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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lehrmaterialien Diplomatenausbildung

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| Elemente der Ausbildung

Blockseminar Geschichte

Das Geschichtsseminar soll die Attaches mit der deutschen Außenpolitik vom
ausgehenden 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart vertraut machen. Es soll die Anwärter
auf ihre Tätigkeit im Auswärtigen Amt vorbereiten und ihnen dazu notwendige Kenntnisse
über die Geschichte Deutschlands und der deutschen Außenpolitik vermitteln. Dabei soll
stets Bezug auf weltpolitische Ereignisse und das Zusammenspiel von Ereignissen in
verschiedenen Ländern und Regionen genommen werden.

Gleichzeitig soll das Seminar die Frage adressieren, welche Chancen und
Herausforderungen die deutsche Außenpolitik im Rahmen der weltpolitischen
Entwicklungen geprägt haben und wo Leistungen, aber auch Versagen deutscher
Außenpolitik zu finden sind.

Die Attaches sollen insbesondere dazu befähigt werden, verschiedene Entwicklungen
historisch einzuordnen und sich auch an neuen Einsatzorten schnell einen Überblick über
historisch bedeutsame Ereignisse und Themen zu verschaffen. Sie sollen außerdem dazu
befähigt werden, die deutsche Geschichte und die Geschichte deutscher Außenpolitik in
die Ausgestaltung ihrer späteren Arbeit miteinzubeziehen.

„Das Amt und Vergangenheit“

Ziel ist die kritische Auseinandersetzung mit der Studie „Das Amt und die Vergangenheit“,
die die Rolle des Auswärtigen Amts während des Nationalsozialismus untersucht hat. Sie
machen sich mit den Inhalten vertraut, befassen sich aber auch mit den Ereignissen, die
zur Einsetzung der Historikerkommission geführt haben, diskutieren die fachliche
Zusammensetzung der Kommission und setzen sich mit der Rezeption, insbesondere mit
den wissenschaftlichen Rezensionen auseinander. Lernziel ist, die wesentlichen Inhalte,
die Entstehungs- und Rezeptionsgeschichte sowie das Follow-up der Studie „Das Amt und
die Vergangenheit“ zu kennen und das Thema zu reflektieren.

Lernziele des Themenblocks Geschichte

v Auffrischung bzw. Ausbau des Fachwissens im Themenbereich der neueren
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

v Verknüpfung der geschichtlichen Elemente mit der aktiellen Arbeit des Auswärtigen
Amtes, Sensibilisierung für verantwortliches Handeln im Kontext von Diktaturen oder
verbreiteter Menschenrechtsverletzungen

v Kenntnis über die Studie „Das Amt und die Vergangenheit“, die Rolle des Auswärtigen
Amts in der Zeit des Nationalsozialismus
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Europa-Seminar

Aufgrund der Einbettung der deutschen Außenpolitik in den europäischen Rahmen müs-
sen sich alle AA-Angehörigen im ihrem Berufsleben ständig mit europapolitischen und eu-
roparechtlichen Fragen auseinandersetzen. Dies gilt auch und gerade für die Gemeinsa-
me Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik (GSVP). Kenntnisse des materiellen und institutionellen EU-
Rahmens, der einschlägigen Verfahren und der Praxis europäischer Entscheidungsfin-
dung sind angesichts des zunehmenden Einflusses der EU auf nahezu alle Politikbereiche
unumgänglich. Deshalb ist eine Verankerung europapolitischer und europarechtlicher
Fragestellungen einschließlich der GASP und GSVP in der Ausbildung erforderlich, um
die Europafähigkeit des AA auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit in der Bundesregie-
rung nachhaltig zu stärken.

