a-600-19-v1-2-h-202111103
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen“
A-600/19 2. Änderung Zentrale Dienstvorschrift st n ie sd ng ru Der Bürgerdialog in der Informationsarbeit Än de em td ch ni gt lie r te Vorgaben und Leitfaden für das Fachpersonal der un Zweck der Regelung: Informationsarbeit für den Bürgerdialog. ck Herausgegeben durch: Bundesministerium der Verteidigung ru sd Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg, Beteiligte Au Hauptpersonalrat beim BMVg, Interessenvertretungen: Hauptschwerbehindertenvertretung beim BMVg r se ie Gebilligt durch: BMVg Leiter Pr-/InfoStab D Herausgebende Stelle: BMVg Pr-/InfoStab Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Geltungsbereich: Verteidigung Einstufung: Offen Einsatzrelevanz: Nein Berichtspflichten: Nein Gültig ab: 09.11.2017 Frist zur Überprüfung: 08.11.2022 Version: 1.2 Ersetzt: A-600/19, Version 1.1 Aktenzeichen: 01-13-11 Bestellnummer/DSK Entfällt Stand: November 2021
A-600/19 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze 4 1.1 Zweck 4 1.2 Strukturen, Definitionen und Verantwortlichkeiten 4 2 Bearbeitung von Bürgeranfragen 5 2.1 Allgemein 5 2.1.1 E-Mails 6 2.1.2 Bürgertelefon 6 2.1.3 Aufbewahrung 7 2.1.4 Fristen für die Beantwortung 7 2.1.5 Servicezeiten für Bürgerdialog 7 st 2.2 Eingang und Weiterverteilung von Bürgeranfragen 7 n ie 2.2.1 Bürgeranfragen an die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung 8 sd ng 2.2.2 Bürgeranfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz 9 ru 2.2.3 Dienstaufsichtsbeschwerden 9 2.2.4 Anfragen aus dem parlamentarischen Raum de 9 Än 2.2.5 Anfragen zum Themenfeld Reservistenangelegenheiten 10 em 2.2.6 Beschwerden über Fluglärm und Anfragen zu militärischen Flugbewegungen 10 td ch 2.2.7 Anfragen zu militärhistorischen Themen 10 ni 2.2.8 Werbung 10 gt 2.2.9 Bürgeranfragen mit Einsatzbezug 10 lie r 2.2.10 Militärischer Abschirmdienst und Hinweise auf Rechtsverstöße von Angehörigen der te un Bundeswehr 11 ck 2.3 Redaktionelle Hinweise zur Bearbeitung 11 ru sd 3 Wissensmanagement 12 Au r 3.1 Wiki-Service Bw 12 se ie D 4 Personal 12 4.1 Ausbildung 13 5 Statistische und inhaltliche Auswertung 13 6 Archivierung 14 7 Datenschutz 14 8 Anlagen 15 8.1 Thematische Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten 16 8.2 Ansprechstellen Bürgerdialog 18 8.3 Textbaustein Abgabenachricht nach Artikel 13 der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung 20 8.4 Bezugsjournal 22 Seite 2 Stand: November 2021
Inhaltsverzeichnis A-600/19 8.5 Änderungsjournal 22 stn ie sd ng ru de Än em td ch ni gt lie r te un ck ru sd rAu se ie D Seite 3 Stand: November 2021
A-600/19 Grundsätze 1 Grundsätze 1.1 Zweck 101. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat „Jedermann […] das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“. 102. Bürgerdialog bezeichnet den fernmündlichen, schriftlichen oder digitalen Austausch zwischen dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) und der deutschen Öffentlichkeit. Die Bundeswehr stellt sich mit dem Bürgerdialog der sicherheitspolitischen Diskussion und zeigt Transparenz. st n 103. Der Bürgerdialog leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die Meinungsbildung der Öffentlichkeit ie sd über die Bundeswehr durch Fachinformationen zu erleichtern und zu vertiefen, sowie die Verankerung ng ru der Bundeswehr in der Gesellschaft