11-2017-06-02AntwortSchreibenHr.AbelRufdienst

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Notfallversorgung in den Kreisen Plön und Ostholstein

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Der echte Norden Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Wissenschaft

und Gleichstellung

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Kliniken Istein Ihr Zeichen:

as Kl oe - Ihre Nachricht vom: 03.04.2017
erm Klaus Abe Mein Zeichen: VIll 42 - 2017-UV-16377/2017
Hospitalstraße 22 Meine Nachricht vom:
23701 Eutin Silke,seemann@sozmi.landsh.de

Telefon: 0431/988-5442

£ Juni 2017

Aktivierungszeit im Rufdienst
Ihr Schreiben vom 3. April 2017

Sehr geehrter Herr Abel,

in Schleswig-Holstein gibt es derzeit keine rechtlichen Regelungen zur Aktivierungszeit im
Rufdienst. Da wir zum Ende des Jahres Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschus-
ses zur Notfallversorgung erwarten, werden wir kurzfristig keine eigenen Regelungen er-
lassen.

Es gelten die Vorgaben des Krankenhausplanes, danach haben Krankenhäuser der
Grund- und Regelversorgung 24 Stunden täglich Aufnahmebereit zu sein.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass es in der Verantwortung des Krankenhauses liegt,
sicher zu stellen, dass es — entsprechend der medizinischen Notwendigkeit - zu einer un-
verzüglichen Versorgung der Patienten kommen muss. Diese darf nicht aufgrund einer
Alarmierungs- und Anreisezeit des Fachpersonals verzögert werden.

Mit freundlichem Gruß

ft de__

Silke Seemann

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