Lernziele des Blocks „Europa“

v Kenntnis und Verständnis der Funktionsweise der Europäischen Union und ihrer Insti-
tutionen

vY Einweisung in die Verfahren der europäischen Entscheidungsfindung (sowohl in-
nerhalb der Bundesregierung als auch in den Brüsseler Gremien) auf Basis des gel-
tenden institutionellen Rahmens

Y Einführung in die Arbeitsweise des Auswärtigen Amtes in und mit der Europäischen
Union: Grundlagen der Verhandlungsführung in Abstimmungsgremien der Bundesre-
gierung und auf der Brüsseler Bühne durch Rollenspiele

v Kenntnis aktueller zentraler Politikfelder in der EU.

Internationale Politik und Diplomatie

Komplexität ein Kennzeichen gegenwärtiger internationaler Politik. Sich verändernde
Machtkonstellationen, ein immer dichter werdendes Geflecht von internationalen
Institutionen und Normen sowie die Proliferation staatlicher und nicht-staatlicher Akteure
lassen die internationalen Beziehungen immer weniger durchschaubar und folglich immer
weniger steuerbar erscheinen. Welche Gestaltungmöglichkeiten der Diplomatie gleichwohl
zu Gebote stehen, welche Kooperationsprobleme überwunden und welche
Schwierigkeiten gelöst werden müssen, sollen die Teilnehmenden anhand theoretischer
Überlegungen und konkreter Beispiele lernen.

Auch in der Politikwissenschaft, insbesondere in der Disziplin Internationale Beziehungen,
hat es in den vergangenen Jahren Veränderungen gegeben. Nicht nur, dass die alten
paradigmatischen Auseinandersetzungen zwischen den Großtheorien an Bedeutung

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verloren haben; es sind auch erhebliche Fortschritte in Forschungsdesign und
Methodologie erzielt worden, so dass von konkreteren und gesicherteren
wissenschaftlichen Erkenntnissen über Konfliktursachen und Lösungsstrategien, über
Krisenentwicklungen und Krisenmanagement, über Normentwicklung und die Effektivität
von Governancestrukturen ausgegangen werden kann als noch vor zwanzig Jahren.

Das Seminar „Internationale Politik und Diplomatie“ soll die Teilnehmenden mit den
Grundlagen politikwissenschaftlicher Analyse vertraut machen und ihnen eine „Toolbox“
an die Hand geben, mit denen sie politische Situationen analysieren, Handlungsoptionen
einschätzen und begründete Empfehlungen geben können.

Dabei ist es zum einen wichtig, Außenpolitik nicht nur als „außengeleitete“ Reaktion auf
internationale Konstellationen, sondern auch als „innengeleitetes“ Produkt
gesellschaftlicher Kräfte zu verstehen. Das gilt sowohl für das eigene Land, in dessen
Namen Außenpolitik betrieben wird, als auch für die Länder, die Gegenstand der
diplomatischen Praxis sind. Deutsche Außenpolitik muss zu einem gewissen Grad auch
immer die Innenpolitik (und die gesellschaftlichen Befindlichkeiten) mitreflektieren, um
langfristig erfolgreich zu sein. Ebenso muss sie die innenpolitischen Konstellationen in
den Ländern verstehen, mit denen sie in diplomatische Beziehungen tritt. Deshalb
integriert dieser Kurs Erkenntnisse der politikwissenschaftlichen Subdisziplinen
„Internationale Beziehungen“ und „Vergleichender Lehre politischer Systeme“.

Lernziele des Blockseminars Politische Analyse:

Am Ende des Kurses sollen die Teilnehmenden

v politische Komplexität erkennen, analytisch reduzieren und Gestaltungsmöglichkeiten
entdecken; :

v zentrale Theorien und Ansätze der Internationalen Beziehungen und der Vergleichen-
den Systemforschung kennen und verstehen;

v Konzepte und Erkenntnisse politikwissenschaftlicher Forschung nutzen können, um
aktuelle Situationen analysieren und kompetente Lageeinschätzungen zu geben;

v. Möglichkeiten und Grenzen außenpolitischen und diplomatischen Handelns erkennen
und intendierte und nicht-intendierte Konsequenzen abschätzen können;

v das außenpolitische Handlungsfeld, in dem sie sich zukünftig bewegen, kennen und
einschätzen können.

