a-600-19-v1-2-h-202111103

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

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A-600/19
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                            Zentrale Dienstvorschrift




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 Der Bürgerdialog in der Informationsarbeit      Än
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                                    Vorgaben und Leitfaden für das Fachpersonal der
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Zweck der Regelung:
                                    Informationsarbeit für den Bürgerdialog.
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Herausgegeben durch:                Bundesministerium der Verteidigung
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                                    Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg,
Beteiligte
                        Au




                                    Hauptpersonalrat beim BMVg,
Interessenvertretungen:
                                    Hauptschwerbehindertenvertretung beim BMVg
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Gebilligt durch:                    BMVg Leiter Pr-/InfoStab
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Herausgebende Stelle:               BMVg Pr-/InfoStab
                                    Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Geltungsbereich:
                                    Verteidigung
Einstufung:                         Offen
Einsatzrelevanz:                    Nein
Berichtspflichten:                  Nein
Gültig ab:                          09.11.2017
Frist zur Überprüfung:              08.11.2022
Version:                            1.2
Ersetzt:                            A-600/19, Version 1.1
Aktenzeichen:                       01-13-11
Bestellnummer/DSK                   Entfällt




                             Stand: November 2021
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A-600/19                                     Inhaltsverzeichnis


                                       Inhaltsverzeichnis

1         Grundsätze                                                                         4
1.1       Zweck                                                                               4
1.2       Strukturen, Definitionen und Verantwortlichkeiten                                   4

2         Bearbeitung von Bürgeranfragen                                                     5
2.1       Allgemein                                                                           5
2.1.1     E-Mails                                                                             6
2.1.2     Bürgertelefon                                                                       6
2.1.3     Aufbewahrung                                                                        7
2.1.4     Fristen für die Beantwortung                                                        7
2.1.5     Servicezeiten für Bürgerdialog                                                      7




                                                                            st
2.2       Eingang und Weiterverteilung von Bürgeranfragen                                     7




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2.2.1     Bürgeranfragen an die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung               8




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2.2.2     Bürgeranfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz                                 9



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2.2.3     Dienstaufsichtsbeschwerden                                                          9
2.2.4     Anfragen aus dem parlamentarischen Raum                 de                          9
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2.2.5     Anfragen zum Themenfeld Reservistenangelegenheiten                                 10
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2.2.6     Beschwerden über Fluglärm und Anfragen zu militärischen Flugbewegungen             10
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2.2.7     Anfragen zu militärhistorischen Themen                                             10
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2.2.8     Werbung                                                                            10
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2.2.9     Bürgeranfragen mit Einsatzbezug                                                    10
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2.2.10    Militärischer Abschirmdienst und Hinweise auf Rechtsverstöße von Angehörigen der
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          Bundeswehr                                                                         11
                                       ck




2.3       Redaktionelle Hinweise zur Bearbeitung                                             11
                                    ru
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3         Wissensmanagement                                                                  12
                               Au
                               r




3.1       Wiki-Service Bw                                                                    12
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4         Personal                                                                           12
4.1       Ausbildung                                                                         13

5         Statistische und inhaltliche Auswertung                                            13

6         Archivierung                                                                       14
7         Datenschutz                                                                        14

8         Anlagen                                                                            15
8.1       Thematische Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten                                   16
8.2       Ansprechstellen Bürgerdialog                                                       18
8.3       Textbaustein Abgabenachricht nach Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-
          Grundverordnung                                                                    20
8.4       Bezugsjournal                                                                      22
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                                           Stand: November 2021
2

Inhaltsverzeichnis               A-600/19


8.5   Änderungsjournal                                               22




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                          Stand: November 2021
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A-600/19                                      Grundsätze



1         Grundsätze

1.1       Zweck
101.      Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat „Jedermann […] das Recht, sich einzeln oder in
Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an
die Volksvertretung zu wenden“.

102.      Bürgerdialog bezeichnet den fernmündlichen, schriftlichen oder digitalen Austausch zwischen
dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) und der deutschen
Öffentlichkeit. Die Bundeswehr stellt sich mit dem Bürgerdialog der sicherheitspolitischen Diskussion
und zeigt Transparenz.




