A-600/1 Informationsarbeit
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“
Offen Informationsarbeit A-600/1 ! stn ie sd ng ru de Än em td ch ni gt lie r te un ck ru sd rAu se ie D Strategisch-politische Konzeptionelle Dokumentenlandschaft Dokumente Dokumentenlandschaft Einsatz Regelungsnahe Technische Regelungen Druckschriften Dokumente Stand: Juli 2021
A-600/1 Offen Detailinformationen Zentrale Vorgaben für die Durchführung der Zweck der Regelung: Informationsarbeit Geltungsbereich: Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Datum Gültigkeitsbeginn: 07.04.2020 Herausgebende Stelle: BMVg Pr-/InfoStab Einsatzrelevanz: Ja Berichtspflichten: Ja Regelungsnummer, Version: A-600/1, Version 6.1 ! Ersetzt: A-600/1, Version 6 nst ie Aktenzeichen: 01-60-01 sd ng Beteiligte Hauptpersonalrat beim BMVg, ru Interessenvertretungen: Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg Gebilligt durch: de Bundesministerin der Verteidigung Än em Datum nächste Überprüfung: 06.04.2025 td Bestellnummer/DSK: Keine ch ni gt lie Änderungsschwerpunkt zur Vorversion r te Die Änderungen zur Version 6 basieren im Wesentlichen auf die Neuaufnahme der Nr. 3015 im un Kapitel 3 mit der Anlage 10.1 womit die Grundlagen, Aufgaben und Organisation der Redaktion ck der Bundeswehr geregelt werden. ru sd rAu se ie D Mögliche Kennzeichnungen (vgl. A-550/1, Abschnitt 3.4) Ä Änderungen zur vorherigen Veröffentlichung B Berichtspflichten ! Besonders wichtige Wörter, Zeilen oder Abschnitte E Abweichende Vorgaben für den Einsatz Y Befehle im Sinne des § 2 Nr. 2 WStG S Sicherheitsbestimmungen Stand: Juli 2021
Offen Inhaltsverzeichnis A-600/1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 1 Grundsätze 7 1.1 Einordnung 7 1.2 Prinzipien der Informationsarbeit 10 1.3 Inhalte der Informationsarbeit 11 2 Maßnahmen der Informationsarbeit 12 2.1 Allgemeines 12 2.2 Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation 14 ! 2.3 Pressearbeit 15 st n ie 2.4 Öffentlichkeitsarbeit 16 sd 2.5 Medienarbeit 19 ng ru 2.6 Mitarbeiterkommunikation 19 2.7 Kommunikation der Arbeitgebermarke Bundeswehr de 21 Än 2.8 Unterstützung von Vorhaben Dritter 22 em 2.9 Sonstige Vorhaben 24 td ch 3 Der Fachstrang Informationsarbeit 24 ni gt 3.1 Strukturen 25 lie r 3.1.1 Presse- und Informationsstab 25 te un 3.1.2 Presse und Informationszentren 26 ck 3.1.3 Teileinheiten bzw. Dienstposten der Informationsarbeit im Inland (ohne Jugendoffiziere) 26 ru 3.1.4 Organisationsbereiche Rechtspflege und Militärseelsorge 27 sd Au 3.1.5 Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und Landeskommandos 27 r 3.1.6 Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr 27 se ie 3.1.7 Akademie im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr 28 D 3.1.8 Redaktion der Bundeswehr 28 3.1.9 Kontingente der Bundeswehr und Dienstposten der Informationsarbeit im Einsatzland 29 3.1.10 Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung 29 3.1.11 Bundeseigene privatrechtliche Institutionen in Ressortverantwortung des Bundesministeriums der Verteidigung 29 3.1.12 Multinationale Truppenteile und Hauptquartiere sowie internationale Organisationen 29 3.1.13 Zusammenarbeit mit Elementen der Truppeninformation des Zentrums Operative Kommunikation der Bundeswehr 30 3.1.14 Zusammenarbeit mit Fachmedienzentren 30 3.2 Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten 30 3.2.1 Presse- und Informationsstab 30 3.2.2 Presse- und Informationszentren der Organisationsbereiche 32 3.2.3 Zusatz für das Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes der Bundeswehr 34 3.2.4 Presse- und Informationszentrum des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr 34 Seite 3 Stand: Juli 2021