zu fördern. de Än 104. Regelmäßig reagieren Bürgerinnen bzw. Bürger auf die Berichterstattung zu sicherheits- em politischen Themen mit Fragen und Meinungsbekundungen. Der Bürgerdialog muss folglich zu allen td bundeswehreigenen Veröffentlichungen widerspruchsfrei sein. Ein abgestimmtes Auftreten der ch ni Veröffentlichungen der Bundeswehr sind von zentraler Bedeutung und wesentlicher Teil dieser gt lie Zentralen Dienstvorschrift. r te un 105. Diese Zentrale Dienstvorschrift regelt den Bürgerdialog im GB BMVg. Sie dient gleichzeitig als ck Hilfestellung für diese Aufgabe. ru sd Au 1.2 Strukturen, Definitionen und Verantwortlichkeiten r se 106. Der Bürgerdialog ist Teil der Informationsarbeit der Bundeswehr (InfoABw) und eine ie D Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Zentrale Dienstvorschrift A-600/1 „Informationsarbeit“, Abschnitt 2.4). 107. Der Bürgerdialog besteht aus Bürgeranfragen aus der deutschen Öffentlichkeit an den GB BMVg. Bürgeranfragen können als Brief, E-Mail, Fax oder Anruf eingehen. Kommentare und Fragen in den Sozialen Medien der Bundeswehr sind grundsätzlich auch Bürgeranfragen, werden jedoch gesondert behandelt. Alles Weitere dazu regelt die Zentrale Dienstvorschrift A-600/5 „Soziale Medien in der Informationsarbeit“. Seite 4 Stand: November 2021
Bearbeitung von Bürgeranfragen A-600/19 2 Bearbeitung von Bürgeranfragen 2.1 Allgemein 201. Es wird grundsätzlich auf dem Weg geantwortet, auf dem angefragt wurde. Besteht bei mündlichen Auskünften die Gefahr von Missverständnissen, ist auf die Möglichkeit einer schriftlichen Antwort zu verweisen. Dies gilt auch, wenn das Thema der Anfrage zu komplex ist oder eine umfangreiche Recherche erforderlich ist. 202. Anonyme Anfragen sind nicht zu beantworten (§ 14 Absatz 3 Satz 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)). 203. Fragen von Medien sind mit hoher Priorität an die zuständige Pressestelle weiterzuleiten (§ 14 Absatz 4 GGO). st n ie sd 204. Rechtsauskünfte dürfen durch Personal des Bürgerdialogs nicht erteilt werden. ng Entsprechende Anfragen werden intern an die fachlich zuständigen Stellen weitergeleitet und dort ru unter Berücksichtigung von § 14 Absatz 3 Satz 5 GGO beantwortet. de Än 205. Meinungsäußerungen ohne konkrete Fragen werden zur Kenntnis genommen, aber nicht em td beantwortet oder kommentiert. Dies schließt offensichtlich ironische oder rhetorische Fragen ein. ch ni 206. Alle Bürgeranfragen werden auf der Sachebene ohne politische Wertung beantwortet. gt lie 207. Bürgeranfragen mit Beleidigungen, Verleumdungen, übler Nachrede und Provokationen, r te un ebenso Kommentare mit vulgären, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, ck ausländerfeindlichen, sexistischen, hasserfüllten, hetzerischen oder mit sonstigen gesetzeswidrigen ru sd Inhalten1, die sich gegen den Petitionsadressaten richten und bei denen der gesetzeswidrige Charakter Au im Vordergrund steht, werden nicht beantwortet. Sie werden nicht sofort, sondern erst mit Ablauf der r se festgelegten Aufbewahrungsfrist (siehe Abschnitt 2.1.3) gelöscht bzw. vernichtet. Dies trägt den ie D Interessen der ggf. namentlich genannten Dritten an einer möglichen Beweissicherung ebenso wie dem Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit größtmöglich Rechnung. Eine allgemeine Anzeigepflicht bei der Polizei besteht in Deutschland nur bei geplanten schweren Straftaten gemäß § 138 Strafgesetzbuch (StGB) und wenn die Ausführung oder der Erfolg der Straftat dadurch noch abgewendet werden kann. 208. Anfragen/Bitten um Stellungnahmen zu Äußerungen Dritter wird nicht nachgekommen. 