                                                                             st
                                                                             n
103.      Der Bürgerdialog leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die Meinungsbildung der Öffentlichkeit




                                                                          ie
                                                                        sd
über die Bundeswehr durch Fachinformationen zu erleichtern und zu vertiefen, sowie die Verankerung




                                                                     ng
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der Bundeswehr in der Gesellschaft zu fördern.
                                                                 de
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104.      Regelmäßig reagieren Bürgerinnen bzw. Bürger auf die Berichterstattung zu sicherheits-
                                                          em


politischen Themen mit Fragen und Meinungsbekundungen. Der Bürgerdialog muss folglich zu allen
                                                       td




bundeswehreigenen Veröffentlichungen widerspruchsfrei sein. Ein abgestimmtes Auftreten der
                                                     ch
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Veröffentlichungen der Bundeswehr sind von zentraler Bedeutung und wesentlicher Teil dieser
                                                gt
                                              lie




Zentralen Dienstvorschrift.
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105.      Diese Zentrale Dienstvorschrift regelt den Bürgerdialog im GB BMVg. Sie dient gleichzeitig als
                                      ck




Hilfestellung für diese Aufgabe.
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1.2       Strukturen, Definitionen und Verantwortlichkeiten
                             r
                          se




106.      Der Bürgerdialog ist Teil der Informationsarbeit der Bundeswehr (InfoABw) und eine
                         ie
                       D




Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Zentrale Dienstvorschrift A-600/1 „Informationsarbeit“,
Abschnitt 2.4).

107.      Der Bürgerdialog besteht aus Bürgeranfragen aus der deutschen Öffentlichkeit an den GB
BMVg. Bürgeranfragen können als Brief, E-Mail, Fax oder Anruf eingehen. Kommentare und Fragen in
den Sozialen Medien der Bundeswehr sind grundsätzlich auch Bürgeranfragen, werden jedoch
gesondert behandelt. Alles Weitere dazu regelt die Zentrale Dienstvorschrift A-600/5 „Soziale Medien
in der Informationsarbeit“.




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Bearbeitung von Bürgeranfragen                                A-600/19


2         Bearbeitung von Bürgeranfragen

2.1       Allgemein
201.      Es wird grundsätzlich auf dem Weg geantwortet, auf dem angefragt wurde. Besteht bei
mündlichen Auskünften die Gefahr von Missverständnissen, ist auf die Möglichkeit einer schriftlichen
Antwort zu verweisen. Dies gilt auch, wenn das Thema der Anfrage zu komplex ist oder eine
umfangreiche Recherche erforderlich ist.

202.      Anonyme Anfragen sind nicht zu beantworten (§ 14 Absatz 3 Satz 4 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)).

203.      Fragen von Medien sind mit hoher Priorität an die zuständige Pressestelle weiterzuleiten
(§ 14 Absatz 4 GGO).




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204.      Rechtsauskünfte      dürfen     durch    Personal   des   Bürgerdialogs   nicht   erteilt   werden.




                                                                      ng
Entsprechende Anfragen werden intern an die fachlich zuständigen Stellen weitergeleitet und dort


                                                                    ru
unter Berücksichtigung von § 14 Absatz 3 Satz 5 GGO beantwortet.
                                                                    de
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205.      Meinungsäußerungen ohne konkrete Fragen werden zur Kenntnis genommen, aber nicht
                                                          em
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beantwortet oder kommentiert. Dies schließt offensichtlich ironische oder rhetorische Fragen ein.
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206.      Alle Bürgeranfragen werden auf der Sachebene ohne politische Wertung beantwortet.
                                                   gt
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207.      Bürgeranfragen mit Beleidigungen, Verleumdungen, übler Nachrede und Provokationen,
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ebenso Kommentare mit vulgären, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen,
                                     ck




ausländerfeindlichen, sexistischen, hasserfüllten, hetzerischen oder mit sonstigen gesetzeswidrigen
                                  ru
                               sd




Inhalten1, die sich gegen den Petitionsadressaten richten und bei denen der gesetzeswidrige Charakter
                             Au




im Vordergrund steht, werden nicht beantwortet. Sie werden nicht sofort, sondern erst mit Ablauf der
                            r
                         se




festgelegten Aufbewahrungsfrist (siehe Abschnitt 2.1.3) gelöscht bzw. vernichtet. Dies trägt den
                       ie
                     D




Interessen der ggf. namentlich genannten Dritten an einer möglichen Beweissicherung ebenso wie
dem Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit größtmöglich Rechnung.

