 18 -83601
                                                                                                                                          57
                                                                      E-MAIL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de
                                Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF
                                                    können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de entnehmen.
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          Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze werden mit diesem Bescheid folgende amtlichen
          Informationen übermittelt:

          Die Antragsplattform wurde durch den IT-Dienstleister ]init[ AG für Digitale Kommunikation
          erstellt. Vertragspartner des IT-Dienstleisters ist das Land Sachsen-Anhalt. Der Bund stellt die
          entsprechenden Mittel aus dem Haushalt des für die OZG-Umsetzung übergreifend
          zuständigen Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Verfügung. Für die
          Gesamtkosten des Projekts (Konzeption, Entwicklung, flächendeckender Roll-out sowie
          Betrieb 2023) sind bis zu 5,98 Millionen Euro vorgesehen. Dabei ist zu beachten, dass es sich um
          die Gesamthöhe der beantragten Projektmittel handelt, welche noch keinen verlässlichen
          Schluss auf die tatsächlichen Kosten erlaubt. Die genannte Summe ist den Dokumenten der
          Anlagen (1) und (2) zu entnehmen.

          Von Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurden bislang
          Aufträge für die Informationskampagne in Höhe von 112.098 Euro (brutto) für den Zeitraum
          bis Mai 2023 erteilt. Ein Teil dieser Summe geht aus den Dokumenten der Anlagen (3) und (4)
          hervor.

          Personenbezogene Daten Dritter – sofern es sich nicht um Daten von Bearbeiterinnen und
          Bearbeitern i. S. v. § 5 Abs. 4 IFG handelt – wurden entsprechend Ihrem Einverständnis vom
          14. Februar 2023 geschwärzt. Darüberhinausgehende Ausschlussgründe nach dem IFG sind für
          die beigefügten Dokumente nicht ersichtlich.

          Im Hinblick auf weitere ggfs. von Ihrem Antrag erfasste Informationen dauert die Prüfung
          noch an und ist einer gesonderten Entscheidung vorbehalten. Diesbezüglich werde ich erneut
          auf Sie zukommen.

          Mit freundlichen Grüßen
          Im Auftrag

          Dr. A. Haase
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