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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lehrmaterialien Diplomatenausbildung“
| Elemente der Ausbildung Blockseminar Geschichte Das Geschichtsseminar soll die Attaches mit der deutschen Außenpolitik vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart vertraut machen. Es soll die Anwärter auf ihre Tätigkeit im Auswärtigen Amt vorbereiten und ihnen dazu notwendige Kenntnisse über die Geschichte Deutschlands und der deutschen Außenpolitik vermitteln. Dabei soll stets Bezug auf weltpolitische Ereignisse und das Zusammenspiel von Ereignissen in verschiedenen Ländern und Regionen genommen werden. Gleichzeitig soll das Seminar die Frage adressieren, welche Chancen und Herausforderungen die deutsche Außenpolitik im Rahmen der weltpolitischen Entwicklungen geprägt haben und wo Leistungen, aber auch Versagen deutscher Außenpolitik zu finden sind. Die Attaches sollen insbesondere dazu befähigt werden, verschiedene Entwicklungen historisch einzuordnen und sich auch an neuen Einsatzorten schnell einen Überblick über historisch bedeutsame Ereignisse und Themen zu verschaffen. Sie sollen außerdem dazu befähigt werden, die deutsche Geschichte und die Geschichte deutscher Außenpolitik in die Ausgestaltung ihrer späteren Arbeit miteinzubeziehen. „Das Amt und Vergangenheit“ Ziel ist die kritische Auseinandersetzung mit der Studie „Das Amt und die Vergangenheit“, die die Rolle des Auswärtigen Amts während des Nationalsozialismus untersucht hat. Sie machen sich mit den Inhalten vertraut, befassen sich aber auch mit den Ereignissen, die zur Einsetzung der Historikerkommission geführt haben, diskutieren die fachliche Zusammensetzung der Kommission und setzen sich mit der Rezeption, insbesondere mit den wissenschaftlichen Rezensionen auseinander. Lernziel ist, die wesentlichen Inhalte, die Entstehungs- und Rezeptionsgeschichte sowie das Follow-up der Studie „Das Amt und die Vergangenheit“ zu kennen und das Thema zu reflektieren. Lernziele des Themenblocks Geschichte v Auffrischung bzw. Ausbau des Fachwissens im Themenbereich der neueren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland v Verknüpfung der geschichtlichen Elemente mit der aktiellen Arbeit des Auswärtigen Amtes, Sensibilisierung für verantwortliches Handeln im Kontext von Diktaturen oder verbreiteter Menschenrechtsverletzungen v Kenntnis über die Studie „Das Amt und die Vergangenheit“, die Rolle des Auswärtigen Amts in der Zeit des Nationalsozialismus
Europa-Seminar Aufgrund der Einbettung der deutschen Außenpolitik in den europäischen Rahmen müs- sen sich alle AA-Angehörigen im ihrem Berufsleben ständig mit europapolitischen und eu- roparechtlichen Fragen auseinandersetzen. Dies gilt auch und gerade für die Gemeinsa- me Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Kenntnisse des materiellen und institutionellen EU- Rahmens, der einschlägigen Verfahren und der Praxis europäischer Entscheidungsfin- dung sind angesichts des zunehmenden Einflusses der EU auf nahezu alle Politikbereiche unumgänglich. Deshalb ist eine Verankerung europapolitischer und europarechtlicher Fragestellungen einschließlich der GASP und GSVP in der Ausbildung erforderlich, um die Europafähigkeit des AA auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit in der Bundesregie- rung nachhaltig zu stärken. Lernziele des Blocks „Europa“ v Kenntnis und Verständnis der Funktionsweise der Europäischen Union und ihrer Insti- tutionen vY Einweisung in die Verfahren der europäischen Entscheidungsfindung (sowohl in- nerhalb der Bundesregierung als auch in den Brüsseler Gremien) auf Basis des gel- tenden institutionellen Rahmens Y Einführung in die Arbeitsweise des Auswärtigen Amtes in und mit der Europäischen Union: Grundlagen der Verhandlungsführung in Abstimmungsgremien der Bundesre- gierung und auf der Brüsseler Bühne durch Rollenspiele v Kenntnis aktueller zentraler Politikfelder in der EU. Internationale Politik und Diplomatie Komplexität ein Kennzeichen gegenwärtiger internationaler Politik. Sich verändernde Machtkonstellationen, ein immer dichter werdendes Geflecht von internationalen Institutionen und Normen sowie die Proliferation