209. An mehrere Bundesressorts (inklusive Bundeskanzleramt) parallel adressierte Bürgerbriefe beantwortet grundsätzlich jedes Ressort innerhalb seiner Zuständigkeit. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der anderen Ressorts verwiesen. 1 Siehe auch A-600/5, Anlage 6.1 „Netiquette“. Seite 5 Stand: November 2021
A-600/19 Bearbeitung von Bürgeranfragen 210. Anfragen mit Themen, die mehr als ein Bundesressort betreffen, werden wie folgt behandelt: a) Eine gemeinsame Antwort des federführenden Ressorts unter Beteiligung weiterer Ressorts. Koordiniert wird die Abstimmung durch die jeweiligen Bürgerdialogreferate der Ressorts oder b) Teilantwort, soweit möglich, unter Berücksichtigung zeitnah eingehender Zulieferungen sowie Verweis auf das zuständige Bundesressort. 211. Aktionspost (vorgefertigte Postkarten bzw. E-Mails in hoher Anzahl mit gleichem Inhalt, die in der Regel Meinungsäußerungen darstellen) wird grundsätzlich nicht beantwortet, aber statistisch gesondert erfasst. 212. Werden außerordentliche Vorkommnisse festgestellt, sind diese dem BMVg Presse/ Informationsstab (Pr-/InfoStab) Bürgerdialog (CC: BMVg ProGrp DigLage/BMVg/BUND/DE) unverzüglich zu melden. Dies können z. B. konkrete Bedrohungen, negative Beiträge in Form von stn Aktionspost sowie Hinweise auf politisch relevante Ereignisse oder Vorgänge sein. ie sd ng 213. Anfragen von Wissenschaftlern bzw. Wissenschaftlerinnen mit Bitten zur Unterstützung von ru Projekten usw. werden an die fachlich zuständigen Stellen weitergeleitet und dort beantwortet. de Än Fragebögen und/oder Umfragen werden an BMVg Pr-/InfoStab Bürgerdialog weitergeleitet. em 214. Wiederholte Eingaben derselben Person zum gleichen Sachverhalt werden mit einem td ch zweiten, maximal dritten Schreiben abschließend mit dem Hinweis auf das Ende der Korrespondenz ni beantwortet. Weitere Nachfragen der Petentin bzw. des Petenten werden ohne Antwort aufbewahrt. gt lie Jeder Fall ist eine Einzelfallentscheidung. r te un 215. Anfragen von Angehörigen der Bundeswehr mit dienstlichem Inhalt werden nicht als ck Bürgeranfragen bearbeitet, sondern mit dem Hinweis auf den Dienstweg zurückgesendet. ru sd Au 216. Die InfoA ist im Schwerpunkt auf die deutsche Öffentlichkeit ausgerichtet. Anfragen aus dem r se Ausland und/oder in anderen Sprachen außer Deutsch können im Rahmen freier Kapazitäten übersetzt ie und in der Amtssprache Deutsch beantwortet werden. D 2.1.1 E-Mails 217. Als Kopie bzw. als Blindkopie adressierte E-Mails werden nicht beantwortet. 2.1.2 Bürgertelefon 218. Das Bürgertelefon in der Redaktion der Bundeswehr (RedBw) ist werktags mindestens von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) besetzt und mit einem Anrufbeantworter ausgestattet, so dass nach den Geschäftszeiten eine Nachricht auf die Erreichbarkeit hinweist. Weitere Bürgertelefone orientieren sich grundsätzlich und auftragsorientiert an diesen Vorgaben. Die Zeiten sind auf der jeweiligen Internetseite zu veröffentlichen. Seite 6 Stand: November 2021
