a-500-15-v1-1-h-20210701

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

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Offen




            Allgemeine
         Geschäftsordnung
                                A-500/15




                                                                !
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Strategisch-politische           Konzeptionelle                 Dokumentenlandschaft
Dokumente                        Dokumentenlandschaft           Einsatz

                                 Regelungsnahe
Technische Regelungen                                           Druckschriften
                                 Dokumente




                              Stand: Juli 2021
1

A-500/15                                            Offen




Detailinformationen

                                         Standards für Verwaltungsabläufe, Wahrnehmung von
                                         Dienstgeschäften und Akten-/Schriftgutführung.
 Zweck der Regelung:
                                         Zuständigkeiten und Verfahren sowie allgemein gültige
                                         Regeln für die Durchführung des Geschäftsbetriebs
 Geltungsbereich:                        Bundeswehr

 Datum Gültigkeitsbeginn:                07.01.2021

 Herausgebende Stelle:                   BMVg Digitale Verwaltung

 Einsatzrelevanz:                        Nein

 Berichtspflichten:                      Nein




                                                                                  !
 Regelungsnummer, Version:               A-500/15, Version 1.1




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 Ersetzt:                                A-500/15, Version 1




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 Aktenzeichen:                           11-02-01


                                                                     ru
 Beteiligte                                                       de
                                         Hauptpersonalrat beim BMVg,
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                                         Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg,
 Interessenvertretungen:
                                         Hauptschwerbehindertenvertretung beim BMVg
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 Gebilligt durch:                        Staatssekretär Hoofe
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 Datum nächste Überprüfung:              06.01.2026
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 Bestellnummer/DSK:                      Keine
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                               Änderungsschwerpunkt zur Vorversion
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   Die Regelung wurde redaktionell überarbeitet und -unter Berücksichtigung der fortschreitenden
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        Digitalisierung in der Verwaltung- sprachlich als auch in ihrer Gliederung angepasst.
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                             Mögliche Kennzeichnungen (vgl. A-550/1, Abschnitt 3.4)
    Ä   Änderungen zur vorherigen Veröffentlichung           B Berichtspflichten
    !   Besonders wichtige Wörter, Zeilen oder Abschnitte    E Abweichende Vorgaben für den Einsatz
    Y   Befehle im Sinne des § 2 Nr. 2 WStG                  S Sicherheitsbestimmungen

                                            Stand: Juli 2021
2

Offen
A-500/15                                 Inhaltsverzeichnis


                                    Inhaltsverzeichnis

1         Allgemeines                                                       5
1.1       Anwendungsbereich und Zweck                                        5
1.2       Leitprinzip                                                        6
1.3       Umsetzung in den Dienststellen                                     6

2         Organisation                                                      6
2.1       Behörden- und Dienststellengliederung                              6
2.2       Aufbau- und Ablauforganisation                                     6
2.3       Gleichstellungsbeauftragte                                         7
2.4       Interessenvertretungen                                             7
2.5       Funktionsträger und Funktionsträgerinnen                           8




                                                                       !
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2.6       Geschäftsverteilung                                                9




                                                                   ie
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2.7       Neue Aufgaben/Projektorganisationen                                9




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2.8       Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen                   10

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3         Geschäftsbetrieb
                                                          de                10
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3.1       Grundsätze                                                        10
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3.2       Führung                                                           10
                                                 ch




3.3       Arbeitsabläufe                                                    11
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3.3.1     Grundsätze                                                        11
                                        lie




3.3.2     Notfallkonzepte der Dienststellen                                 12
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                                      te




3.3.3     Bearbeitung eingehender Dokumente                                 12
                                   un




3.3.4     Erstellung von Schriftgut                                         13
                                 ck
                               ru




3.3.5     Besonderheiten des Umgangs mit papiergebundenem Schriftgut        16
                             sd




3.3.6     Behandlung von Geschäftsvorfällen                                 17
                           Au




3.3.7     Geschäftsgang                                                     21
                          r
                       se




3.3.8     Schriftgutobjekte                                                 22
                     ie
                   D




