A-600/1 Informationsarbeit

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

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          Informationsarbeit

                                 A-600/1




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Strategisch-politische           Konzeptionelle                 Dokumentenlandschaft
Dokumente                        Dokumentenlandschaft           Einsatz

                                 Regelungsnahe
Technische Regelungen                                           Druckschriften
                                 Dokumente


                              Stand: Juli 2021
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A-600/1                                                Offen




Detailinformationen

                                           Zentrale Vorgaben für die Durchführung der
 Zweck der Regelung:
                                           Informationsarbeit
 Geltungsbereich:                          Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

 Datum Gültigkeitsbeginn:                  07.04.2020

 Herausgebende Stelle:                     BMVg Pr-/InfoStab

 Einsatzrelevanz:                          Ja

 Berichtspflichten:                        Ja

 Regelungsnummer, Version:                 A-600/1, Version 6.1




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 Ersetzt:                                  A-600/1, Version 6




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 Aktenzeichen:                             01-60-01




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 Beteiligte                                Hauptpersonalrat beim BMVg,


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 Interessenvertretungen:                   Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg
 Gebilligt durch:                                                   de
                                           Bundesministerin der Verteidigung
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 Datum nächste Überprüfung:                06.04.2025
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 Bestellnummer/DSK:                        Keine
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                                Änderungsschwerpunkt zur Vorversion
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 Die Änderungen zur Version 6 basieren im Wesentlichen auf die Neuaufnahme der Nr. 3015 im
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 Kapitel 3 mit der Anlage 10.1 womit die Grundlagen, Aufgaben und Organisation der Redaktion
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 der Bundeswehr geregelt werden.
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                               Mögliche Kennzeichnungen (vgl. A-550/1, Abschnitt 3.4)
    Ä     Änderungen zur vorherigen Veröffentlichung           B Berichtspflichten
    !     Besonders wichtige Wörter, Zeilen oder Abschnitte    E Abweichende Vorgaben für den Einsatz
    Y     Befehle im Sinne des § 2 Nr. 2 WStG                  S Sicherheitsbestimmungen

                                                Stand: Juli 2021
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Offen
                                         Inhaltsverzeichnis                               A-600/1



                                    Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis                                                                                 3

1        Grundsätze                                                                                7
1.1      Einordnung                                                                                7
1.2      Prinzipien der Informationsarbeit                                                        10
1.3      Inhalte der Informationsarbeit                                                           11

2        Maßnahmen der Informationsarbeit                                                        12
2.1      Allgemeines                                                                              12
2.2      Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation                                   14




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2.3      Pressearbeit                                                                             15




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2.4      Öffentlichkeitsarbeit                                                                    16




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2.5      Medienarbeit                                                                             19



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2.6      Mitarbeiterkommunikation                                                                 19
2.7      Kommunikation der Arbeitgebermarke Bundeswehr    de                                      21
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2.8      Unterstützung von Vorhaben Dritter                                                       22
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2.9      Sonstige Vorhaben                                                                        24
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3        Der Fachstrang Informationsarbeit                                                       24
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3.1      Strukturen                                                                               25
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3.1.1  Presse- und Informationsstab                                                             25
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3.1.2  Presse und Informationszentren                                                           26
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3.1.3  Teileinheiten bzw. Dienstposten der Informationsarbeit im Inland (ohne Jugendoffiziere)  26
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3.1.4  Organisationsbereiche Rechtspflege und Militärseelsorge                                  27
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3.1.5  Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und Landeskommandos                        27
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3.1.6  Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr                                                    27
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3.1.7  Akademie im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr                                        28
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3.1.8  Redaktion der Bundeswehr                                                                 28
3.1.9  Kontingente der Bundeswehr und Dienstposten der Informationsarbeit im Einsatzland        29
3.1.10 Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung                                 29
3.1.11 Bundeseigene privatrechtliche Institutionen in Ressortverantwortung des Bundesministeriums
       der Verteidigung                                                                         29
3.1.12 Multinationale Truppenteile und Hauptquartiere sowie internationale Organisationen       29
3.1.13 Zusammenarbeit mit Elementen der Truppeninformation des Zentrums Operative
       Kommunikation der Bundeswehr                                                             30
3.1.14 Zusammenarbeit mit Fachmedienzentren                                                     30
3.2      Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten                                                 30
3.2.1    Presse- und Informationsstab                                                             30
3.2.2    Presse- und Informationszentren der Organisationsbereiche                                32
3.2.3    Zusatz für das Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes der Bundeswehr       34
3.2.4    Presse- und Informationszentrum des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr              34