Völkerrecht =

Der Völkerrechtskurs soll zeigen, dass und wie das Völkerrecht die Gestaltung internatio-
naler Politik rechtlich determiniert und gestaltet. Nach der Erarbeitung der normativen
Grundlagen (Rechtsquellen und Rechtssubjekte des Völkerrechts) werden einzelne aus-
gewählte Bereiche (u.a. Gewaltverbot, Recht der Vereinten Nationen, humanitäres Völker-
recht) behandelt, wobei die Funktionsweise des Völkerrechts auch anhand einzelner kon-

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kreter „Fallstudien“ (etwa Jugoslawien 1991-heute, Libyen 2011 - heute, Syrien 2011-
2017) dargestellt und untersucht wird. Während des Kurses werden die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer zudem einzelne konkrete Entscheidungen internationaler Gerichte, v.a.
des Internationalen Gerichtshofes, in Kurzreferaten vorstellen.

Insgesamt hat der Kurs zum Ziel, sowohl Attaches mit einem völkerrechtlichen Hinter-
grund als auch solche ohne Vorkenntnisse in die Lage zu versetzen, internationale politi-
sche Sachverhalte völkerrechtlich zu bewerten und zu analysieren, so etwa die Annexion
der Krim oder den Konflikt in der Ost-Ukraine, den völkerrechtlichen Rahmen für die Ein-
hegung des iranischen Nuklearprogramms oder die völkerrechtlichen Parameter für das
Vorgehen der internationalen Gemeinschaft (einschließlich Deutschlands) in Syrien.

Lernziele des Blockseminars Völkerrecht:

v Erwerb von Grundlagenkenntnissen im Bereich Völkerrecht um internationale politi-
sche Sachverhalte völkerrechtlich bewerten und analysieren zu können

v Erkennen der Bedeutung von Völkerrecht im deutschen (Verfassungs-) Recht

v Verständnis für die Zusammenhänge mit und die Relevanz des Völkerrechts für die
Arbeit im Auswärtigen Amtes

 

Rechts- und Konsularwesen

Ziel der Ausbildung im Bereich „Rechts- und Konsularwesen“ (RK) ist es, die Attache&s auf
Ihre Führungsfunktionen bzw. auf die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen aller
Laufbahnen vorzubereiten. Im Mittelpunkt stehen dabei öffentlich-rechtliche Themen wie
Konsularrecht, Passrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Ausländerrecht sowie zivilrecht-
liche Themen wie Familienrecht und Asylrecht.

Lernziele des Blockseminars Rechts- und Konsularwesen:

v Grundkenntnisse im Zivil- und öffentlichen Recht; besonders in den für uns relevanten
Gebieten des Konsular-, Pass-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerrechts

v Verständnis für die Aufgaben und Fähigkeiten der Kolleginnen und Kollegen der ande-
ren Laufbahnen

v Befähigung zum Antworten auf Fragen bzgl. des Visa-Geschäfts
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| Volkswirtschaftslehre |

Da die gesellschaftlichen und politischen Konstellationen eines Landes entscheidend von
den ökonomischen Rahmenbedingungen geprägt werden, ist es im Auswärtigen Dienst
unabdingbar, die wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhänge sowie
die Möglichkeiten und Grenzen wirtschaftspolitischer Einflussnahme zu kennen und auf
der Grundlage wirtschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse kritisch hinterfragen zu können.
In der Veranstaltung werden die relevanten ökonomischen Grundbegriffe und das Denken
in ökonomischen Zusammenhängen vermittelt.