3.3.9     Dokumentenformate                                                 23
3.4       Aktenführung und Schriftgutverwaltung                             25
3.4.1 Aktenrelevanz                                                         25
3.4.2 Aktenführung                                                          26
3.4.3 Rechtsnormen und gesetzliche Bestimmungen                             28

4         Dienstbetrieb und Zusammenarbeit                                  29
4.1       Allgemeiner Dienstbetrieb                                         29
4.2       Zusammenarbeit in der Dienststelle                                29
4.2.1 Gleichstellungsbeauftragte                                            29
4.2.2 Interessenvertretungen                                                30
4.3       Arbeitsschutz und Prävention                                      32
4.4       Zusammenarbeit im Bereich Sicherheitsmanagement                   32
4.4.1 Grundsätze                                                            32

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                                      Stand: Juli 2021
3

Offen
A-500/15                                 Inhaltsverzeichnis


4.4.2 Informationssicherheit                                                    32
4.4.3 Militärische Sicherheit                                                   33
4.4.4 Administrativer Datenschutz                                               33
4.5       Zusammenarbeit mit der Militärseelsorge                               33
4.6       Sozialdienst der Bundeswehr                                           34
4.7       Dienststellenübergreifende Zusammenarbeit                             34
4.7.1 Geltung des Dienstwegprinzips                                             34
4.7.2 Bundesministerium der Verteidigung                                        34
4.7.3 Anfragen aus dem parlamentarischen Raum                                   34
4.8       Wehrbeauftragte bzw. Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages und
          Petitionsausschuss                                                    35
4.9       Informationsarbeit                                                    35

5         Anlagen                                                               37




                                                                        !
                                                                    st
5.1       Abkürzungsverzeichnis                                                 38




                                                                      n
                                                                   ie
5.2       Geschäftsvermerke und Farbmarkierungen                                41




                                                                   sd
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5.3       Verfügungen                                                           42


                                                              ru
5.4       Aufbewahrungsfristen                                                  43
                                                              de
                                                          Än
5.5       Vorgaben zur Vorlagenerstellung                                       44
                                                       em


5.6       Standards und Kriterien zur Aktenführung                              46
                                                    td




5.7       Rollen und Berechtigungen                                             49
                                                  ch




5.7.1 Rollen                                                                    49
                                                ni




5.7.2 Berechtigungen                                                            50
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5.8       Bezugsjournal                                                         51
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                                       te




5.9       Änderungsjournal                                                      53
                                     un
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4

Offen
                                                  Allgemeines                                       A-500/15



1          Allgemeines

1.1        Anwendungsbereich und Zweck
101.       Die vorliegende Allgemeine Regelung (AR) „Allgemeine Geschäftsordnung“ (AGO) A-
500/15 legt verbindliche Vorgaben für den Geschäftsbetrieb in der Bundeswehr (Bw) und den
allgemeinen Dienstbetrieb in den Dienststellen (DSt) fest. Die Regelungen bilden einen einheitlichen
Rahmen, der im Einzelfall auf die Besonderheiten der DSt angepasst werden muss.

102.       Die   Vorgaben und        Festlegungen gelten medienunabhängig für             das    Stabs-   und
Verwaltungshandeln (StVwH)1 sowohl auf digitaler Basis („Elektronische Verwaltungsarbeit“) als auch
für papiergebundenes Arbeiten.




                                                                                 !
                                                                               st
103.       Soweit Vorgaben der GO-BMVg analog für die Bw gelten sollen, ist dieses in dieser AGO




                                                                               n
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ausdrücklich bestimmt.




                                                                         sd
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104.       Die AGO legt den Rahmen für einen rechtskonformen und leistungsfähigen Geschäftsbetrieb,

                                                                    ru
                                                                 de
eine transparente Aktenführung sowie den ordnungsgemäßen Umgang mit Schriftgut verbindlich fest.
                                                              Än

Neben diesen allgemeinen Rahmenvorgaben sind, wo erforderlich, spezifische Festlegungen den
                                                          em



hierzu erlassenen Regelungen zu entnehmen.
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                     D




              Abb. 1: Landkarte der Geschäftsordnungen im Geschäftsbereich (GB) des
                              Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)