staatlicher und nicht-staatlicher Akteure lassen die internationalen Beziehungen immer weniger durchschaubar und folglich immer weniger steuerbar erscheinen. Welche Gestaltungmöglichkeiten der Diplomatie gleichwohl zu Gebote stehen, welche Kooperationsprobleme überwunden und welche Schwierigkeiten gelöst werden müssen, sollen die Teilnehmenden anhand theoretischer Überlegungen und konkreter Beispiele lernen. Auch in der Politikwissenschaft, insbesondere in der Disziplin Internationale Beziehungen, hat es in den vergangenen Jahren Veränderungen gegeben. Nicht nur, dass die alten paradigmatischen Auseinandersetzungen zwischen den Großtheorien an Bedeutung 2
verloren haben; es sind auch erhebliche Fortschritte in Forschungsdesign und Methodologie erzielt worden, so dass von konkreteren und gesicherteren wissenschaftlichen Erkenntnissen über Konfliktursachen und Lösungsstrategien, über Krisenentwicklungen und Krisenmanagement, über Normentwicklung und die Effektivität von Governancestrukturen ausgegangen werden kann als noch vor zwanzig Jahren. Das Seminar „Internationale Politik und Diplomatie“ soll die Teilnehmenden mit den Grundlagen politikwissenschaftlicher Analyse vertraut machen und ihnen eine „Toolbox“ an die Hand geben, mit denen sie politische Situationen analysieren, Handlungsoptionen einschätzen und begründete Empfehlungen geben können. Dabei ist es zum einen wichtig, Außenpolitik nicht nur als „außengeleitete“ Reaktion auf internationale Konstellationen, sondern auch als „innengeleitetes“ Produkt gesellschaftlicher Kräfte zu verstehen. Das gilt sowohl für das eigene Land, in dessen Namen Außenpolitik betrieben wird, als auch für die Länder, die Gegenstand der diplomatischen Praxis sind. Deutsche Außenpolitik muss zu einem gewissen Grad auch immer die Innenpolitik (und die gesellschaftlichen Befindlichkeiten) mitreflektieren, um langfristig erfolgreich zu sein. Ebenso muss sie die innenpolitischen Konstellationen in den Ländern verstehen, mit denen sie in diplomatische Beziehungen tritt. Deshalb integriert dieser Kurs Erkenntnisse der politikwissenschaftlichen Subdisziplinen „Internationale Beziehungen“ und „Vergleichender Lehre politischer Systeme“. Lernziele des Blockseminars Politische Analyse: Am Ende des Kurses sollen die Teilnehmenden v politische Komplexität erkennen, analytisch reduzieren und Gestaltungsmöglichkeiten entdecken; : v zentrale Theorien und Ansätze der Internationalen Beziehungen und der Vergleichen- den Systemforschung kennen und verstehen; v Konzepte und Erkenntnisse politikwissenschaftlicher Forschung nutzen können, um aktuelle Situationen analysieren und kompetente Lageeinschätzungen zu geben; v. Möglichkeiten und Grenzen außenpolitischen und diplomatischen Handelns erkennen und intendierte und nicht-intendierte Konsequenzen abschätzen können; v das außenpolitische Handlungsfeld, in dem sie sich zukünftig bewegen, kennen und einschätzen können. Völkerrecht = Der Völkerrechtskurs soll zeigen, dass und wie das Völkerrecht die Gestaltung internatio- naler Politik rechtlich determiniert und gestaltet. Nach der Erarbeitung der normativen Grundlagen (Rechtsquellen und Rechtssubjekte des Völkerrechts) werden einzelne aus- gewählte Bereiche (u.a. Gewaltverbot, Recht der Vereinten Nationen, humanitäres Völker- recht) behandelt, wobei die Funktionsweise des Völkerrechts auch anhand einzelner kon- 3
kreter „Fallstudien“ (etwa Jugoslawien 1991-heute, Libyen 2011 - heute, Syrien 2011- 2017) dargestellt und untersucht wird. Während des Kurses werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem einzelne konkrete Entscheidungen internationaler Gerichte, v.a. des Internationalen Gerichtshofes, in Kurzreferaten vorstellen. Insgesamt hat der Kurs zum Ziel, sowohl Attaches mit einem völkerrechtlichen Hinter- grund als auch solche ohne Vorkenntnisse in die Lage zu versetzen, internationale politi- sche Sachverhalte völkerrechtlich zu bewerten und zu analysieren, so etwa die Annexion der Krim oder den Konflikt in der Ost-Ukraine, den völkerrechtlichen Rahmen für die Ein- hegung des iranischen Nuklearprogramms oder die völkerrechtlichen Parameter für das Vorgehen der internationalen Gemeinschaft (einschließlich