                                                                                              Seite 3
                                       Stand: Juli 2021
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Offen
A-600/1                                    Inhaltsverzeichnis


3.2.5     Dezernat Informationsarbeit der Führungsakademie der Bundeswehr             35
3.2.6     Abteilung Innere Führung im Dialog des Zentrums Innere Führung              35
3.2.7     Pressestelle des Luftfahrtamtes der Bundeswehr                              35
3.2.8     Pressestelle des Planungsamtes der Bundeswehr                               35
3.2.9     Pressestelle des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst           35
3.2.10    Pressestelle des Zentrums Innere Führung                                    35
3.2.11    Teileinheiten bzw. Dienstposten für die Informationsarbeit im Einsatzland   35
3.2.12    Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und Landeskommandos           36
3.2.13    Stabsoffiziere Öffentlichkeitsarbeit                                        37
3.2.14    Jugendoffiziere                                                             37
3.2.15    Fachpersonal bei multinationalen Truppenteilen und Hauptquartieren          37
3.2.16    Dienststellen der Bundeswehr mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung     38
3.2.17    Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr                                       38
3.2.18    Elemente in nachgeordneten Strukturen der Organisationsbereiche             40




                                                                              !
                                                                            st
3.2.19    Festlegung von Zuständigkeiten                                              40




                                                                            n
                                                                         ie
3.2.20    Zuständigkeit bei Flugunfällen                                              41




                                                                      sd
                                                                    ng
4         Informationsarbeit im Inland                                                41

                                                                  ru
4.1       Ansprechbarkeit und Arbeitsbereitschaft               de                    41
                                                               Än
4.1.1 Pressearbeit                                                                    41
                                                          em



4.1.2 Medienarbeit                                                                    42
                                                      td




4.2       „Tage der offenen Tür“                                                      43
                                                    ch
                                                  ni




4.2.1     Grundsätze                                                                  43
                                                gt




4.2.2     Zielsetzung                                                                 43
                                             lie




4.2.3     Zielgruppen                                                                 44
                                              r
                                           te
                                        un




4.2.4     Durchführung                                                                44
                                     ck




4.2.5     Handel und Gewerbe                                                          47
                                   ru




4.3       Jugendoffiziere und Jugendunteroffiziere                                    48
                                sd
                              Au




4.3.1     Auftrag                                                                     48
4.3.2     Ausbildung                                                                  48
                             r
                          se




4.3.3     Zielgruppen                                                                 49
                         ie
                       D




4.3.4     Information der Kommandeurinnen und Kommandeure                             49
4.3.5     Dienstposten und Funktion                                                   50
4.3.6     Ausstattung                                                                 50
4.3.7     Vortragsrecht                                                               50
4.3.8     Sonderaufgaben und Nebentätigkeiten                                         51
4.3.9     Handakte, Berichtswesen, Meldungen und Handbibliothek                       51
4.4       Sicherheitspolitische Seminare im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit          51
4.4.1     Grundsätze                                                                  51
4.4.2     Themenfelder                                                                52
4.4.3     Seminararten, Verantwortlichkeiten und Zielgruppen                          53
4.4.4     Zentrale sicherheitspolitische Seminare                                     53
4.4.5     Dezentrale sicherheitspolitische Seminare                                   53
4.4.6     Seminardurchführung und -gestaltung                                         53
4.5       Mitfahrten                                                                  54

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                                           Stand: Juli 2021
4

Offen
                                         Inhaltsverzeichnis               A-600/1


4.6     Mitflüge                                                              55
4.6.1 Grundsätzliches                                                         55
4.6.2 Durchführung                                                            55
4.7     Teilnahme des Fachpersonals an Lehrgängen und Tagungen Dritter        56
4.8     Medienspiegel                                                         57
4.9     Maßnahmen zu wohltätigen Zwecken                                      58
4.10    Jugendmarketing                                                       59
4.11    Streuartikel und Werbegeschenke                                       60
4.12    Versagen von Akkreditierungen                                         60

5       Informationsarbeit in den Einsatzgebieten                             61
5.1     Sicherstellen der personellen Durchhaltefähigkeit                     61
5.2     Information der Öffentlichkeit über bedeutsame Ereignisse             62




                                                                      !
5.2.1 Grundsätze                                                              62