 

Die Attaches sollen befähigt werden, ökonomische Entwicklungen in einer globalisierten
Welt zu erfassen, zu verstehen, in einen übergeordneten gesellschaftlichen Kontext
einzuordnen und darzustellen. So wird ihnen ermöglicht, die Funktionsweise von
Volkswirtschaften, das Umfeld von Unternehmen sowie deren Entscheidungsstrukturen
und zugleich auch die regulierenden Eingriffe des Staates nachzuvollziehen und zu
beurteilen.

Die Vorlesungsinhalte orientieren sich an Fragestellungen, die in der Abteilung 4
(Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung) des AA und an den Auslandsvertretungen erfasst
und analysiert werden müssen. Vorlesungsbegleitend werden aktuelle ökonomische
Entwicklungen in Form von Fallstudien analysiert und diskutiert, um die Relevanz der
erarbeiteten Theorien zu prüfen und kontinuierlich auf den Praxiseinsatz hinzuarbeiten.

Lernziele des Blockseminars VWL:

v Grundlagenkenntnis volkswirtschaftlicher Theorien und Termini, insbesondere
staatliche Regulierungen und Interventionen auf Gütermärkten, volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung, Konjunkturschwankungen & Stabilisierungspolitik, Zahlungsbilanz,
Wechselkurssysteme und Währungspolitik

Y Kenntnisse der praktischen Anwendung volkswirtschaftlicher Analyse im Arbeitsalltag

v Kennenlernen der Abteilung 4, sowie außenwirtschaftlich relevante Akteure (IHK,
GTAI)

Sprachausbildung .

Im Mittelpunkt des Sprachtrainings im Rahmen der Attach&-Ausbildung steht die Förde-
rung der kommunikativen Fähigkeiten. Dies geschieht durch Diskussion, Debatten und
Rollenspiele, die praxisorientiert sind und in denen der erworbene Wortschatz und die der
jeweiligen Situation angemessenen Redemittel eingeübt, korrigiert und vertieft werden.
Für den Erwerb jener notwendigen Redemittel kann auf das Erlernen des fremdsprachli-
chen Systems (seiner normativen Grammatik und Lexik) nicht verzichtet werden. Je nach
Bedarf und Kenntnisstand findet eine Wiederholung grammatischer und syntaktischer

 

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Strukturen statt, um die Lernenden in die Lage zu versetzen, die Redemittel nicht nur
auswendig gelernt schematisch anzuwenden, sondern ein Sprachgefühl zu entwickeln,
das ihren überlegten situationsadäquaten Einsatz möglich macht. Leseverständnis- und.
Hörverständnisübungen nehmen im Sprachunterricht einen wichtigen Platz ein. Aktives
Lesen ist Voraussetzung für die Erweiterung des Wortschatzes. Nachrichtensendungen
werden für den Unterricht didaktisch vorbereitet und zur Wortschatzerweiterung bzw. -
festigung eingesetzt.

Der mit der Internationalisierung der auswärtigen Beziehungen verbundenen Anforderung,
insbesondere an die Fähigkeit, Dokumente in der Fremdsprache abzufassen, versucht
der Sprachunterricht in Englisch und Französisch durch intensive Übungen zur schriftli-
chen Ausdrucksfähigkeit zu entsprechen. So werden Kommuniques, Erklärungen und
Reden geübt sowie amtliche Schreiben (Briefe, Verbalnoten und COREUs) abgefasst. Der
Sprachunterricht trainiert - auch im Hinblick auf die immer engere EU-Koordinierung in
der Außenpolitik und auf den Europäischen Auswärtigen Dienst — folgende Fertigkeiten:
Verfassen von Memos und Berichten, Gelegenheitsreden, Presseerklärungen, Interviews,
Pressekonferenzen sowie das interaktive Verhalten in Besprechungen.