Eine allgemeine Anzeigepflicht bei der Polizei besteht in Deutschland nur bei geplanten schweren
Straftaten gemäß § 138 Strafgesetzbuch (StGB) und wenn die Ausführung oder der Erfolg der Straftat
dadurch noch abgewendet werden kann.

208.      Anfragen/Bitten um Stellungnahmen zu Äußerungen Dritter wird nicht nachgekommen.

209.      An mehrere Bundesressorts (inklusive Bundeskanzleramt) parallel adressierte Bürgerbriefe
beantwortet grundsätzlich jedes Ressort innerhalb seiner Zuständigkeit. Im Übrigen wird auf die
Zuständigkeit der anderen Ressorts verwiesen.


1   Siehe auch A-600/5, Anlage 6.1 „Netiquette“.

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A-600/19                              Bearbeitung von Bürgeranfragen


210.      Anfragen mit Themen, die mehr als ein Bundesressort betreffen, werden wie folgt behandelt:

a) Eine gemeinsame Antwort des federführenden Ressorts unter Beteiligung weiterer Ressorts.
   Koordiniert wird die Abstimmung durch die jeweiligen Bürgerdialogreferate der Ressorts oder
b) Teilantwort, soweit möglich, unter Berücksichtigung zeitnah eingehender Zulieferungen sowie
   Verweis auf das zuständige Bundesressort.

211.      Aktionspost (vorgefertigte Postkarten bzw. E-Mails in hoher Anzahl mit gleichem Inhalt, die in
der Regel Meinungsäußerungen darstellen) wird grundsätzlich nicht beantwortet, aber statistisch
gesondert erfasst.

212.      Werden außerordentliche Vorkommnisse festgestellt, sind diese dem BMVg Presse/
Informationsstab     (Pr-/InfoStab)   Bürgerdialog   (CC:   BMVg   ProGrp    DigLage/BMVg/BUND/DE)
unverzüglich zu melden. Dies können z. B. konkrete Bedrohungen, negative Beiträge in Form von




                                                                             stn
Aktionspost sowie Hinweise auf politisch relevante Ereignisse oder Vorgänge sein.




                                                                            ie
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213.      Anfragen von Wissenschaftlern bzw. Wissenschaftlerinnen mit Bitten zur Unterstützung von



                                                                   ru
Projekten usw. werden an die fachlich zuständigen Stellen weitergeleitet und dort beantwortet.
                                                                   de
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Fragebögen und/oder Umfragen werden an BMVg Pr-/InfoStab Bürgerdialog weitergeleitet.
                                                            em


214.      Wiederholte Eingaben derselben Person zum gleichen Sachverhalt werden mit einem
                                                        td
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zweiten, maximal dritten Schreiben abschließend mit dem Hinweis auf das Ende der Korrespondenz
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beantwortet. Weitere Nachfragen der Petentin bzw. des Petenten werden ohne Antwort aufbewahrt.
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Jeder Fall ist eine Einzelfallentscheidung.
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215.      Anfragen von Angehörigen der Bundeswehr mit dienstlichem Inhalt werden nicht als
                                       ck




Bürgeranfragen bearbeitet, sondern mit dem Hinweis auf den Dienstweg zurückgesendet.
                                      ru
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216.      Die InfoA ist im Schwerpunkt auf die deutsche Öffentlichkeit ausgerichtet. Anfragen aus dem
                              r
                           se




Ausland und/oder in anderen Sprachen außer Deutsch können im Rahmen freier Kapazitäten übersetzt
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und in der Amtssprache Deutsch beantwortet werden.
                       D




2.1.1     E-Mails

217.      Als Kopie bzw. als Blindkopie adressierte E-Mails werden nicht beantwortet.

2.1.2     Bürgertelefon

218.      Das Bürgertelefon in der Redaktion der Bundeswehr (RedBw) ist werktags mindestens von
09:00 Uhr bis 15:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) besetzt und mit einem Anrufbeantworter ausgestattet,
so dass nach den Geschäftszeiten eine Nachricht auf die Erreichbarkeit hinweist. Weitere
Bürgertelefone orientieren sich grundsätzlich und auftragsorientiert an diesen Vorgaben. Die Zeiten
sind auf der jeweiligen Internetseite zu veröffentlichen.