1   Das StVwH umfasst die Durchführung des allgemeinen Geschäftsbetriebs in den militärischen und zivilen DSt.

                                                                                                      Seite 5
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Offen
A-500/15                                         Organisation


1.2        Leitprinzip
105.       Basis der AGO ist ein hohes Maß an Selbstständigkeit im Denken und Handeln aller zivilen
und militärischen Angehörigen der Bw und die Verpflichtung der Vorgesetzten sowie der mit Leitungs-
aufgaben Betrauten zur Übernahme von persönlicher Verantwortung. Diese Verantwortung ist
untrennbar mit den ihnen übertragenen Befugnissen verknüpft und nicht delegierbar.


1.3        Umsetzung in den Dienststellen
106.       Die   DSt    bzw.    die   Organisationsverantwortlichen       legen    eigenverantwortlich     und
widerspruchsfrei zur AGO einen auf die Besonderheit der DSt angepassten Regelungsbedarf in einer
„Ergänzenden Geschäftsordnung“ (GO-[DSt])2 fest. Diese haben das Prinzip des „Führens mit
Auftrag“ in angemessener Weise zu berücksichtigen.




                                                                                     !
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2          Organisation



                                                                            sd
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2.1        Behörden- und Dienststellengliederung                    de
                                                                 Än

201.       Der Aufbau und die Struktur von DSt in der Bw folgt einheitlichen (Organisations-)
                                                             em
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Grundsätzen. Im Wesentlichen leitet sich die Organisation aus den zugewiesenen Aufgaben ab. Hierzu
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soll die gewählte Organisationsform Flexibilität ermöglichen und sich aufgaben- und prozessorientiert
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auf die jeweiligen Kernaufgaben konzentrieren. Aufbau- und Ablauforganisation folgen einem klaren
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                                                r




hierarchischen Aufbau. Den Dienstposten werden Ebenen gerecht und personenunabhängig dauerhaft
                                             te
                                           un




wahrzunehmende Aufgaben und die dazu benötigten Kompetenzen (Rechte) und Verantwortungen
                                       ck




zugeordnet. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung bilden dabei eine untrennbare Einheit (AKV-
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                                 sd




Prinzip). Daneben spielen Wirtschaftlichkeitserwägungen eine wesentliche Rolle.3
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In DSt der Bw sind die zivilen und militärischen Gleichstellungsbeauftragten (GleiBziv und GleiBmil)
                         ie




sowie darüber hinaus ein institutioneller Rahmen von Beteiligungs- und Vertretungsgremien sowie
                       D




Funktionsträgern und Funktionsträgerinnen, zu beachten. Soweit Gesetze und Regelungen deren
Beteiligung vorsehen, ist dies zu beachten und deren Belange sind zu berücksichtigen.


2.2        Aufbau- und Ablauforganisation
202.       Aufbau- und Ablauforganisation werden in der Bw gemeinsam zur Aufgabenwahrnehmung
genutzt.

Die Aufbauorganisation schafft Strukturen, in denen Organisationselemente (OrgElem) (Abteilungen,
Referate, Gruppen, Sach- und Fachgebiete usw.) abgebildet werden. Darüber hinaus werden die

2   Anstelle des Begriffs „Geschäftsordnung“ kann in militärischen DSt der Begriff „Stabsdienstordnung“ genutzt
    werden.
3   Weiterführend hierzu siehe AR „Grundsätze der Organisation“ A-500/50 VS-NfD.

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                                              Stand: Juli 2021
6

Offen
                                              Organisation                                      A-500/15


OrgElem sowohl vertikal (Linie) als auch horizontal (Prozesse/Abläufe) miteinander verknüpft. Es
entsteht dadurch ein formales Beziehungsgeflecht, das den Rahmen für die Ablauforganisation bildet.

Die Ablauforganisation beschäftigt sich mit der Regelung der (Arbeits-)Prozesse. Arbeitsabläufe und
-prozesse werden unter den Gesichtspunkten „Inhalt, Zeit, Zuordnung und Raum“ geordnet. Die
Ablauforganisation bildet das Zusammenwirken der an der Aufgabenerledigung beteiligten OrgElem,
Verfahren und Sachmittel ab.