Offen A-600/1 Inhaltsverzeichnis 3.2.5 Dezernat Informationsarbeit der Führungsakademie der Bundeswehr 35 3.2.6 Abteilung Innere Führung im Dialog des Zentrums Innere Führung 35 3.2.7 Pressestelle des Luftfahrtamtes der Bundeswehr 35 3.2.8 Pressestelle des Planungsamtes der Bundeswehr 35 3.2.9 Pressestelle des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst 35 3.2.10 Pressestelle des Zentrums Innere Führung 35 3.2.11 Teileinheiten bzw. Dienstposten für die Informationsarbeit im Einsatzland 35 3.2.12 Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und Landeskommandos 36 3.2.13 Stabsoffiziere Öffentlichkeitsarbeit 37 3.2.14 Jugendoffiziere 37 3.2.15 Fachpersonal bei multinationalen Truppenteilen und Hauptquartieren 37 3.2.16 Dienststellen der Bundeswehr mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung 38 3.2.17 Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr 38 3.2.18 Elemente in nachgeordneten Strukturen der Organisationsbereiche 40 ! st 3.2.19 Festlegung von Zuständigkeiten 40 n ie 3.2.20 Zuständigkeit bei Flugunfällen 41 sd ng 4 Informationsarbeit im Inland 41 ru 4.1 Ansprechbarkeit und Arbeitsbereitschaft de 41 Än 4.1.1 Pressearbeit 41 em 4.1.2 Medienarbeit 42 td 4.2 „Tage der offenen Tür“ 43 ch ni 4.2.1 Grundsätze 43 gt 4.2.2 Zielsetzung 43 lie 4.2.3 Zielgruppen 44 r te un 4.2.4 Durchführung 44 ck 4.2.5 Handel und Gewerbe 47 ru 4.3 Jugendoffiziere und Jugendunteroffiziere 48 sd Au 4.3.1 Auftrag 48 4.3.2 Ausbildung 48 r se 4.3.3 Zielgruppen 49 ie D 4.3.4 Information der Kommandeurinnen und Kommandeure 49 4.3.5 Dienstposten und Funktion 50 4.3.6 Ausstattung 50 4.3.7 Vortragsrecht 50 4.3.8 Sonderaufgaben und Nebentätigkeiten 51 4.3.9 Handakte, Berichtswesen, Meldungen und Handbibliothek 51 4.4 Sicherheitspolitische Seminare im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 51 4.4.1 Grundsätze 51 4.4.2 Themenfelder 52 4.4.3 Seminararten, Verantwortlichkeiten und Zielgruppen 53 4.4.4 Zentrale sicherheitspolitische Seminare 53 4.4.5 Dezentrale sicherheitspolitische Seminare 53 4.4.6 Seminardurchführung und -gestaltung 53 4.5 Mitfahrten 54 Seite 4 Stand: Juli 2021
Offen Inhaltsverzeichnis A-600/1 4.6 Mitflüge 55 4.6.1 Grundsätzliches 55 4.6.2 Durchführung 55 4.7 Teilnahme des Fachpersonals an Lehrgängen und Tagungen Dritter 56 4.8 Medienspiegel 57 4.9 Maßnahmen zu wohltätigen Zwecken 58 4.10 Jugendmarketing 59 4.11 Streuartikel und Werbegeschenke 60 4.12 Versagen von Akkreditierungen 60 5 Informationsarbeit in den Einsatzgebieten 61 5.1 Sicherstellen der personellen Durchhaltefähigkeit 61 5.2 Information der Öffentlichkeit über bedeutsame Ereignisse 62 ! 5.2.1 Grundsätze 62 stn 5.2.2 Verfahren 63 ie sd ng 6 Haushalt 63 ru 6.1 Allgemeines de 63 Än 6.2 Finanzierung von Veranstaltungen der Informationsarbeit 65 em 6.2.1 Grundsätze 65 td 6.2.2 Finanzierung von „Tagen der offenen Tür“ 67 ch 6.2.3 Finanzierung von sicherheitspolitischen Seminaren 70 ni 6.2.4 Finanzierung des „Tages der Bundeswehr“ 70 gt lie 6.3 Finanzierung von Produkten der Mitarbeiterkommunikation 72 r te 6.4 Finanzierung von Transport- und Reisekosten sowie Honoraren 72 un ck 7 Zugang zu Waffen, Munition und Simulatoren 73 