                                                                    stn
5.2.2 Verfahren                                                               63




                                                                   ie
                                                                 sd
                                                              ng
6       Haushalt                                                              63

                                                              ru
6.1     Allgemeines                                         de                63
                                                       Än
6.2     Finanzierung von Veranstaltungen der Informationsarbeit               65
                                                    em


6.2.1   Grundsätze                                                            65
                                                 td




6.2.2   Finanzierung von „Tagen der offenen Tür“                              67
                                               ch




6.2.3   Finanzierung von sicherheitspolitischen Seminaren                     70
                                             ni




6.2.4   Finanzierung des „Tages der Bundeswehr“                               70
                                          gt
                                        lie




6.3     Finanzierung von Produkten der Mitarbeiterkommunikation               72
                                         r
                                      te




6.4     Finanzierung von Transport- und Reisekosten sowie Honoraren           72
                                   un
                                ck




7       Zugang zu Waffen, Munition und Simulatoren                            73
                              ru
                           sd




7.1     Definitionen                                                          73
                         Au




7.2     Zugangsregelungen                                                     74
                        r
                     se
                    ie




8       Herausgabe von Medien                                                 75
                   D




8.1     Intranet                                                              75
8.2     Internet                                                              75
8.2.1 Soziale Medien                                                          76
8.3     Produkte der Mitarbeiterkommunikation                                 77
8.4     Beiträge für Fachzeitschriften                                        80
8.5     Organisationsbereichsspezifische Publikationen                        80
8.6     Impressum, Disclaimer, Netiquette und Bildrechte                      80
8.6.1   Impressumspflicht bei Druckwerken                                     81
8.6.2   Anbieterkennzeichnungspflicht bei Telemedien                          81
8.6.3   Netiquette in den Sozialen Medien                                     82
8.6.4   Wikipedia-Einträge                                                    82
8.6.5   Bildrechte                                                            82


                                                                          Seite 5
                                      Stand: Juli 2021
5

Offen
A-600/1                                     Inhaltsverzeichnis


9         Datenschutz                                                           83

10        Anlagen                                                               85
10.1      Redaktion der Bundeswehr Grundlagen, Aufgaben und Organisation         86
10.2      Vertragsmuster für die Unterstützung von Vorhaben Dritter              86
10.3      Zielgruppen der zentralen sicherheitspolitischen Seminare              92
10.4      Zielgruppen der dezentralen sicherheitspolitischen Seminare            95
10.5      Anwendungsbeispiele Corporate Design                                   97
10.5.1    Das Corporate Design der Bundeswehr                                    97
10.5.2    Das Logo                                                               98
10.5.3    Vermaßung, Schutzraum und Anwendungsgrößen                             99
10.5.4    Farbvarianten des Logos                                               100
10.5.5    Tarnpolygon                                                           101




                                                                            !
10.5.6    Farben für Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche                 102




                                                                        stn
10.5.7    Schriften und Typografie                                              103




                                                                       ie
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10.5.8    Kommunikationsmittel                                                  105




                                                                   ng
10.5.9    Icons                                                                 109


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10.6      Berechnungsverfahren zur Durchhaltefähigkeit im Einsatz               110
                                                                  de
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10.7      Arbeitshilfe Datenschutz und Bildrechte                               111
                                                           em


10.7.1 Bildaufnahme als Verarbeitung personenbezogener Daten                    111
                                                        td




10.7.2 Informationspflichten                                                    115
                                                     ch




10.8 Abkürzungsverzeichnis                                                      116
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10.9 Bezugsjournal                                                              119
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10.10 Änderungsjournal                                                          121
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Offen
                                               Grundsätze                                       A-600/1


1        Grundsätze

1.1      Einordnung
1001.    Die globale Gesellschaft des 21. Jahrhunderts ist in hohem Maß durch Kommunikation
geprägt. Die fortschreitende Entwicklung auf dem Gebiet der Kommunikationstechnik – insbesondere
die mittlerweile weltweit hohe Verbreitung mobiler Endgeräte – gestattet es einer Vielzahl von Akteuren,
sich von quasi überall und jederzeit als Empfänger, aber auch als Sender in weltweite, zunehmend
interaktiv betriebene Kommunikationsnetze einzugliedern.

