06-2017-02-09ArrbeitsgerichtHLBRgegenSanaKlinikenOH

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Notfallversorgung in den Kreisen Plön und Ostholstein

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23568 Lübeck, den 07.02.2017
Neustraße 2a

Telefon: 0451 38978-23, -41, -47 oder -O
Telefax: 0451/38978-50

Arbeitsgericht Lübeck
Aktenzeichen: 2 BV 9/17
(Bitte bei allen Schreiben angeben und Schriftsätze an das Gericht

stets mit je zwei Mehrfertigungen für jede(n) Beteiligte(n)
einreichen!)

  

Ihr Zeichen:

Arbeitsgericht Lübeck - Neustraße 2a - 23568 Lübeck

Übermittlung

Sana Kliniken Ostholstein GmbH von Schriftstücken

vertr. d. d. Geschäftsführer Klaus Abel und Andre

  
 
 

in dem Beschlussverfahren

  

Stoschus . ur . N
Mühlenkamp 5 EINGANG |lmit den Beteiligten
23758 Oldenburg

  
   

1. Betriebsrat der Sana Kliniken
Ostholstein GmbH, Klinik Oldenburg
2. Sana Kliniken Ostholstein GmbH

| Daten werden wegen der automatisierten Aktenverwaltung
elektronisch gespeichert.

  

03. Feb. 2017

Sana Kiiniken Ostholstein GmbH

Geschäftsführung

   

   
 

      

  

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

anliegend erhalten Sie das Sitzungsprotokoll vom 02.02.2017 .

Mit freundlichen Grüßen

J
AN ustizfachang

als Urkundsbeamter de
1

Abschrift
, ‚Arbeitsgericht Lübeck

- PROTOKOLL ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG -

- Aktenzeichen: 2 BV 9/17 en Lübeck, den 02.02.2017

(Bitte bei allen Schreiben angeben!)

Anwesend:

Richterin Klauk als Vorsitzendefr)
Ehrenamtlicher Richter Dr. Michael Brandt als Beisitzer
Ehrenamtliche Richterin Margrit Petersen als Beisitzerin

Von der Hinzuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wurde abgesehen.
Das Protokoll wurde > vorlaung mit Tonträger aufgezeichnet.

In.dem Beschlussverfahren

1. Betriebsrat der Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Klinik Oldenburg - Astell. -
2: Sana Kliniken Ostholstein GmbH '- Agegn. -

sind bei Aufruf erschienen:

1. für. den Antragsteller dessen Vorsitzende, Frau Beate Fleischmann, mit Rechtsanwältin
Lüßmann .:.

2. für.die Antragsgegnerseite deren Geschäftsführer, Herr Klaus Abel, mit dem
stellvertretenden Personalleiter, Herrn Sönke Arendt, und Rechtsanwalt Dittscher

Es findet eine Güteverhandlung unter Erörterung der Sach- und Rechtslage statt.
Eine gütliche Einigung scheitert.

Im Einverständnis aller Beteiligten wird direkt im Anschluss in den streitigen
Anhörungstermin übergegangen.

Alle Beteiligten beantragen eine Entscheidung durch die Vorsitzende alleine.
- vorgespielt und genehmigt -
Der Antragsteller stellt folgende Anträge:

.: Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 Euro für
jeden Fall der Zuwiderhandlung aufgegeben, es zu unterlassen, in ihrer Klinik in
Oldenburg/Holstein - mit Ausnahme von Notfällen und während eines Arbeitskampfes - für Ärzte
oder Pflegepersonal des Bereichs Anästhesie in die Dienstplanung eine Rufbereitschaft
aufzunehmen oder Rufbereitschaft anzuordnen, ohne dass der Betriebsrat dem zugestimmt hat
oder die ZUSDINMUNG des Betriebsrats durch einen Spiuch ı der Einigungsstelle ersetzt worden ist:

Hilfsweise zu1.:

2. Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 Euro für
jeden Fall. der Zuwiderhandlung untersagt, es - mit Ausnahme von Notfällen und während eines
‚Arbeitskampfes - anzuordnen oder zu dulden, dass Ärzte oder Pflegepersonal des Bereichs
Anästhesie während einer für sie angeordneten Rufbereitschaft in der Klinik in Oldenburg/Holstein
arbeiten, ohne dass der Betriebsrat dem zugestimmt hat oder die Zustimmung des Betriebsrats
durch einen Spruch der Einigungsstelle ersetzt worden ist, mit Ausnahme von Notfällen und
während eines Arbeitskampfes. .
2

3. Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 Euro für
\ jeden Fall der Zuwiderhandlung aufgegeben, es zu unterlassen, in ihrer Klinik in
Oldenburg/Holstein - mit Ausnahme von Notfällen und während eines Arbeitskampfes - für Ärzte
des Bereichs Anästhesie in die Dienstplanung einen Spätdienst von montags bis donnerstags
10:00 Uhr bis 18:52 Uhr und freitags von 10:00 Uhr bis 17:02 Uhr aufzunehmen oder
dementsprechende Arbeitsschichten anzuordnen, ohne. dass der Betriebsrat dem zugestimmt hat
oder die Zustimmung des Betriebsrats durch einen Spruch der.Einigungsstelle ersetzt worden ist.

Hilfsweise zu 3.:

4. Der Antragsgegnerin wird es unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 Euro
. für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, es - mit Ausnahme von Notfällen und während
eines Arbeitskampfes - anzuordnen oder zu dulden, dass Ärzte des Bereichs Anästhesie in der
Klinik in Oldenburg/Holstein in folgenden Arbeitsschichten arbeiten:
- montags bis donnerstags von 10:00 Uhr bis 18:52 Uhr und
- freitags von 10:00 Uhr bis 17:02 Uhr
ohne dass der Betriebsrat dem zugestimmt hat oder die Zustimmung des Betriebsrats durch. einen
Spruch der Einigungsstelle ersetzt worden ist, mit Ausnahme von Notfällen und während eines
. Arbeitskampfes.

Die Antragsgegnerin beantragt, die Anträge zurückzuweisen.
Der Sach- und Streitstand wird mit. den Parteien erörtert.

Die Antragsgegnerin erklärt: Wir erklären jetzt schon hier den Rechtsmittelverzicht für den Beschluss
in. diesem Verfahren.

- vorgespielt und genehmigt -
In Anwesenheit der Beteiligten wird folgender Beschluss verkündet:

1....Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00. Euro für
jeden Fall der Zuwiderhandlung aufgegeben, es zu unterlassen, in ihrer Klinik in
Oldenburg/Holstein - mit Ausnahme von Notfällen oder während eines Arbeitskampfes - für Ärzte
oder Pflegepersonal des Bereichs Anästhesie in die Dienstplanung Rufbereitschaft aufzunehmen
oder Rufbereitschaft anzuordnen, ohne dass der Betriebsrat dem zugestimmt hat. oder die
Zustimmung des Betriebsrats durch einen Spruch der Einigungsstelle ersetzt worden ist.

2. Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 Euro für
jeden Fall der Zuwiderhandlung aufgegeben, es zu unterlassen, in ihrer Klinik in
Oldenburg/Holstein - mit Ausnahme von Noffällen oder in Fällen eines Arbeitskampfes - für Ärzte
des Bereichs Anästhesie in die Dienstplanung einen Spätdienst von montags bis donnerstags
10:00 Uhr bis 18:52 Uhr und freitags von 10:00 Uhr bis 17:02 Uhr aufzunehmen oder
dementsprechende Arbeitsschichten anzuordnen, ohne dass der Betriebsrat dem zugestimmt hat
oder die Zustimmung des Betriebsrats durch einen Spruch der Einigungsstelle ersetzt worden ist.

Den anwesenden Beteiligten wird der Beschluss kurz begründet.
B.u.v.!

Der Wert des Streitgegenstands dieses Beschlusses wird festgesetzt auf 5.000,00 € Mr den Antrag zu
1. sowie 5.000,00 € für den Antrag zu 3.

D. Vorsitzende: Für die Richtigkeit der Übertragung:
Klauk
Hansen als Urkundsbeamt.d.Geschäftsstelle
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