UIG-Bescheid_BImSchGAnlagen_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Mastanlagen in Deutschland

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Referat 523 – Umwelt- und Ressourcensc Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - Dienstsitz Berlin – 11055 Berlin Sonja Wischnewsky Herrn █████ ██████ Nur per E-Mail an: HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL INTERNET ███████████████████████████████████████ AZ DATUM Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin +49 (0)30 18 529 - +49 (0)30 18 529 - 523@bmel.bund.de www.bmel.de 523-65105/0001 16.07.2019 Antrag auf Informationszugang nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) Bezug: Ihre E-Mail vom 22. Juni 2019 Sehr geehrter Herr ██████, mit Ihrer E-Mail vom 22. Juni 2019 bitten Sie das Bundesministerium für Landwirtschaft (BMEL) um Auskunft, welche nach dem Bundes-Immissionssch genehmigungspflichtigen Tierhaltungsanlagen derzeit in Deutschland betr Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 3 UIG wie folgt: I. Der Antrag wird abgelehnt II. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Zu I. Es besteht kein Anspruch auf Informationszugang nach § 3 Absatz 1 Satz jeder nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes Anspruch auf freien Z Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sin UIG verfügt. Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich Umweltinformationen gemäß § 2 Abs. 3 UIG. Dem BMEL liegen die erbetenen Informationen nicht vor.
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SEITE 2 VON 2 Die Genehmigungen für Tierhaltungsanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzg esetz werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder erteilt. Zu II. Die Kostenentscheidung folgt aus § 3 Umweltinformationsgebührenverordnung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist als Rechtsbehelf der Widerspruch zulässig. er Widerspruch D ist innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe des Bescheids gegenüber dem Bundesminis terium für Ernährung und Landwirtschaft, Rochusstraße 1, 53123 Bonn zu erheben. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. █████████████
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