Bearbeitung von Bürgeranfragen A-600/19 219. Das zentrale Bürgertelefon wird durch die RedBw, Bürgerdialog, betrieben. Dienststellen der Bundeswehr können zusätzlich eigene Bürgertelefone für bestimmte Themenbereiche, auch temporär z. B. für Großübungen, betreiben. 220. Wird das Personal am Bürgertelefon beleidigt oder verbal aggressiv angegangen, kann das Gespräch nach erfolglosem Deeskalationsversuch und nach Ankündigung beendet werden. 221. Durchwahltelefonnummern von Angehörigen im GB BMVg werden grundsätzlich nicht herausgegeben. 2.1.3 Aufbewahrung 222. Bürgeranfragen sind aufgrund ihres massenhaften Aufkommens und ihres geringen Anteils an Informationen, die nicht bereits Bestandteil der behördlichen Unterlagen sind, wie Weglegesachen im st Sinne der Registraturrichtlinie des Bundes zu behandeln. Sie werden daher grundsätzlich nur bis zum n ie sd Ablauf des Folgejahres ihrer letztmaligen Bearbeitung in geeigneter Form aufbewahrt. Hatte ein Petent ng bzw. eine Petentin zu seinem bzw. ihrem eigenen Schreiben eine Nachfrage, beginnt die Frist erneut. ru de Än 2.1.4 Fristen für die Beantwortung em td 223. Bürgeranfragen sind so schnell wie möglich zu beantworten. Erfordert die Antwort einen ch Zeitraum von mehr als zwei Wochen nach Ersteingang in den GB BMVg, ist eine Zwischennachricht ni gt zu erteilen. Dauert die Bearbeitung länger als vier Wochen, ist eine weitere Zwischennachricht zu lie r erstellen (vgl. § 14 Absatz 1 Satz 2 GGO). te un ck 2.1.5 Servicezeiten für Bürgerdialog ru sd 224. Die Erreichbarkeit der Ansprechstellen des Bürgerdialogs liegt in der Verantwortung der rAu jeweiligen Dienststelle und ist so zu organisieren, dass die Fristen zur Beantwortung eingehalten se ie werden. D 225. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist die Ansprechstelle für den Bürgerdialog nicht zu besetzen. Die Regelung für Brückentage liegt in der Verantwortung der jeweiligen Dienststelle und wird im Einzelfall nach personeller Verfügbarkeit entschieden. 2.2 Eingang und Weiterverteilung von Bürgeranfragen 226. Bürgeranfragen erreichen die Bundeswehr über unterschiedliche Zugänge. Die „Ansprechstellen Bürgerdialog“ sind in der Anlage 8.2 aufgelistet. Sollte eine Bürgeranfrage zu allgemeinen Themen der Bundeswehr auf einem anderen Weg die Bundeswehr erreichen, z. B. über einen Dienststellenleiter bzw. eine Dienststellenleiterin ohne eigenes Fachpersonal InfoA, ist sie grundsätzlich unverzüglich an eine Ansprechstelle für Bürgeranfragen des jeweiligen Zuständigkeits- Ä bereiches mit einer Abgabenachricht gemäß Mustertext in Anlage 8.3 weiterzuleiten. Sollte die Frage Seite 7 Stand: November 2021
A-600/19 Bearbeitung von Bürgeranfragen die Dienststelle direkt und unmittelbar betreffen sowie ohne Bezug zu aktuellen, politisch relevanten Themen sein, so kann sie auch von dort beantwortet werden. Im Zweifelsfall ist fachliche Beratung durch das zuständige Presse- und Informationszentrum (PIZ) einzuholen. 227. Die weitere Verteilung an die zuständige Stelle erfolgt durch die Ansprechstelle. Direkte Weiterleitungen und Anfragen an Fachabteilungen in einen anderen Organisationsbereich sind zu unterlassen. 228. Die Bürgerin bzw. der Bürger sollte nur einen Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin in der Bundeswehr haben und nicht „zuständigkeitshalber“ weitergeleitet werden. Interne Weiterleitungen sollten für die Bürgerin bzw. den Bürger nach außen nicht erkennbar sein und zügig erfolgen. 