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Bearbeitung von Bürgeranfragen                          A-600/19


219.      Das zentrale Bürgertelefon wird durch die RedBw, Bürgerdialog, betrieben. Dienststellen der
Bundeswehr können zusätzlich eigene Bürgertelefone für bestimmte Themenbereiche, auch temporär
z. B. für Großübungen, betreiben.

220.      Wird das Personal am Bürgertelefon beleidigt oder verbal aggressiv angegangen, kann das
Gespräch nach erfolglosem Deeskalationsversuch und nach Ankündigung beendet werden.

221.      Durchwahltelefonnummern von Angehörigen im GB BMVg werden grundsätzlich nicht
herausgegeben.

2.1.3     Aufbewahrung

222.      Bürgeranfragen sind aufgrund ihres massenhaften Aufkommens und ihres geringen Anteils an
Informationen, die nicht bereits Bestandteil der behördlichen Unterlagen sind, wie Weglegesachen im




                                                                         st
Sinne der Registraturrichtlinie des Bundes zu behandeln. Sie werden daher grundsätzlich nur bis zum




                                                                         n
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Ablauf des Folgejahres ihrer letztmaligen Bearbeitung in geeigneter Form aufbewahrt. Hatte ein Petent




                                                                   ng
bzw. eine Petentin zu seinem bzw. ihrem eigenen Schreiben eine Nachfrage, beginnt die Frist erneut.


                                                               ru
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2.1.4     Fristen für die Beantwortung
                                                      em
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223.      Bürgeranfragen sind so schnell wie möglich zu beantworten. Erfordert die Antwort einen
                                                 ch




Zeitraum von mehr als zwei Wochen nach Ersteingang in den GB BMVg, ist eine Zwischennachricht
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zu erteilen. Dauert die Bearbeitung länger als vier Wochen, ist eine weitere Zwischennachricht zu
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erstellen (vgl. § 14 Absatz 1 Satz 2 GGO).
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2.1.5     Servicezeiten für Bürgerdialog
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                             sd




224.      Die Erreichbarkeit der Ansprechstellen des Bürgerdialogs liegt in der Verantwortung der
                          rAu




jeweiligen Dienststelle und ist so zu organisieren, dass die Fristen zur Beantwortung eingehalten
                       se
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werden.
                   D




225.      An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist die Ansprechstelle für den
Bürgerdialog nicht zu besetzen. Die Regelung für Brückentage liegt in der Verantwortung der jeweiligen
Dienststelle und wird im Einzelfall nach personeller Verfügbarkeit entschieden.


2.2       Eingang und Weiterverteilung von Bürgeranfragen
226.      Bürgeranfragen   erreichen    die   Bundeswehr    über   unterschiedliche   Zugänge.    Die
„Ansprechstellen Bürgerdialog“ sind in der Anlage 8.2 aufgelistet. Sollte eine Bürgeranfrage zu
allgemeinen Themen der Bundeswehr auf einem anderen Weg die Bundeswehr erreichen, z. B. über
einen Dienststellenleiter bzw. eine Dienststellenleiterin ohne eigenes Fachpersonal InfoA, ist sie
grundsätzlich unverzüglich an eine Ansprechstelle für Bürgeranfragen des jeweiligen Zuständigkeits-      Ä
bereiches mit einer Abgabenachricht gemäß Mustertext in Anlage 8.3 weiterzuleiten. Sollte die Frage

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A-600/19                           Bearbeitung von Bürgeranfragen


    die Dienststelle direkt und unmittelbar betreffen sowie ohne Bezug zu aktuellen, politisch relevanten
    Themen sein, so kann sie auch von dort beantwortet werden. Im Zweifelsfall ist fachliche Beratung
    durch das zuständige Presse- und Informationszentrum (PIZ) einzuholen.

    227.      Die weitere Verteilung an die zuständige Stelle erfolgt durch die Ansprechstelle. Direkte
    Weiterleitungen und Anfragen an Fachabteilungen in einen anderen Organisationsbereich sind zu
    unterlassen.

    228.      Die Bürgerin bzw. der Bürger sollte nur einen Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin
    in der Bundeswehr haben und nicht „zuständigkeitshalber“ weitergeleitet werden. Interne
    Weiterleitungen sollten für die Bürgerin bzw. den Bürger nach außen nicht erkennbar sein und zügig
    erfolgen.