203.      Die gültigen Organisationsgrundlagen (OrgGdlg) für die DSt bilden den Rahmen für die
Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation der DSt.

204.      Bei wesentlichen Änderungen der Aufgaben, der Abläufe und der Zuständigkeiten der DSt sind
deren OrgGdlg anzupassen.




                                                                              !
205.      Formalisierte Arbeits- und Fachaufsichtsbeziehungen zwischen OrgElem der DSt und dem




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BMVg4 sind in den entsprechenden OrgGdlg der DSt abzubilden.




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206.      Die Organisationsstruktur der DSt ist im Informationssystem OrgGdlg der Bundeswehr5 im


                                                                 ru
IntranetBw veröffentlicht.
                                                              de
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2.3       Gleichstellungsbeauftragte
                                                    td
                                                  ch




207.      Die GleiBziv und GleiBmil werden nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes
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(BGleiG) bzw. des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiG) gewählt. Sie sind
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                                           lie




unmittelbar der Dienststellenleitung (DStLtg) zugeordnet und üben ihre Tätigkeiten weisungsfrei aus
                                            r
                                         te




(siehe Abschnitt 4.2.1).
                                      un
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                                ru




2.4       Interessenvertretungen
                               sd
                             Au




208.      Der Personalrat in personalratsfähigen DSt wird auf Grundlage der Vorschriften des Bundes-
                          r
                       se
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personalvertretungsgesetzes (BPersVG) gewählt. Sofern Soldatinnen und Soldaten zum Personalrat
                   D




wahlberechtigt sind, ist § 60 Absatz 2 Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) zu beachten.
In diesem Gremium können, abhängig von der jeweiligen Personalkörperstruktur der DSt, die Gruppen
der Beamtinnen und Beamten, der Tarifbeschäftigten sowie der Soldatinnen und Soldaten vertreten
sein. Die Namen der Mitglieder des amtierenden Personalrates sowie die Erreichbarkeit werden von
der Personalvertretung veröffentlicht.

209.      In militärischen DSt ohne Zivilpersonal werden nach den Vorschriften des SBG Vertrauens-
personen (VP) gewählt, die die Interessen der Soldatinnen und Soldaten in der DSt vertreten.

210.      Die Belange schwerbehinderter Menschen werden durch die örtliche Schwerbehinderten-
vertretung wahrgenommen. Sie wird nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches – Neuntes

4   Siehe Nr. 204 der AR „Zusammenarbeit des BMVg mit Dienststellen des nachgeordneten Bereiches“ A-500/1.
5   https://isog.bundeswehr.org/isorggdlgWeb/index.html.

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Offen
A-500/15                                       Organisation


Buch (SGB IX) „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ dann gewählt, wenn
mindestens fünf schwerbehinderte Menschen in der DSt beschäftigt sind.


2.5       Funktionsträger und Funktionsträgerinnen
211.      Gemäß § 181 SGB IX ist in jeder DSt eine Inklusionsbeauftragte bzw. ein Inklusionsbeauf-
tragter zu benennen, die bzw. der die DStLtg in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen
verantwortlich vertritt. Sie oder er achtet darauf, dass die der DSt gegenüber schwerbehinderten
Menschen obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.

212.      Bei jeder DSt, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaftet, ist eine Beauftragte bzw. ein
Beauftragter für den Haushalt (BfdH) zu bestellen, soweit die DStLtg diese Aufgabe nicht selbst
wahrnimmt. Einzelregelungen hierzu werden im Rahmen der Erarbeitung der OrgGdlg für die DSt




                                                                                     !
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getroffen. Die fachliche Zuständigkeit liegt bei der Abteilung Haushalt und Controlling im BMVg. Zur




                                                                                n
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Unterstützung der bzw. des BfdH können auf ihren oder seinen Vorschlag von der DStLtg Titelverwalter




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oder   Titelverwalterinnen   zur   Haushaltsmittelbewirtschaftung      schriftlich   bestellt   werden.   Bei


                                                                     ru
Kommandobehörden und Ämtern mit einer Abteilung Verwaltung ist der Leiter oder die Leiterin der
                                                                  de
                                                               Än
Abteilung Verwaltung BfdH und damit verantwortlich für die Haushaltsführung im Kommando- bzw.
                                                           em