ru sd 7.1 Definitionen 73 Au 7.2 Zugangsregelungen 74 r se ie 8 Herausgabe von Medien 75 D 8.1 Intranet 75 8.2 Internet 75 8.2.1 Soziale Medien 76 8.3 Produkte der Mitarbeiterkommunikation 77 8.4 Beiträge für Fachzeitschriften 80 8.5 Organisationsbereichsspezifische Publikationen 80 8.6 Impressum, Disclaimer, Netiquette und Bildrechte 80 8.6.1 Impressumspflicht bei Druckwerken 81 8.6.2 Anbieterkennzeichnungspflicht bei Telemedien 81 8.6.3 Netiquette in den Sozialen Medien 82 8.6.4 Wikipedia-Einträge 82 8.6.5 Bildrechte 82 Seite 5 Stand: Juli 2021
Offen A-600/1 Inhaltsverzeichnis 9 Datenschutz 83 10 Anlagen 85 10.1 Redaktion der Bundeswehr Grundlagen, Aufgaben und Organisation 86 10.2 Vertragsmuster für die Unterstützung von Vorhaben Dritter 86 10.3 Zielgruppen der zentralen sicherheitspolitischen Seminare 92 10.4 Zielgruppen der dezentralen sicherheitspolitischen Seminare 95 10.5 Anwendungsbeispiele Corporate Design 97 10.5.1 Das Corporate Design der Bundeswehr 97 10.5.2 Das Logo 98 10.5.3 Vermaßung, Schutzraum und Anwendungsgrößen 99 10.5.4 Farbvarianten des Logos 100 10.5.5 Tarnpolygon 101 ! 10.5.6 Farben für Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche 102 stn 10.5.7 Schriften und Typografie 103 ie sd 10.5.8 Kommunikationsmittel 105 ng 10.5.9 Icons 109 ru 10.6 Berechnungsverfahren zur Durchhaltefähigkeit im Einsatz 110 de Än 10.7 Arbeitshilfe Datenschutz und Bildrechte 111 em 10.7.1 Bildaufnahme als Verarbeitung personenbezogener Daten 111 td 10.7.2 Informationspflichten 115 ch 10.8 Abkürzungsverzeichnis 116 ni 10.9 Bezugsjournal 119 gt lie 10.10 Änderungsjournal 121 r te un ck ru sd rAu se ie D Seite 6 Stand: Juli 2021
Offen Grundsätze A-600/1 1 Grundsätze 1.1 Einordnung 1001. Die globale Gesellschaft des 21. Jahrhunderts ist in hohem Maß durch Kommunikation geprägt. Die fortschreitende Entwicklung auf dem Gebiet der Kommunikationstechnik – insbesondere die mittlerweile weltweit hohe Verbreitung mobiler Endgeräte – gestattet es einer Vielzahl von Akteuren, sich von quasi überall und jederzeit als Empfänger, aber auch als Sender in weltweite, zunehmend interaktiv betriebene Kommunikationsnetze einzugliedern. 1002. Angesichts sich grundlegend wandelnder individueller und gesellschaftlicher Informations- und Kommunikationsgewohnheiten entstehen auch gegenüber staatlichen Akteuren neue gesellschaftliche Erwartungen. Daher ist es für staatliche Akteure unabdingbar, mit diesen Entwicklungen Schritt zu ! st n halten und dialogfähig wie auch technisch responsiv zu agieren. Staatliche Kommunikationsangebote ie sd müssen in Inhalt und Format im Wettbewerb um Aufmerksamkeit bestehen können, um Bürgerinnen ng und Bürger zu erreichen. ru de Dies bedeutet für die Bundeswehr (Bw) – u. a. auch in ihrer Rolle als Arbeitgeber – dass sie Än 1003. em aktuell wie künftig die Fähigkeiten benötigt, sich den jeweiligen Anforderungen entsprechend td strukturell, personell und hinsichtlich ihrer technischen Ausstattung adäquat aufzustellen, um flexibel ch ni agieren und reagieren zu können. Dies gilt besonders für die Informationsarbeit der Bundeswehr gt (InfoABw). lie r te 1004. InfoABw, wie sie in dieser Allgemeinen Regelung (AR) behandelt wird, richtet sich vornehmlich un ck an die nationale, aber auch an die internationale Öffentlichkeit sowie als Mitarbeiterkommunikation an ru die Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), der Streitkräfte (SK) und der sd Au