Antwort: Antrag nach dem IFG

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Leerfahrten der Fahrbereitschaft

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MO Berlin, 29. August 2019 Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-127/2019 Deutscher Bundestag Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bezug: 1. Ihre E-Mail vom 15. Mai 2019 2. Schreiben vom 20. Mai 2019 Sehr geehrter | Referat ZR 4 „bitte senden Sie mir Folgendeszu: bearbeitet von: Eine Auflistung, der im Jahr 2018 durchgeführten Fahrten der Fahrbereitschaft des dt. Bundestages. Wenn möglich bitte wie folgt aufgeschlüsselt: - Anzahl der Fahrten insgesamt(ggf. aufgeschlüsselt nach Fraktionszugehörigkeit) - Anzahl der Leerfahrten (ggf. aufgeschlüsselt nach Anlagen:- Geheimschutz, Informationsfreiheit informationsfreiheit.zr4@bundestag.de Dienstgebäude: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 10117 Berlin mit E-Mail vom 15. Mai 2019 batenSie: Fraktionszugehörigkeit) - Anzahl der Fahrten/Leerfahrten nach Fahrzeugtyp (Modellbezeichnung) - Anzahl der insgesamt zurückgelegten Kilometer (ggf. aufgeschlüsselt nach Fraktionszugehörigkeit) - Durchschnittliche Auslastung der Sitzplatzkapazität der Fahrzeuge.“ Ihrem Antrag kannteilweise entsprochen werden. Zur Begründung: Der Deutsche Bundestag ist gemäß $ 1 Absatz 1 Satz 2 IFG i. V.m.$ 2 Nummer 1 IFG zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufga- ben wahrnimmt, die begehrten Informationentatsächlich vor- liegen und keine Ausschlussgründe gemäß $$ 3 ff. IFG ein- schlägig sind.
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er AR Seite 2 Im Jahr 2018 wurden insgesamt fast 150.000 Fahrten durchgeführt. Dabei wurden insgesamt rund 1,7 Millionen Kilometer zurückgelegt. Alle darüber hinaus gehenden Informationen werdenstatistisch nicht erfasst und liegen der Verwaltung des Deutschen Bundestages somit nicht vor. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalbeines Monats x kanntgabe Widerspruch beim Deutschen ers er werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur ne Der Widerspruchkannschriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift lautet: Deutscher Bun- destag, Referat ZR 4, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wird der Widerspruchschriftlich erhoben,so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangenist. Der Widerspruchkann ebenfalls auf elektronischem Weg durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresselautet: de-mail@bundestag.de-mail.de Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
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