Lernziele der Sprachausbildung:

v \Vertiefte Kenntnis der verschiedenen schriftlichen und mündlichen Formate: Gelegen-
heitsrede, Demarche, Podiumsdiskussion, Pressekonferenz/Pressestatement, Inter-
view, Verbalnoten, Brief, COREU, Kommuniques

.v Spezifisches Fachvokabular in Englisch und Französisch für die verschiedenen Tätig-
keiten im hD (Politik, Presse, Wirtschaft, Kultur, Protokoll)

v Geübter Umgang vor der Kamera und mit Publikum

Drittsprachausbildung

Es besteht die Möglichkeit, Drittsprachenkurse zu besuchen. Die Kurse der
Drittsprachausbildung werden vom Sprachlernzentrum (105-SLZ) organisiert.

Die Kurse sollen dem Bedarf des Auswärtigen Amtes entsprechen und
Fremdsprachenkenntnisse insbesondere auch in schwer zu erlernenden Fremdsprachen
fördern. Momentan sind dies vor allem folgende Sprachen: Arabisch,
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Chinesisch, Dari/Farsi, Japanisch, Koreanisch, Polnisch,
Portugiesisch, Russisch und Türkisch. Nach individueller Absprache können andere
Sprachen gewählt werden, wenn der Bedarf für den Auswärtigen Dienst gegeben ist. In
erster Linie können bereits bestehende Sprachkenntnisse weiter gefördert werden. In
Abstimmung mit der Ausbildungsleitung kann auch eine neue Sprache erlernt werden.
Voraussetzung für die Teilnahme am Drittsprachprogramm sind gute Englisch- und
Französischsprachkenntnisse.'
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Praxiselemente

(hier in alphabetischer Reihenfolge)

Beamtenrecht

In der Lehrveranstaltung „Recht des öffentlichen Dienstes“ werden den Attach&(e)s
Grundlagenkenntnisse des Personalwesens im Auswärtigen Amt vermittelt, die Ihnen vor
allem Klarheit über ihren eigenen Status vermitteln sollen. Ausgehend von der
verfassungsrechtlichen Grundsatzbestimmung (Art. 33 GG) werden die Besonderheiten
des Beamtenrechts als öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis erläutert. Im Mittelpunkt -
stehen dabei das Laufbahnprinzip, die Einstellungsvoraussetzungen und die Regelung zur
Veränderung des Amtes (Beförderung, Versetzung, Abordnung und Umsetzung). Einen
weiteren Schwerpunkt bilden die Pflichten aus dem Dienstverhältnis und die Folgen ihrer
Verletzung.

In der Lehrveranstaltung werden auch die Besonderheiten anderer Beschäftigtengruppen
(Tarifangestellte und lokal Beschäftigte) thematisiert.

v Sensibilisierung für Rechte und Pflichten von Beamten

Beurteilerschulung

Kolleginnen und Kollegen der personalführenden Referate geben Einblicke in das aktuelle
Beurteilungssystem.

v Verständnis für das Beurteilungssystem im AA
v Do’s & Don'’ts bei Beurteilungen
v Formulierungsübungen für Beurteilungsbögen

 

Gesandtschaftsrecht |

Die Lehrveranstaltung zum Gesandtschaftsrecht schließt an das Seminar zum Völkerrecht
an. Sie behandelt in erster Linie das Recht der ständigen diplomatischen und
konsularischen Beziehungen zwischen Staaten, die vor allem in den Wiener
Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) und konsularische Beziehungen
(WÜK) geregelt sind. Schwerpunkte sind dabei die Aufnahme diplomatischer und
konsularischer Beziehungen sowie die Errichtung diplomatischer und konsularischer
Vertretungen mit den vom Völkerrecht vorgesehenen Aufgabenbereichen. Insoweit soll die
Lehrveranstaltung den Ausbildungsabschnitt „Rechts- und Konsularwesen“ vorbereiten. -

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Den zweiten inhaltlichen Schwerpunkt bilden die Regelungen zu den diplomatischen (und
konsularischen) Erleichterungen, Vorrechten und Immunitäten, die für den Status der
Angehörigen von Auslandsvertretungen von großer Bedeutung sind.