Bundeswehrverwaltung (BWV). Die InfoABw bietet Informationen über BMVg und Bw an, die r se Transparenz schaffen, Verständnis und Interesse wecken, sowie Auftrag, Hintergründe und Verfahren ie D erklären sollen. Dadurch wird das in Teilen der Gesellschaft und bei den Angehörigen des Geschäftsbereichs (GB) des BMVg vorhandene Nachfragebedürfnis nach Information über die SK und ihr Wirken gedeckt. Insgesamt soll die InfoABw den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich unter Berücksichtigung verschiedener Quellen und Positionen ein eigenes Bild machen und eine eigene Meinung bilden zu können. Dabei bildet die InfoABw die Perspektive der Bw bzw. der SK ab, ist aber zugleich der Meinungsfreiheit und -vielfalt verpflichtet und setzt sich für deren Schutz ein. 1005. Das Wissen um die eigene Position wie auch der Respekt vor anders ausfallenden Meinungen begründen, dass die InfoABw in der liberalen, pluralistischen Gesellschaft im öffentlichen sicherheits- und verteidigungspolitischen Diskurs eine Stimme unter mehreren ist, zugleich aber auch auf keinen Fall fehlen darf. Die InfoABw hat damit auch immer den Auftrag, aktiv zu agieren. Seite 7 Stand: Juli 2021
Offen A-600/1 Grundsätze 1006. Das BMVg und die Bw erfüllen mit der InfoABw die aus dem Grundgesetz (GG) abgeleitete Verpflichtung, Bürgerinnen und Bürger über Auftrag und Handeln der SK zu informieren. Diese rechtlichen Vorgaben gründen sich auf die Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 5 GG), das Demo- kratieprinzip (Artikel 20 GG) und die Verantwortung der Ministerin bzw. des Ministers für das eigene Ressort (Artikel 65 Satz 2 GG) in Verbindung mit der Festlegung der Befehls- und Kommandogewalt über die SK (Artikel 65a GG). Das Bundesverfassungsgericht hat ein entsprechendes Informations- erfordernis und die Rechenschaftspflicht der Regierung, aus der sich auch die InfoABw ableitet, in seinem Urteil vom März 19771 bekräftigt und konkretisiert. 1007. Die InfoABw hat auch die Absicht, die Legitimität der Institution und ihres Tuns zu veran- schaulichen und überprüfbar zu halten. Dies ist von umso größerer Bedeutung, als in der modernen Kommunikationswelt neben versehentlichen Falschmeldungen („Zeitungsente“) zunehmend auch ! gezielte Desinformation verbreitet wird. Besonders vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der InfoABw, n st ie Verständnis, Akzeptanz, Vertrauen und Wertschätzung der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen, sd medialen u. a. Institutionen zu stärken. Dies ist für Demokratien wie die Bundesrepublik Deutschland, ng ru die sich grundlegend durch gesellschaftliches Vertrauen in ihre Organe und Repräsentanten de Än konstituieren, von besonderer Wichtigkeit. em 1008. „Informieren“ ist in der Bw zwar eine Führungsaufgabe in allen Verbänden und Dienststellen, td aber letztlich „spricht“ jede und jeder Bundeswehrangehörige für die Institution. Alle Angehörigen der ch ni Bw gilt es also nicht nur, durch u. a. die Mitarbeiterkommunikation zu informieren und zu motivieren, gt lie sondern entsprechend auch in ihrer Rolle als Multiplikatoren bzw. Multiplikatorinnen für die SK wie auch r te die BWV zu befähigen. un ck 1009. Die InfoABw muss adressatengerecht in einen Dialog mit den unterschiedlichsten Zielgruppen ru sd treten, damit auch Diskussionen anstoßen und diese führen. Dies schließt die Dialogfähigkeit mit den Au Bundeswehrangehörigen über technische Plattformen wie z. B. eigene Smartphones mit ein. r se Gleichzeitig erfordert professionelle Kommunikation, sich ein umfassendes Lagebild des kommuni- ie D kativen Umfelds zu verschaffen sowie die Handlungs- und Kommunikationsoptionen vorab zu analysieren und zu bewerten. 