1002.    Angesichts sich grundlegend wandelnder individueller und gesellschaftlicher Informations- und
Kommunikationsgewohnheiten entstehen auch gegenüber staatlichen Akteuren neue gesellschaftliche
Erwartungen. Daher ist es für staatliche Akteure unabdingbar, mit diesen Entwicklungen Schritt zu




                                                                              !
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halten und dialogfähig wie auch technisch responsiv zu agieren. Staatliche Kommunikationsangebote




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müssen in Inhalt und Format im Wettbewerb um Aufmerksamkeit bestehen können, um Bürgerinnen




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und Bürger zu erreichen.

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         Dies bedeutet für die Bundeswehr (Bw) – u. a. auch in ihrer Rolle als Arbeitgeber – dass sie
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1003.
                                                       em


aktuell wie künftig die Fähigkeiten benötigt, sich den jeweiligen Anforderungen entsprechend
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strukturell, personell und hinsichtlich ihrer technischen Ausstattung adäquat aufzustellen, um flexibel
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agieren und reagieren zu können. Dies gilt besonders für die Informationsarbeit der Bundeswehr
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(InfoABw).
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1004.    InfoABw, wie sie in dieser Allgemeinen Regelung (AR) behandelt wird, richtet sich vornehmlich
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an die nationale, aber auch an die internationale Öffentlichkeit sowie als Mitarbeiterkommunikation an
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die Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), der Streitkräfte (SK) und der
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Bundeswehrverwaltung (BWV). Die InfoABw bietet Informationen über BMVg und Bw an, die
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Transparenz schaffen, Verständnis und Interesse wecken, sowie Auftrag, Hintergründe und Verfahren
                    ie
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erklären sollen. Dadurch wird das in Teilen der Gesellschaft und bei den Angehörigen des
Geschäftsbereichs (GB) des BMVg vorhandene Nachfragebedürfnis nach Information über die SK und
ihr Wirken gedeckt. Insgesamt soll die InfoABw den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich unter
Berücksichtigung verschiedener Quellen und Positionen ein eigenes Bild machen und eine eigene
Meinung bilden zu können. Dabei bildet die InfoABw die Perspektive der Bw bzw. der SK ab, ist aber
zugleich der Meinungsfreiheit und -vielfalt verpflichtet und setzt sich für deren Schutz ein.

1005.    Das Wissen um die eigene Position wie auch der Respekt vor anders ausfallenden Meinungen
begründen, dass die InfoABw in der liberalen, pluralistischen Gesellschaft im öffentlichen sicherheits-
und verteidigungspolitischen Diskurs eine Stimme unter mehreren ist, zugleich aber auch auf keinen
Fall fehlen darf. Die InfoABw hat damit auch immer den Auftrag, aktiv zu agieren.




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Offen
A-600/1                                             Grundsätze


1006.     Das BMVg und die Bw erfüllen mit der InfoABw die aus dem Grundgesetz (GG) abgeleitete
Verpflichtung, Bürgerinnen und Bürger über Auftrag und Handeln der SK zu informieren. Diese
rechtlichen Vorgaben gründen sich auf die Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 5 GG), das Demo-
kratieprinzip (Artikel 20 GG) und die Verantwortung der Ministerin bzw. des Ministers für das eigene
Ressort (Artikel 65 Satz 2 GG) in Verbindung mit der Festlegung der Befehls- und Kommandogewalt
über die SK (Artikel 65a GG). Das Bundesverfassungsgericht hat ein entsprechendes Informations-
erfordernis und die Rechenschaftspflicht der Regierung, aus der sich auch die InfoABw ableitet, in
seinem Urteil vom März 19771 bekräftigt und konkretisiert.

1007.     Die InfoABw hat auch die Absicht, die Legitimität der Institution und ihres Tuns zu veran-
schaulichen und überprüfbar zu halten. Dies ist von umso größerer Bedeutung, als in der modernen
Kommunikationswelt neben versehentlichen Falschmeldungen („Zeitungsente“) zunehmend auch




                                                                               !
gezielte Desinformation verbreitet wird. Besonders vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der InfoABw,




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Verständnis, Akzeptanz, Vertrauen und Wertschätzung der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen,




                                                                        sd
medialen u. a. Institutionen zu stärken. Dies ist für Demokratien wie die Bundesrepublik Deutschland,