Deutschlands) in Syrien. Lernziele des Blockseminars Völkerrecht: v Erwerb von Grundlagenkenntnissen im Bereich Völkerrecht um internationale politi- sche Sachverhalte völkerrechtlich bewerten und analysieren zu können v Erkennen der Bedeutung von Völkerrecht im deutschen (Verfassungs-) Recht v Verständnis für die Zusammenhänge mit und die Relevanz des Völkerrechts für die Arbeit im Auswärtigen Amtes Rechts- und Konsularwesen Ziel der Ausbildung im Bereich „Rechts- und Konsularwesen“ (RK) ist es, die Attache&s auf Ihre Führungsfunktionen bzw. auf die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen aller Laufbahnen vorzubereiten. Im Mittelpunkt stehen dabei öffentlich-rechtliche Themen wie Konsularrecht, Passrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Ausländerrecht sowie zivilrecht- liche Themen wie Familienrecht und Asylrecht. Lernziele des Blockseminars Rechts- und Konsularwesen: v Grundkenntnisse im Zivil- und öffentlichen Recht; besonders in den für uns relevanten Gebieten des Konsular-, Pass-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerrechts v Verständnis für die Aufgaben und Fähigkeiten der Kolleginnen und Kollegen der ande- ren Laufbahnen v Befähigung zum Antworten auf Fragen bzgl. des Visa-Geschäfts
| Volkswirtschaftslehre | Da die gesellschaftlichen und politischen Konstellationen eines Landes entscheidend von den ökonomischen Rahmenbedingungen geprägt werden, ist es im Auswärtigen Dienst unabdingbar, die wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhänge sowie die Möglichkeiten und Grenzen wirtschaftspolitischer Einflussnahme zu kennen und auf der Grundlage wirtschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse kritisch hinterfragen zu können. In der Veranstaltung werden die relevanten ökonomischen Grundbegriffe und das Denken in ökonomischen Zusammenhängen vermittelt. Die Attaches sollen befähigt werden, ökonomische Entwicklungen in einer globalisierten Welt zu erfassen, zu verstehen, in einen übergeordneten gesellschaftlichen Kontext einzuordnen und darzustellen. So wird ihnen ermöglicht, die Funktionsweise von Volkswirtschaften, das Umfeld von Unternehmen sowie deren Entscheidungsstrukturen und zugleich auch die regulierenden Eingriffe des Staates nachzuvollziehen und zu beurteilen. Die Vorlesungsinhalte orientieren sich an Fragestellungen, die in der Abteilung 4 (Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung) des AA und an den Auslandsvertretungen erfasst und analysiert werden müssen. Vorlesungsbegleitend werden aktuelle ökonomische Entwicklungen in Form von Fallstudien analysiert und diskutiert, um die Relevanz der erarbeiteten Theorien zu prüfen und kontinuierlich auf den Praxiseinsatz hinzuarbeiten. Lernziele des Blockseminars VWL: v Grundlagenkenntnis volkswirtschaftlicher Theorien und Termini, insbesondere staatliche Regulierungen und Interventionen auf Gütermärkten, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Konjunkturschwankungen & Stabilisierungspolitik, Zahlungsbilanz, Wechselkurssysteme und Währungspolitik Y Kenntnisse der praktischen Anwendung volkswirtschaftlicher Analyse im Arbeitsalltag v Kennenlernen der Abteilung 4, sowie außenwirtschaftlich relevante Akteure (IHK, GTAI) Sprachausbildung . Im Mittelpunkt des Sprachtrainings im Rahmen der Attach&-Ausbildung steht die Förde- rung der kommunikativen Fähigkeiten. Dies geschieht durch Diskussion, Debatten und Rollenspiele, die praxisorientiert sind und in denen der erworbene Wortschatz und die der jeweiligen Situation angemessenen Redemittel eingeübt, korrigiert und vertieft werden. Für den Erwerb jener notwendigen Redemittel kann auf das Erlernen des fremdsprachli- chen Systems (seiner normativen Grammatik und Lexik) nicht verzichtet werden. Je nach Bedarf und Kenntnisstand findet eine Wiederholung grammatischer und syntaktischer 5