1010. Die InfoABw untergliedert sich aktuell in folgende Aufgabenfelder: Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation: Sie ist der Gedanken- und Meinungsaustausch mit der Öffentlichkeit sowie mit meinungsbeein- flussenden Zielgruppen über staatliche Entscheidungsprozesse zur Gestaltung der äußeren Sicherheit. Mit der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kommunikation wird das Ziel verfolgt, die mehrheitliche Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für regierungsamtliche sicherheits- und verteidigungspolitische Entscheidungen gewinnen – und halten – zu können. 1 BVerfG, Urteil v. 02.03.1977, Az. 2 BvE 1/76. Seite 8 Stand: Juli 2021
Offen Grundsätze A-600/1 Pressearbeit: Sie ist die aktive und reaktive, wahrheitsgemäße, abgestimmte, verzugsfreie und zielgerichtete Information der Medien. Sie informiert vor allem Journalistinnen und Journalisten und kommuniziert mit ihnen. Öffentlichkeitsarbeit: Sie fördert das Verständnis für die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie für den Auftrag, die Aufgaben und den Einsatz der Bw. Die Imagebildung als Teil der Öffentlichkeitsarbeit soll das positive Ansehen der Bw in der Bevölkerung erhalten oder wenn möglich fördern. Medienarbeit: Sie bezeichnet die Kooperation mit Medienunternehmen/-organisationen sowie Produktions- gesellschaften, um eine realistische Darstellung der Bw in deren Projekten und dadurch schließlich in der Öffentlichkeit zu unterstützen. ! Mitarbeiterkommunikation: st n ie Sie umfasst die Kommunikation – insbesondere den Dialog – mit allen Angehörigen des GB BMVg sd ng und deren dienstliche Information zur Förderung der eigenständigen Meinungsbildung. ru Die bundeswehreigene Medienproduktion greift eine breite Palette von Themen und Projekten aus de Än dem GB BMVg auf, um sie bundeswehrintern sowie gegenüber der Öffentlichkeit zu vermitteln. Da em die Bw, ihr Auftrag und ihre Aktionsfelder vielen Menschen seit Aussetzung der Wehrpflicht weniger td nah sind, gilt es dabei auch, vermehrt und tiefergehend zu erklären. Die Medienproduktion ist dabei ch u. a. mit Internet-Auftritten für das BMVg und die gesamte Bw tätig. Mit Aktivitäten auf verschiedenen ni gt Social-Media-Kanälen ist die Medienproduktion parallel dialogorientiert ausgerichtet. r lie Das Etablieren einer „Arbeitgebermarke Bundeswehr“ sowie eine speziell personalwerblich aus- te un gerichtete Kommunikation, die Ausbildungs- und Karrierechancen insbesondere in den SK vorstellt ck und so die Bw als attraktiven Arbeitgeber bekannter machen soll, ergänzen das inhaltliche Portfolio ru sd der InfoABw um Komponenten, für die angesichts der demografischen Entwicklung in der Au Bundesrepublik Deutschland ein hoher Handlungsbedarf besteht. r se In der öffentlichen Wahrnehmung tritt stets nur allgemein „die Bundeswehr“ als vordergründig ie 1011. D einheitlicher Akteur auf. Dabei kommuniziert die Bw in auftragsgemäß unterschiedlichen Bereichen: Operative Kommunikation (OpKomBw) und Personalgewinnung (PersG) verfügen über eine gesonderte Agenda sowie eigene Ressourcen und Kanäle, welche die Bereiche der InfoABw, einschließlich der „Kommunikation der Arbeitgebermarke“ sowie personalwerblicher Kommunikation verschiedentlich berühren. 1012. Die personalgewinnende Kommunikation möchte vornehmlich von dem sinnstiftenden Dienst in parlamentarisch legitimierten SK, verbunden mit dem Angebot mannigfaltiger Qualifizierungs- und Karrieremöglichkeiten, überzeugen (Personalwerbung). Diese Aufgabe hat mit dem Aussetzen der Wehrpflicht erheblich an Bedeutung gewonnen. Seite 9 Stand: Juli 2021