229. Es dürfen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich keine Bürgeranfragen an andere st n Ministerien oder Behörden außerhalb der Bundeswehr weitergeleitet werden. Ist der GB BMVg für die ie sd Beantwortung nicht zuständig, wird dem Petenten bzw. der Petentin die tatsächlich zuständige Stelle ng ru mitgeteilt. Eine externe Weiterleitung darf nur erfolgen, wenn die Petentin bzw. der Petent ausdrücklich de zugestimmt oder andere Behörden/Ressorts bereits beteiligt hatte. Diese Zustimmung kann entweder Än formlos in der Bürgeranfrage formuliert sein oder über das jeweilige Online-Formular durch aktives em td Setzen eines „Hakens“ generiert werden. Der Text lautet wie folgt: „Ja, ich bin einverstanden, dass ch meine Mail, soweit erforderlich, auch an andere Ministerien oder oberste Bundesbehörden zur ni gt Beantwortung meiner Anfrage weitergeleitet werden kann. Die Weitergabe erfolgt unter voller lie r Berücksichtigung des Datenschutzes“. te un ck 2.2.1 Bürgeranfragen an die Leitung des Bundesministeriums der ru sd Verteidigung rAu se 230. Regelmäßig schreiben Bürgerinnen bzw. Bürger direkt an die Bundesministerin bzw. den ie Bundesminister der Verteidigung. Geht ein Schreiben mit der direkten Anrede in einer Dienststelle D Ä außerhalb des BMVg ein (Ausnahme: RedBw), ist es an BMVg Pr-/InfoStab Bürgerdialog mit einer Abgabenachricht gemäß Mustertext in Anlage 8.3 weiterzuleiten. 231. Antworten im Auftrag der Bundesministerin bzw. des Bundesministers der Verteidigung werden grundsätzlich durch die Fachreferate des BMVg oder die RedBw, Bürgerdialog, nach Beauftragung durch den Leitungsstab oder Pr-/InfoStab 2 gegeben. Sie sind auf dem Briefpapier des BMVg gemäß „Elektronischer Schriftverkehr“ (externes Schreiben) oder als E-Mail zu verfassen. 232. Wird eine Dienststelle unterhalb der Ebene BMVg mit der Beantwortung eines Schreibens an die Ministerin bzw. den Minister durch den Leitungsstab oder Pr-/InfoStab 2 beauftragt, ist folgender Anfangstextbaustein zu verwenden: Seite 8 Stand: November 2021
Bearbeitung von Bürgeranfragen A-600/19 „Vielen Dank für Ihr Schreiben an die Bundesministerin bzw. den Bundesminister der Verteidigung, [Vorname, Name ergänzen]. Aufgrund der zahlreich eingehenden Anfragen können nicht alle Schreiben durch Frau Ministerin bzw. den Herrn Minister persönlich bzw. durch die zuständigen Stellen im Bundesministerium der Verteidigung beantwortet werden. Hierfür bitten wir um Verständnis. Der/die/das [Bereich ergänzen] wurde gebeten, sich Ihres Anliegens anzunehmen und Ihnen zu antworten.“ 2.2.2 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz 233. Eine Anfrage ist dann als Informationsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anzusehen, wenn sie sich entweder ausdrücklich auf das IFG bezieht oder wenn sonstige Hinweise dafür vorliegen, dass eine Information auf der Grundlage des IFG begehrt wird. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin ersichtlich von einem „Anspruch“ auf n st Informationserteilung oder von einer entsprechenden „Verpflichtung“ der Behörde ausgeht. Ist dies ie sd nicht der Fall, gilt die Anfrage als einfache Bürgeranfrage. ng ru de 234. Innerhalb des BMVg werden alle Anfragen nach dem IFG unmittelbar an die Ansprechstelle Än für das Informationsfreiheitsgesetz, BMVg - R I 1 -, weitergeleitet. Im Übrigen richtet sich die em Bearbeitung nach der Zentralen Dienstvorschrift A-2122/1 Informationsfreiheitsgesetz – Bearbeitung td von Anträgen –. ch ni gt 2.2.3 Dienstaufsichtsbeschwerden lie r te un 235. Regelmäßig werden von Bürgern bzw. Bürgerinnen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das ck persönliche Fehlverhalten von Angehörigen im GB BMVg formuliert. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ru sd ist ein form- und fristloser Rechtsbehelf, der an den nächsten Disziplinarvorgesetzten/die nächste Au Disziplinarvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzten/Dienstvorgesetzte des bzw. der Betreffenden, über r se den bzw. die sich beschwert wird, weiterzuleiten ist. Untersuchungen und Bewertungen zum Vorgang ie D sind durch Bearbeiterinnen bzw. Bearbeiter des Bürgerdialoges zu unterlassen und beschränken sich ausnahmslos auf die Recherche zur Zuständigkeit. 2.2.4 Anfragen aus dem parlamentarischen Raum 236. Anfragen aus dem parlamentarischen Raum auf Bundes- oder Europaebene sind unmittelbar an BMVg Parlament- und Kabinettreferat weiterzuleiten. 237. Anfragen von Landesparlamenten oder Landes- sowie Kommunalpolitikern bzw. -politikerinnen sind an die Pressestelle des zuständigen Landeskommandos weiterzuleiten. Seite 9 Stand: November 2021
A-600/19 Bearbeitung von Bürgeranfragen 2.2.5 Anfragen zum Themenfeld Reservistenangelegenheiten 238. Bürgeranfragen, die sich auf das Themenfeld Reservistenangelegenheiten beziehen, können durch die Ansprechstellen für Bürgeranfragen bearbeitet werden, solange diese als allgemeine Erstanfrage eingestuft werden. Darüber hinausgehende Fragen sind an das Streitkräfteamt Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr (Kontaktformular auf www.reservisten.bundeswehr.de) zu richten bzw. weiterzuleiten. 2.2.6 Beschwerden über Fluglärm und Anfragen zu militärischen Flugbewegungen 239. Alle Beschwerden über Fluglärm und Anfragen zu militärischen Flugbewegungen, mündlich oder schriftlich, werden an die Flugbetriebs- und Informationszentrale (FLIZ) im Luftfahrtamt der st n Bundeswehr (FLIZ@Bundeswehr.org oder 0800 8620730) weitergeleitet. ie sd 240. Beschwerden über Fluglärm und Anfragen zu Flugbewegungen von ausländischen ng ru militärischen Flugzeugen werden abgewiesen. de Än 2.2.7 Anfragen zu militärhistorischen Themen em td 241. Anfragen im militärhistorischen Kontext werden ausschließlich schriftlich an das Zentrum für ch ni Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) weitergeleitet. Dort werden gt lie diese im Rahmen freier Kapazitäten bearbeitet. r te un 2.2.8 Werbung ck ru 242. Werbung, kommerzielle Angebote und Kooperationsersuche werden grundsätzlich nicht sd Au bearbeitet. Ausnahme ist z. B. Post mit Bezug zu technischen Ausschreibungen und Rüstungsprojekten r se der Bundeswehr sowie technische Vorschläge/Erfindungen. Diese wird an das PIZ Ausrüstung, ie D Informationstechnik und Nutzung (AIN) weitergeleitet. 2.2.9 Bürgeranfragen mit Einsatzbezug 243. Das PIZ Einsatzführungskommando der Bundeswehr (EinsFüKdoBw) nimmt die InfoA im Zusammenhang mit den Einsätzen der Bundeswehr eigenverantwortlich wahr (vgl. A-600/1). Es ist zugleich Ansprechstelle für den Pr-/InfoStab zur Steuerung und Wahrnehmung der InfoA in allen Einsatzangelegenheiten, soweit diese nicht zentral durch das BMVg wahrgenommen werden. 244. Werden im Bürgerdialog Fragen zu Auslandseinsätzen thematisiert, ist das PIZ EinsFüKdoBw fachlich zuständig. Seite 10 Stand: November 2021