Strukturen statt, um die Lernenden in die Lage zu versetzen, die Redemittel nicht nur auswendig gelernt schematisch anzuwenden, sondern ein Sprachgefühl zu entwickeln, das ihren überlegten situationsadäquaten Einsatz möglich macht. Leseverständnis- und. Hörverständnisübungen nehmen im Sprachunterricht einen wichtigen Platz ein. Aktives Lesen ist Voraussetzung für die Erweiterung des Wortschatzes. Nachrichtensendungen werden für den Unterricht didaktisch vorbereitet und zur Wortschatzerweiterung bzw. - festigung eingesetzt. Der mit der Internationalisierung der auswärtigen Beziehungen verbundenen Anforderung, insbesondere an die Fähigkeit, Dokumente in der Fremdsprache abzufassen, versucht der Sprachunterricht in Englisch und Französisch durch intensive Übungen zur schriftli- chen Ausdrucksfähigkeit zu entsprechen. So werden Kommuniques, Erklärungen und Reden geübt sowie amtliche Schreiben (Briefe, Verbalnoten und COREUs) abgefasst. Der Sprachunterricht trainiert - auch im Hinblick auf die immer engere EU-Koordinierung in der Außenpolitik und auf den Europäischen Auswärtigen Dienst — folgende Fertigkeiten: Verfassen von Memos und Berichten, Gelegenheitsreden, Presseerklärungen, Interviews, Pressekonferenzen sowie das interaktive Verhalten in Besprechungen. Lernziele der Sprachausbildung: v \Vertiefte Kenntnis der verschiedenen schriftlichen und mündlichen Formate: Gelegen- heitsrede, Demarche, Podiumsdiskussion, Pressekonferenz/Pressestatement, Inter- view, Verbalnoten, Brief, COREU, Kommuniques .v Spezifisches Fachvokabular in Englisch und Französisch für die verschiedenen Tätig- keiten im hD (Politik, Presse, Wirtschaft, Kultur, Protokoll) v Geübter Umgang vor der Kamera und mit Publikum Drittsprachausbildung Es besteht die Möglichkeit, Drittsprachenkurse zu besuchen. Die Kurse der Drittsprachausbildung werden vom Sprachlernzentrum (105-SLZ) organisiert. Die Kurse sollen dem Bedarf des Auswärtigen Amtes entsprechen und Fremdsprachenkenntnisse insbesondere auch in schwer zu erlernenden Fremdsprachen fördern. Momentan sind dies vor allem folgende Sprachen: Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Chinesisch, Dari/Farsi, Japanisch, Koreanisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch und Türkisch. Nach individueller Absprache können andere Sprachen gewählt werden, wenn der Bedarf für den Auswärtigen Dienst gegeben ist. In erster Linie können bereits bestehende Sprachkenntnisse weiter gefördert werden. In Abstimmung mit der Ausbildungsleitung kann auch eine neue Sprache erlernt werden. Voraussetzung für die Teilnahme am Drittsprachprogramm sind gute Englisch- und Französischsprachkenntnisse.'
Praxiselemente (hier in alphabetischer Reihenfolge) Beamtenrecht In der Lehrveranstaltung „Recht des öffentlichen Dienstes“ werden den Attach&(e)s Grundlagenkenntnisse des Personalwesens im Auswärtigen Amt vermittelt, die Ihnen vor allem Klarheit über ihren eigenen Status vermitteln sollen. Ausgehend von der verfassungsrechtlichen Grundsatzbestimmung (Art. 33 GG) werden die Besonderheiten des Beamtenrechts als öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis erläutert. Im Mittelpunkt - stehen dabei das Laufbahnprinzip, die Einstellungsvoraussetzungen und die Regelung zur Veränderung des Amtes (Beförderung, Versetzung, Abordnung und Umsetzung). Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Pflichten aus dem Dienstverhältnis und die Folgen ihrer Verletzung. In der Lehrveranstaltung werden auch die Besonderheiten anderer Beschäftigtengruppen (Tarifangestellte und lokal Beschäftigte) thematisiert. v Sensibilisierung für Rechte und Pflichten von Beamten Beurteilerschulung Kolleginnen und Kollegen der personalführenden Referate geben Einblicke in das aktuelle Beurteilungssystem. v Verständnis für das Beurteilungssystem im AA v Do’s & Don'’ts bei Beurteilungen v Formulierungsübungen für Beurteilungsbögen Gesandtschaftsrecht | Die Lehrveranstaltung zum Gesandtschaftsrecht schließt an das Seminar zum Völkerrecht an. Sie behandelt in erster Linie das Recht der ständigen diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen Staaten, die vor allem in den Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) und konsularische Beziehungen (WÜK) geregelt sind. Schwerpunkte sind dabei die Aufnahme diplomatischer und konsularischer Beziehungen sowie die Errichtung diplomatischer und konsularischer Vertretungen mit den vom Völkerrecht vorgesehenen Aufgabenbereichen. Insoweit soll die Lehrveranstaltung den Ausbildungsabschnitt „Rechts- und Konsularwesen“ vorbereiten. - T.