Offen A-600/1 Grundsätze 1013. OpKomBw ist die Fähigkeit der Bw, im Rahmen von Einsätzen und nationaler Krisenvorsorge die Lage im Informationsumfeld im Ausland mit ihren Möglichkeiten und Risiken auf allen Führungsebenen im Führungsprozess zu analysieren, festzustellen, zu beurteilen und darzustellen sowie darauf aufbauend durch zielgerichtete Informationsaktivitäten geplante Wirkungen in diesem Umfeld zu erzielen und diese zu evaluieren. OpKomBw erschließt das Informationsumfeld im Ausland als einen militärischen Handlungsraum. 1014. Dabei folgen OpKomBw und InfoABw den auf ministerieller Ebene aus den Prozessen „Einsätze sicherstellen“ und „Informationsarbeit leisten“ entwickelten und abgestimmten (multi-)nationalen Informations- und Kommunikationsstrategien für Einsätze und nationale Krisenvorsorge. 1015. Aufgrund der Zielsetzung der InfoABw, über Transparenz und Achtung der Meinungsvielfalt gesellschaftliches Vertrauen zu erhalten, ist es daher unumgänglich, klare Abgrenzungen zwischen ! den drei Bereichen InfoABw, OpKomBw und PersG vorzunehmen. Dies schließt die grundsätzlich st n durch die InfoABw zu betreibende Krisenkommunikation ein. Gleichzeitig widerspricht eine deutliche ie sd Trennung keineswegs der Notwendigkeit von Abstimmungen zwischen den Bereichen – bis hin zum ng ru Schaffen von Synergien. de Än 1016. In der konkreten Umsetzung folgt die InfoABw der vorliegenden AR und hat zum Ziel, em das aktuelle gesellschaftliche Kommunikationsinteresse und -verhalten im nationalen und im td internationalen Rahmen angemessen bedienen zu können, ch ni über Auftrag und Einsätze der Bw zu informieren, gt Interesse an der Bw als Arbeitgeber zu wecken sowie lie r te Vertrauen in die SK als staatlichen Akteur zu erhalten und zu stärken, un ck 1017. Diese AR muss angesichts der permanent weiterlaufenden inhaltlichen, technischen und ru adressatenseitigen Entwicklungen als „lebendes Dokument“ verstanden werden, das es kontinuierlich sd Au anzupassen gilt. Nur so können BMVg und Bw über die InfoABw vor dem Hintergrund wechselnder r se politischer Anforderungen bei Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen mit angemessenem Inhalt ie D und in zweckmäßiger Form im Rahmen des Wettbewerbs um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auch künftig wahrgenommen werden. 1.2 Prinzipien der Informationsarbeit 1018. Durch Maßnahmen der InfoA soll die Öffentlichkeit mittel- und unmittelbar sachlich, wahr- heitsgetreu, ausgewogen, differenziert, nachvollziehbar, reaktionsschnell, offen und somit transparent informiert werden. Informationen müssen einer kritischen Überprüfung standhalten. 1019. Über die Information hinaus stellt sich die InfoA auch dem sicherheitspolitischen Dialog. Insbesondere in den Sozialen Medien, im Bürgerdialog, auf Messen und mit den Jugendoffizieren werden Fragen unmittelbar beantwortet und Meinungen eingeordnet. Hier gilt es stets, zwischen Schnelligkeit und Widerspruchsfreiheit abzuwägen. Seite 10 Stand: Juli 2021