Amtsbereich und auch für die Verteilung der dem Kommando- oder Amtsbereich bereitgestellten
                                                        td




Haushaltsmittel an die nachgeordneten mittelbewirtschaftenden DSt.
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                                                    ni




213.      Jede DStLtg hat für die religiösen Anliegen ihres militärischen Personals aufgeschlossen zu
                                                 gt
                                              lie




sein und ist für deren religiöse Betreuung mitverantwortlich. Sie hat sorgfältig darüber zu wachen, dass
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den Soldatinnen und Soldaten im Rahmen von Dienst und Freizeit hinreichend Gelegenheit zur freien
                                      ck




religiösen Betätigung gegeben wird. Die religiöse Betreuung innerhalb des GB BMVg wird von der
                                   ru
                                sd




Militärseelsorge im Auftrag der Religionsgemeinschaften wahrgenommen. Die Militärseelsorge ist ein
                              Au




eigenständiger ziviler Organisationsbereich (OrgBer) im GB BMVg. Ihre Angehörigen unterstehen
                             r
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hinsichtlich ihrer religiösen Tätigkeit ausschließlich der Aufsicht ihrer Religionsgemeinschaft und in ihrer
                        ie
                      D




staatlichen Aufgabe den Leitungen ihrer Bundesoberbehörden. DStLtg, welche nicht nur ziviles
Personal in ihrer DSt haben, sollen die Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorger bei deren
Dienstantritt in geeigneter Weise in der DSt vorstellen und ihnen somit Gelegenheit geben, über ihre
Aufgaben in der Militärseelsorge zu sprechen.

214.      Weiterführend wird zur Zusammenarbeit mit Gleichstellungsbeauftragten, Institutionen und
Gremien auf Abschnitt 4.2 „Zusammenarbeit in der Dienststelle“ dieser AR hingewiesen.




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Offen
                                              Organisation                                     A-500/15


2.6      Geschäftsverteilung
215.     Die Verteilung aller Aufgaben bzw. Dienstgeschäfte regelt der Geschäftsverteilungsplan
(GVPl). Dieser wird auf Grundlage der Sollorganisation (SollOrg)6 von der DSt erstellt. Der GVPl ist ein
dienststelleninternes Dokument, das keine Außenwirkung entfaltet und zur übersichtlichen Erfassung
und Darstellung von Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen dient. Zweck ist eine Tätigkeits-
und Kompetenzabgrenzung, die klare Verantwortungsbereiche schafft.

216.     In militärischen DSt kann die Geschäftsverteilung auf Grundlage der SollOrg in einer
Stabsdienstordnung der DSt abschließend festgelegt werden. In diesem Fall sind die nachfolgenden
Regeln zum GVPl analog anzuwenden. Die Erstellung eines gesonderten GVPl ist in diesem Fall nicht
erforderlich.




                                                                             !
217.     Der GVPl grenzt die Aufgabenbereiche so ab, dass Zuständigkeitsüberschneidungen




                                                                          nst
vermieden und gleichartige oder verwandte Aufgaben grundsätzlich nur von einer Stelle bearbeitet




                                                                       ie
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werden. In ihm sind die jedem Dienstposten zugeordneten wesentlichen und ständigen Aufgaben



                                                                  ng
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darzustellen. Vertreterregelungen obliegen der DStLtg.
                                                              de
                                                           Än
218.     Der GVPl bzw. die Stabsdienstordnung (Nr. 216) ist verbindliche Grundlage für die Auftrags-
                                                       em


und Aufgabenerfüllung.
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                                                  ch




219.     Zuständigkeiten, die nicht im Detail im GVPl bzw. in der SollOrg eindeutig zugeordnet sind
                                                ni




(neue Aufgaben oder Aufgaben, die fachlich mehrere OrgElem betreffen), werden durch das
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                                           lie




übergeordnete OrgElem wahrgenommen, soweit es hierzu keine anderen Regelungen gibt. Der
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Zuständigkeitsbereich dieses OrgElem ist somit weiter gefasst.
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220.     Der GVPl ist anlassbezogen, jedoch mindestens einmal jährlich, zu prüfen und zu
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aktualisieren.
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                       se