v \Vertiefte Kenntnis der Formalitäten der diplomatischen und konsularischen
Beziehungen
v Grundkenntnisse im Bereich Immunität

Im -Basisseminar Haushalt lernen die Attaches zuerst die Haushaltsgrundsätze kennen,
erfahren, wie ein Haushaltsplan aufgestellt wird und was bei der Ausführung zu beachten
ist. Es wird dann über die konkreten Aufgaben von Referat 109 und die Rolle der
Beauftragten für den Haushalt im In- und Ausland, über die Grundzüge des
Haushaltskreislaufs, insb. des parlamentarischen Haushaltsverfahrens informiert. Die
Attaches verschaffen sich einen Überblick über den Haushaltsplan des Bundes und den
Einzelplan 05 und seine Perspektiven. Weitere Themen sind die Globalplanung,
Beschaffungswesen und Vergaberecht, Zuwendungsrecht, Sponsoring sowie Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesen (HKR) in der Praxis.

v Kenntnis der Haushaltsgrundsätze, des Haushaltsplans

v Kenntnis der Rolle des Beauftragen für den Haushalt

v Haushaltsrechtliche Funktionen an Auslandsvertretungen

v Geschulter Umgang mit Fitz

v Einblick in die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen der Referate 109, 110, 118

Medientraining |

Public Diplomacy ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit im Ausland. Von Angehörigen des
höheren Auswärtigen Dienstes wird Medienpräsenz im Gastland erwartet. Darauf bereitet
das von der Deutsche Welle Akademie durchgeführte Medientraining in praktischen .
Übungen vor der Kamera vor.

 

- V_ Grundkenntnisse für Interviews (Telefon, Fernsehen) und Pressekonferenzen
v Sicheres Auftreten vor der Kamera
v Technischer Einblick in die Rolle des PR-Referenten
v Techniken für Fragestellung & Beantwortung

Ä Menschenrechte |

Der weltweite Einsatz für die Verbesserung der Menschenrechtslage ist ein zentrales und
dauerhaftes Anliegen deutscher Außenpolitik. Er ist Ausdruck unserer Werteordnung und
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wesentliche Voraussetzung für eine effektive Friedenspolitik. Das Auswärtige Amt setzt
sich mit Ansprechen von Menschenrechtsfragen im bilateralen Dialog, Demarchen,
öffentlichen Stellungnahmen und stiller Diplomatie, mit Verhandlungen zu internationalen
Menschenrechtstandards und konkreter Projektarbeit für die weltweite Stärkung der
Menschenrechte ein. Ein besonderes Anliegen deutscher Menschenrechtspolitik bildet
dabei die Stärkung des Schutzes von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern und die Sicherung von Handlungsspielräumen für die
Zivilgesellschaft. Wichtig ist der Bundesregierung eine Einbindung des Deutschen Instituts
für Menschenrechte (DIMR) und zivilgesellschafticher Akteure in ihre
Menschenrechtspolitik.

Ziel des Moduls „Menschenrechte“ ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
Ausbildungslehrgangs Höherer Dienst mit den Chancen und Möglichkeiten wie auch
Herausforderungen und Grenzen der bilateralen und multilateralen Menschenrechtspolitik
vertraut zu machen. Die Kernthemen und -Bereiche der Menschenrechtsarbeit werden
von dem zuständigen Referat in Zusammenarbeit mit dem Büro der Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt sowie
ausgewählten Länderreferaten und dem Referat für Europarat und OSZE vorgestellt.
Darüber hinaus stellen auch das DIMR und Menschenrechtsorganisationen ihre Arbeit vor.
Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund: Was sind die Schlüsselthemen der
aktuellen Menschenrechtsdebatte? Wo und wie wird Menschenrechtspolitik gemacht?
Welche sicherheits-, stabilitäs- und friedenspolitische Relevanz kommt unserer
Menschenrechtspolitik zu? Welche Erfolgsbilanz können wir aufweisen, welche
menschenrechtspolitischen Instrumente greifen in welchen Fällen am besten? Wie gehen
wir mit dem Vorwurf um, menschenrechtspolitische Doppelstandards anzulegen? Welche
Rolle nimmt die Menschenrechtspolitik in unserer Außenpolitik ein?

