Anlage: Zuweisung Projektmittel 2022
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kosten einmalzahlung200.de“
POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn HAUSANSCHRIFT Heinemannstraße 2, 53175 Bonn POSTANSCHRIFT 53170 Bonn Ministerium für Infrastruktur und Digitales TEL +49 (0)228 99 57-2194 des Landes Sachsen-Anhalt FAX +49 (0)228 99 57-82194 Turmschanzenstr. 30 BEARBEITET VON Herrn Juschka E-MAIL uwe.juschka@bmbf.bund.de 39114 Magdeburg HOMEPAGE www.bmbf.de DATUM Bonn, 06.12.2022 GZ 431 – 42509(2022) (Bitte stets angeben) BETREFF Zuweisung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan , Kapitel Titel , Objektkonto 03 95 79 17, Haushaltsjahr 2022, für das Vorhaben: „Energiepreispauschale für Studierende und Fach- schüler“ Förderkennzeichen: EPSF2022DP Ausführende Stelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt BEZUG Antrag Sachsen-Anhalt / BMBF zur Bewilligung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket vom 25.11.2022 für das Projekt „Energiepreispauschale“ ANLAGE 1. Bewirtschaftungsregeln Konjunkturpaket OZG Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Höhe der Zuweisung/Bereitstellungsverfahren/Zweckbindung ich weise Ihnen aus dem Einzelplan Kapitel 0602, Titel , Objektkonto 03957917 für das Haus- haltsjahr 2022 einen Betrag bis zur Höhe von 2.981.350,00 € (in Buchstaben: Euro) i. S. einer Verteilung von Haushaltsmitteln gemäß den VV Nr. 3.2 zu § 9 i.V. mit Nr. 1 zu § 34 BHO zu. Die Mittel sind nicht übertragbar. Die Zuweisung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmit- tel. Die Mittel werden im Rahmen des HKR-Verfahrens zu Lasten meiner MV-Bewirtschafternum- mer 01002279 Ihrer Bewirtschaftungsnummer 012 09 895 zugeführt. In den Auszahlungsanordnungen für die Bundeskasse bitte ich, als Buchungsstelle Titel und das Objekt 03957917 anzugeben. TELEFONZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 FAX-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 E-MAIL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de entnehmen.
SEITE 2 Ich bitte, mich spätestens bis zum 15. Dezember über nicht benötigte Mittel zu unterrichten; der HKR-Rückruf von Haushaltsmitteln wird von mir ausgesprochen. Diese fließen dem Bun- deshaushalt im Einzelplan 06 zu. Die Jahresistausgabe ist mir - gegebenenfalls fernmündlich – bis zum 15. Dezember des laufen- den Haushaltsjahres zu melden. Die Mittel sind zweckgebunden; sie dürfen nur für das o.a. Vorhaben entsprechend dem Antrag vom 25.11.2022 (s. Bezug) verwendet werden. Im Vorfeld dieser Zuweisung für das Projekt be- reits erbrachte Leistungen sind im Rahmen dieser Bewilligung abrechenbar. Bei der Verausga- bung der Gelder sind das Haushalts- und Vergaberecht zu beachten. Die Mittel werden unter der Voraussetzung zugewiesen, dass für den gleichen Zweck keine ei- genen Mittel und keine Mittel von anderer Seite zur Verfügung gestellt werden. Meilensteine Das Bundesministerium für Bildung und Forschung erfasst – unter Mitwirkung des umsetzen- den Landes Sachsen-Anhalt – über die OZG-Informationsplattform den Projektfortschritt an- hand der vorgegebenen Steuerungsindikatoren. Die Steuerungsindikatoren setzen der Mittel- verwendung einen Rahmen. Das Umsetzungsprojekt "Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler" setzt die Di- gitalisierung der Antrags- und Bearbeitungsstrecke des Gesetzes zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfach- schülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zwei- jährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) um. Anspruchsberechtigte erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Für die Anspruchsberechtigung knüpft das Gesetz wegen der vielfältigen Bildungs- gänge in den Ländern an den Besuch im Bundesausbildungsförderungsgesetz genannter Aus- bildungsstätten an. Ziel des Umsetzungsprojektes ist ein Antragssystem, das es Antragstellen- den nach Authentifizierung ermöglicht, die Energiepreispauschale digital zu beantragen sowie eine sichere und belastbare Betriebsinfrastruktur zur Bearbeitung der Anträge im Fachverfah- ren bis hin zur Anbindung an Kassensysteme. Der Projektantrag umfasst Mittel für alle Meilensteine (Konzeption, Referenzimplementierung, Roll-out in weitere Länder). Die Mittel werden aufgrund des engen Zeithorizonts abweichend von der Tranchen-Logik in einer Summe bereitgestellt. 2. Bestimmungen und Hinweise Neben den „Bewirtschaftungsregeln Konjunkturpaket OZG“ (Anlage) gelten ferner die fol- genden weiteren Bestimmungen und Hinweise: BestMaVB-HKR Die Bestimmungen des Bundesministeriums der Finanzen über die Mindestanforderungen für den Einsatz automatisierter Verfahren im Haushalts-, Kassen-und Rechnungswesen des Bun- des (BestMaVB-HKR) vom 09/2019 sind zu beachten.
SEITE 3 3.Berichte Die Überwachung der Bewirtschaftung erfolgt durch das OZG-Programmmanagement des BMI. Es wird ein Finanzcontrolling mit einem einheitlichen Berichtswesen gem. Ziffer 3.2. der Be- wirtschaftungsregeln beinhalten. Ergänzende Verfahrensschritte werde ich Ihnen ggfs. mitteilen. Den Abfluss der Haushaltsmittel bitte ich zu dokumentieren und darüber zu berichten. Einzel- heiten hierzu werden zwischen dem Zuweisungsgeber und dem Zuweisungsempfänger unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsregeln nach Bedarf gesondert vereinbart. Eine Durchschrift dieses Schreibens habe ich an: -Arbeitsgruppe DV 4 – Digitalisierungsprogramme Bund und Föderal Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Alt-Moabit 140 10557 Berlin und BearingPoint Oberbaumbrücke 1 20457 Hamburg zur Kenntnisnahme übersandt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. S. Gerlach