    229.      Es dürfen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich keine Bürgeranfragen an andere




                                                                                 st
                                                                                 n
    Ministerien oder Behörden außerhalb der Bundeswehr weitergeleitet werden. Ist der GB BMVg für die




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    Beantwortung nicht zuständig, wird dem Petenten bzw. der Petentin die tatsächlich zuständige Stelle




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                                                                       ru
    mitgeteilt. Eine externe Weiterleitung darf nur erfolgen, wenn die Petentin bzw. der Petent ausdrücklich
                                                                    de
    zugestimmt oder andere Behörden/Ressorts bereits beteiligt hatte. Diese Zustimmung kann entweder
                                                                 Än
    formlos in der Bürgeranfrage formuliert sein oder über das jeweilige Online-Formular durch aktives
                                                             em
                                                           td




    Setzen eines „Hakens“ generiert werden. Der Text lautet wie folgt: „Ja, ich bin einverstanden, dass
                                                        ch




    meine Mail, soweit erforderlich, auch an andere Ministerien oder oberste Bundesbehörden zur
                                                      ni
                                                    gt




    Beantwortung meiner Anfrage weitergeleitet werden kann. Die Weitergabe erfolgt unter voller
                                                 lie
                                                 r




    Berücksichtigung des Datenschutzes“.
                                              te
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    2.2.1     Bürgeranfragen an die Leitung des Bundesministeriums der
                                       ru
                                   sd




    Verteidigung
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                             se




    230.      Regelmäßig schreiben Bürgerinnen bzw. Bürger direkt an die Bundesministerin bzw. den
                            ie




    Bundesminister der Verteidigung. Geht ein Schreiben mit der direkten Anrede in einer Dienststelle
                          D




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    außerhalb des BMVg ein (Ausnahme: RedBw), ist es an BMVg Pr-/InfoStab Bürgerdialog mit einer
    Abgabenachricht gemäß Mustertext in Anlage 8.3 weiterzuleiten.

    231.      Antworten im Auftrag der Bundesministerin bzw. des Bundesministers der Verteidigung
    werden grundsätzlich durch die Fachreferate des BMVg oder die RedBw, Bürgerdialog, nach
    Beauftragung durch den Leitungsstab oder Pr-/InfoStab 2 gegeben. Sie sind auf dem Briefpapier des
    BMVg gemäß „Elektronischer Schriftverkehr“ (externes Schreiben) oder als E-Mail zu verfassen.

    232.      Wird eine Dienststelle unterhalb der Ebene BMVg mit der Beantwortung eines Schreibens an
    die Ministerin bzw. den Minister durch den Leitungsstab oder Pr-/InfoStab 2 beauftragt, ist folgender
    Anfangstextbaustein zu verwenden:




    Seite 8


                                          Stand: November 2021
8

Bearbeitung von Bürgeranfragen                           A-600/19


„Vielen Dank für Ihr Schreiben an die Bundesministerin bzw. den Bundesminister der Verteidigung,
[Vorname, Name ergänzen]. Aufgrund der zahlreich eingehenden Anfragen können nicht alle
Schreiben durch Frau Ministerin bzw. den Herrn Minister persönlich bzw. durch die zuständigen Stellen
im Bundesministerium der Verteidigung beantwortet werden. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Der/die/das [Bereich ergänzen] wurde gebeten, sich Ihres Anliegens anzunehmen und Ihnen zu
antworten.“

2.2.2    Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

233.     Eine Anfrage ist dann als Informationsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
anzusehen, wenn sie sich entweder ausdrücklich auf das IFG bezieht oder wenn sonstige Hinweise
dafür vorliegen, dass eine Information auf der Grundlage des IFG begehrt wird. Dies kann etwa der Fall
sein, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin ersichtlich von einem „Anspruch“ auf




                                                                         n  st
Informationserteilung oder von einer entsprechenden „Verpflichtung“ der Behörde ausgeht. Ist dies




                                                                      ie
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nicht der Fall, gilt die Anfrage als einfache Bürgeranfrage.




