11-2017-06-02AntwortSchreibenHr.AbelRufdienst
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Notfallversorgung in den Kreisen Plön und Ostholstein“
Schleswig-Holstein $ Schleswig-Holstein Der echte Norden Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung | Postfach 70 61 | 24170 Kiel Kliniken Istein Ihr Zeichen: as Kl oe - Ihre Nachricht vom: 03.04.2017 erm Klaus Abe Mein Zeichen: VIll 42 - 2017-UV-16377/2017 Hospitalstraße 22 Meine Nachricht vom: 23701 Eutin Silke,seemann@sozmi.landsh.de Telefon: 0431/988-5442 £ Juni 2017 Aktivierungszeit im Rufdienst Ihr Schreiben vom 3. April 2017 Sehr geehrter Herr Abel, in Schleswig-Holstein gibt es derzeit keine rechtlichen Regelungen zur Aktivierungszeit im Rufdienst. Da wir zum Ende des Jahres Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschus- ses zur Notfallversorgung erwarten, werden wir kurzfristig keine eigenen Regelungen er- lassen. Es gelten die Vorgaben des Krankenhausplanes, danach haben Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung 24 Stunden täglich Aufnahmebereit zu sein. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass es in der Verantwortung des Krankenhauses liegt, sicher zu stellen, dass es — entsprechend der medizinischen Notwendigkeit - zu einer un- verzüglichen Versorgung der Patienten kommen muss. Diese darf nicht aufgrund einer Alarmierungs- und Anreisezeit des Fachpersonals verzögert werden. Mit freundlichem Gruß ft de__ Silke Seemann Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-5416 | Bushaltestelle Gablenzstraße | www.sozialministerium.schleswig-holstein.de | E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de | De-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de | Kein Zugang für verschlüsselte E-Mails