Den zweiten inhaltlichen Schwerpunkt bilden die Regelungen zu den diplomatischen (und konsularischen) Erleichterungen, Vorrechten und Immunitäten, die für den Status der Angehörigen von Auslandsvertretungen von großer Bedeutung sind. v \Vertiefte Kenntnis der Formalitäten der diplomatischen und konsularischen Beziehungen v Grundkenntnisse im Bereich Immunität Im -Basisseminar Haushalt lernen die Attaches zuerst die Haushaltsgrundsätze kennen, erfahren, wie ein Haushaltsplan aufgestellt wird und was bei der Ausführung zu beachten ist. Es wird dann über die konkreten Aufgaben von Referat 109 und die Rolle der Beauftragten für den Haushalt im In- und Ausland, über die Grundzüge des Haushaltskreislaufs, insb. des parlamentarischen Haushaltsverfahrens informiert. Die Attaches verschaffen sich einen Überblick über den Haushaltsplan des Bundes und den Einzelplan 05 und seine Perspektiven. Weitere Themen sind die Globalplanung, Beschaffungswesen und Vergaberecht, Zuwendungsrecht, Sponsoring sowie Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR) in der Praxis. v Kenntnis der Haushaltsgrundsätze, des Haushaltsplans v Kenntnis der Rolle des Beauftragen für den Haushalt v Haushaltsrechtliche Funktionen an Auslandsvertretungen v Geschulter Umgang mit Fitz v Einblick in die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen der Referate 109, 110, 118 Medientraining | Public Diplomacy ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit im Ausland. Von Angehörigen des höheren Auswärtigen Dienstes wird Medienpräsenz im Gastland erwartet. Darauf bereitet das von der Deutsche Welle Akademie durchgeführte Medientraining in praktischen . Übungen vor der Kamera vor. - V_ Grundkenntnisse für Interviews (Telefon, Fernsehen) und Pressekonferenzen v Sicheres Auftreten vor der Kamera v Technischer Einblick in die Rolle des PR-Referenten v Techniken für Fragestellung & Beantwortung Ä Menschenrechte | Der weltweite Einsatz für die Verbesserung der Menschenrechtslage ist ein zentrales und dauerhaftes Anliegen deutscher Außenpolitik. Er ist Ausdruck unserer Werteordnung und
wesentliche Voraussetzung für eine effektive Friedenspolitik. Das Auswärtige Amt setzt sich mit Ansprechen von Menschenrechtsfragen im bilateralen Dialog, Demarchen, öffentlichen Stellungnahmen und stiller Diplomatie, mit Verhandlungen zu internationalen Menschenrechtstandards und konkreter Projektarbeit für die weltweite Stärkung der Menschenrechte ein. Ein besonderes Anliegen deutscher Menschenrechtspolitik bildet dabei die Stärkung des Schutzes von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern und die Sicherung von Handlungsspielräumen für die Zivilgesellschaft. Wichtig ist der Bundesregierung eine Einbindung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) und zivilgesellschafticher Akteure in ihre Menschenrechtspolitik. Ziel des Moduls „Menschenrechte“ ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs Höherer Dienst mit den Chancen und Möglichkeiten wie auch Herausforderungen und Grenzen der bilateralen und multilateralen Menschenrechtspolitik vertraut zu machen. Die Kernthemen und -Bereiche der Menschenrechtsarbeit werden von dem zuständigen Referat in Zusammenarbeit mit dem Büro der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt sowie ausgewählten Länderreferaten und dem Referat für Europarat und OSZE vorgestellt. Darüber hinaus stellen auch das DIMR und Menschenrechtsorganisationen ihre Arbeit vor. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund: Was sind die Schlüsselthemen der aktuellen Menschenrechtsdebatte? Wo und wie wird Menschenrechtspolitik gemacht? Welche sicherheits-, stabilitäs- und friedenspolitische Relevanz kommt unserer Menschenrechtspolitik zu? Welche Erfolgsbilanz können wir aufweisen, welche menschenrechtspolitischen Instrumente greifen in welchen Fällen am besten? Wie gehen wir mit dem Vorwurf um, menschenrechtspolitische Doppelstandards anzulegen? Welche Rolle nimmt die Menschenrechtspolitik in unserer Außenpolitik ein? v Kenntnisse über die Schlüsselthemen der aktuellen Menschenrechtsdebatte und aus- gewählte Grundlagendokumente der internationalen Menschenrechte v Kenntnisse über Institutionen und Arbeitsweise der Vereinten Nationen, der OSZE und des Europarats im Menschenrechtsbereich v Kenntnisse über die menschenrechtspolitischen Leitlinien der EU; insbesondere der Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern Einblicke in die multilaterale und bilaterale Menschenrechtspolitik des AA Einblicke in die praktische Menschenrechts- und Projektarbeit des Auswärtigen Amtes Einblicke in die Funktion und Arbeitsweise des/der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt v Einblicke in die Perspektive und Arbeitsweise ausgewählter zivilgesellschaftlicher Men- schenrechtsorganisationen | Organisationskunde In Organisationskunde (kurz „Orga“) wird die Organisationsstruktur der Zentrale und der Auslandsvertretungen vermittelt. Außerdem werden das Intranet und die normativen Grundlagen der Arbeitsabläufe erklärt. Darüber hinaus werden Erfahrungen und Abläufe INS 9
aus der Praxis vermittelt. Der Thementag Organisationskunde setzt die Veranstaltung Beamtenrecht voraus. v Kenntnis des Aufbaus des Auswärtigen Amtes, Zentrale und Auslandsvertretungen v Kenntnis der wichtigen Rechtsgrundlagen für die Organisation (GAD, GGO, EGO, GOV, RES) v Einblick in die Grundzügen der Ablauforganisation, insbesondere mit dem Geschäftsgang und der Zusammenarbeit in einer Behörde v Verständnis für den Zusammenhang zwischen Zielen und eingesetzten Ressourcen v Einblick in das Intranet des AA und dessen wichtigsten Informationsquellen zu organisatorischen Regelungen - Personalführung Das Modul „Personalführung“ behandelt die Aspekte Selbstverständnis als Führungskraft, Selbstorganisation und effektive Kommunikation in der Personalführung. Themen sind u.a. die Verbesserung der Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz, Delegation, Motivation, das Erkennen eigener Verhaltensmuster, eigene Stärken und Schwächen, die Förderung zielorientierten Handelns sowie der Umgang mit Stress als Führungskraft .Das Seminar umfasst neben theoretischen Einblicken ebenso praktische Übungen aus der Arbeitsrealität im In- und Ausland. Nach der Ausbildung können aufbauend die Fortbildungsmodule „Personalführung IlI-IV* besucht werden. v Grundkenntnisse wesentlicher Führungsmethoden v Einführung in das AA-Leitbild „Gute Führung“ und seine Anwendung im Führungsalltag v Umgang mit Stress als Führungskraft v Laufbahnübergreifende Personalführungsmodule Überzeugen mittels Argumenten in einer Redesituation sowie das Halten von Gesellschaftsreden zählen zu Kernkompetenzen der Kommunikation. Überzeugende Wirkung und sicheres Auftreten können durch Übung und individuelles Feedback signifikant verbessert werden. Das Seminar „Rhetorik“ ermöglicht den Teilnehmenden, diese Kompetenzen auszubauen. Theoretische Grundlagen (Beobachtungskriterien, Bedeutung von Körpersprache, bewusst eingesetzter Gestik und Sprache bzw. Stimme) werden besprochen und in praktischen Übungen mit individuellem Feedback eingeübt. Üben von verschiedenen Redetypen, z.B. zur Information, zur Überzeugung, zum Dank 10