Anlage: Zuweisung Projektmittel 2022

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kosten einmalzahlung200.de

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POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn
                                                                                                HAUSANSCHRIFT      Heinemannstraße 2, 53175 Bonn
                                                                                                POSTANSCHRIFT      53170 Bonn
                Ministerium für Infrastruktur und Digitales
                                                                                                             TEL   +49 (0)228 99 57-2194
                des Landes Sachsen-Anhalt
                                                                                                             FAX   +49 (0)228 99 57-82194
                Turmschanzenstr. 30                                                            BEARBEITET VON      Herrn Juschka
                                                                                                         E-MAIL    uwe.juschka@bmbf.bund.de
                39114 Magdeburg                                                                      HOMEPAGE      www.bmbf.de
                                                                                                         DATUM     Bonn, 06.12.2022
                                                                                                              GZ   431 – 42509(2022)
                                                                                                                   (Bitte stets angeben)




     BETREFF    Zuweisung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan , Kapitel Titel , Objektkonto 03 95 79 17,
                Haushaltsjahr 2022, für das Vorhaben: „Energiepreispauschale für Studierende und Fach-
                schüler“
                Förderkennzeichen: EPSF2022DP
                Ausführende Stelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
       BEZUG    Antrag Sachsen-Anhalt / BMBF zur Bewilligung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket vom
                25.11.2022 für das Projekt „Energiepreispauschale“

     ANLAGE     1. Bewirtschaftungsregeln Konjunkturpaket OZG




                Sehr geehrte Damen und Herren,

                1. Höhe der Zuweisung/Bereitstellungsverfahren/Zweckbindung

                ich weise Ihnen aus dem Einzelplan Kapitel 0602, Titel , Objektkonto 03957917 für das Haus-
                haltsjahr 2022 einen Betrag bis zur Höhe von
                                                                                      2.981.350,00 €
                 (in Buchstaben: Euro) i. S. einer Verteilung von Haushaltsmitteln gemäß den VV Nr. 3.2 zu § 9
                i.V. mit Nr. 1 zu § 34 BHO zu. Die Mittel sind nicht übertragbar.

                Die Zuweisung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmit-
                tel.

                Die Mittel werden im Rahmen des HKR-Verfahrens zu Lasten meiner MV-Bewirtschafternum-
                mer 01002279 Ihrer Bewirtschaftungsnummer 012 09 895 zugeführt.
                In den Auszahlungsanordnungen für die Bundeskasse bitte ich, als Buchungsstelle Titel und
                das Objekt 03957917 anzugeben.

                                                                         TELEFONZENTRALE      +49 (0)228 99 57-0     oder +49 (0)30 18 57-0
                                                                             FAX-ZENTRALE     +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601
                                                                          E-MAIL-ZENTRALE     bmbf@bmbf.bund.de
                                 Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF
                                                         können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de entnehmen.
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          Ich bitte, mich spätestens bis zum 15. Dezember über nicht benötigte Mittel zu unterrichten;
          der HKR-Rückruf von Haushaltsmitteln wird von mir ausgesprochen. Diese fließen dem Bun-
          deshaushalt im Einzelplan 06 zu.
          Die Jahresistausgabe ist mir - gegebenenfalls fernmündlich – bis zum 15. Dezember des laufen-
          den Haushaltsjahres zu melden.

          Die Mittel sind zweckgebunden; sie dürfen nur für das o.a. Vorhaben entsprechend dem Antrag
          vom 25.11.2022 (s. Bezug) verwendet werden. Im Vorfeld dieser Zuweisung für das Projekt be-
          reits erbrachte Leistungen sind im Rahmen dieser Bewilligung abrechenbar. Bei der Verausga-
          bung der Gelder sind das Haushalts- und Vergaberecht zu beachten.



          Die Mittel werden unter der Voraussetzung zugewiesen, dass für den gleichen Zweck keine ei-
          genen Mittel und keine Mittel von anderer Seite zur Verfügung gestellt werden.

          Meilensteine
          Das Bundesministerium für Bildung und Forschung erfasst – unter Mitwirkung des umsetzen-
          den Landes Sachsen-Anhalt – über die OZG-Informationsplattform den Projektfortschritt an-
          hand der vorgegebenen Steuerungsindikatoren. Die Steuerungsindikatoren setzen der Mittel-
          verwendung einen Rahmen.
          Das Umsetzungsprojekt "Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler" setzt die Di-
          gitalisierung der Antrags- und Bearbeitungsstrecke des Gesetzes zur Zahlung einer einmaligen
          Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfach-
          schülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zwei-
          jährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz –
          EPPSG) um. Anspruchsberechtigte erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von
          200 Euro. Für die Anspruchsberechtigung knüpft das Gesetz wegen der vielfältigen Bildungs-
          gänge in den Ländern an den Besuch im Bundesausbildungsförderungsgesetz genannter Aus-
          bildungsstätten an. Ziel des Umsetzungsprojektes ist ein Antragssystem, das es Antragstellen-
          den nach Authentifizierung ermöglicht, die Energiepreispauschale digital zu beantragen sowie
          eine sichere und belastbare Betriebsinfrastruktur zur Bearbeitung der Anträge im Fachverfah-
          ren bis hin zur Anbindung an Kassensysteme.

          Der Projektantrag umfasst Mittel für alle Meilensteine (Konzeption, Referenzimplementierung,
          Roll-out in weitere Länder). Die Mittel werden aufgrund des engen Zeithorizonts abweichend
          von der Tranchen-Logik in einer Summe bereitgestellt.

          2. Bestimmungen und Hinweise
          Neben den „Bewirtschaftungsregeln Konjunkturpaket OZG“ (Anlage) gelten ferner die fol-
          genden weiteren Bestimmungen und Hinweise:

          BestMaVB-HKR
          Die Bestimmungen des Bundesministeriums der Finanzen über die Mindestanforderungen für
          den Einsatz automatisierter Verfahren im Haushalts-, Kassen-und Rechnungswesen des Bun-
          des (BestMaVB-HKR) vom 09/2019 sind zu beachten.
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          3.Berichte
          Die Überwachung der Bewirtschaftung erfolgt durch das OZG-Programmmanagement des
          BMI.
          Es wird ein Finanzcontrolling mit einem einheitlichen Berichtswesen gem. Ziffer 3.2. der Be-
          wirtschaftungsregeln beinhalten.
          Ergänzende Verfahrensschritte werde ich Ihnen ggfs. mitteilen.

          Den Abfluss der Haushaltsmittel bitte ich zu dokumentieren und darüber zu berichten. Einzel-
          heiten hierzu werden zwischen dem Zuweisungsgeber und dem Zuweisungsempfänger unter
          Berücksichtigung der Bewirtschaftungsregeln nach Bedarf gesondert vereinbart.


          Eine Durchschrift dieses Schreibens habe ich an:

          -Arbeitsgruppe DV 4 – Digitalisierungsprogramme Bund und Föderal
          Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
          Alt-Moabit 140
          10557 Berlin
          und
          BearingPoint
          Oberbaumbrücke 1
          20457 Hamburg

          zur Kenntnisnahme übersandt.




          Mit freundlichen Grüßen
          Im Auftrag

          Dr. S. Gerlach
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