                                                                      ng
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die sich grundlegend durch gesellschaftliches Vertrauen in ihre Organe und Repräsentanten
                                                                   de
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konstituieren, von besonderer Wichtigkeit.
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1008.     „Informieren“ ist in der Bw zwar eine Führungsaufgabe in allen Verbänden und Dienststellen,
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aber letztlich „spricht“ jede und jeder Bundeswehrangehörige für die Institution. Alle Angehörigen der
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Bw gilt es also nicht nur, durch u. a. die Mitarbeiterkommunikation zu informieren und zu motivieren,
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sondern entsprechend auch in ihrer Rolle als Multiplikatoren bzw. Multiplikatorinnen für die SK wie auch
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die BWV zu befähigen.
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1009.     Die InfoABw muss adressatengerecht in einen Dialog mit den unterschiedlichsten Zielgruppen
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treten, damit auch Diskussionen anstoßen und diese führen. Dies schließt die Dialogfähigkeit mit den
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Bundeswehrangehörigen über technische Plattformen wie z. B. eigene Smartphones mit ein.
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Gleichzeitig erfordert professionelle Kommunikation, sich ein umfassendes Lagebild des kommuni-
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kativen Umfelds zu verschaffen sowie die Handlungs- und Kommunikationsoptionen vorab zu
analysieren und zu bewerten.

1010.     Die InfoABw untergliedert sich aktuell in folgende Aufgabenfelder:

 Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation:
    Sie ist der Gedanken- und Meinungsaustausch mit der Öffentlichkeit sowie mit meinungsbeein-
    flussenden Zielgruppen über staatliche Entscheidungsprozesse zur Gestaltung der äußeren
    Sicherheit. Mit der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kommunikation wird das Ziel verfolgt,
    die mehrheitliche Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für regierungsamtliche sicherheits- und
    verteidigungspolitische Entscheidungen gewinnen – und halten – zu können.


1   BVerfG, Urteil v. 02.03.1977, Az. 2 BvE 1/76.

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Offen
                                               Grundsätze                                      A-600/1


 Pressearbeit:
  Sie ist die aktive und reaktive, wahrheitsgemäße, abgestimmte, verzugsfreie und zielgerichtete
  Information der Medien. Sie informiert vor allem Journalistinnen und Journalisten und kommuniziert
  mit ihnen.
 Öffentlichkeitsarbeit:
  Sie fördert das Verständnis für die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie für den
  Auftrag, die Aufgaben und den Einsatz der Bw. Die Imagebildung als Teil der Öffentlichkeitsarbeit
  soll das positive Ansehen der Bw in der Bevölkerung erhalten oder wenn möglich fördern.
 Medienarbeit:
  Sie bezeichnet die Kooperation mit Medienunternehmen/-organisationen sowie Produktions-
  gesellschaften, um eine realistische Darstellung der Bw in deren Projekten und dadurch schließlich
  in der Öffentlichkeit zu unterstützen.




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 Mitarbeiterkommunikation:




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  Sie umfasst die Kommunikation – insbesondere den Dialog – mit allen Angehörigen des GB BMVg




                                                                    sd
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  und deren dienstliche Information zur Förderung der eigenständigen Meinungsbildung.


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 Die bundeswehreigene Medienproduktion greift eine breite Palette von Themen und Projekten aus
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  dem GB BMVg auf, um sie bundeswehrintern sowie gegenüber der Öffentlichkeit zu vermitteln. Da
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  die Bw, ihr Auftrag und ihre Aktionsfelder vielen Menschen seit Aussetzung der Wehrpflicht weniger
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  nah sind, gilt es dabei auch, vermehrt und tiefergehend zu erklären. Die Medienproduktion ist dabei
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  u. a. mit Internet-Auftritten für das BMVg und die gesamte Bw tätig. Mit Aktivitäten auf verschiedenen
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  Social-Media-Kanälen ist die Medienproduktion parallel dialogorientiert ausgerichtet.
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 Das Etablieren einer „Arbeitgebermarke Bundeswehr“ sowie eine speziell personalwerblich aus-
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  gerichtete Kommunikation, die Ausbildungs- und Karrierechancen insbesondere in den SK vorstellt
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  und so die Bw als attraktiven Arbeitgeber bekannter machen soll, ergänzen das inhaltliche Portfolio
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  der InfoABw um Komponenten, für die angesichts der demografischen Entwicklung in der
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  Bundesrepublik Deutschland ein hoher Handlungsbedarf besteht.
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        In der öffentlichen Wahrnehmung tritt stets nur allgemein „die Bundeswehr“ als vordergründig
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1011.
                  D




einheitlicher Akteur auf. Dabei kommuniziert die Bw in auftragsgemäß unterschiedlichen Bereichen:

 Operative Kommunikation (OpKomBw) und
 Personalgewinnung (PersG)

verfügen über eine gesonderte Agenda sowie eigene Ressourcen und Kanäle, welche die Bereiche der
InfoABw, einschließlich der „Kommunikation der Arbeitgebermarke“ sowie personalwerblicher
Kommunikation verschiedentlich berühren.