v Kenntnisse über die Schlüsselthemen der aktuellen Menschenrechtsdebatte und aus-
gewählte Grundlagendokumente der internationalen Menschenrechte

v Kenntnisse über Institutionen und Arbeitsweise der Vereinten Nationen, der OSZE und
des Europarats im Menschenrechtsbereich

v Kenntnisse über die menschenrechtspolitischen Leitlinien der EU; insbesondere der

Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern

Einblicke in die multilaterale und bilaterale Menschenrechtspolitik des AA

Einblicke in die praktische Menschenrechts- und Projektarbeit des Auswärtigen Amtes

Einblicke in die Funktion und Arbeitsweise des/der Beauftragten der Bundesregierung

für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt

v Einblicke in die Perspektive und Arbeitsweise ausgewählter zivilgesellschaftlicher Men-
schenrechtsorganisationen

| Organisationskunde

In Organisationskunde (kurz „Orga“) wird die Organisationsstruktur der Zentrale und der
Auslandsvertretungen vermittelt. Außerdem werden das Intranet und die normativen
Grundlagen der Arbeitsabläufe erklärt. Darüber hinaus werden Erfahrungen und Abläufe

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aus der Praxis vermittelt. Der Thementag Organisationskunde setzt die Veranstaltung
Beamtenrecht voraus.

v Kenntnis des Aufbaus des Auswärtigen Amtes, Zentrale und Auslandsvertretungen

v Kenntnis der wichtigen Rechtsgrundlagen für die Organisation (GAD, GGO, EGO,
GOV, RES)

v Einblick in die Grundzügen der Ablauforganisation, insbesondere mit dem
Geschäftsgang und der Zusammenarbeit in einer Behörde

v Verständnis für den Zusammenhang zwischen Zielen und eingesetzten Ressourcen

v Einblick in das Intranet des AA und dessen wichtigsten Informationsquellen zu
organisatorischen Regelungen -

Personalführung

Das Modul „Personalführung“ behandelt die Aspekte Selbstverständnis als Führungskraft,
Selbstorganisation und effektive Kommunikation in der Personalführung. Themen sind
u.a. die Verbesserung der Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz,
Delegation, Motivation, das Erkennen eigener Verhaltensmuster, eigene Stärken und
Schwächen, die Förderung zielorientierten Handelns sowie der Umgang mit Stress als
Führungskraft .Das Seminar umfasst neben theoretischen Einblicken ebenso praktische
Übungen aus der Arbeitsrealität im In- und Ausland. Nach der Ausbildung können
aufbauend die Fortbildungsmodule „Personalführung IlI-IV* besucht werden.

v Grundkenntnisse wesentlicher Führungsmethoden

v Einführung in das AA-Leitbild „Gute Führung“ und seine Anwendung im Führungsalltag
v Umgang mit Stress als Führungskraft

v Laufbahnübergreifende Personalführungsmodule

Überzeugen mittels Argumenten in einer Redesituation sowie das Halten von
Gesellschaftsreden zählen zu Kernkompetenzen der Kommunikation. Überzeugende
Wirkung und sicheres Auftreten können durch Übung und individuelles Feedback
signifikant verbessert werden. Das Seminar „Rhetorik“ ermöglicht den Teilnehmenden,
diese Kompetenzen auszubauen. Theoretische Grundlagen (Beobachtungskriterien,
Bedeutung von Körpersprache, bewusst eingesetzter Gestik und Sprache bzw. Stimme)
werden besprochen und in praktischen Übungen mit individuellem Feedback eingeübt.

Üben von verschiedenen Redetypen, z.B. zur Information, zur Überzeugung, zum
Dank

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