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                                                               de
234.     Innerhalb des BMVg werden alle Anfragen nach dem IFG unmittelbar an die Ansprechstelle
                                                           Än
für das Informationsfreiheitsgesetz, BMVg - R I 1 -, weitergeleitet. Im Übrigen richtet sich die
                                                          em


Bearbeitung nach der Zentralen Dienstvorschrift A-2122/1 Informationsfreiheitsgesetz – Bearbeitung
                                                     td




von Anträgen –.
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2.2.3    Dienstaufsichtsbeschwerden
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235.     Regelmäßig werden von Bürgern bzw. Bürgerinnen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das
                                   ck




persönliche Fehlverhalten von Angehörigen im GB BMVg formuliert. Die Dienstaufsichtsbeschwerde
                                ru
                             sd




ist ein form- und fristloser Rechtsbehelf, der an den nächsten Disziplinarvorgesetzten/die nächste
                           Au




Disziplinarvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzten/Dienstvorgesetzte des bzw. der Betreffenden, über
                          r
                       se




den bzw. die sich beschwert wird, weiterzuleiten ist. Untersuchungen und Bewertungen zum Vorgang
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                    D




sind durch Bearbeiterinnen bzw. Bearbeiter des Bürgerdialoges zu unterlassen und beschränken sich
ausnahmslos auf die Recherche zur Zuständigkeit.

2.2.4    Anfragen aus dem parlamentarischen Raum

236.     Anfragen aus dem parlamentarischen Raum auf Bundes- oder Europaebene sind unmittelbar
an BMVg Parlament- und Kabinettreferat weiterzuleiten.

237.     Anfragen    von   Landesparlamenten       oder   Landes-   sowie   Kommunalpolitikern     bzw.
-politikerinnen sind an die Pressestelle des zuständigen Landeskommandos weiterzuleiten.




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9

A-600/19                             Bearbeitung von Bürgeranfragen


2.2.5      Anfragen zum Themenfeld Reservistenangelegenheiten

238.       Bürgeranfragen, die sich auf das Themenfeld Reservistenangelegenheiten beziehen, können
durch die Ansprechstellen für Bürgeranfragen bearbeitet werden, solange diese als allgemeine
Erstanfrage eingestuft werden. Darüber hinausgehende Fragen sind an das Streitkräfteamt
Kompetenzzentrum        für    Reservistenangelegenheiten   der   Bundeswehr     (Kontaktformular   auf
www.reservisten.bundeswehr.de) zu richten bzw. weiterzuleiten.

2.2.6      Beschwerden über Fluglärm und Anfragen zu militärischen
Flugbewegungen

239.       Alle Beschwerden über Fluglärm und Anfragen zu militärischen Flugbewegungen, mündlich
oder schriftlich, werden an die Flugbetriebs- und Informationszentrale (FLIZ) im Luftfahrtamt der




                                                                             st
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Bundeswehr (FLIZ@Bundeswehr.org oder 0800 8620730) weitergeleitet.




                                                                          ie
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240.       Beschwerden über Fluglärm und Anfragen zu Flugbewegungen von ausländischen




                                                                      ng
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militärischen Flugzeugen werden abgewiesen.
                                                                  de
                                                              Än
2.2.7      Anfragen zu militärhistorischen Themen
                                                            em
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241.       Anfragen im militärhistorischen Kontext werden ausschließlich schriftlich an das Zentrum für
                                                     ch
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Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) weitergeleitet. Dort werden
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                                              lie




diese im Rahmen freier Kapazitäten bearbeitet.
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2.2.8      Werbung
                                       ck
                                     ru




242.       Werbung, kommerzielle Angebote und Kooperationsersuche werden grundsätzlich nicht
                                  sd
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bearbeitet. Ausnahme ist z. B. Post mit Bezug zu technischen Ausschreibungen und Rüstungsprojekten
                                 r
                              se




der Bundeswehr sowie technische Vorschläge/Erfindungen. Diese wird an das PIZ Ausrüstung,
                         ie
                       D




Informationstechnik und Nutzung (AIN) weitergeleitet.

2.2.9      Bürgeranfragen mit Einsatzbezug

243.       Das PIZ Einsatzführungskommando der Bundeswehr (EinsFüKdoBw) nimmt die InfoA im
Zusammenhang mit den Einsätzen der Bundeswehr eigenverantwortlich wahr (vgl. A-600/1). Es ist
zugleich Ansprechstelle für den Pr-/InfoStab zur Steuerung und Wahrnehmung der InfoA in allen
Einsatzangelegenheiten, soweit diese nicht zentral durch das BMVg wahrgenommen werden.

244.       Werden im Bürgerdialog Fragen zu Auslandseinsätzen thematisiert, ist das PIZ EinsFüKdoBw
fachlich zuständig.




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