1012.   Die personalgewinnende Kommunikation möchte vornehmlich von dem sinnstiftenden Dienst
in parlamentarisch legitimierten SK, verbunden mit dem Angebot mannigfaltiger Qualifizierungs- und
Karrieremöglichkeiten, überzeugen (Personalwerbung). Diese Aufgabe hat mit dem Aussetzen der
Wehrpflicht erheblich an Bedeutung gewonnen.


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                                           Stand: Juli 2021
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Offen
A-600/1                                       Grundsätze


1013.      OpKomBw ist die Fähigkeit der Bw, im Rahmen von Einsätzen und nationaler Krisenvorsorge
die Lage im Informationsumfeld im Ausland mit ihren Möglichkeiten und Risiken auf allen
Führungsebenen im Führungsprozess zu analysieren, festzustellen, zu beurteilen und darzustellen
sowie darauf aufbauend durch zielgerichtete Informationsaktivitäten geplante Wirkungen in diesem
Umfeld zu erzielen und diese zu evaluieren. OpKomBw erschließt das Informationsumfeld im Ausland
als einen militärischen Handlungsraum.

1014.      Dabei folgen OpKomBw und InfoABw den auf ministerieller Ebene aus den Prozessen „Einsätze
sicherstellen“ und „Informationsarbeit leisten“ entwickelten und abgestimmten (multi-)nationalen
Informations- und Kommunikationsstrategien für Einsätze und nationale Krisenvorsorge.

1015.      Aufgrund der Zielsetzung der InfoABw, über Transparenz und Achtung der Meinungsvielfalt
gesellschaftliches Vertrauen zu erhalten, ist es daher unumgänglich, klare Abgrenzungen zwischen




                                                                              !
den drei Bereichen InfoABw, OpKomBw und PersG vorzunehmen. Dies schließt die grundsätzlich




                                                                            st
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durch die InfoABw zu betreibende Krisenkommunikation ein. Gleichzeitig widerspricht eine deutliche




                                                                         ie
                                                                       sd
Trennung keineswegs der Notwendigkeit von Abstimmungen zwischen den Bereichen – bis hin zum



                                                                    ng
                                                                  ru
Schaffen von Synergien.
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1016.      In der konkreten Umsetzung folgt die InfoABw der vorliegenden AR und hat zum Ziel,
                                                          em



 das aktuelle gesellschaftliche Kommunikationsinteresse und -verhalten im nationalen und im
                                                      td




  internationalen Rahmen angemessen bedienen zu können,
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 über Auftrag und Einsätze der Bw zu informieren,
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 Interesse an der Bw als Arbeitgeber zu wecken sowie
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 Vertrauen in die SK als staatlichen Akteur zu erhalten und zu stärken,
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1017.      Diese AR muss angesichts der permanent weiterlaufenden inhaltlichen, technischen und
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adressatenseitigen Entwicklungen als „lebendes Dokument“ verstanden werden, das es kontinuierlich
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anzupassen gilt. Nur so können BMVg und Bw über die InfoABw vor dem Hintergrund wechselnder
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politischer Anforderungen bei Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen mit angemessenem Inhalt
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und in zweckmäßiger Form im Rahmen des Wettbewerbs um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit
auch künftig wahrgenommen werden.

1.2        Prinzipien der Informationsarbeit
1018.      Durch Maßnahmen der InfoA soll die Öffentlichkeit mittel- und unmittelbar sachlich, wahr-
heitsgetreu, ausgewogen, differenziert, nachvollziehbar, reaktionsschnell, offen und somit transparent
informiert werden. Informationen müssen einer kritischen Überprüfung standhalten.

1019.      Über die Information hinaus stellt sich die InfoA auch dem sicherheitspolitischen Dialog.
Insbesondere in den Sozialen Medien, im Bürgerdialog, auf Messen und mit den Jugendoffizieren
werden Fragen unmittelbar beantwortet und Meinungen eingeordnet. Hier gilt es stets, zwischen
Schnelligkeit und Widerspruchsfreiheit abzuwägen.



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