20220921-fragdenstaat256415antwortzdpol_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Munitionsbelastungsdaten

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LAND            BRANDENBURG                                                                        Zentraldienst Polizei Brandenburg Kampfmittelbeseitigungsdienst Am Baruther Tor 20 15806 Zossen Zossen, 21.09.2022 Frag den Staat - Munitionsbelastungsdaten Ihr Antrag vom 5. August 2022 Ihr Zeichen: #256415 Ihren zulässigen Antrag vom 5. August 2022 auf Übersendung von Geodaten zur Munitionsbelastung in maschinenlesbarer Form lehne ich ab. Nach Prüfung ergibt sich ein Anspruch weder aus dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (BbgUIG), dem E-Govermentgesetz noch aus dem Akteinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Ein Anspruch         aus dem BbgUIG als vorrangige und bereichsspezifische Regelung im Verhältnis       zum AIG ($ 1 AIG) scheidet aus. Voraussetzung hierfür wäre das Vorliegen von        Umweltinformationen (8 1 BbgUIG i.V.m. $ 2 Abs. 3 UIG), zu denen die von Ihnen       beantragten Munitionsbelastungsdaten nicht zählen. Ein spezieller Anspruch nach dem E-Governmentgesetz ergibt sich ebenfalls nicht. Danach ist die Anwendung des AIG nicht gesperrt (8 1 AIG). Ein Anspruch nach dem AIG besteht jedoch auch nicht. Der Vollständigkeit halber wurde bei der Prüfung Ihres Antrages über den bloßen Wortlaut Ihres Antrages („Munitionsbelastungsdaten in maschinenlesbarer Form als Geodaten“) hinaus aber auch die Herausgabe von Geodaten der sog. Kampfmittelverdachtsflächenkarte berücksichtigt. Im Einzelnen: Dem Antrag konnte bereits deshalb nicht entsprochen werden, weil es die entsprechenden Geodaten zur Munitionsbelastung im Geoportal Brandenburg nicht gibt. Das Geoportal Brandenburg sieht einen zentralen Zugang zu Geodaten und Geodiensten der Geoinfrastruktur Brandenburg vor. Infolgedessen wird zwar der                                                                     m Bahn RB, RE Bhf: Wünsdorf-Waldstadt                                                                                                   Zertifikat seit 2018 Die genannte E-Mail-Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.                audit berufundfamilie
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Seite 2 Zugriff auf Geodaten zu zahlreichen Themen ermöglicht. Munitionsbelastungsdaten in’Form von: Geodaten, wie von Ihnen beantragt; hält das Geoportal Brandenburg jedoch nicht vor und können.daher auch nicht herausgegeben werden. Soweit Sie im Ergebnis die Übermittlung von Geodaten der sog, Kampfmittelverdachtsflächenkarte beantragt haben sollten, lehne ich das nach 85 Abs. 1 Nr, 1 AIG ab. Nach dieser Regelung ist der Antrag abzulehnen, ‚soweit personenbszogene: Daten öffenbart würden; es s&i denn, die betroffene Person hat der Offenbarung zugestimmt oder die Offenbarung ist durch eine andere Rechtsvorschrift erlaubt‘, was bereits nicht der Fall.ist. Meine Ablehnung begründe ich wie folgt: Grundsätzlich ist die Möglichkeit auf Kampfmittel (hierunter fällt auch Munition) zu stoßen, im gesamten Land: Brandenburg aufgfund.der Historie ‚gegeben. Unter Kampfmittelverdacht ‚stehen Flächen, bei denen die Gefahr auf Kampfmittel zu stoßen, erhöht ist, Die Anhaltspunkte, um eine Fläche als unter Kampfmittelverdacht einzustufen, können z.B, Kenntnisse von Frontverläufen, Bombardierungen, vormalige: militärische Nutzungen, Augenzeugenberichte oder auch eine erhöfte Anzahl von Einzelfunden von Kampfmitteln in einem begrenzten Gebiet sein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei verwendet hierbei Geodaten zur Darstellung solcher Flächen, die unter Kampfmittelverdacht, also der Möglichkeit des Vorhandenseins bspw. von Weltkriegsmunition in einem begrenzten Gebiet, stehen. Das ursprüngliche Ziel. der Kampfmittelverdachtsflächenkarte.war es, Gefährdungen und Unfälle insbesondere bei Baumaßnahmen, die mit Bodeneingriffen verbunden sind, in Brandenburg weitestgehend zu vermeiden. Die Karte stellt somit: ein wichtiges internes Instrument vor allem für. die unteren Bauordnungsbehörden im Vorfeld der Erteilung von Baugenehmigungen dar. Ein allgemein zugängliche Zugriff auf diese. Karte und eine Veröffentlichung waren zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt. Ein wesentlicher Grund hierfür ist der Umstand, dass die Karte lediglich eine „Momentahbildung" der Verdachtsflächen darstellt und z.B. aufgrund neuer Erkenntnisse oder Quellenergebnisse der regelmäßigen Fortschreibung unterliegt. Auch sollte einem Missbrauch und einer Gefährdung dureh ‚Hobbysucher“ oder Sondengänger vorgebeugt werden, die möglicherweise gezielt ausgewählte „Verdachtsflächen“ zu anderen Zwecken aufsuchen könnten. Kampfmittelverdachtsflächen werden in der Kampfmittelverdachtsflächenkarte zumeist-anhand topografischer Objekte. bzw. erkennbarer. Linien dargestellt, Diese stimmen ggf. auch mit Flur- oder Flurstücksgrenzen überein und beinhalten unter Umständen Flächen, in denen nurbebaute Einzelgrundstücke erfasst sind. Bei einer Weitergabe: der Geodaten der. Kampfmittelverdachtsflächenkarte an Dritte besteht somit die Möglichkeit, gezielt Einzelgrundstücke zu erkehnen, die unter Kampfmittelverdacht stehen. Damit verbunden ist auch die Möglichkeit, beispielsweise unter Nutzung des: Liegenschaftskatasteis einzelne Flüre: und
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Seite 3 Flurstücke zu benennenund sömitah diepersönenbezogenen Datender Eigentümer zu gelangen. Dieo.g. Ausführungen nichtschließen aus, dass der Zentraldienst mit       der Polizei seinem Kampfmittelbeseitigungsdienst im Einzelfall   anhand der Kampfmittelverdachtsflächenkarte einegebührenpflichtige Kampfmittelauskunft erteilt, so. z.B. wenn Ingenisurbüros oder Makler. Informationen über.G einholen..Die Auskunft setzt ein      jedoch sag.grundsätzlich berechtigtes Interesse voraus, dasnachzuweisen ist, um einenunberechtigtenundmissbräuchlichen Zugang-auf die Daten.zu vermeiden. Ich weise Sie hiermit.auf   $ 6 Abs. 1Ihr'Recht Satz 8 1.V,m. & 11 nachAbs. 12 Satz AIG hin. Der Bescheid ergeht.gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb.eines Monäts.nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der   ist Widerspruch. beim Zentraldienst der-Polizei - Kampfmittelbeseitigungsdienst Am Baruther Tor 20 15806 Zossen schriftlich, in elektronischer8 3 FormAbsatz 2 nach‘ VwVfG oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ███████
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