08-2017-02-10Vorschlag-BR-BD-RD

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Notfallversorgung in den Kreisen Plön und Ostholstein

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Sana Kliniken
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Sana Klinik Oldenburg | Mühlenkamp 5 | 23758 Oldenburg in Holstein
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Oldenburg, den 10.02.2017

Erneute Planung zur Ersetzung des Bereitschaftsdienstes i in der Anästhesie - Pflege und
Anästhesie Ärzte

Sehr geehrter Herr Abel,

in der Klinik Oldenburg gibt es zur 24-Stunden-Notfallversorgung der Bevölkerung einen
ärztlichen Bereitschaftsdienst in der Inneren Medizin und einen ärztlichen Bereitschaftsdienst in
der Chirurgie. Dazu kommt in jeder dieser Abteilungen einen zusätzlichen ärztlichen Rufdienst.

Im operativen Bereich wird von täglich 2 OP-Pflegekräften je ein Rufbereitschaftsdienst
durchgeführt.

Bis zum 31.12.2016 existierte für die Pflegekräfte und für die Ärzte der Anästhesie der Klinik
Oldenburg nur jeweils ein Bereitschaftsdienst ohne einen zusätzlichen Rufbereitschaftsdienst.
Die geplante Ersetzung des Bereitschaftsdienstes in nur einen Rufdienst für die Anästhesiepflege
und die Ärzte der Anästhesie entspricht nicht der geforderten 24 Stunden Notfallversorgung, z. B.
wegen der langen Anfahrtswege und anderen Problemen.

Sehr geehrter Herr Abel Sie haben in der Einigungsstelle vom 08.02.2017 klargestellt, dass Sie
keinen Rufdienst einführen werden, wenn das Sozialministerium von einer Alarmierungszeit von
weniger als 60 Minuten ausgeht.

Frau Silke Seemann, Referatsleiterin des Sozialministeriums hat der Einigungsstelle telefonisch
mitgeteilt, dass eine Alarmierungszeit bis zum Einsatz in der Klinik maximal 20 bis 30 Minuten
betragen darf.

Ansonsten handelt es sich nicht mehr um Notfallversorgung. Damit ist ein alleiniger Rufdienst als
Notfallversorgung ausgeschlossen.

Sana Kliniken Ostholstein GmbH: Hospitalstraße 22 | 23701 Eutin | Postfach 180 ! 23691 Eutin

Telefon: 04521 787-1302 |! Telefax: 04521 787-1309 | E-Mail: info-sko@sana.de ! Internet: wwww.sana-oh.de .
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Da die Inanspruchnahmen sich tatsächlich reduziert haben, schlägt der Betriebsrat der Klinik
Oldenburg für die Bereiche der Pflege Anästhesie und der Ärzte Anästhesie einen
Bereitschaftsdienst der Stufe 1 vor. Von Beginn an werden Aufzeichnungen gefertigt, die die
Tätigkeiten im Bereitschaftsdienst umfassen.

Die Aufzeichnungen erfolgen monatlich über einen Zeitraum von 6 Monaten, um zu ermitteln,
welche Stufe des Bereitschaftsdienstes vorliegt.

Der Betriebsrat hofft, dass Sie sich auf diese rechtssichere Lösung einlassen können.
Mit freundlichen Grüßen

Beate Fleischmann

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