221.     Die Angehörigen der DSt haben sich mit dem Inhalt des GVPl vertraut zu machen.
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                   D




2.7      Neue Aufgaben/Projektorganisationen
222.     Zur Erfüllung von komplexen und umfangreichen neuen Aufgaben kann, soweit ihre
Ausführung einen zeitlich begrenzten Ressourceneinsatz erfordert, die DStLtg eine Projektorganisation
einrichten und/oder durch Aufgabenkritik und Binnenoptimierung eine Schwerpunktbildung7 anweisen.

223.     Bei Verstetigung einer neuen Aufgabe im Sinne einer dauerhaften Aufgabenwahrnehmung ist
durch die DSt zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt ein SollOrg-Änderungsantrag unter Anwendung


6   Die SollOrg legt die planmäßige Ausstattung einer Organisationseinheit bezüglich Personal (Stärke und
    Zusammensetzung nach Funktionen und Aufgaben) und Material (z. B. Fahrzeuge, Ausrüstungen und
    Verbrauchsmaterialien) fest.
7   AR „Schwerpunkteinsatz von zivilem Personal“ A-1330/39.


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Offen
A-500/15                                   Geschäftsbetrieb


angemessener Methoden der Personalbedarfsermittlung8 in der Mittelfristigen Personalplanung bzw.
im Rahmen des Integrierten Planungsprozesses einzuleiten.


2.8        Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen
224.       Soweit aufgrund mangelnder eigener Expertise eine externe Beratungs- und Unterstützungs-
leistung in Anspruch genommen werden soll, sind die zentralen Vorgaben zur Inanspruchnahme von
externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zwingend zu beachten9.


3          Geschäftsbetrieb

3.1        Grundsätze




                                                                             !
                                                                           st
301.       Zur Durchführung des elektronischen Geschäftsverkehrs und zur Bearbeitung von




                                                                           n
                                                                        ie
Geschäftsvorfällen (GV) ist ausschließlich die dienstlich bereitgestellte Informationstechnik (IT)-




                                                                     sd
                                                                   ng
Unterstützung/-Infrastruktur zu nutzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angeordnet ist.


                                                                 ru
302.                                                          de
           Die Berechtigung für IT-Zugriffe auf IT-Infrastruktur der Bw wird durch Rollen- und
                                                              Än
Berechtigungskonzepte geregelt. Näheres hierzu ist in der Anlage 5.7 enthalten.
                                                         em
                                                     td




303.       Die für den Sozialdienst der Bw geltenden Abweichungen von den nachfolgenden
                                                   ch




Grundsätzen ergeben sich aus der AR „Datenschutz, Aktenführung und Berichtswesen für den
                                                 ni
                                               gt




Sozialdienst“ A-2641/6 VS-NfD.
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3.2        Führung
                                    ck
                                  ru




304.       Vorgesetzte haben Aufträge mit klaren, eindeutigen und präzisen Vorgaben und Auflagen zu
                               sd
                             Au




geben. Hierbei sind vorab Mittel und Ressourcen realistisch einzuschätzen, um eine Überforderung der
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anvertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden.
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305.       Führungsverantwortung erstreckt sich hier sowohl auf die Optimierung der Leistungs-
erbringung der DSt als auch auf die Wahrnehmung der Fürsorgeverpflichtungen. Neben der
erforderlichen Fach- und Sachkompetenz ist auch auf berechtigte Belange und Vorschläge der
Angehörigen der DSt einzugehen.

306.       Personal der DSt ist zu fördern. Hierzu nutzen Vorgesetzte den gesamten Vorrat an Mitteln
der Personalführung aus (Beurteilungswesen, Qualifizierungsgespräche, förmliche Anerkennung,
leistungsbezogene Besoldung/leistungsbezogenes Entgelt, Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen,
Auszeichnungen, …).



8   Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung des Bundesministeriums des
    Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie des Bundesverwaltungsamtes (BVA) (OrgHandbuch BMI).
9   AR „Inanspruchnahme von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ A-1670/2.

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